Erfassung von Krankheitstagen [2. Dezember 2015]

Erfassung der Krankentage
Rückmeldung erbeten
Bisher wurden die Krankendaten der Lehrkräfte an den Schulen manuell erfasst
und verwaltet. Dann schuf die Politik durch Änderung der Verordnung über die zur
Verarbeitung zugelassenen Daten der Lehrerinnen und Lehrer (VO- DV II) die
Grundlage für eine systematische elektronische Erfassung und Verarbeitung der
Krankentage an den Schulen.
Nun sind – einmal mehr - die Schulleiterinnen und Schulleiter gefordert!
Die Erhebung soll mit dem IT-Programm ‚Gesundheitsstatistik per PC‘ (GPC) erfolgen. Mit GPC übertragen die Schulen zum jährlichen Stichtag nicht die Einzeldaten
der Lehrkräfte, sondern die bereits summarisch zusammengefassten Daten in der
Form der Landesstatistik an IT.NRW.
Die Politik setzt an der falschen Stelle an!
Wiegen, messen und erheben ist das eine. Wirksamer Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verringerung der Erkrankungen von Lehrerinnen und Lehrern ist das
andere, das wirksame Instrument.
Zudem brauchen die Schulen eine ausreichende Vertretungsreserve, um erkrankte
Kolleginnen und Kollegen sinnvoll vertreten zu können.
Gewisser Verwaltungsaufwand? Das wollen wir genauer wissen.
Das MSW schreibt: „Als Folge der klaren politischen Vorgabe ist auch hinzunehmen, dass ein gewisser Verwaltungsaufwand an den Schulen durch die Erhebung
des Krankenstandes entsteht. Dieser Aufwand wird zudem durch technische Funktionalitäten (z. B. Unterstützung bei der SchriftgutersteIlung) minimiert.“ (Landtagsvorlage 16/1796).
Die GEW fragt die Schulleiterinnen und Schulleiter
Wer die Erhebung verbessern und mögliche Mehrbelastungen vermeiden will,
kann sich nun zu Wort melden. Die GEW und die Personalräte möchten wissen, inwieweit die Erhebung wirklich gut handhabbar ist und mit wenig Aufwand und
ohne Mehrbelastung umgesetzt werden kann.
Rückmeldungen erbeten: [email protected]
v.i.S.P GEW NRW
Dorothea Schäfer
www.gew-nrw.de
Gewerkschaft wirkt!
Diese Umsetzung unterliegt natürlich der Mitbestimmung durch die Personalräte.
Die GEW und die Personalräte haben im Mitbestimmungsverfahren deutlich Zweifel sowohl am Datenschutz geäußert wie auch die zusätzliche Belastung der Schulleiterinnen und Schulleiter gerügt. Das MSW stritt eine zusätzliche Belastung der
Schulleitungen ab, da das Programm einfach zu handhaben sei. Im Ergebnis wurde
verabredet, dass es zunächst eine befristete Einführung bis März 2017 geben soll.