PRESSEINFORMATION 24. April 2015 Nr. 02/15 „Die Mietpreisbremse ist eine Investitionsbremse!“ Der BFW lehnt den vorgelegten Entwurf einer Mietbegrenzungsverordnung ab Die Ankündigung von NRW-Bauminister Michael Groschek, die Mietpreisbremse bereits im Frühsommer 2015 umzusetzen, stößt beim BFW-Landesverband auf Unverständnis. „Der vorliegende Entwurf einer Mietbegrenzungsverordnung ist der falsche Weg. Daher lehnen wir die Umsetzung des Mietrechtsnovellierungsgesetzes grundsätzlich ab“, erklärt der Landesvorsitzende Martin Dornieden. Eine staatlich verordnete Preisdeckelung würde die Probleme auf den Wohnungsmärkten nur noch verschärfen. Der Grund für angespannte Wohnungsmärkte sei die starke Nachfrage nach Wohnraum, der kein ausreichendes Angebot gegenüberstehe, so Dornieden weiter. Nur durch Neubau und nicht durch eine Begrenzung der Preise im Mietwohnungsbestand könne mehr Wohnraum geschaffen werden. „Eine Mietbegrenzungsverordnung ist eine Investitionsbremse. Mitgliedsunternehmen unseres Verbandes machen schon jetzt die Erfahrung, dass Investoren, die üblicherweise in den Mietwohnungsbau investieren, auf dem Rückzug sind. Ursprünglich als Mietobjekt geplante Projekte werden in Projekte mit Eigentumswohnungen umgewandelt.“ Eingriffe in das Mietrecht sorgen für Unsicherheit Elisabeth Gendziorra, Geschäftsführerin des BFW-Landesverbandes, hält die immer neuen Eingriffe ins Mietrecht für einen Unsicherheitsfaktor im Immobiliengeschäft. „Investitionen müssen langfristig überdacht und geplant werden. Besonders Kleininvestoren werden sich zurückziehen, weil sie das gestiegene Risiko nicht auf eine Vielzahl an Objekten verteilen können.“ Darüber hinaus mache eine Mietpreisbremse das Vergleichsmietensystem angreifbar. Die Mietpreisbremse sei ein staatlich festgelegter Höchstpreis. Preisbildende Qualitätsmerkmale wie Lage, Zustand und Ausstattung der Wohnung würden dann keine Rolle mehr spielen. Bei Erstellung der Mietspiegel gäbe es zukünftig keine Durchmischung mehr von Bestandsmieten und freiverhandelten Neumieten. „Genau das hat bisher die Berechnung einer modifizierten Durchschnittsmiete ermöglicht“, so die BFW-Landesgeschäftsführerin. „Und damit fehlt jeder Marktbezug. Das macht das bewährte Vergleichsmietensystem verfassungswidrig!“ „Betreutes Wohnen“ muss von der Mietpreisbremse ausgeschlossen werden Für den BFW hat der Entwurf einer Mietbegrenzungsverordnung noch einen anderen „Schönheitsfehler“: Das „betreute Wohnen“ wird im vorliegenden Entwurf nicht ausgeschlossen, obwohl der Mietpreis aufgrund der notwendigen Dienstleistungsangebote für Senioren die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um bis zu 20 Prozent übersteigt. „Lebenslanges Wohnen im Quartier wird unmöglich, wenn die Mietpreisbremse auch hier gilt. Das muss dringend korrigiert werden“, fordert Martin Dornieden. Als Vertreter der mittelständischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft setze sich der BFW als Teil des „Bündnis für Wohnen in NRW“ für bezahlbaren und generationengerechten Wohnungsneubau ein, aber „der nun anstehende Eingriff in Form der Mietbegrenzungsverordnung stellt einen massiven Eingriff in die privatrechtliche Vertragsfreiheit und in private Vermögenswerte dar.“ RA’in Elisabeth Gendziorra Geschäftsführerin Oststr. 55 40211 Düsseldorf Tel. 0211/936554-08 Fax 0211/936554-09 [email protected] Mitglieder des Vorstands Vorsitzender: Martin Dornieden Stv. Vorsitzender: Rolf Schettler Schatzmeister: Achim Feldmann Anett Barsch Gunnar Kissel Dr. Werner Küpper Dirk Lindner Dr. Andreas Potthoff Friederich Sahle Dirk Salewski Georg Wilms Das ist der BFW NRW Der BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. ist der Verband der unternehmerischen Immobilienwirtschaft in NRW und Mitglied im Spitzenverband BFW Verband der freien Immobilien- und Wohnungswirtschaft. Der BFW NRW vertritt die Interessen von 180 Mitgliedern und ist als Unternehmerverband der Ansprechpartner für wohnungswirtschaftliche und wohnungspolitische Fragestellungen.
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