Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser des KVB

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser des KVB Newsletters,
wir freuen uns, dass Sie unseren Service in Anspruch nehmen.
In unregelmäßigen Abständen werden wir Sie über aktuelle Themen bei der KVB informieren.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Welche Erwartungen haben Sie an den KVB-Newsletter? Was können wir anders oder
zusätzlich machen?
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen! Teilen Sie uns diese an die E-Mail-Adresse
[email protected] mit.
Hier die Themen der Ausgabe vom 28.10.2015
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ALLGEMEINES
Auf den Internetseiten der KVB wurden folgende Änderungen vorgenommen:
Für das Mitglieds- und Beitragswesen wurde eine eigene Rubrik eingerichtet. Sie können alle Formulare zu diesem Themenbereich nun dort finden.
Wichtiger Hinweis:
In unserem Formularcenter wurde der Erstattungsantrag ausgetauscht und das PCProgramm "KVB-Erstattungsantrag" (Version 3.03) aktualisiert. Bitte nutzen Sie zukünftig nur noch das neue Formular bzw. das neue PC-Programm!
DATENSCHUTZ
Mit Einführung des elektronischen Vorgangsbearbeitungssystems (VBS) bei der KVB
lässt das System keine manuelle Bearbeitung oder das Herausfiltern einzelner Anträge
aus dem System zu.
Seit Jahren ist die Nachbearbeitung der VBS-Anträge durch die Firma Deutsche Post
E-Post Solutions GmbH in Leipzig auf unseren Servern durchgeführt worden.
Daten bleiben auf dem Server der KVB in Frankfurt Rödelheim. Sie werden bei der
Deutschen Post nur verifiziert. Daten können außerhalb des Servers weder ausgedruckt noch heruntergeladen werden.
Aufgrund einer Gesetzesänderung im Februar 2015, die im März in Kraft getreten ist,
war die bereits gängige Praxis neu zu legitimieren, indem die Erklärung zum Datenschutz und dem Einverständnis zur Auftragsdatenverarbeitung auf dem neuen Erstattungsantrag entsprechend angepasst wurde.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat dies genehmigt.
--------------------------------------------KRANKENVERSORGUNG
Tarifstelle 1.21
Härtefallregelung
Möchten Sie Geld sparen?
Dann sollten Sie – falls nicht schon geschehen – einen „Antrag auf Anwendung der
Härtefallregelung nach TS 1.21“ stellen.
Wenn die Summe der Eigenanteile (siehe Erstattungsmitteilung) Ihre Belastungsgrenze* überschritten hat und Sie einen Antrag gestellt haben, werden innerhalb eines Kalenderjahres Eigenanteile nicht mehr abgezogen und verordnete nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst. Zuviel einbehaltene Eigenanteile werden sogar zurückgezahlt.
Wenn Sie sich beeilen, können Sie noch rückwirkend für das Kalenderjahr 2014 einen
Antrag stellen und sich ggf. auf eine Rückzahlung freuen. Dies ist noch bis zum
31.12.2015 möglich.
Außerdem wurde das Antragsverfahren in der Härtefallregelung dahingehend vereinfacht, dass Ihr Antrag als Dauerantrag behandelt wird und Sie in den Folgejahren
keinen weiteren Antrag mehr zu stellen brauchen.
Den „Antrag auf Anwendung der Härtefallregelung nach TS 1.21“ finden Sie unter
Krankenversorgung/Formulare/Antrag auf Anwendung der Härtefallregelung nach Tarifstelle 1.21.
-------------* Die Belastungsgrenze beträgt 2% des jährlichen Einkommens des vorangegangenen
Kalenderjahres; für chronisch Kranke, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, 1%.
Tarifstelle 8
Stationäre Krankenhausbehandlung, Heilkur und Sanatoriumsbehandlung
Hinweise zu Wahlleistungen im Krankenhaus
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können neben den Pflegesätzen bzw.
Fallpauschalen andere als die allgemeinen Krankenhausleistungen als Wahlleistungen
gesondert berechnet und unter bestimmten Voraussetzungen als erstattungsfähig an-
erkannt werden. Hierbei handelt es sich um die gesondert berechnete Unterkunft bei
der Unterbringung in einem Zwei- oder Einbettzimmer sowie gesondert berechnete
wahlärztliche Leistungen (sog. „Chefarztbehandlung“).
Folgende Voraussetzungen für eine Bezuschussung gilt es zu beachten:
•
•
•
•
Die Wahlleistungsvereinbarung muss vor der Erbringung der Leistung
schriftlich mit dem Krankenhaus vereinbart werden.
Wahlleistungsvereinbarungen sind erst ab dem Tage gültig, an dem sie unterzeichnet wurden; eine Rückdatierung der Wahlleistungsvereinbarung ist unzulässig.
Patient und Krankenhausträger bzw. dessen Vertreter müssen die Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben. Ist der Patient nicht in der Lage, die Unterschrift selbst zu leisten, kann er ggf. auch mündlich einen Dritten, wie z.B. eine
Krankenpflegkraft, mit der Unterschrift beauftragen und diese nachträglich genehmigen. Möglich ist auch die Abgabe der entsprechenden Willenserklärung
z.B. durch den Ehegatten.
Die Wahlleistungsvereinbarung muss der Bezirksleitung spätestens zusammen
mit der ersten Rechnung (Chefarztrechnung und/oder Rechnung für die Unterbringung in einem Zwei- oder Einbettzimmer) vorgelegt werden.
Zuschusshöhe:
Für vereinbarte Wahlleistungen werden folgende Zuschüsse gezahlt, und zwar für
• die Unterbringung in einem Zwei- oder Einbettzimmer:
80% des um 2.50 €/tgl. geminderten Zuschlags für das Zweibettzimmer,
75% des um 2.50 €/tgl. geminderten Zuschlags für das Einbettzimmer,
• wahlärztliche Leistungen bei gleichzeitig gewählter Unterbringung in einem
Zwei- oder Einbettzimmer: 80% der anerkannten Arztkosten,
• wahlärztliche Leistungen bei Unterbringung in der Regelpflegeklasse:
100% der anerkannten Arztkosten.
Beachten Sie hierzu die Bestimmungen der „Tarifstellen 8.1 sowie 8.6“ und im Abschnitt 4 des „Ordners Satzung und Tarif“ das Informationsblatt „Informationen zur
Krankenhausbehandlung“
--------------------------------------------INTERNETSEITEN ZU IHRER BEACHTUNG:
07.10.2015
Inkasso: Keine Angst vor unseriösen Firmen
Film erklärt echtes und betrügerisches Inkasso
Überzogene Rechnungen, falsche Forderungen und massive Einschüchterung: Wenn
Verbraucher Post von Inkasso-Unternehmen erhalten, machen sich häufig Angst und
Verunsicherung breit. Mit einem Film klärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
zentrale Fragen rund um das Thema Inkasso.
In gut zwei Minuten erläutert der Film, was ein Inkasso-Unternehmen ist, weshalb es
Mahnungen verschickt, und wie Verbraucher ein seriöses von einem unseriösen Unternehmen unterscheiden können. Erklärt wird auch, wie sich Betroffene im Falle einer
Forderung am besten verhalten und gegen unseriöse Firmen und unberechtigte Forderungen wehren können. Der Film ist neben der deutschen Version auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch und Türkisch abrufbar.
Wie wichtig eine gute Aufklärung über Inkasso-Unternehmen ist, zeigt sich in den Beratungsgesprächen der Verbraucherzentrale. "Immer wieder berichten uns Verbraucher
von Einschüchterungsversuchen oder zweifelhaften Forderungen", sagt Erich Nolte,
Rechtsberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Einige Betroffene zahlten
aus Angst. Nolte rät, ruhig zu bleiben und sich bei der Verbraucherzentrale Rat und
Hilfe zu holen. Welche ersten Schritte außerdem sinnvoll sind, erklärt auch der InfoFilm, der auf dem YouTube-Kanal der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingestellt ist (http://tinyurl.com/pn89zbb).
Bundesweit sagen die Verbraucherzentralen derzeit unseriösen Inkasso-Unternehmen
den Kampf an. In einer Umfrage konnten Betroffene den Verbraucherzentralen ihre
Erfahrungen schildern. Die Ergebnisse sollen im November vorgestellt werden.
Quelle im Internet: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.
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Bleiben Sie gesund.
Ihre KVB
Herausgeber:
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
- Hauptverwaltung Salvador-Allende Straße 7
60487 Frankfurt/M
Tel.: (069) 2 47 03 135
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kvb.bund.de
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