Kündigung:Wer im Nachtdienst pennt, der fliegt-Ar... Page 1 of 1 Zeitschrift AiB:Assist Aktuelles Sie sind hier: Startseite » Aktuelles » News Suchbegriff Suchen Aktuelle Meldungen RSS erweiterte Suche Kündigung Autor: Wer im Nachtdienst pennt, der fliegt Gericht: [21.08.2015] Legt sich eine Altenpflegerin während des Nachtdienstes schlafen, muss sie mit einer fristlosen Datum von: Kündigung rechnen. Dieses Verhalten ist als wichtiger Grun anzusehen, der eine außerordentliche Kündigung rechtferti Datum bis: entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland Aktenzeichen: Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland immer wieder von Pflegenotstand wirkt das missbilligte Verhalten im entschiedenen Fall besonders dreist: @ Login Benutzername: Login Passwort: Passwort vergessen Eine Altenpflegehelferin war seit 16 Jahren bei ihrer Arbeitgeberin beschäftigt und wurde ausschließlich als Nachtwache in einem Seniorenheim in der Zeit von 20 bis 6 Uhr eingese Die Einrichtung hat 80 Bewohner. Nachts sind zwei Nachtwachen im Dienst. Als eines Nachts die Pflegedienstleiterin gemeinsam mit der Wohnbereichsleiterin einen Rundgang absolvierte, stellte sie fest, dass die Betten von zwei Bewohnerinnen so waren, dass diese die Notklingel nicht erreichen konnten. Sie fanden die Altenpflegerin in e Zurück zur Startseite von dieser eigens dafür herbeigeschafften Fernsehsessel schlafend in einem Aufenthaltsra vor. Außerdem hatte die Mitarbeiterin die Bewohnerinnen nicht ordnungsgemäß mit Wasse News versorgt. Rechtsprechung für den BR Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin der Altenpflegerin außerordentlich, hilfsweise orden zum Ablauf der Kündigungsfrist. Sie vertrat die Ansicht, dass ihr ein Abwarten und eine Reportage Praxiswissen Arbeitshilfen AiB:Assist Der Betriebsrat findet in AiB:Assist alle wichtigen Informationen für seine Betriebsratsarbeit. Denn AiB:Assist ist das speziell für Betriebsräte entwickelte OnlinePortal. Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin bis zum Fristende nicht zumutbar sei. Die ihre Hauptleistungspflicht, die ordnungsgemäße Durchführung der Nachtwache mit allen dazugehörigen Aufgaben, verletzt. Ihr Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Altenpflegerin se durch den Vorfall endgültig zerstört. Vorinstanz hält fristlose Kündigung für ungerechtfertigt Die entlassene Mitarbeiterin wehrte sich gegen die Entlassung vor dem Arbeitsgerecht Mai Außenstelle Bad Kreuznach – und das gab ihr hinsichtlich der fristlosen Kündigung Begründung: Dass die Klägerin die Betten von Bewohnerinnen des Seniorenheims aus der Reichweite der Notklingel entfernt habe, um in Ruhe schlafen zu können, stelle zwar einen fristlosen Kündigungsgrund dar. Die außerordentliche Kündigung sei jedoch nicht gerechtfe weil die Arbeitgeberin die ertappte Altenpflegerin nicht unverzüglich aus dem Nachtdienst entfernt hatte. Außerdem wäre es möglich gewesen, die zweite Nachtwache für die ordentlichen Kündigungsfrist zur Kontrolle der Kollegin einzusetzen. http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-... 24.08.2015
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