STELLENAUSSCHREIBUNG (Kenn-Nr. 04/15/Löb-Pr) Beim Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Löbau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer Prüferin/eines Prüfers in der überörtlichen Kommunalprüfung zunächst befristet bis zum 30.09.2016 gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu besetzen. Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt Löbau ist eine dem Sächsischen Rechnungshof nachgeordnete Behörde. Es prüft nach dessen Weisung die Haushalts- und Wirtschaftsführung insbesondere der Landeshauptstadt Dresden, der Landkreise Bautzen, Görlitz und Sächsische SchweizOsterzgebirge sowie aller in diesen Landkreisen gelegenen kommunalen Körperschaften (Gemeinden, Zweckverbände) und Anstalten einschließlich ihrer Unternehmen. Soweit Sie die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Zusendung Ihrer aussagekräftigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen (u.a. tabellarischer Lebenslauf, Studienabschlusszeugnisse, Arbeitszeugnisse/dienstliche Beurteilungen) Der Schwerpunkt der Tätigkeit wird in der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanzen der Gemeinden liegen. unter der Kennnummer 04/15/Löb-Pr bis zum 14.08.2015 Die Stellenausschreibung richtet sich an Bewerber/innen, die ein betriebswirtschaftliches oder vergleichbares Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder Berufsakademie mit einem Bachelor oder Diplom erfolgreich abgeschlossen haben. Sie sollten sich auch bewerben, wenn Sie die Befähigung für die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung bzw. eine vergleichbare Laufbahnbefähigung besitzen. an den Sächsischen Rechnungshof Personalreferat Schongauerstraße 3 04328 Leipzig Notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung sind anwendungsbereite Kenntnisse des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens und des Kommunalrechts; berufliche Erfahrungen in der Rechnungsprüfung oder in der Kommunalwirtschaft sind wünschenswert. Die Prüfungstätigkeit ist durch häufigen Außendienst geprägt. An die Einsatzbereitschaft und Flexibilität der Bewerber/innen werden deshalb besondere Anforderungen gestellt. Die ausgeschriebene Stelle erfordert zudem eigenständiges Arbeiten, Belastbarkeit, analytisches und konzeptionelles Denken, Initiative, Durchsetzungsvermögen und Teamfähigkeit. Komplexe Sachverhalte müssen in Wort und Schrift überzeugend dargestellt werden können. Die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich zügig und umfassend in verschiedene, auch ausbildungsfremde Sach- und Rechtsgebiete einzuarbeiten, werden vorausgesetzt. Das Vorhandensein eines Führerscheins der Klasse B und die Bereitschaft, ein privates Kraftfahrzeug dienstlich zu nutzen, sind Bedingung. Der Dienstposten ist der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet. Tarifrechtlich ist die zu besetzende Stelle nach der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet. Seite 1 von 2 Wir bitten, von Bewerbungen per E-Mail abzusehen. Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Reinstein, Telefon 0341/3525-1912, zur Verfügung. Sofern betriebliche Gründe nicht entgegenstehen, besteht die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit. Schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Entsprechende Nachweise sind beizufügen. Die Befristung erfolgt nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Bewerberinnen und Bewerber, welche bereits in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Freistaat Sachsen gestanden haben und dieses Beschäftigungsverhältnis zum Zeitpunkt der Einstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, können für die Stellenbesetzung nicht berücksichtigt werden. Für Bewerber/innen, die sich in einem Beamtenverhältnis befinden, kommt grundsätzlich eine Abordnung unter Beibehaltung des bisherigen Besitzstandes in Betracht. Der Sächsische Rechnungshof fördert die Beschäftigung von Frauen nach Maßgabe des Gesetzes zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (SächsFFG). An der Bewerbung qualifizierter Frauen ist der Sächsische Rechnungshof daher besonders interessiert. Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc