22 KV B INT E R N KV-WAHL WIRFT IHREN SCHATTEN VORAUS Es ist kein Geheimnis: Die aktuelle Wahlperiode neigt sich dem Ende zu und nächstes Jahr wird in der KVB eine neue Vertreterversammlung gewählt. Was allerdings wenige wissen ist, dass die Wahl einen sehr langen Vorlauf hat, damit auch alle Eventualitäten berücksichtigt werden können. KVB FORUM hat sich mit dem aktuell bestellten Landeswahlleiter, Dr. Gerhard Knorr, unterhalten. S obald man dem versierten Juristen im Interview die ersten Fragen stellt und seine Antworten hört, dann weiß man: Das Wahlprozedere liegt in den richtigen Händen. Ich bin zwar zum ersten Mal Landeswahlleiter, aber mit der Rolle eines neutralen Sachwalters aus anderen Zusammenhängen gut vertraut. So ist es mir als Vorsitzender des Landesausschusses Ärzte und Krankenkassen in Bayern nicht unbekannt, widerstreitende Interessen zusammenzuführen und auf ein gemeinsames Ziel zu verpflichten. Das habe ich im Übrigen immer gerne gemacht, da ich glaube, dass mit einvernehmlichen Lösungen alle Beteiligten unterm Strich viel mehr gewinnen. Zu einer Ihrer ersten Amtshandlungen wird die Festsetzung der Wahlfrist gehören. Können Sie uns hierzu schon etwas Genaues sagen? Wie kommt ein solcher Termin zustande und was ist bei der Festsetzung alles zu berücksichtigen? Der neue Landeswahlleiter, Dr. Gerhard Knorr, im Interview mit KVB FORUM. Herr Dr. Knorr, der KVB-Vorstand hat Sie anlässlich der 2016 anstehenden Wahlen zur Vertreterversammlung als Landeswahlleiter bestellt. Haben Sie sich in Ihrer neuen Rolle bereits eingelebt? K V B F O R U M 12/2015 Nun, zum einen gibt die bestehende Wahlordnung natürlich schon einige Regeln vor und schlägt Pflöcke ein. Daran muss ich mich selbstverständlich halten. So muss die Wahlfrist beispielsweise im Einvernehmen mit der Vertreterversammlung und dem Vorstand festgelegt werden. Ansonsten werde ich darauf achten, dass die Wahlfrist allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihr demokratisches Grundrecht an Mitbestimmung innerhalb der Selbst- verwaltung auszuüben. Praktisch bedeutet dies, dass zum Beispiel auch auf Ferienzeiten geachtet wird. Wie müssen wir uns das Aufgabenspektrum eines Landeswahlleiters vorstellen? Einige ganz wesentliche Aufgaben liegen darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahllisten zu kontrollieren, Termine einzuhalten und die Wählbarkeit der Kandidaten zu überprüfen. Das unterscheidet sich im Grunde nicht von politischen Wahlen. Die Satzung und die Wahlordnung der KVB geben hier bereits viele Vorgaben, wie dies zu geschehen hat. Das ist das Fundament, von dem aus ich agieren werde. Gibt es – über die offiziellen Anforderungen hinaus – persönliche Ziele, die Sie in das Amt des Landeswahlleiters setzen? Was ist Ihnen in dieser Funktion besonders wichtig? Einen Aspekt möchte ich besonders betonen: Wie bei politischen Wahlen der Bürger, so muss bei den Wahlen der Selbstverwaltung in gleicher Weise der Arzt oder Psychotherapeut darauf vertrauen können, dass er sein Wahlrecht vollumfänglich ausüben kann und nirgendwo eine unrechtmäßige K V B I NT ER N Einschränkung erlebt. Dies gehört zu den Kernelementen einer Demokratie. Von der Erfüllung dieser Rahmenbedingungen hängt auch ab, welches Vertrauen man in die Institution hat. Ich bin ein großer Anhänger der Selbstverwaltung. Das bedeutet aber auch, dass die Mitglieder der KVB sicher sein müssen, dass bei den Wahlen alles korrekt abläuft. Dafür trage ich in Kooperation mit den dafür beauftragten Mitarbeitern der KVB die Verantwortung. Demokratische Selbstverwaltung: 2016 finden die Wahlen Mit welchen Fragen beziehungsweise rechtlichen Aspekten werden Sie in den kommenden Wochen wohl am häufigsten konfrontiert werden? Ich kann mir beispielsweise vorstellen, dass es unterschiedliche Positionen bei Wählerlisten oder Veränderungen bei einzelnen Kandidaten gibt. Hier wird man im Detail prüfen müssen, was die Wahlordnung vorgibt. Die Herausforderung wird sein, orientiert an diesen rechtlichen Vorgaben sinnvolle Lösungen für den jeweiligen Einzelfall zu finden und gegebenenfalls auch einem gewissen Gegendruck standzuhalten. Denn eines ist klar: Der Landeswahlleiter schafft nicht die Wahlordnung, sondern entscheidet auf ihrer Grundlage. zur KVB-Vertreterversammlung statt. Wie viel Arbeit wird jetzt in den kommenden Monaten auf Sie zukommen? Eine gute Voraussetzung für das Amt ist sicherlich, dass ich schon pensioniert bin – aber im Ernst: Wie in den anderen Gremien der Selbstverwaltung, in denen ich aktiv bin, werde ich auch hier im Schulterschluss mit den hauptamtlichen KVB-Mitarbeitern für die anstehenden Aufgaben eine sinnvolle Arbeitsteilung finden. Nach Paragraf 17 der Wahlordnung wird das Ergebnis in Rundschreiben der KVB bekannt gegeben. Ich bin sicher, dass auch KVB FORUM dabei eine Rolle spielen wird. Herr Dr. Knorr, vielen Dank für das Gespräch! Mehr Informationen zur Wahl finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Über uns/Organisation/ Vertreterversammlung. Interview Markus Kreikle (KVB) Wie werden die KVB-Mitglieder über das Wahlergebnis informiert? Dr. Gerhard Knorr Nach seinem Jurastudium in Tübingen und Regensburg trat Dr. Gerhard Knorr nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen in den Bayerischen Staatsdienst ein. Er begann im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung und war unter anderem in der Bayerischen Versicherungskammer im Bereich der berufsständischen Versorgung tätig. Über 15 Jahre lang war er Leiter der Krankenhausabteilung im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung und zuletzt im Umweltministerium Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung und Gesundheitsschutz. Knorr hatte in seiner Dienstzeit auch viel Kontakt zum ambulanten Sektor, unter anderem als Vorsitzender des Großgeräteausschusses in Bayern sowie als Vorsitzender des Gremiums zu Paragraf 116b alt. Aktuell ist er Vorsitzender des Landesauschusses Ärzte und Krankenkassen Bayern. Der 68-Jährige lebt in München. K V B F O R U M 12/2015 23
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