Inklusion: Erfolg gefährdet Schulbefragung weist Defizite nach Seit Beginn des Schuljahres 2014/2015 gilt für die Schulen in NRW das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das erste Schulgesetz zur Umsetzung der Inklusion. Auch wenn es viele Schulen in NRW gibt, die schon viele Jahre Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam unterrichten, sind mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung eine Reihe von Vorgaben verändert worden, die auch in den Schulen mit langjährigen Erfahrungen des gemeinsamen Lernens Veränderungen bewirkt haben. Die Ergebnisse finden sich unter: www.inklusion.gew-nrw.de Die GEW fühlt sich durch die Ergebnisse bestätigt und unterstützt die Aussagen der Kolleg*innen. Ihre Rückmeldung kann von der Landespolitik nicht ignoriert werden. Damit schulische Inklusion funktioniert, benötigen Schulen: • • • • • • • Mehr Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung! Mehr Zeitressourcen für Absprachen und Vorbereitung! Kleinere Klassen, gerade im Gemeinsamen Lernen! Mehr Fortbildung! Fachzentren für Inklusion vor Ort! Schulentwicklungsplanung, unter Mitwirkung der Schulen! Bessere Unterstützung der inklusiv arbeitenden Schulen durch den Schulträger! Vordringlich brauchen die Schulen nach Angaben der Schulleiterinnen und Schulleiter mehr Stellenressourcen sonderpädagogischer Förderung, mehr Zeitressourcen für Absprachen und Beratung und mehr und bessere Räumlichkeiten. Die Baustellen sind beschrieben. Nun muss die Landespolitik zusammen mit den Schulträgern schnell und entschlossen handeln. v.i.S.P. Dorothea Schäfer www.gew-nrw.de Gewerkschaft wirkt! Für eine genaue Bestandsaufnahme hat die GEW eine Online-Umfrage bei den Schulleiterinnen und Schulleitern an allen Schulen in NRW durchgeführt. Die Förderschulen haben einen anderen Fragebogen bekommen als die allgemeinen Schulen. Die Befragung wurde als Vollerhebung von Anfang September bis Anfang Oktober 2015 durchgeführt. Die Ergebnisse sind aufgrund der großen Beteiligung repräsentativ für alle Schulen in NRW. Die Rücklaufquote beträgt 21,4 Prozent bei den allgemeinen Schulen und 29,2 Prozent bei den Förderschulen.
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