Im Geschäftsbereich des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle (Vollzeit) im Fahrdienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages zu besetzen. Aufgabenbereich: Die Tätigkeit im Fahrdienst beinhaltet Vertretungs- und Anforderungsfahrten nach gesondertem Plan der Fahrdienstleitung, die Betreuung der ihr/ihm anvertrauten Dienstkraftfahrzeuge einschl. Zubehör und Ausstattung sowie einen Einsatz in der allgemeinen Verwaltung bei nicht vorhandenen Fahraufträgen. Fachliche Anforderungen: Voraussetzung für die Fahrtätigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als KFZMechaniker/in, KFZ-Mechatroniker/in, Berufskraftfahrer/in oder in einem metallverarbeitenden Beruf sowie der Besitz mindestens des Führerscheins Klasse 3 / B (eine Fahrerlaubnis auf Probe erfüllt die Anforderungen nicht). Persönliche Anforderungen: Der Arbeitsplatz erfordert von den Bewerber/innen die gesundheitliche Eignung als Berufskraftfahrer/in, ein besonderes Maß an Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft. Von der „Opt-out Regelung“ gem. § 2 Abs. 2 PkwFahrer-TV-L (Arbeitszeit bis zu 268 Stunden monatlich) soll Gebrauch gemacht werden. Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, räumliche und zeitliche Flexibilität, insbesondere für die Fahrtätigkeit auch in den Abendstunden und an Wochenenden, wird erwartet. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine mehrjährige Fahrpraxis im Bereich der Personenbeförderung verfügen, die nachzuweisen ist. Darüber hinaus wird ein sicherer und für den Fahrgast angenehmer Fahrstil, ein angemessenes Auftreten und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild erwartet. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie ihre persönlichen Verhältnisse so einrichten, dass der Dienstort Kiel innerhalb von 30 Minuten erreicht werden kann. Das Einverständnis für eine eventuell notwendig werdende Sicherheitsüberprüfung nach dem LSÜG wird ebenso vorausgesetzt wie der Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine von der Dienststelle veranlasste amtsärztliche Untersuchung. Wir bieten Ihnen: eine interessante, verantwortungsvolle Aufgabe die Eingruppierung nach den Vorschriften über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftfahrer (PKW-Fahrer-TV-L) auf Basis der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Durch Vereinbarung einer Verlängerung der Arbeitszeit im Rahmen der sogenannten „Opt-out-Regelung“ des Arbeitszeitgesetzes wird ein Pauschalentgelt bis zur Pauschalgruppe IV gezahlt. Für die Inanspruchnahme an Sonntagen, gesetzlichen Wochenfeiertagen, Vorfesttagen, in der Nacht und an Samstagen werden Zeitzuschläge nach den Regelungen des TV-L gezahlt. Der Landtagspräsident setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Der Landtagspräsident ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen den weiblichen und männlichen Beschäftigten in seinem Geschäftsbereich zu erreichen. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen. Richten Sie diese bitte bis spätestens 24. Oktober 2014 an den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Personalreferat L111 – Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Diese werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet. Sofern Sie Fragen zu dieser Stellenausschreibung haben, wenden Sie sich in Fachfragen bitte an den Fahrdienstleiter Herrn Bartels Tel.:0431/988-1044 und bei Fragen zum Verfahren an Frau Büll Tel. 0431/988-1032.
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