In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.02.2016 wurden folgende Themen behandelt: Bericht der ersten Bürgermeisterin Am Samstag, den 27.02.2016 findet für die Neubürger (und alle Interessierten) eine Ortsführung mit Herrn Franz Kraus und der ersten Bürgermeisterin statt. Die Caritas möchte für die hiesige Region eine Asylsozialberatungsstelle einrichten. Die Marktgemeinde würde hierfür Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, in denen an zwei Vormittagen/Nachmittagen pro Woche eine Beratung stattfinden kann. 6. Unsere Partnerstadt Panazol wird sich am Marktfest mit einer Riesen-Paella beteiligen und hierzu Gäste aus deren Partnerstadt Picanya mitbringen, unter anderem den dortigen amtierenden Bürgermeister. Der erste Bürgermeister von Panazol, Herr Jean-Paul Duret, wird am 09.05.2016 nach Markt Erlbach nachreisen, um sich über die Seniorenpflege im AWO-Heim zu informieren. Berichte aus den Bürgerversammlungen 2015 Die Marktgemeinderatsmitglieder erhalten die Protokolle aus den Bürgerversammlungen vom 23.11. bis 25.11.2015 zur Kenntnis. Seitens der Bürger gab es keine Anregungen, die im Marktgemeinderat behandelt werden müssen. Aus den Reihen der Marktgemeinderatsmitglieder gibt es zu den drei Protokollen keine Nachfragen. Information über das neue Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) Von der Bundesregierung wurde ein sogenanntes Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) aufgelegt, das eine ähnliche Ausrichtung wie seinerzeit das Konjunkturprogramm II hat. Gefördert werden neben energetischen Maßnahmen auch Vorhaben, die der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen. Der Bund hat für dieses Programm zwar einen Milliardenbeitrag zu Verfügung gestellt und der Freistaat Bayern erhält daraus einen Betrag von einigen Hundertmillionen Euro, aber für den Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim stehen insgesamt nur 2,3 Millionen Euro zur Verfügung (pro Gemeinde also nur ein relativ geringer Betrag). Da die Förderrate aber bis zu 90 % betragen kann, hat die Verwaltung dennoch einen Förderantrag für den Umbau der Hauptstraße für dieses Programm erarbeitet und eingereicht. Möglicherweise lässt sich ein Teil der Kosten für die Umbaumaßnahme mit Mitteln aus diesem Programm finanzieren. Die Entscheidung darüber welche Baumaßnahmen tatsächlich in dem Programm gefördert werden, wird im Frühjahr 2016 erfolgen. Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag 2016 Am Wochenende des 07.05. und 08.05.2016 findet in Markt Erlbach das mittelalterliche Marktfest statt. Aus diesem Anlass sollen Verkaufsstellen im Hauptort in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Eine Anpassung an die Zeiten des Marktfestes an diesem Tag (10:30 Uhr bis 18:00 Uhr) ist aufgrund § 14 Absatz 2 Bundesladenschluss-gesetz nicht möglich, da der Öffnungszeitraum fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten darf. Die vorliegende Verordnung erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage. Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am Sonntag des Marktfestes 2016. Aktueller Kostenstand zum Umbau des Rangaumuseums Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß informiert den Marktgemeinderat auf Grundlage einer aktualisierten Kostenzusammenstellung (diese ist den Fraktionssprechern im Vorfeld zugegangen) den momentanen Auszahlungsstand des Bauvorhabens. Hierbei ergibt sich eine Kostensteigerung zur ursprünglichen Kostenberechnung vom April 2014 um ca. 380.000 €. Diese basiert hauptsächlich auf höheren Ausgaben bei der Sanierung der Außenwände, der Baukonstruktion, der elektrischen Anlagen, der Innenausstattung sowie den Architekten- und Ingenieurleistungen. Rangaumuseum - Ausschreibung Baumeisterarbeiten Das Ingenieurbüro Heffner & Müller hat die Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten am Rangaumuseum erarbeitet. Die Ausschreibung beinhaltet die Ausführung der Innendämmung, diverse Putzarbeiten, die Wandvorblendung in der alten Schmiede, die Herstellung eines Kanalanschlusses (für Küche EG) und diverse kleinere Maurer- und Sanierungsarbeiten auf Regie, die vorab nicht konkret kalkulierbar sind. Hierfür sind 100 Regiestunden einkalkuliert. Die geschätzten Kosten für das Gewerk belaufen sich auf ca. 56.000 € brutto. Der Marktgemeinderat nimmt das vom Ingenieurbüro Heffner & Müller vorbereitete Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Baumeisterarbeiten zur Kenntnis und genehmigt die Ausschreibung des Gewerkes. Betrieb einer kommunalen Kläranlage als Kleinkläranlage (mit Anlage) Auf Anregung des Wasserwirtschaftsamtes hat die Verwaltung geprüft, ob es möglich ist, die Kläranlage Wilhelmsgreuth eventuell als Kleinkläranlage zu betreiben. Wenn die wasserrechtliche Erlaubnis der Anlage dahingehend geändert werden könnte, dann wären erhebliche Einsparungen beim Betrieb der Anlage (verringerte Personalkosten wegen längeren Überwachungsintervallen) möglich, wodurch die Abwassergebühren merklich sinken würden. Aus der negativen Erfahrung mit der Kläranlage Altselingsbach/Altziegenrück hat die Verwaltung nun geprüft, ob dieses Vorgehen eine Rückforderung der Fördergelder zum Ergebnis haben könnte. Eine hundertprozentige Rechtssicherheit in dieser Frage ist offensichtlich nicht möglich. Denkbar wäre aber zusätzlich noch die Einholung einer Meinung eines Sachverständigen für die Regelungen der RZWas (Richtlinien für die Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben). Wenn dieser auch zu der Einschätzung kommt, dass die rechtliche Umwidmung der Kläranlage zur Kleinkläranlage unproblematisch möglich ist, dann sollte der entsprechende Wasserrechtsantrag gestellt werden. Zur Überprüfung ob die Kläranlage Wilhelmsgreuth als Kleinkläranlage betrieben werden kann, ohne dass dies eine Rückforderung von Fördergeldern zur Folge hat, soll ein Sachverständiger eingeschaltet werden. Wenn dieser Sachverständige auch zu dem Ergebnis kommt, dass der Betrieb als Kleinkläranlage förderunschädlich ist, soll die Verwaltung die notwendige Änderung der wasserrechtlichen Genehmigung beim Landratsamt beantragen. Abstimmung gewässerstrukturverbessernder Maßnahmen an der Mittleren Aurach Das Wasserwirtschaftsamt hat den Markt darüber informiert, dass zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmen an der Mittleren Aurach geplant sind, um einen guten ökologischen Zustand für die Aurach zu erreichen. Hierzu wurde ein Umsetzungskonzept von den Wasserwirtschaftsämtern Ansbach und Nürnberg in Auftrag gegeben, das dem Markt zugesandt wurde. Das Wasserwirtschaftsamt bittet den Markt nun, in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange, um eine Stellungnahme zu dem Konzept. Der Markt Markt Erlbach nimmt das vorgelegte Umsetzungskonzept für hydromorphologische Maßnahmen an der Mittleren Aurach zustimmend zu Kenntnis. Der Markt regt an, dass die im Konzept genannten Maßnahmen auch als Ausgleichsmaßnahmen (z.B. für Bauleitplanungen, Straßenbau…) anerkannt werden sollten, um Anreize für die Gemeinden für eine schnelle Umsetzung zu schaffen. Dabei sollte kein flächen-, sondern ein wertmäßiger Ausgleich erfolgen, da die im Konzept enthaltenen Maßnahmen meist nur kleine Flächen betreffen, aber im Verhältnis dazu sehr teuer sind. Hierzu sollten im Zuge der Erarbeitung des Konzeptes insbesondere die unteren Naturschutzbehörden des Landkreises Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim und des Landkreises Erlangen-Höchstadt gemeinsam mit eingebunden werden, um eine für alle beteiligten Gemeinden und Behörden verbindliche Lösung zu erreichen. Die Beteiligung sollte nicht nur in schriftlicher Form, sondern auch in Form von Abstimmungsgesprächen (unter Federführung des WWA) stattfinden.
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