Zoll - Maßstaebe+Hinweise

Hinweise
für den untersuchenden Arzt
- Bewerber für den gehobenen Dienst, außer Forst Tauglich für den gehobenen Dienst sind nur Bewerber (Bewerberinnen), deren Gesundheitszustand und körperliche Veranlagung die
Gewähr dafür bieten, dass sie den Anforderungen der Laufbahn uneingeschränkt und ohne Erleichterungen bis zum Erreichen der
gesetzlichen Altersgrenze gewachsen sind. Bewerber (Bewerberinnen) für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes sollen die
gesundheitlichen Voraussetzungen zum Führen eines Kfz besitzen.
Von den Bewerbern (Bewerberinnen) für die Laufbahn des gehobenen Zolldienstes wird die uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit
erwartet, die sie zur Dienstleistung in der Grenzaufsicht, Grenzabfertigung, Zollabfertigung, Steueraufsicht und in der allgemeinen
Verwaltung befähigt. Durch Art und Umfang des Dienstes (Außendienst, Schichtdienst) sind die Beamten (Beamtinnen) vielfach erhöhten Belastungen ausgesetzt, für die körperliche Gewandtheit verlangt werden muss.
Der Dienst in der Grenzaufsicht stellt hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und/oder seelische Belastbarkeit. Die Beamten (Beamtinnen) werden hier wesentlich stärker als in der Zollabfertigung, der Steueraufsicht und der allgemeinen Verwaltung beansprucht. Da sie nur wenige Jahre (etwa 3 bis 5 Jahre) und im Allgemeinen vor Vollendung des 45. Lebensjahres
in diesem Aufgabengebiet verwendet werden, sollten die gesundheitlichen Anforderungen für diese Laufbahn indes nicht generell auf
die Grenzaufsicht ausgerichtet werden.
Untauglich für den gehobenen Dienst sind insbesondere Bewerber (Bewerberinnen), bei denen einer der in der nachstehenden Übersicht genannten Mängel festgestellt wird. Die Übersicht ist nur beispielhaft, ähnliche Fälle sind entsprechend zu beurteilen.
Kosten:
Die Kosten für die Untersuchung trägt der Bewerber zunächst selbst.
Zu lfd. Nr. des
Untersuchungsbefundes
Zur Untauglichkeit führende Mängel
Fettleibigkeit; Missbildungen erheblicher Art; schwere Entwicklungsstörungen, die keine Normalisierung erwarten lassen
(es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus)
Chronische, entstellende, übertragbare, ekelerregende oder zu starken Rückfällen neigende Hautkrankheiten; bösartige
Geschwulste; Neigung zu besonderen Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut (Allergie), die laufend oder periodisch
ärztliche Behandlung erfordert
Akute oder noch behandlungsbedürftige Geschlechtskrankheiten; schwere oder behindernde Erkrankungen der
Geschlechtsorgane
01
03
04
Deutliche Vergrößerung der Schilddrüse
06
08/09
Erhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Gewandtheit und Leistungsfähigkeit
(es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus)
Unterschreiten folgender Mindestanforderungen an das Sehvermögen:
1.
10*)
2.
3.
4.
Tagessehschärfe: 0,8/0,8/1,0 (geprüft nach DIN 58220). Die ärztliche Untersuchung der Sehschärfe soll einäugig und beidäugig erfolgen.
Sind die Ergebnisse beider Prüfungsarten unterschiedlich, so ist bei der Bewertung die beidäugige Sehschärfe als Sehschärfewert des
besseren Auges anzusetzen.
Bei Brillenträgern: auf dem besseren Auge a) Kurzsichtigkeit 10,0 dpt; b) Übersichtigkeit 6,0 dpt; c) einfache Stabsichtigkeit (Astigmatismus)
4,0 dpt.
Vor Vollendung des 20. Lebensjahres: a) Kurzsichtigkeit 3,0 dpt; b) Übersichtigkeit 2,0 dpt; c) einfache Stabsichtigkeit 1,0 dpt.
Die Brechkraft darf in keinem Meridian stärker als -10,0 bzw. +6,0; bzw. -3,0/+2,0 dpt sein.
Gesichtsfeld: Normales Gesichtsfeld beider Augen, wobei kleine inselförmige, sich nicht deckende Gesichtsfeldausfälle zulässig sind.
Farbensinn: Nicht ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen für Rot und Grün (leichte Farbsinnschwächen sind zu tolerieren).
Motilität: Freie Beweglichkeit der parallelstehenden Augen.
Chronische Erkrankungen der Augen und Ihrer Anhangsgebilde.
11*)
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16
18
Aktive oder latente Tuberkulose der Lunge oder des Brustfelds; rezidivierende oder chronische Erkrankung der Luftwege
19
Herzklappenfehler, Erkrankung des Herzmuskels oder Herzbeutels; Zustand nach Herzinfarkt; rückfällige funktionelle
oder organisch bedingte Störung der Herzdurchblutung oder der Herzschlagfolge
Hypertonie (systolisch über 160, diastolisch über 100), Hypotonie (systolisch unter 100); dauernd erhöhte Pulszahlen im
Liegen, Stehen oder nach Belastung
Periphere Durchblutungsstörungen mit Insuffizienzerscheinungen; deutliche Hämorrhoiden; Krampfaderbrüche mit
Knäuelbildung
Veränderungen, chronische oder chronisch rückfällige Erkrankungen mit rückfälligen Beschwerden, Diäterfordernis oder
Sekretionsstörungen; Dauerausscheidung von Typhus-, Paratyphus- oder Ruhrbakterien; inoperable Brüche
Funktionelle oder geistig-psychische Schäden, die rückfällige Beschwerden oder eine vorzeitige Minderung der
Leistungsfähigkeit befürchten lassen; Bewusstseins- oder Gleichgewichtsstörungen sowie Anfallsleiden jeglicher Art
20/21
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23
24/25
Alkoholismus und sonstige Suchtformen
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*)
Minderung der Hörfähigkeit für Flüstersprache unter 5 m bereits auf einem Ohr; chronische Erkrankung oder
Veränderung des äußeren, mittleren oder inneren Ohres, insbesondere Veränderungen des Trommelfelles
Sprachstörungen wie Stottern oder Stammeln; chronische Heiserkeit; chronische Kehlkopfentzündungen
(es ist eine milde Beurteilung zulässig, geringe Mängel schließen eine Tauglichkeit nicht aus)
Weniger als 6 Kaueinheiten, einschließlich gut eingegliederten Zahnersatzes; nicht vollständige oder nicht durch
einwandfrei eingegliederte Stiftzähne oder Kronen vervollständigte Schneidezähne; starke Anfälligkeit von Karies;
fortgeschrittene Paradentose
Nur für Bewerber (Bewerberinnen) für die Laufbahnen des gehobenen Zolldienstes
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