Pressemitteilung - BFW Landesverband Nordrhein

PRESSEINFORMATION
24. April 2015
Nr. 02/15
„Die Mietpreisbremse ist eine Investitionsbremse!“
Der BFW lehnt den vorgelegten Entwurf einer Mietbegrenzungsverordnung ab
Die Ankündigung von NRW-Bauminister Michael Groschek, die Mietpreisbremse bereits
im Frühsommer 2015 umzusetzen, stößt beim BFW-Landesverband auf Unverständnis.
„Der vorliegende Entwurf einer Mietbegrenzungsverordnung ist der falsche Weg. Daher
lehnen wir die Umsetzung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes grundsätzlich ab“,
erklärt der Landesvorsitzende Martin Dornieden. Eine staatlich verordnete
Preisdeckelung würde die Probleme auf den Wohnungsmärkten nur noch verschärfen.
Der Grund für angespannte Wohnungsmärkte sei die starke Nachfrage nach
Wohnraum, der kein ausreichendes Angebot gegenüberstehe, so Dornieden weiter. Nur
durch Neubau und nicht durch eine Begrenzung der Preise im Mietwohnungsbestand
könne mehr Wohnraum geschaffen werden. „Eine Mietbegrenzungsverordnung ist eine
Investitionsbremse. Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes machen schon jetzt die
Erfahrung, dass Investoren, die üblicherweise in den Mietwohnungsbau investieren, auf
dem Rückzug sind. Ursprünglich als Mietobjekt geplante Projekte werden in Projekte
mit Eigentumswohnungen umgewandelt.“
Eingriffe in das Mietrecht sorgen für Unsicherheit
Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW-Landesverbandes, hält die immer
neuen Eingriffe ins Mietrecht für einen Unsicherheitsfaktor im Immobiliengeschäft.
„Investitionen müssen langfristig überdacht und geplant werden. Besonders
Kleininvestoren werden sich zurückziehen, weil sie das gestiegene Risiko nicht auf eine
Vielzahl an Objekten verteilen können.“ Darüber hinaus mache eine Mietpreisbremse
das Vergleichsmietensystem angreifbar. Die Mietpreisbremse sei ein staatlich
festgelegter Höchstpreis. Preisbildende Qualitätsmerkmale wie Lage, Zustand und
Ausstattung der Wohnung würden dann keine Rolle mehr spielen. Bei Erstellung der
Mietspiegel gäbe es zukünftig keine Durchmischung mehr von Bestandsmieten und
freiverhandelten Neumieten. „Genau das hat bisher die Berechnung einer modifizierten
Durchschnittsmiete ermöglicht“, so die BFW-Landesgeschäftsführerin. „Und damit fehlt
jeder Marktbezug. Das macht das bewährte Vergleichsmietensystem
verfassungswidrig!“
„Betreutes Wohnen“ muss von der Mietpreisbremse ausgeschlossen werden
Für den BFW hat der Entwurf einer Mietbegrenzungsverordnung noch einen anderen
„Schönheitsfehler“: Das „betreute Wohnen“ wird im vorliegenden Entwurf nicht
ausgeschlossen, obwohl der Mietpreis aufgrund der notwendigen Dienstleistungsangebote für Senioren die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um bis zu 20
Prozent übersteigt. „Lebenslanges Wohnen im Quartier wird unmöglich, wenn die
Mietpreisbremse auch hier gilt. Das muss dringend korrigiert werden“, fordert Martin
Dornieden. Als Vertreter der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
setze sich der BFW als Teil des „Bündnis für Wohnen in NRW“ für bezahlbaren und
generationengerechten Wohnungsneubau ein, aber „der nun anstehende Eingriff in
Form der Mietbegrenzungsverordnung stellt einen massiven Eingriff in die
privatrechtliche Vertragsfreiheit und in private Vermögenswerte dar.“
RA’in Elisabeth
Gendziorra
Geschäftsführerin
Oststr. 55
40211 Düsseldorf
Tel. 0211/936554-08
Fax 0211/936554-09
[email protected]
Mitglieder des Vorstands
Vorsitzender:
Martin Dornieden
Stv. Vorsitzender:
Rolf Schettler
Schatzmeister:
Achim Feldmann
Anett Barsch
Gunnar Kissel
Dr. Werner Küpper
Dirk Lindner
Dr. Andreas Potthoff
Friederich Sahle
Dirk Salewski
Georg Wilms
Das ist der BFW NRW
Der BFW Landesverband
Nordrhein-Westfalen e.V. ist der
Verband der unternehmerischen
Immobilienwirtschaft in NRW
und Mitglied im Spitzenverband
BFW Verband der freien
Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Der BFW NRW
vertritt die Interessen von 180
Mitgliedern und ist als
Unternehmerverband der
Ansprechpartner für wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Fragestellungen.