Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Beförderungen im mittleren

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Beförderungen im mittleren und gehobenen Zolldienst
Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. Juli 2015 im mittleren
und gehobenen Zolldienst insgesamt 440 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Somit kann nun
der 12 Punkte-Block von Besoldungsgruppe A 10 nach A 11 befördert werden. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden
beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende Planstelle eingewiesen werden. Beförderungen von Besoldungsgruppe A 9m nach A 9m + Z können derzeit
nicht stattfinden, da im 15 Punkte-Block noch nicht genügend Planstellen zur Verfügung stehen.
Aus dem Bundesfinanzministerium wurde bekannt, dass rückwirkend zum 1. Juli
2015 im mittleren und gehobenen Zolldienst insgesamt 440 Beförderungsmöglichkeiten bestehen. Somit kann nun der 12 Punkte-Block von Besoldungsgruppe
A 10 nach A 11 befördert werden. Sofern die Beamtinnen und Beamte mit der
erforderlichen Punktzahl beurteilt worden sind und die entsprechenden beförderungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können sie in eine entsprechende
Planstelle eingewiesen werden. Beförderungen von Besoldungsgruppe A 9m
nach A 9m + Z können derzeit nicht stattfinden, da im 15 Punkte-Block noch
nicht genügend Planstellen zur Verfügung stehen.
Die Beförderungsmöglichkeiten verteilen sich folgendermaßen:
Mittlerer Dienst
nach A 9m
nach A 8
nach A 7
insgesamt
Beurteilungspunkt
15 Punkte
15 Punkte
15 Punkte
Beförderungen
Gehobener Dienst
nach A 13
nach A 12
nach A 11
insgesamt
Beurteilungspunkt
bis 11 Punkte
bis 12 Punkte
bis 12 Punkte
Beförderungen
53
78
27
158
16
35
231
282
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169/170 10117 Berlin, v.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender