Stellenausschreibung Datum 15.02.2016 Kenn-Nr.: 69-16 Ort Neumünster Aufgabe / Funktion Für unseren Standort Neumünster suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Entscheiderinnen und Entscheider im Asylverfahren. Wir suchen: Formale Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Bachelor- oder Diplom-Studium (FH) der Fachrichtungen öffentliche Verwaltung, PublicManagement, Verwaltungswissenschaften, Staatswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften oder einem anderen an einer Hochschule erworbenen gleichwertigen Abschluss (mindestens Bachelor). In der Anlage 2 zur Bundeslaufbahnverordnung finden Sie eine Liste der geeigneten Studienabschlüsse für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Diese Liste finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern. Die Einstellung erfolgt bei Eignung zunächst befristet für zwei Jahre in der Entgeltgruppe 12 TVöD. Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist ein Einsatz nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber (Bundesrepublik Deutschland) innerhalb der letzten drei Jahre bereits ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. ODER - Bewerberinnen und Bewerber mit einem abgeschlossenen Bachelor- oder Diplom-Studium (FH) der Fachrichtungen öffentliche Verwaltung, welches durch Abschluss für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst befähigt. (vgl. § 20 Ziffer 1 BLV) Die Einstellung erfolgt bei Eignung in der Besoldungsgruppe A 9g. ODER - Sie sind bereits Beamtin oder Beamter des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 9g bis A12. Dann ist eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung möglich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es nimmt nationale und internationale Aufgaben in den Bereichen Asyl und Flüchtlingsschutz, Migration und Integration wahr. Aufgabengebiet Ihre neuen Aufgaben: - Bearbeitung von Asylerst- und Folgeverfahren sowie von isolierten Wiederaufgreifensanträgen auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots - Persönliche Anhörung der Asylbewerber - Aufklärung und Ermittlung des Sachverhalts - Entscheidung über Asylanträge, Familienasyl / Familienabschiebungsschutz, Folgeanträge und Wiederaufgreifensanträge - Anhörung und Entscheidung in besonders gelagerten Fällen (geschlechtsspezifisch Verfolgte, Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Opfer von Menschenhandel, sofern als Sonderbeauftragtentätigkeit zugewiesen) - Entscheidung über das Vorliegen von Abschiebungsverboten - Erlass von Abschiebungsandrohungen - Anbietungsabwicklung bei Drittstaatenregelung mit der Bundespolizei - Prüfung des ermittelten Sachverhalts im Hinblick auf die Zuständigkeit eines anderen Staates (Verordnung Dublin III), Aufbereitung des Sachverhalts für ein eventuelles Übernahmeverfahren, Abgabe an Dublin-Bereich der Außenstelle - Fertigen von Vorlagen zur Abänderung und Weiterentwicklung der Entscheidungspraxis im BAMF, falls Erkenntnisse gewonnen werden, die der geltenden Weisungslage widersprechen - Interesse an den Aufgaben des BAMF – Asyl, Integration, Migration - Interesse an gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen und migrationspolitischen Fragestellungen - Kenntnisse in bzw. Interesse für Rechtsthemen - sicherer Umgang mit MS Office Wir erwarten: - eine selbständige Arbeitsweise, Organisationsgeschick und Eigeninitiative - die Fähigkeit zu konzeptionellem und strukturiertem Arbeiten auch unter Termindruck - ein freundliches, selbstsicheres Auftreten, Kontaktfreudigkeit und Verhandlungsgeschick sowie interkulturelle Kompetenz - Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit - ein hohes Verantwortungsbewusstsein - Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen Vor Ihrem Einsatz im Asylverfahren werden Sie für die Dauer von ca. 6 Wochen in unserem Qualifizierungszentrum am Standort Nürnberg auf Ihre neuen Tätigkeiten vorbereitet. Je nach Auslastung des Qualifizierungszentrums ist auch eine Einarbeitung in Berlin, Darmstadt oder Solingen möglich. Wir bieten: Wir bieten Ihnen: - eine abwechslungsreiche, spannende Tätigkeit in einem motivierten Team - eine familienbewusste Personalpolitik und flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Teilnahme an internen und externen Veranstaltungen - vielfältige Fortbildungsangebote Wenn Sie interessiert sind, dann bewerben Sie sich bitte bis zum 29.02.2016 über das im Internet eingestellte Online-System. Der Link hierzu lautet: https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/BAMF-69-16/index.html Passwort und Account erhalten Sie unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Bewerbungsverfahren Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes unter der Rufnummer 022899-358-8755 gern zur Verfügung. Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Ihre Bewerbungsunterlagen sind im Rahmen diesen Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist hochzuladen. Wir freuen uns, wenn sich Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten angesprochen fühlen. Anmerkungen Bewerbungsfrist Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz sowie schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. 29.02.2016
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