Asylrecht weiter verschärft

Asylrecht weiter verschärft
Bundestag beschließt schnellere Asylverfahren und
leichtere Ausweisung ausländischer Straftäter
Der Deutsche Bundestag hat das Asylrecht weiter verschärft: Die Asylverfahren werden
beschleunigt. Die Ausweisung ausländischer Straftäter wird erleichtert. Dies waren
wichtige Forderungen der CDU.
 Asylverfahren werden abgekürzt, wenn der Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsstaat
kommt oder das Verfahren behindert – etwa durch falsche Angaben. Bis zur endgültigen
Entscheidung sollen höchstens vier Wochen vergehen. Hierfür werden besondere AufnahmeEinrichtungen geschaffen. Rückführungen sollen direkt von dort aus erfolgen.
 Asylsuchende werden bestimmten Aufnahme-Einrichtungen zugewiesen. Sie werden dort
registriert und bekommen einen Flüchtlingsausweis – den sogenannten Ankunftsnachweis.
Nur mit diesem Ausweis erhalten sie weitere Leistungen.
 Während des Verfahrens gilt eine Residenzpflicht. Verstößt der Asylbewerber dagegen, wird
sein Verfahren eingestellt.
 Asylsuchende verlieren ihr Asylrecht bzw. ihren Flüchtlingsstatus, wenn sie wegen
begangener Straftaten zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt werden.
Unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist.
 Leichtere Erkrankungen dürfen eine Abschiebung nicht mehr verzögern oder verhindern.
Die Erstellung ärztlicher Atteste bei abgelehnten Bewerbern wird dafür neu geregelt.
 Der Familiennachzug für Flüchtlinge wird für zwei Jahre ausgesetzt, wenn sie nicht unmittelbar
persönlich verfolgt sind.
 Integration wird erleichtert, die Angebote werden ausgebaut. Asylbewerber müssen sich an
den Kosten mit 10 Euro beteiligen.
Die Flüchtlingssituation stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Deshalb ist
das klare Ziel der CDU, den Zuzug deutlich zu reduzieren. Wir wollen die Migration besser
ordnen und abgelehnte Asylbewerber schneller abschieben.
V.i.S.d.P.: CDU-Bundesgeschäftsstelle | Klingelhöferstraße 8 | 10785 Berlin | www.cdu.de/kontakt | Stand: 26. Februar 2016