KVB FORUM Ausgabe 12.2015

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KV B INT E R N
KV-WAHL WIRFT IHREN
SCHATTEN VORAUS
Es ist kein Geheimnis: Die aktuelle Wahlperiode neigt sich dem Ende zu und
nächstes Jahr wird in der KVB eine neue Vertreterversammlung gewählt. Was
allerdings wenige wissen ist, dass die Wahl einen sehr langen Vorlauf hat, damit
auch alle Eventualitäten berücksichtigt werden können. KVB FORUM hat sich
mit dem aktuell bestellten Landeswahlleiter, Dr. Gerhard Knorr, unterhalten.
S
obald man dem versierten
Juristen im Interview die
ersten Fragen stellt und
seine Antworten hört, dann weiß
man: Das Wahlprozedere liegt in
den richtigen Händen.
Ich bin zwar zum ersten Mal Landeswahlleiter, aber mit der Rolle
eines neutralen Sachwalters aus
anderen Zusammenhängen gut
vertraut. So ist es mir als Vorsitzender des Landesausschusses
Ärzte und Krankenkassen in Bayern nicht unbekannt, widerstreitende Interessen zusammenzuführen und auf ein gemeinsames Ziel
zu verpflichten. Das habe ich im
Übrigen immer gerne gemacht, da
ich glaube, dass mit einvernehmlichen Lösungen alle Beteiligten unterm Strich viel mehr gewinnen.
Zu einer Ihrer ersten Amtshandlungen wird die Festsetzung der
Wahlfrist gehören. Können Sie
uns hierzu schon etwas Genaues sagen? Wie kommt ein solcher Termin zustande und was
ist bei der Festsetzung alles zu
berücksichtigen?
Der neue Landeswahlleiter,
Dr. Gerhard
Knorr, im Interview mit KVB
FORUM.
Herr Dr. Knorr, der KVB-Vorstand
hat Sie anlässlich der 2016 anstehenden Wahlen zur Vertreterversammlung als Landeswahlleiter bestellt. Haben Sie sich in
Ihrer neuen Rolle bereits eingelebt?
K V B F O R U M 12/2015
Nun, zum einen gibt die bestehende Wahlordnung natürlich schon
einige Regeln vor und schlägt Pflöcke ein. Daran muss ich mich selbstverständlich halten. So muss die
Wahlfrist beispielsweise im Einvernehmen mit der Vertreterversammlung und dem Vorstand festgelegt
werden. Ansonsten werde ich darauf achten, dass die Wahlfrist allen
Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihr
demokratisches Grundrecht an Mitbestimmung innerhalb der Selbst-
verwaltung auszuüben. Praktisch
bedeutet dies, dass zum Beispiel
auch auf Ferienzeiten geachtet wird.
Wie müssen wir uns das Aufgabenspektrum eines Landeswahlleiters vorstellen?
Einige ganz wesentliche Aufgaben
liegen darin, die rechtlichen Voraussetzungen für die Wahllisten zu
kontrollieren, Termine einzuhalten
und die Wählbarkeit der Kandidaten zu überprüfen. Das unterscheidet sich im Grunde nicht von politischen Wahlen. Die Satzung und
die Wahlordnung der KVB geben
hier bereits viele Vorgaben, wie
dies zu geschehen hat. Das ist das
Fundament, von dem aus ich agieren werde.
Gibt es – über die offiziellen Anforderungen hinaus – persönliche Ziele, die Sie in das Amt des
Landeswahlleiters setzen? Was
ist Ihnen in dieser Funktion besonders wichtig?
Einen Aspekt möchte ich besonders betonen: Wie bei politischen
Wahlen der Bürger, so muss bei
den Wahlen der Selbstverwaltung
in gleicher Weise der Arzt oder
Psychotherapeut darauf vertrauen
können, dass er sein Wahlrecht
vollumfänglich ausüben kann und
nirgendwo eine unrechtmäßige
K V B I NT ER N
Einschränkung erlebt. Dies gehört
zu den Kernelementen einer Demokratie. Von der Erfüllung dieser
Rahmenbedingungen hängt auch
ab, welches Vertrauen man in die
Institution hat. Ich bin ein großer
Anhänger der Selbstverwaltung.
Das bedeutet aber auch, dass die
Mitglieder der KVB sicher sein
müssen, dass bei den Wahlen alles korrekt abläuft. Dafür trage ich
in Kooperation mit den dafür beauftragten Mitarbeitern der KVB
die Verantwortung.
Demokratische
Selbstverwaltung: 2016 finden die Wahlen
Mit welchen Fragen beziehungsweise rechtlichen Aspekten
werden Sie in den kommenden
Wochen wohl am häufigsten
konfrontiert werden?
Ich kann mir beispielsweise vorstellen, dass es unterschiedliche Positionen bei Wählerlisten oder Veränderungen bei einzelnen Kandidaten gibt. Hier wird man im Detail
prüfen müssen, was die Wahlordnung vorgibt. Die Herausforderung
wird sein, orientiert an diesen rechtlichen Vorgaben sinnvolle Lösungen für den jeweiligen Einzelfall zu
finden und gegebenenfalls auch
einem gewissen Gegendruck standzuhalten. Denn eines ist klar: Der
Landeswahlleiter schafft nicht die
Wahlordnung, sondern entscheidet
auf ihrer Grundlage.
zur KVB-Vertreterversammlung
statt.
Wie viel Arbeit wird jetzt in den
kommenden Monaten auf Sie
zukommen?
Eine gute Voraussetzung für das
Amt ist sicherlich, dass ich schon
pensioniert bin – aber im Ernst: Wie
in den anderen Gremien der Selbstverwaltung, in denen ich aktiv bin,
werde ich auch hier im Schulterschluss mit den hauptamtlichen
KVB-Mitarbeitern für die anstehenden Aufgaben eine sinnvolle Arbeitsteilung finden.
Nach Paragraf 17 der Wahlordnung
wird das Ergebnis in Rundschreiben der KVB bekannt gegeben. Ich
bin sicher, dass auch KVB FORUM
dabei eine Rolle spielen wird.
Herr Dr. Knorr, vielen Dank für
das Gespräch!
Mehr Informationen zur Wahl finden Sie unter www.kvb.de in der
Rubrik Über uns/Organisation/
Vertreterversammlung.
Interview Markus Kreikle (KVB)
Wie werden die KVB-Mitglieder
über das Wahlergebnis informiert?
Dr. Gerhard Knorr
Nach seinem Jurastudium in Tübingen und Regensburg trat Dr. Gerhard
Knorr nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen in den Bayerischen
Staatsdienst ein. Er begann im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit
und Sozialordnung und war unter anderem in der Bayerischen Versicherungskammer im Bereich der berufsständischen Versorgung tätig. Über 15
Jahre lang war er Leiter der Krankenhausabteilung im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung und zuletzt im Umweltministerium Leiter der Abteilung Krankenhausversorgung und Gesundheitsschutz.
Knorr hatte in seiner Dienstzeit auch viel Kontakt zum ambulanten Sektor,
unter anderem als Vorsitzender des Großgeräteausschusses in Bayern
sowie als Vorsitzender des Gremiums zu Paragraf 116b alt. Aktuell ist er
Vorsitzender des Landesauschusses Ärzte und Krankenkassen Bayern.
Der 68-Jährige lebt in München.
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