Alkoholsucht rechtfertigt keine Kündigung

Kündigung:€Alkoholsucht rechtfertigt keine Kündigung... Page 1 of 1
Zeitschrift
AiB:Assist
Aktuelles
Sie sind hier: Startseite » Aktuelles » News
Suchbegriff
Suchen
Aktuelle Meldungen
RSS
erweiterte Suche
Kündigung
Autor:
Alkoholsucht rechtfertigt keine Kündigung
Gericht:
[17.09.2015] Auch bei mehreren unentschuldigten Fehltagen
rechtfertigt die Alkoholsucht eines Arbeitnehmers nicht
Datum von:
automatisch eine Kündigung, entschied das LAG
Pfalz. Gerade im Falle eines sehr langjährigen Mitarbeiters
Datum bis:
könne dessen Interesse am Erhalt des Arbeitsplatzes das
Beendigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegen.
Aktenzeichen:
Ein Lagerarbeiter war seit 23 Jahren beim selben Arbeitgeber beschäftigt und verdiente sei
Geld zuletzt als Staplerfahrer.
@ Login
Benutzername:
Login
Passwort:
Passwort vergessen
Zurück zur Startseite
News
Nachdem er mehrmals unentschuldigt gefehlt und so den Betriebsablauf gestört hatte, weil
Kollegen seine Aufgaben übernehmen mussten und es zu Verzögerungen im Betriebsablau
gekommen war, erhielt der Mann mehrere Abmahnungen. Am 10.12.2013 sprach der
Arbeitgeber eine letztmalige Abmahnung aus, es folgte – die Kündigung (12.05.2014).
Anlass der Kündigung war schließlich ein erneutes Fernbleiben von der Arbeit am 2.05.201
Allerdings begründete der der Staplerfahrer dies damit, dass er irrtümlich angenommen hat
an diesem Tag frei zu haben.
Rechtsprechung für den BR
Kündigung ist sozial ungerechtfertigt
Reportage
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz gab der Kündigungsschutzklage des
Praxiswissen
statt. Zwar habe der Mitarbeiter am 7.06.2013 unentschuldigt gefehlt und habe aus diesem
Grund eine Abmahnung erhalten. Sein unentschuldigtes Fehlen vom 4.10.2013 sowie vom
Arbeitshilfen
bis 20.11.2013 habe der Arbeitgeber dagegen nicht zum Anlass für den Ausspruch einer
verhaltensbedingten Kündigung genommen, sondern den Kläger mit Schreiben vom
11.11.2013 erneut und letztmalig abgemahnt.
AiB:Assist
Der Betriebsrat findet in
AiB:Assist alle wichtigen
Informationen für seine
Betriebsratsarbeit. Denn
AiB:Assist ist das speziell für
Betriebsräte entwickelte Online-
Trotz des unentschuldigten Fehlens vom 2. Mai überwiegt laut LAG »das Interesse des Klä
an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegenüber demjenigen der Beklagten an der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Selbst wenn an sich ein geeigneter Grund zur
Rechtfertigung einer Kündigung vorliegt, kann eine hierauf gestützte Kündigung das
Arbeitsverhältnis gleichwohl nur dann beenden, wenn sich bei einer umfassenden
Interessenabwägung ergibt, dass das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers im Verhältni
zum Bestandschutzinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.«
Portal.
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-... 18.09.2015