Im Geschäftsbereich des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen

Im Geschäftsbereich des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages ist zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle (Vollzeit) im
Fahrdienst des Schleswig-Holsteinischen Landtages
zu besetzen.
Aufgabenbereich:
Die Tätigkeit im Fahrdienst beinhaltet Vertretungs- und Anforderungsfahrten nach
gesondertem Plan der Fahrdienstleitung, die Betreuung der ihr/ihm anvertrauten
Dienstkraftfahrzeuge einschl. Zubehör und Ausstattung sowie einen Einsatz in der
allgemeinen Verwaltung bei nicht vorhandenen Fahraufträgen.
Fachliche Anforderungen:
Voraussetzung für die Fahrtätigkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als KFZMechaniker/in,
KFZ-Mechatroniker/in,
Berufskraftfahrer/in
oder
in
einem
metallverarbeitenden Beruf sowie der Besitz mindestens des Führerscheins Klasse 3 / B
(eine Fahrerlaubnis auf Probe erfüllt die Anforderungen nicht).
Persönliche Anforderungen:
Der Arbeitsplatz erfordert von den Bewerber/innen die gesundheitliche Eignung als
Berufskraftfahrer/in, ein besonderes Maß an Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit,
Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft. Von der „Opt-out Regelung“ gem. § 2 Abs. 2 PkwFahrer-TV-L (Arbeitszeit bis zu 268 Stunden monatlich) soll Gebrauch gemacht werden.
Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit, räumliche und zeitliche Flexibilität,
insbesondere für die Fahrtätigkeit auch in den Abendstunden und an Wochenenden, wird
erwartet.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über eine mehrjährige Fahrpraxis im Bereich der
Personenbeförderung verfügen, die nachzuweisen ist. Darüber hinaus wird ein sicherer und
für den Fahrgast angenehmer Fahrstil, ein angemessenes Auftreten und ein gepflegtes
äußeres Erscheinungsbild erwartet.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird erwartet, dass sie ihre persönlichen
Verhältnisse so einrichten, dass der Dienstort Kiel innerhalb von 30 Minuten erreicht werden
kann.
Das Einverständnis für eine eventuell notwendig werdende Sicherheitsüberprüfung nach
dem LSÜG wird ebenso vorausgesetzt wie der Nachweis der gesundheitlichen Eignung
durch eine von der Dienststelle veranlasste amtsärztliche Untersuchung.
Wir bieten Ihnen:
 eine interessante, verantwortungsvolle Aufgabe
 die Eingruppierung nach den Vorschriften über die Arbeitsbedingungen der
Personenkraftfahrer (PKW-Fahrer-TV-L) auf Basis der Entgeltgruppe 4 des
Tarifvertrages
für
den
öffentlichen
Dienst
der
Länder
(TV-L).
Durch Vereinbarung einer Verlängerung der Arbeitszeit im Rahmen der sogenannten
„Opt-out-Regelung“ des Arbeitszeitgesetzes wird ein Pauschalentgelt bis zur
Pauschalgruppe IV gezahlt. Für die Inanspruchnahme an Sonntagen, gesetzlichen
Wochenfeiertagen, Vorfesttagen, in der Nacht und an Samstagen werden
Zeitzuschläge nach den Regelungen des TV-L gezahlt.
Der Landtagspräsident setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein.
Daher werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung
bevorzugt berücksichtigt.
Der Landtagspräsident ist bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen den weiblichen und
männlichen Beschäftigten in seinem Geschäftsbereich zu erreichen. Frauen werden bei
gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns
bewerben.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen. Richten
Sie diese bitte bis spätestens 24. Oktober 2014 an den
Präsidenten
des Schleswig-Holsteinischen Landtages
- Personalreferat L111 –
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen.
Diese werden nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Sofern Sie Fragen zu dieser Stellenausschreibung haben, wenden Sie sich in Fachfragen
bitte an den Fahrdienstleiter Herrn Bartels Tel.:0431/988-1044 und bei Fragen zum
Verfahren an Frau Büll Tel. 0431/988-1032.