Arbeitshilfe "Patienten aus dem Ausland" der AOK NORDWEST

Wichtige Information zur Behandlung von Patienten aus der EU
Abbildung 1: Bsp. Europäische Krankenversicherungskarte
Die europäische Krankenversicherungskarte kann
nicht eingelesen werden
→ gültige Karte wird gut lesbar kopiert
→ Muster 80 ausfüllen (Angaben 5 bis 9
können ausgespart werden)
→ Vorübergehende Adresse in Deutschland
und Arztstempel nicht vergessen
Es können ausschließlich Behandlungen, die
während des vorübergehenden Aufenthaltes in
Deutschland medizinisch zwingend erforderlich sind,
erfolgen (Akutbehandlung)
Ausgeschlossen sind z.B. Vorsorgeuntersuchungen,
Schutzimpfungen oder geplante Behandlungen
Abbildung 2: Bsp. Personalausweis
Identität des Patienten prüfen. Die Daten des
Personalausweises/Führerscheins auf das Muster 80
übertragen
Liegen keine gültigen Unterlagen vor:
→ Patient erhält eine Privatrechnung
→ keine Verordnungen zu Lasten einer deutschen
Krankenkasse
weitere Informationen finden Sie unter www.dvka.de
Abbildung 3: Muster 81
Ausfüllanleitung Muster 81 (durch Patient
auszufüllen):
1
1
1. Datum des geplanten Aufenthaltsendes in
Deutschland
2. Name, Vorname des Patienten
3. Jede gesetzliche Krankenkasse ist wählbar
4. Anschrift des Patienten in der Heimat
5. Behandlungsdatum
6. Unterschrift des Patienten!!
2
4
1
3
1
1
5
6
Kopie europäische
Karte
+
Kopie
Personalausweis
+
Ausgefüllte und
unterschriebene
Muster 80/81
Abbildung 4:
Post umgehend zur
Krankenkasse
Durchschrift verbleibt in
Praxis (2 Jahre
Aufbewahrungspflicht)
Abrechnung Extrabudgetär: Status 1000 7 (keine Versicherungsnummer nötig)
Stand: Januar 2016