Kündigung:Alkoholsucht rechtfertigt keine Kündigung... Page 1 of 1 Zeitschrift AiB:Assist Aktuelles Sie sind hier: Startseite » Aktuelles » News Suchbegriff Suchen Aktuelle Meldungen RSS erweiterte Suche Kündigung Autor: Alkoholsucht rechtfertigt keine Kündigung Gericht: [17.09.2015] Auch bei mehreren unentschuldigten Fehltagen rechtfertigt die Alkoholsucht eines Arbeitnehmers nicht Datum von: automatisch eine Kündigung, entschied das LAG Pfalz. Gerade im Falle eines sehr langjährigen Mitarbeiters Datum bis: könne dessen Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegen. Aktenzeichen: Ein Lagerarbeiter war seit 23 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt und verdiente sei Geld zuletzt als Staplerfahrer. @ Login Benutzername: Login Passwort: Passwort vergessen Zurück zur Startseite News Nachdem er mehrmals unentschuldigt gefehlt und so den Betriebsablauf gestört hatte, weil Kollegen seine Aufgaben übernehmen mussten und es zu Verzögerungen im Betriebsablau gekommen war, erhielt der Mann mehrere Abmahnungen. Am 10.12.2013 sprach der Arbeitgeber eine letztmalige Abmahnung aus, es folgte – die Kündigung (12.05.2014). Anlass der Kündigung war schließlich ein erneutes Fernbleiben von der Arbeit am 2.05.201 Allerdings begründete der der Staplerfahrer dies damit, dass er irrtümlich angenommen hat an diesem Tag frei zu haben. Rechtsprechung für den BR Kündigung ist sozial ungerechtfertigt Reportage Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz gab der Kündigungsschutzklage des Praxiswissen statt. Zwar habe der Mitarbeiter am 7.06.2013 unentschuldigt gefehlt und habe aus diesem Grund eine Abmahnung erhalten. Sein unentschuldigtes Fehlen vom 4.10.2013 sowie vom Arbeitshilfen bis 20.11.2013 habe der Arbeitgeber dagegen nicht zum Anlass für den Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung genommen, sondern den Kläger mit Schreiben vom 11.11.2013 erneut und letztmalig abgemahnt. AiB:Assist Der Betriebsrat findet in AiB:Assist alle wichtigen Informationen für seine Betriebsratsarbeit. Denn AiB:Assist ist das speziell für Betriebsräte entwickelte Online- Trotz des unentschuldigten Fehlens vom 2. Mai überwiegt laut LAG »das Interesse des Klä an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegenüber demjenigen der Beklagten an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Selbst wenn an sich ein geeigneter Grund zur Rechtfertigung einer Kündigung vorliegt, kann eine hierauf gestützte Kündigung das Arbeitsverhältnis gleichwohl nur dann beenden, wenn sich bei einer umfassenden Interessenabwägung ergibt, dass das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers im Verhältni zum Bestandschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.« Portal. http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-... 18.09.2015
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