Asylrecht weiter verschärft Bundestag beschließt schnellere Asylverfahren und leichtere Ausweisung ausländischer Straftäter Der Deutsche Bundestag hat das Asylrecht weiter verschärft: Die Asylverfahren werden beschleunigt. Die Ausweisung ausländischer Straftäter wird erleichtert. Dies waren wichtige Forderungen der CDU. Asylverfahren werden abgekürzt, wenn der Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt oder das Verfahren behindert – etwa durch falsche Angaben. Bis zur endgültigen Entscheidung sollen höchstens vier Wochen vergehen. Hierfür werden besondere AufnahmeEinrichtungen geschaffen. Rückführungen sollen direkt von dort aus erfolgen. Asylsuchende werden bestimmten Aufnahme-Einrichtungen zugewiesen. Sie werden dort registriert und bekommen einen Flüchtlingsausweis – den sogenannten Ankunftsnachweis. Nur mit diesem Ausweis erhalten sie weitere Leistungen. Während des Verfahrens gilt eine Residenzpflicht. Verstößt der Asylbewerber dagegen, wird sein Verfahren eingestellt. Asylsuchende verlieren ihr Asylrecht bzw. ihren Flüchtlingsstatus, wenn sie wegen begangener Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt werden. Unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Leichtere Erkrankungen dürfen eine Abschiebung nicht mehr verzögern oder verhindern. Die Erstellung ärztlicher Atteste bei abgelehnten Bewerbern wird dafür neu geregelt. Der Familiennachzug für Flüchtlinge wird für zwei Jahre ausgesetzt, wenn sie nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind. Integration wird erleichtert, die Angebote werden ausgebaut. Asylbewerber müssen sich an den Kosten mit 10 Euro beteiligen. Die Flüchtlingssituation stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Deshalb ist das klare Ziel der CDU, den Zuzug deutlich zu reduzieren. Wir wollen die Migration besser ordnen und abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben. V.i.S.d.P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | www.cdu.de/kontakt | Stand: 26. Februar 2016
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