Sitzung Marktgemeinderat am 05.02.2016

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 05.02.2016 wurden folgende Themen behandelt:
Bericht der ersten Bürgermeisterin
Am Samstag, den 27.02.2016 findet für die Neubürger (und alle Interessierten) eine Ortsführung
mit Herrn Franz Kraus und der ersten Bürgermeisterin statt.
Die Caritas möchte für die hiesige Region eine Asylsozialberatungsstelle einrichten. Die
Marktgemeinde würde hierfür Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, in denen an zwei
Vormittagen/Nachmittagen pro Woche eine Beratung stattfinden kann.
6. Unsere Partnerstadt Panazol wird sich am Marktfest mit einer Riesen-Paella beteiligen und
hierzu Gäste aus deren Partnerstadt Picanya mitbringen, unter anderem den dortigen amtierenden
Bürgermeister. Der erste Bürgermeister von Panazol, Herr Jean-Paul Duret, wird am 09.05.2016
nach Markt Erlbach nachreisen, um sich über die Seniorenpflege im AWO-Heim zu informieren.
Berichte aus den Bürgerversammlungen 2015
Die Marktgemeinderatsmitglieder erhalten die Protokolle aus den Bürgerversammlungen vom
23.11. bis 25.11.2015 zur Kenntnis. Seitens der Bürger gab es keine Anregungen, die im
Marktgemeinderat behandelt werden müssen. Aus den Reihen der Marktgemeinderatsmitglieder
gibt es zu den drei Protokollen keine Nachfragen.
Information über das neue Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
Von der Bundesregierung wurde ein sogenanntes Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
aufgelegt, das eine ähnliche Ausrichtung wie seinerzeit das Konjunkturprogramm II hat. Gefördert
werden neben energetischen Maßnahmen auch Vorhaben, die der Verbesserung der
Barrierefreiheit dienen.
Der Bund hat für dieses Programm zwar einen Milliardenbeitrag zu Verfügung gestellt und der
Freistaat Bayern erhält daraus einen Betrag von einigen Hundertmillionen Euro, aber für den
Landkreis Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim stehen insgesamt nur 2,3 Millionen Euro zur
Verfügung (pro Gemeinde also nur ein relativ geringer Betrag).
Da die Förderrate aber bis zu 90 % betragen kann, hat die Verwaltung dennoch einen Förderantrag
für den Umbau der Hauptstraße für dieses Programm erarbeitet und eingereicht. Möglicherweise
lässt sich ein Teil der Kosten für die Umbaumaßnahme mit Mitteln aus diesem Programm
finanzieren.
Die Entscheidung darüber welche Baumaßnahmen tatsächlich in dem Programm gefördert
werden, wird im Frühjahr 2016 erfolgen.
Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag 2016
Am Wochenende des 07.05. und 08.05.2016 findet in Markt Erlbach das mittelalterliche Marktfest
statt. Aus diesem Anlass sollen Verkaufsstellen im Hauptort in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00
Uhr geöffnet sein. Eine Anpassung an die Zeiten des Marktfestes an diesem Tag (10:30 Uhr bis
18:00 Uhr) ist aufgrund § 14 Absatz 2 Bundesladenschluss-gesetz nicht möglich, da der
Öffnungszeitraum fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten darf. Die vorliegende
Verordnung erfüllt die rechtlichen Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage.
Der Marktgemeinderat beschließt die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am
Sonntag des Marktfestes 2016.
Aktueller Kostenstand zum Umbau des Rangaumuseums
Erste Bürgermeisterin Dr. Birgit Kreß informiert den Marktgemeinderat auf Grundlage einer
aktualisierten Kostenzusammenstellung (diese ist den Fraktionssprechern im Vorfeld
zugegangen) den momentanen Auszahlungsstand des Bauvorhabens. Hierbei ergibt sich eine
Kostensteigerung zur ursprünglichen Kostenberechnung vom April 2014 um ca. 380.000 €. Diese
basiert hauptsächlich auf höheren Ausgaben bei der Sanierung der Außenwände, der
Baukonstruktion, der elektrischen Anlagen, der Innenausstattung sowie den Architekten- und
Ingenieurleistungen.
Rangaumuseum - Ausschreibung Baumeisterarbeiten
Das Ingenieurbüro Heffner & Müller hat die Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten am
Rangaumuseum erarbeitet. Die Ausschreibung beinhaltet die Ausführung der Innendämmung,
diverse Putzarbeiten, die Wandvorblendung in der alten Schmiede, die Herstellung eines
Kanalanschlusses (für Küche EG) und diverse kleinere Maurer- und Sanierungsarbeiten auf Regie,
die vorab nicht konkret kalkulierbar sind. Hierfür sind 100 Regiestunden einkalkuliert.
Die geschätzten Kosten für das Gewerk belaufen sich auf ca. 56.000 € brutto.
Der Marktgemeinderat nimmt das vom Ingenieurbüro Heffner & Müller vorbereitete
Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der Baumeisterarbeiten zur Kenntnis und genehmigt die
Ausschreibung des Gewerkes.
Betrieb einer kommunalen Kläranlage als Kleinkläranlage (mit Anlage)
Auf Anregung des Wasserwirtschaftsamtes hat die Verwaltung geprüft, ob es möglich ist, die
Kläranlage Wilhelmsgreuth eventuell als Kleinkläranlage zu betreiben.
Wenn die wasserrechtliche Erlaubnis der Anlage dahingehend geändert werden könnte, dann
wären erhebliche Einsparungen beim Betrieb der Anlage (verringerte Personalkosten wegen
längeren Überwachungsintervallen) möglich, wodurch die Abwassergebühren merklich sinken
würden.
Aus der negativen Erfahrung mit der Kläranlage Altselingsbach/Altziegenrück hat die Verwaltung
nun geprüft, ob dieses Vorgehen eine Rückforderung der Fördergelder zum Ergebnis haben
könnte.
Eine hundertprozentige Rechtssicherheit in dieser Frage ist offensichtlich nicht möglich.
Denkbar wäre aber zusätzlich noch die Einholung einer Meinung eines Sachverständigen für die
Regelungen der RZWas (Richtlinien für die Zuwendung zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben).
Wenn dieser auch zu der Einschätzung kommt, dass die rechtliche Umwidmung der Kläranlage
zur Kleinkläranlage unproblematisch möglich ist, dann sollte der entsprechende
Wasserrechtsantrag gestellt werden.
Zur Überprüfung ob die Kläranlage Wilhelmsgreuth als Kleinkläranlage betrieben werden kann,
ohne dass dies eine Rückforderung von Fördergeldern zur Folge hat, soll ein Sachverständiger
eingeschaltet werden.
Wenn dieser Sachverständige auch zu dem Ergebnis kommt, dass der Betrieb als Kleinkläranlage
förderunschädlich ist, soll die Verwaltung die notwendige Änderung der wasserrechtlichen
Genehmigung beim Landratsamt beantragen.
Abstimmung gewässerstrukturverbessernder Maßnahmen an der Mittleren Aurach
Das Wasserwirtschaftsamt hat den Markt darüber informiert, dass zur Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie Maßnahmen an der Mittleren Aurach geplant sind, um einen guten
ökologischen Zustand für die Aurach zu erreichen. Hierzu wurde ein Umsetzungskonzept von den
Wasserwirtschaftsämtern Ansbach und Nürnberg in Auftrag gegeben, das dem Markt zugesandt
wurde.
Das Wasserwirtschaftsamt bittet den Markt nun, in seiner Funktion als Träger öffentlicher Belange,
um eine Stellungnahme zu dem Konzept.
Der Markt Markt Erlbach nimmt das vorgelegte Umsetzungskonzept für hydromorphologische
Maßnahmen an der Mittleren Aurach zustimmend zu Kenntnis.
Der Markt regt an, dass die im Konzept genannten Maßnahmen auch als Ausgleichsmaßnahmen
(z.B. für Bauleitplanungen, Straßenbau…) anerkannt werden sollten, um Anreize für die
Gemeinden für eine schnelle Umsetzung zu schaffen. Dabei sollte kein flächen-, sondern ein
wertmäßiger Ausgleich erfolgen, da die im Konzept enthaltenen Maßnahmen meist nur kleine
Flächen betreffen, aber im Verhältnis dazu sehr teuer sind. Hierzu sollten im Zuge der Erarbeitung
des Konzeptes insbesondere die unteren Naturschutzbehörden des Landkreises Neustadt a. d.
Aisch – Bad Windsheim und des Landkreises Erlangen-Höchstadt gemeinsam mit eingebunden
werden, um eine für alle beteiligten Gemeinden und Behörden verbindliche Lösung zu erreichen.
Die Beteiligung sollte nicht nur in schriftlicher Form, sondern auch in Form von
Abstimmungsgesprächen (unter Federführung des WWA) stattfinden.