Vom Flüchtling zum Nachbarn und Kollegen Die Grafik zeigt den derzeit gängigen Ablauf des deutschen Asylverfahrens – von der Ankunft bis zur Anerkennung 1. 3. REGISTRIERUNG UND ERSTVERTEILUNG ANERKENNUNG 2. ASYLANTRAG • Zuständig: Bundesländer, künftig auch Bund • Zuständig: Jobcenter & örtliche Ausländerbehörde • Leistungen nach dem AsylbLG • Aktive und passive Leistungen nach dem SGB II • Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten mit BA-Zustimmung (kein Arbeitsmarktzugang in Erstaufnahmeeinrichtung) • Ggf. Kompetenzfeststellung über „Early Intervention“ • Zuständig: BAMF (Antrag) und Bundesländer/Kommunen (Leistungen, Titel) • Leistungen nach dem AsylbLG • Arbeitsmarktzugang nach drei Monaten mit BA-Zustimmung • Voller Arbeitsmarktzugang • Integrationskurs inklusive Sprachkurs • Bei Ablehnung: Vollziehbare Ausreisepflicht wenn kein Duldungstitel (Abschiebehindernis wie Krankheit, fehlende Papiere) • Vermittlungsunterstützende Leistungen über „Early Intervention“ und ggf. Sprachkurse © Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2014 Weitere Infos unter www.bmas.de
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