Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen

Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen
Die Grafik zeigt den derzeit gängigen Ablauf des deutschen Asylverfahrens
– von der Ankunft bis zur Anerkennung
1.
3.
REGISTRIERUNG
UND
ERSTVERTEILUNG
ANERKENNUNG
2.
ASYLANTRAG
• Zuständig: Bundesländer,
künftig auch Bund
• Zuständig: Jobcenter & örtliche
Ausländerbehörde
• Leistungen nach dem AsylbLG
• Aktive und passive Leistungen nach
dem SGB II
• Arbeitsmarktzugang nach drei
Monaten mit BA-Zustimmung
(kein Arbeitsmarktzugang in
Erstaufnahmeeinrichtung)
• Ggf. Kompetenzfeststellung
über „Early Intervention“
• Zuständig: BAMF (Antrag) und
Bundesländer/Kommunen
(Leistungen, Titel)
• Leistungen nach dem AsylbLG
• Arbeitsmarktzugang nach drei
Monaten mit BA-Zustimmung
• Voller Arbeitsmarktzugang
• Integrationskurs inklusive
Sprachkurs
• Bei Ablehnung: Vollziehbare
Ausreisepflicht wenn kein
Duldungstitel (Abschiebehindernis
wie Krankheit, fehlende Papiere)
• Vermittlungsunterstützende
Leistungen über „Early Intervention“
und ggf. Sprachkurse
© Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014
Weitere Infos unter www.bmas.de