Wichtige Information zur Behandlung von Patienten aus der EU Abbildung 1: Bsp. Europäische Krankenversicherungskarte Die europäische Krankenversicherungskarte kann nicht eingelesen werden → gültige Karte wird gut lesbar kopiert → Muster 80 ausfüllen (Angaben 5 bis 9 können ausgespart werden) → Vorübergehende Adresse in Deutschland und Arztstempel nicht vergessen Es können ausschließlich Behandlungen, die während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland medizinisch zwingend erforderlich sind, erfolgen (Akutbehandlung) Ausgeschlossen sind z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder geplante Behandlungen Abbildung 2: Bsp. Personalausweis Identität des Patienten prüfen. Die Daten des Personalausweises/Führerscheins auf das Muster 80 übertragen Liegen keine gültigen Unterlagen vor: → Patient erhält eine Privatrechnung → keine Verordnungen zu Lasten einer deutschen Krankenkasse weitere Informationen finden Sie unter www.dvka.de Abbildung 3: Muster 81 Ausfüllanleitung Muster 81 (durch Patient auszufüllen): 1 1 1. Datum des geplanten Aufenthaltsendes in Deutschland 2. Name, Vorname des Patienten 3. Jede gesetzliche Krankenkasse ist wählbar 4. Anschrift des Patienten in der Heimat 5. Behandlungsdatum 6. Unterschrift des Patienten!! 2 4 1 3 1 1 5 6 Kopie europäische Karte + Kopie Personalausweis + Ausgefüllte und unterschriebene Muster 80/81 Abbildung 4: Post umgehend zur Krankenkasse Durchschrift verbleibt in Praxis (2 Jahre Aufbewahrungspflicht) Abrechnung Extrabudgetär: Status 1000 7 (keine Versicherungsnummer nötig) Stand: Januar 2016
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