Zuwanderung: Arbeitsmarktzugang aus humanitären Gründen

Zuwanderung:
Arbeitsmarktzugang aus humanitären Gründen
Arbeitsmarktzugang für
Aufenthaltsdokument
Das bedeutet für die
genannten Gruppen
„Aufenthaltstitel”
Asylberechtigte
Aufenthaltserlaubnis nach § 25
Absatz 1 Aufenthaltsgesetz
Zuwanderinnen und Zuwanderer
mit anerkannter
Flüchtlingseigenschaft
Aufenthaltserlaubnis nach § 25
Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
Kontingentflüchtlinge
Aufenthaltserlaubnis oder
Niederlassungserlaubnis nach § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
(Schutzsuchende aus Syrien, die auf Grund
einer Anordnung des Bundesinnenministers
aufgenommen und in festgelegten
Kontingenten auf alle Bundesländer verteilt
werden)
• Die Arbeitsaufnahme ist ohne Wartezeit und ohne Zustimmung
des Bundesagentur für Arbeit
möglich!
• Diese Regelungen gelten für Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung!
• Ausbildung, Praktika und Freiwilligendienste sind sofort erlaubt!
Regionaldirektion Nord
Zuwanderung:
Arbeitsmarktzugang aus humanitären Gründen
Arbeitsmarktzugang für
Aufenthaltsdokument
Asylbewerber/innen
„Aufenthaltsgestattung”
Geduldete* (Flyer zum ‚Ausbildungsmarktzugang für Geduldete‘ erscheint in Kürze)
„Aussetzung der Abschiebung (Duldung)”
Arbeitsmarktzugang für beide Gruppen nach § 32 der Beschäftigungsverordnung
Regelfall
Sonderfälle
3-monatiges Beschäftigungsverbot
ab 4. Monat Arbeitsmarktzugang, nach ‚Vorrangprüfung‘* durch
die Bundesagentur für Arbeit, ob es keine geeigneten EU- oder
deutschen Bewerber/innen gibt, und nach Prüfung
der Beschäftigungsbedingungen
• keine Leiharbeit
• freier Arbeitsmarktzugang nach vier Jahren
3-monatiges Beschäftigungsverbot
ab 4. Monat Arbeitsmarktzugang ohne ‚Vorrangprüfung‘ und Prüfung
der Beschäftigungsbedingungen für:
- Hochqualifizierte, Führungskräfte, Wissenschaftler/-innen, im Rahmen
von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten, schulischen Praktika oder EU-geförderten Programmen
- Familienangehörige, die im Haushalt des mit ihnen verwandten Arbeitgebers leben
•
• • •
’Vorrangprüfung’ entfällt nach § 32 Absatz 5 der Beschäftigungsverordnung für
•
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•
•
•
Personen, die sich seit 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer ‚Aufenthaltsgestattung‘ im Bundesgebiet aufhalten
ausländische Hochschulabsolventen in einem akademischen Mangelberuf*, wenn sie die Voraussetzungen der „Blauen Karte EU“* erfüllen
Personen mit einer in Deutschland abgeschlossenen mindestens 2-jährigen Ausbildung, die eine der Ausbildung entsprechende Beschäftigung aufnehmen
Personen mit einer im Ausland abgeschlossenen und als gleichwertig anerkannten Ausbildung, die eine der Ausbildung entsprechende
Beschäftigung in einem Mangelberuf - gemäß der Positivliste für Ausbildungsberufe* der Bundesagentur für Arbeit - aufnehmen
Tätigkeiten, z.B. Praktika, die zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse oder zur Ausübung reglementierter Berufe* dienen
Regionaldirektion Nord
www.arbeitsagentur.de
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Zuwanderung:
Zuwanderung.
Arbeitsmarktzugang aus humanitären Gründen
Informationen
Informationen kompakt
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Zuwanderung – Arbeitsmarktzugang aus humanitären Gründen
Erläuterungen
Geduldete
Ausreisepflichtige Ausländer/innen, für die „vorübergehend“ die Abschiebung u.a. aus humanitären Gründen ausgesetzt ist. Die Duldung ist zeitlich
begrenzt, kann jedoch immer wieder verlängert werden.
Vorrangprüfung
Durch sie prüft die zuständige Agentur für Arbeit, ob für einen bestimmten Arbeitsplatz sogenannte ‚bevorrechtigte‘ Bewerber/innen zur Verfügung
stehen. Bevorrechtigt sind u.a. Deutsche und EU-Bürger. Informationen zur Vorrangprüfung können Sie bei Ihrem regionalen Arbeitgeber-Service
erhalten. Er ist erreichbar unter der Rufnummer: 0800-45555-20.
Blaue Karte EU
Akademiker/-innen aus sogenannten Drittstaaten - Nicht-EU-Mitglieder - mit einem deutschen Hochschulabschluss oder einem anerkannten und
vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss können für eine Arbeitsaufnahme eine „Blaue Karte EU“ erhalten. Voraussetzung für eine
Arbeitsaufnahme ist jedoch ein Mindestbruttoeinkommen für die zu besetzende Stelle, das aktuell bei 48.400 Euro pro Jahr liegt. Für sogenannte
Mangelberufe wurde eine verringerte Gehaltsgrenze bestimmt. Für das Jahr 2015 beträgt sie 37.752 Euro. Die Erteilung der Blauen Karte EU kann
grundsätzlich nur nach Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die sogenannte Vorrangprüfung wird nicht durchgeführt.
Informationen unter: www.blue-card.de
Positivliste
Sie benennt die Ausbildungsberufe, die für ausländische Bewerber/innen zugänglich sind. In diese Liste gehen die Ergebnisse der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit ein. Die Fachkräfteengpassanalyse wird halbjährlich aktualisiert. Die jeweils aktuelle Positivliste finden Sie
unter: www.zav.de/positivliste
Akademische Mangelberufe
Diese Berufsgruppen werden in der Beschäftigungsverordnung - unter Bezug auf die ‘Internationale Standardklassifikation‘ - definiert. Unter die
akademischen Mangelberufe fallen aktuell u.a. Mediziner/innen, Mathematiker/innen, Informatiker/innen, Natur- und Ingenieurwissenschaftler/
innen. Informationen unter: www.make-it-in-germany.com.
Reglementierte Berufe
Ein Beruf ist dann ‚reglementiert‘, wenn der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis
einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt ist. Es gibt in Deutschland 81 bundesrechtlich und 18
länderrechtlich reglementierte Berufe. Dazu: www.anerkennung-in-deutschland.de
Wer hilft mir weiter?
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV). Über eine bundeseinheitliche Telefonnummer werden Ihre
Fragen zum Arbeitsmarktzulassungsverfahren beantwortet: (0228) 713-2000. Darüber hinaus erhalten Sie allgemeine Informationen über das
Arbeitsmarktzulassungsverfahren im Internet unter der Navigation www.zav.de/arbeitsmarktzulassung. Hier finden Sie auch das Merkblatt 7, das
über die Zulassungsvoraussetzungen und das Zulassungsverfahren für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/innen informiert.
Stand: Juli 2015
Regionaldirektion Nord
www.arbeitsagentur.de