Arbeitsort:Versetzung nur mit Rücksicht auf Beschäf... Page 1 of 2 Zeitschrift AiB:Assist Aktuelles Fachbegriffe » Zurück zum Bund-Verlag Sie sind hier: Startseite » Aktuelles » News Suchbegriff Suchen Aktuelle Meldungen RSS erweiterte Suche Arbeitsort Autor: Versetzung nur mit Rücksicht auf Beschäftigte Gericht: [16.09.2015] Will der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an einen anderen Arbeitsort versetzen, muss er dessen Interessen und familiären Lebensverhältnisse berücksichtigen. Stehen mehrere Datum von: Beschäftigte zur Auswahl, muss er den Beschäftigten versetzen, der weniger schutzwürdig ist – so das LAG Schleswig-Holstein. Datum bis: Service ► Test-Abonnement ► Jahres-Abonnement ► Kundenbetreuung ► Online-Registrierung ► Mediadaten Soziale Netzwerke Blog Aktenzeichen: Versetzung an 660 km entfernten Arbeitsort @ Login Benutzername: Login Passwort: Passwort vergessen Im konkreten Fall wollte der Arbeitgeber den Beschäftigten an einen rund 660 km entfernten Arbeitsort versetzen. Der betroffene Arbeitnehmer war seit acht Jahren in dem Dienstleistungsunternehmen angestellt und seit 2009 auf einer Dauerbaustelle an seinem Wohnort in Brunsbüttel als Isolierer eingesetzt. In seinem Arbeitsvertrag ist geregelt, dass er auf allen Baustellen eingesetzt werden könne, auch auf solchen, die er von seiner Wohnung aus nicht jeden Tag erreichen kann. Zurück zur Startseite Arbeitnehmer hat drei schulpflichtige Kinder News Der klagende Arbeitnehmer ist Vater von drei schulpflichtigen Kindern. Im Herbst 2014 hatte er eine fristlose Kündigung aus Anlass einer Auseinandersetzung mit einem Vorabeiter erhalten. Nachdem er vor dem Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage gewonnen hatte, teilte die Arbeitgeberin ihm mit, er müsse ab sofort in Ludwigshafen arbeiten. Sein alter Arbeitsplatz sei zwischenzeitlich besetzt. Rechtsprechung für den BR Reportage Praxiswissen Arbeitshilfen AiB:Assist Der Betriebsrat findet in AiB:Assist alle wichtigen Informationen für seine Betriebsratsarbeit. Denn AiB:Assist ist das speziell für Betriebsräte entwickelte OnlinePortal. Alle Fragen rund um das Betriebsverfassungsgesetz wie Mitbestimmung, Freistellung, Betriebsratswahl, Sozialplan und Betriebsübergang werden genauso behandelt wie Fragen der Organisation des Betriebsrats oder Themen zum Kündigungsschutz, zum Arbeitsschutz und zum Gesundheitsschutz. Der Betriebsrat findet auf jede Frage die passende Antwort, zudem Muster und Arbeitshilfen sowie die wichtigsten Urteile für seine Arbeit als Betriebsrat. Arbeitgeberin hält Bindung an Familie für Privatsache Der Arbeitnehmer hielt die Vorgehensweise seiner Arbeitgeberin für willkürlich und familienfeindlich und verwies auf andere einsetzbare kinderlose und ungebundene Kollegen. Die Arbeitgeberin stellte sich auf den Standpunkt, in dieser Branche mit diesem Vertrag müsse sie die Zuweisung einer anderen Arbeitsstätte gar nicht rechtfertigen. Es sei die Privatangelegenheit des Klägers, dass er familiär gebunden sei. Arbeitnehmer obsiegt vor Gericht: Versetzung nicht wirksam Der Kläger wandte sich an das Arbeitsgericht, um zu klären, dass er nicht in Ludwigshafen arbeiten muss. Er hatte sowohl vor dem Arbeitsgericht als auch vor dem Landesarbeitsgericht Erfolg. Arbeitgeber muss Rücksicht auf Bedürfnisse der Beschäftigten nehmen Auch wenn eine Arbeitgeberin den Arbeitsort einseitig festlegen darf, muss sie nach billigem Ermessen alle wechselseitigen Umstände und Interessen abwägen und angemessen berücksichtigen. Dazu gehören die beiderseitigen Bedürfnisse und auch die sozialen Lebensverhältnisse. Weniger schutzwürdige Arbeitnehmer zuerst versetzen Der Arbeitgeber hat Rücksicht auf familiäre Belange des Arbeitnehmers zu nehmen, soweit dem nicht betriebliche Gründe oder Belange anderer Kollegen entgegenstehen. Bestehen Auswahlmöglichkeiten, muss er – ohne eine Sozialauswahl im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes durchzuführen – denjenigen Arbeitnehmer nehmen, der weniger schutzwürdig ist. Schon weil die Beklagte all diese Erwägungen nicht angestellt hatte, war ihre Anweisung, in Ludwigshafen zu arbeiten, unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.08.2015 Aktenzeichen: Sa 157/15 PM des LAG Schleswig-Holstein Nr. 6/2015 © bund-verlag.de (ls) zur Übersicht der Aktuellen Meldungen http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-... 17.09.2015 Arbeitsort:Versetzung nur mit Rücksicht auf Beschäf... Page 2 of 2 AGB Datenschutz Widerrufsrecht Hilfe Kontakt Impressum Sitemap aib-web.de | arbeitsrecht.de | arbeitundrecht.eu | Buch & Mehr | Bund online | Der Kittner | AllesInButter.info Deutscher Betriebsräte-Preis | Deutscher Personalräte-Preis | Betriebsratswahl 2014 | Gute Arbeit Praxis http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-... 17.09.2015
© Copyright 2024 ExpyDoc