Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Beförderungen im mittleren und gehobenen Zolldienst Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. Juli 2015 im mittleren und gehobenen Zolldienst insgesamt 440 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Somit kann nun der 12 Punkte-Block von Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 befördert werden. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Beförderungen von Besoldungsgruppe A 9m nach A 9m + Z können derzeit nicht stattfinden, da im 15 Punkte-Block noch nicht genügend Planstellen zur Verfügung stehen. Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. Juli 2015 im mittleren und gehobenen Zolldienst insgesamt 440 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Somit kann nun der 12 Punkte-Block von Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 befördert werden. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Beförderungen von Besoldungsgruppe A 9m nach A 9m + Z können derzeit nicht stattfinden, da im 15 Punkte-Block noch nicht genügend Planstellen zur Verfügung stehen. Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen: Mittlerer Dienst nach A 9m nach A 8 nach A 7 insgesamt Beurteilungspunkt 15 Punkte 15 Punkte 15 Punkte Beförderungen Gehobener Dienst nach A 13 nach A 12 nach A 11 insgesamt Beurteilungspunkt bis 11 Punkte bis 12 Punkte bis 12 Punkte Beförderungen 53 78 27 158 16 35 231 282 BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin, v.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender
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