In Thüringen gilt seit dem 31.3.2016 eine Mietpreisbremse Foto: © bluedesign - Fotolia.com Bei der Mietpreisbremse geht es Schlag auf Schlag: Thüringen hat für die Städte Erfurt und Jena zum 31.3.2016 eine Mietpreisbremse eingeführt. Am 1.12.2015 hat Brandenburg eine Mietpreisbremse für 31 brandenburgische Kommunen beschlossen. Diese ist am 1.1.2016 in Kraft getreten. Dafür hat Bayern zum 1.1.2016 16 Städte von seiner Mietpreisbremsen-Liste gestrichen und 9 neue eingefügt. Der Bremer Senat hatte bereits am 17.11.2015 eine Verordnung zur Mietenbegrenzung beschlossen. Am 16.11.2015 hat Hessen für 16 Städte und Gemeinden eine Mietpreisbremse eingeführt. Diese gilt seit dem 27.11.2015. Autor: Heidi Schnurr Worum geht es? Brandenburg, Hessen und Bremen führen Mietpreisbremse ein. Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit Wenn Sie heute eine Wohnung vermieten wollen, sollten Sie sich erst einmal informieren, ob in der Stadt, in der Sie die Wohnung vermieten eine Mietpreisbremse gilt. Denn noch gilt nicht in allen Bundesländern und auch nicht in allen Städten eine Mietpreisbremse. Und ständig kommen neue Bundesländer hinzu! Bayern hat seine Mietpreisbremsen-Liste zum 1.1.2016 geändert Zum 1.1.2016 hat Bayern seine Mietpreisbremsen-Liste geändert: 16 Städte wie z.B. Bayreuth, Chiemsee, Bernried oder Oberstaufen wurden von der Liste gestrichen. Dafür landeten 9 neue Städte wie z.B. Bay Aibling, Bamberg oder Prien am Chiemsee erstmals auf der Liste. In Thüringen gilt seit dem 31.3.2016 eine Mietpreisbremse In Thüringen wurde die Mietpreisbremsenverordnung am 30.3.2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet und gilt bis zum 31.1.2021. Die Stadt Weimar hatte ebenfalls die Einführung der Mietpreisbremse beantragt, sie wurde allerdings nicht eingeführt. Der Landesregierung zufolge konnte dort kein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt werden. In Brandenburg gilt seit dem 1.1.2016 eine Mietpreisbremse Das Kabinett in Brandenburg hat am 1.12.2015 eine Mietpreisbremse beschlossen. Danach darf die Miete in 31 brandenburgischen Kommunen bei einer Wiedervermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 Prozent übersteigen. Die Mietpreisbremse für Brandenburg gilt seit dem 1.1.2016 in diesen 31 Städten: Ahrensfelde, Bernau, Birkenwerder, Blankenfelde-Mahlow, Dallgow-Döberitz, Eichwalde, Erkner, Falkensee, Glienicke/Nordbahn, Großbeeren, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Hoppegarten, Kleinmachnow, Königs Wusterhausen, Mühlenbecker Land, Neuenhagen, Nuthetal, Oranienburg , Panketal, Petershagen/Eggersdorf, Potsdam, Rangsdorf , Schönefeld, Schöneiche, Schulzendorf, Teltow, Velten, Werneuchen, Wildau, Zeuthen. Hessen führte Mietpreisbremse zum 27.11.2015 ein In Hessen gilt in diesen 16 Städten und Gemeinden eine Mietpreisbremse. Die Miete darf in Zukunft bei einer Neuvermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das hat das Landeskabinett in einer Mietenbegrenzungsverordnung so beschlossen. Die Mietpreisbremse in Hessen trat am 27.11.2015 in Kraft. Seit dem 1.12.2015 gilt in Bremen eine Mietpreisbremse Der Bremer Senat hat am 17.11.2015 eine Verordnung zur Mietenbegrenzung beschlossen. Diese sogenannte Mietpreisbremse trat bereits zum 1.12.2015 in Kraft. Sie ist bis zum 20.11.2020 befristet und gilt ausschließlich für die Stadt Bremen, nicht für Bremerhaven. Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur in Städten für die von der Landesregierung eine entsprechende Verordnung erlassen wurde. Zudem gilt die Mietpreisbremse nicht für Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Bundesweite Mietpreisbremsen-Übersicht In diesen Städten und Gemeinden gilt eine Mietpreisbremse http://www.meineimmobilie.de/files//Mietpreisbremse_Uebersicht_31032016.rtf.pdf meineimmobilie.de-Tipp In Hessen gilt bereits seit dem 18.10.2014 in 30 Städten und Kommunen eine Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Die gilt für Sie, wenn Sie im laufenden Mietverhältnis erhöhen willen. Sie dürfen dann die Miete nur statt der üblichen 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöhen.
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