Stellenausschreibung Datum 05.09.2016 Kenn-Nr.: 216-16 Ort Region West Aufgabe / Funktion Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sucht für die Region West (Münster, Dortmund, Mönchengladbach Düsseldorf, Köln/Bonn, Neustadt, Büdingen, Trier) zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Entscheiderinnen und Entscheider im Asylverfahren. Wir suchen: - Formale Voraussetzungen Bewerberinnen und Bewerber mit einem an einer Hochschule erworbenen Studienabschluss auf mindestens Bachelor- bzw. Fachhochschulniveau der Fachrichtungen öffentliche Verwaltung, Public-Management, Verwaltungswissenschaften, Staatswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften, welches für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst geeignet ist (vgl. dazu Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung). Die Einstellung erfolgt bei Eignung befristet für zwei Jahre in der Entgeltgruppe 12 TVöD. Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist ein Einsatz nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber (Bundesrepublik Deutschland) bereits ein Arbeitsverhältnis besteht bzw. innerhalb der letzten drei Jahre bestanden hat. ODER - Sie sind bereits Beamtin oder Beamter des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes der Besoldungsgruppe A 9g bis A12. Dann werden Sie zunächst von Ihrer Stammbehörde abgeordnet und Ihrer bisherigen Besoldungsgruppe entsprechend beim BAMF eingesetzt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine Bundesoberhörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es nimmt nationale und internationale Aufgaben in den Bereichen Asyl und Flüchtlingsschutz, Migration und Integration wahr. Ihre Aufgaben: Aufgabengebiet - Bearbeitung von Asylerst- und Folgeverfahren sowie von isolierten Wiederaufgreifensanträgen auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots - Persönliche Anhörung der Asylbewerber - Aufklärung und Ermittlung des Sachverhalts - Entscheidung über Asylanträge, Familienasyl / Familienabschiebungsschutz, Folgeanträge und Wiederaufgreifensanträge - Anhörung und Entscheidung in besonders gelagerten Fällen (geschlechtsspezifisch Verfolgte, Folteropfer und traumatisierte Flüchtlinge, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Opfer von Menschenhandel, sofern als Sonderbeauftragtentätigkeit zugewiesen) - Entscheidung über das Vorliegen von Abschiebungsverboten - Erlass von Abschiebungsandrohungen - Anbietungsabwicklung bei Drittstaatenregelung mit der Bundespolizei - Prüfung des ermittelten Sachverhalts im Hinblick auf die Zuständigkeit eines anderen Staates (Verordnung Dublin III), Aufbereitung des Sachverhalts für ein eventuelles Übernahmeverfahren, Abgabe an Dublin-Bereich der Außenstelle - Fertigen von Vorlagen zur Abänderung und Weiterentwicklung der Entscheidungspraxis im BAMF, falls Erkenntnisse gewonnen werden, die der geltenden Weisungslage widersprechen - Interesse an den Aufgaben des BAMF - Interesse an gesamtgesellschaftlichen Zusammenhängen und migrationspolitischen Fragestellungen - vertiefte Rechtskenntnisse - sicherer Umgang mit MS Office (insbesondere Word, Excel, Powerpoint) Ihr Profil - eine selbständige Arbeitsweise, Organisationsgeschick und Eigeninitiative - die Fähigkeit zu konzeptionellem und strukturiertem Arbeiten auch unter Termindruck - ein freundliches, selbstsicheres Auftreten, Kontaktfreudigkeit und Verhandlungsgeschick sowie interkulturelle Kompetenz - Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Teamfähigkeit - ein hohes Verantwortungsbewusstsein - Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen - eine abwechslungsreiche, spannende Tätigkeit in einem motivierten Team - eine umfassende Qualifizierung und Einarbeitung Unser Angebot - eine familienbewusste Personalpolitik und flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie - Teilnahme an internen und externen Veranstaltungen - vielfältige Fortbildungsangebote Wenn Sie interessiert sind, dann bewerben Sie sich bitte bis zum 26.09.2016 ausschließlich über das im Internet eingestellte Online-System. Der Link hierzu lautet: https://bewerbung.dienstleistungszentrum.de/BAMF-2016-216/index.html Bewerbungsverfahren Passwort und Account erhalten Sie unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. Für Rückfragen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Servicezentrum Personalgewinnung des Bundesverwaltungsamtes unter der Rufnummer 022899358-8755 gern zur Verfügung. Das Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren. Ihre Bewerbungsunterlagen (insbesondere Anschreiben, Lebenslauf, Studienbzw. Abschlusszeugnisse; ggf. Nachweis einer Schwerbehinderung) sind im Rahmen diesen Verfahrens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist hochzuladen. Bewerbungen mit unvollständigen Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Wir freuen uns, wenn sich Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten angesprochen fühlen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz sowie schwerbehinderte Menschen bevorzugt berücksichtigt. Für die Tätigkeit wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Bitte beachten Sie, dass Anmerkungen auch bei Mehrfachbewerbungen als Entscheiderin bzw. Entscheider nur eine Bewerbung berücksichtigt wird. bei bereits erfolgter Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch als Entscheiderin bzw. Entscheider innerhalb der letzten 12 Monate auf das bereits vorliegende Ergebnis des Vorstellungsgesprächs zurückgegriffen wird. Weitere Voraussetzungen im Falle der Einstellung: Bewerbungsfrist Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG) ohne Eintrag Selbstauskunft prävention) 26.09.2016 zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (Korruptions-
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