mehrwert D A S I N S T I T U T I O N E L L E FA C H M A G A Z I N V O N I N V E S T O R PA R T N E R S Thema Komplexität Ausgabe 1 I März 2016 Komplexität hinterfragen Private Debt: Mittelstand Westeuropa I Kreditfonds I Besicherte Unternehmenskredite – Basis für CLOs I VAG-Aufsichtsrecht I Prozessfinanzierung I Kommunale SSD 4 SCHADENSERSATZFORDERUNGEN VON INVESTOREN Schadensersatzforderungen von Investoren STEFFEN HENNIG // FIDERES CAPITAL Durchsetzung von Rechtsansprüchen als Teil der Wahrung von Treuhandpflichten. Hintergrund und Entwicklung Insbesondere seit der Finanzkrise hat sich bei Vermögensverwaltern die Einsicht verstärkt, dass Verluste aus Kapitalmarktinvestments nicht immer nur Resultat von „Pech“, einem „ungünstigem Marktumfeld“ oder einer „falschen Einschätzung“ sind, sondern anderen Parteien zumindest teilweise hierfür eine Mitverantwortung tragen. Obwohl bereits in den Jahren 20052007 eine zunehmende Bereitschaft von institutionellen Investoren zu beobachten war, auch den Rechtsweg zur Wiedergutmachung von erlittenen Schäden zu beschreiten, hat sich dieser Trend gerade im Zusammenhang mit den Verlusten aus US Subprime, CDOs/ABS und anderen strukturierten Produkten deutlich verstärkt. Parallel hierzu sind eine Anzahl europäischer Investoren aktiv um Ansprüche insbesondere in den USA geltend zu machen, die sich aus der verzögerten Veröffentlichung von kursrelevanten Informationen oder aus falschen oder irreführenden Tatsachendarstellungen ergeben. Nachdem in den letzten 10–15 Jahren in vielen europäischen Ländern der rechtliche Rahmen geschaffen wurde (z.B. in Deutschland durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz (2004) oder in Großbritannien durch den Financial Services and Markets Act (2000), werden mittlerweile auch in Europa Schadensersatzklagen mit diesem Hintergrund von Investoren verfolgt. Die größte Hürde hierbei stellt derzeit jedoch noch das Fehlen eines Instrumentariums, wie z.B. das der Sammelklage nach US Vorbild, zur effektiven Bündelung und gemeinschaftlichen Durchsetzung derart gleichgerichteter Ansprüche dar. In den letzten Jahren wurden jedoch auch hier einige erste Fortschritte erzielt, z.B. durch das in Deutschland mögliche KapMuG Verfahren. Problembewusstsein und neuere Trends Nachdem also zumindest ein rudimentärer Rahmen vorhanden ist, innerhalb dessen Investoren Schadensersatzforderungen in Bezug auf Kapitalmarktinvestments gelten machen können, ist es erstaunlich, warum Vermögensverwalter in dieser Frage anscheinend sehr unterschiedliche Herangehensweisen verfolgen. Eine kleinere Gruppe institutioneller Investoren, besonders aus den skandinavischen Ländern und den Beneluxstaaten, verfolgt in dieser Hinsicht einen sehr aktiven Ansatz, der in vielen Fällen direkt in den Regeln zur Corporate Governance des jeweiligen Unternehmens verankert ist. Demgegenüber scheint es, dass sich eine Reihe von Fondgesellschaften und Vermögensverwaltern bisher sehr mit der Verfolgung von Rechtsansprüchen zurückgehalten hat. 5 Die beschriebene Problematik hat in den letzte Jahren wiederum dazu geführt, dass mehr und mehr institutionelle Kapitalsammelstellen, Pensionsfonds und Versicherungen bzw. deren Investment Consultants, intern oder bei der Vergabe von Fremdmandaten zur Vermögensverwaltung verpflichtende Vorgaben zum „Legal Monitoring“ und zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen vereinbaren. Neben dem Erzielen einer nachweislich verbesserten Investmentperformance steht für die Manager von Investmentgesellschaften, die eine aktive Durchsetzung von Ansprüchen verfolgen, insbesondere auch die Wahrung ihrer Treuhandpflichten gegenüber ihren Kunden und den durch sie vertretenen Anlegern oder Aktionären im Vordergrund. Treuhandpflichten von Vermögensverwaltern und Managern Vermögensverwaltern und Investment Managern, aber auch den Vorständen von Versicherungen und Pensionskassen obliegt neben der Mehrung des überantworteten Vermögens insbesondere auch die Abwehr von Vermögensschäden. Dies hat zur Konsequenz, dass die Prüfung der Möglichkeiten eventueller Schadensersatzansprüche und der Versuch der Wiedereinbringung dieser Ansprüche essentieller Bestandteil davon ist, diesen Verpflichtungen nachzukommen. Eine ungerechtfertigte oder bewusste Entscheidung dies nicht zu tun bzw. fahrlässige Unkenntnis solcher Ansprüche können entsprechende Regressforderungen gegen den Manager oder die Verantwortlichen und deren Unternehmen nach sich ziehen. Auf der anderen Seite müssen sich Portfoliomanager und Vorstände gegebenenfalls aber auch umgekehrt verantworten, nämlich dann, wenn sie mögliche Ansprüche verfolgt haben, hierfür entsprechende Kostenrisiken und finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind, jedoch die Bemühungen letztendlich nicht erfolgreich waren oder die Ansprüche abgelehnt wur- den. Gerade bei möglichen Rechtsansprüchen liegt die Herausforderung für die Verantwortlichen darin, dass dem Erlangen einer „unsicheren“ Ausgleichszahlung die Notwendigkeit weitere, oft nicht unerhebliche Ausgaben einzugehen gegenüber steht. Prozessfinanzierung zur Risikosteuerung Zum Management dieses Risikos hat sich die Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern als probates Mittel erwiesen. Hierbei können mögliche Anspruchsberechtigte das Kostenrisiko einer Rechtsstreitigkeit an einen spezialisierten Financier abgeben, wobei dieser im Gegenzug bei Erfolg einen Anspruch auf einen Teil der erlösten Schadensersatzsummer oder Vergleichszahlung erhält. Auch die Gefahr, neben den eigenen Anwalts- und Prozesskosten auch mögliche Kosten der Gegenseite zu tragen, können über einen Prozessfinanzierer oder in Kombination mit einer entsprechenden Versicherungslösung gesteuert werden. Daneben bieten einige Prozessfinanzierer auch Lösungen für das kontinuierliche Monitoring von Investmentportfolien nach möglichen Problemfällen oder die praktische Unterstützung bei eventuellen Zweifelsoder Streitfällen. //
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