In der Sitzung des Marktgemeinderates am 04.12.2015 wurden folgende Themen behandelt: Bericht der ersten Bürgermeisterin Im Gewerbepark Haidter Weg – Süd wurde ein ca. 7.500 m² großes Grundstück an die Firma Gühring verkauft. Die Klausurtagung der kommunalen Allianz Aurach-Zenn fand vom 13 – 14.10.2015 in Klosterlangheim unter Anleitung des ALE statt. Die Ergebnisse der Tagung wurden auf CD an die einzelnen Fraktionen verteilt. Anlässlich der Terroranschläge von Paris wurde vom Markt Markt Erlbach der Partnergemeinde Panazol die herzliche Anteilnahme ausgedrückt. Die Gemeinde Panazol hat sich daraufhin mit einem Schreiben bei Ihren Partnergemeinden bedankt. Die Übersetzung des Schreibens wird verlesen. Die Markt Erlbacher Schülerin Lysann Rücker hat bei den Irish Open den 1. Platz im IrishDance errungen. Waltraud Schweigert (aus Losaurach) hat sich zur ehrenamtlichen Wohnraumberaterin für Senioren ausbilden lassen. Sanierung der Hauptstraße Markt Erlbach - Vorstellung des Vorentwurfes durch das Planungsbüro und weiterer Zeitplan der Maßnahme Die Arbeitsgemeinschaft aus den Planungsbüros Bauchplan (München) und Eyland 07 (Nürnberg) hat seinen Entwurf zur Umgestaltung der Hauptstraße überarbeitet. Der Entwurf soll in der Sitzung von den Büros vorgestellt und diskutiert werden. Mit der Regierung wurde das Projekt am 25.11.2015 noch einmal genauer hinsichtlich der Förderfähigkeit der einzelnen Teile der Baumaßnahme besprochen. Der Marktgemeinderat nimmt den überarbeiteten Entwurf der Arbeitsgemeinschaft aus den Büros Bauchplan (München) und Eyland 07 (Nürnberg) zur Umgestaltung der Hauptstraße zur Kenntnis. Die Öffentlichkeit und die betroffenen Eigentümer/ Geschäftsleute sowie die Träger öffentlicher Belange sollen die Möglichkeit erhalten, sich zu dem Entwurf zu äußern. Vorstellung der erlebnispädagogischen Elemente in den Außenanlagen des kath. Pfarrzentrums (Niedrigseilgarten) Die katholische Kirchengemeinde hatte ursprünglich - im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Pfarrzentrums - geplant, dem Markt am Zennhäuser Weg eine Fläche für die Errichtung eines öffentlichen Spielplatzes bereitzustellen. Mittlerweile hat sich die Kirchengemeinde jedoch entschieden, die Fläche selbst für den Bau eines „Niedrigseilgartens“ zu nutzen. Das Konzept dazu wird in der Sitzung von der Kirche selbst erläutert. Die katholische Kirchengemeinde erbittet hierzu einen finanziellen Zuschuss des Marktes. Ein entsprechender Antrag wurde in der Fraktionssprechersitzung vorgelegt. Der Marktgemeinderat unterstützt das Projekt der katholischen Kirchengemeinde zur Errichtung von erlebnispädagogischen Niedrigseilelementen mit 10.000 €. Von den 20.000 € an Haushaltsmitteln, die für den Neubau eines öffentlichen Spielplatzes an der katholischen Kirche gedacht waren, sollen die verbleibenden 10.000 € für die Neuanschaffung von Spielgeräten für andere öffentliche Spielplätze verwendet werden. 21. und 22. Änderung des Regionalplanes - Beteiligungsverfahren Der regionale Planungsverband Westmittelfranken hat den Markt darüber informiert, dass der Regionalplan seiner 21. und 22. Änderung unterzogen werden soll. Die 21. Änderung beinhaltet neben rein redaktionellen Anpassungen (Anpassung an die Struktur des Landesentwicklungsprogrammes 2013) darüber hinaus auch Änderungen in den Kapiteln „Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen“ und „Wasserwirtschaft“. Der Bereich Wasserwirtschaft tangiert den Markt Markt Erlbach in keiner Weise. Von den Änderungen im Bereich Bodenschätze sind einige Nachbargemeinden (z.B. BadWindsheim, Ipsheim, Neustadt (Aisch)) betroffen, da hier einige vorgesehene Abbaugebiete (z.B. für Gips, Ton…) teilweise geändert, neu geschaffen und auch zum Teil komplett gestrichen werden. Die Bereiche sind aber jeweils so weit von den Gemeindegrenzen des Marktes Markt Erlbach entfernt, so dass die Änderung für den Markt kaum von Belang sein dürfte. Die 22. Änderung des Regionalplanes beschäftigt sich mit Änderungen zum Kapitel „Windkraft“. Für den Markt Markt Erlbach sind in diesem Zusammenhang einzig die Änderungen für die Windkraftflächen WK 65 (Bad Windsheim – Ipsheim) und WK 67 (Neuhof (Zenn) – Dietenhofen) entfernt von Belang. Die Änderungen zu diesen Gebieten beziehen sich aber nicht auf den flächenmäßigen Umgriff der Vorrang/Vorbehaltsgebiete, sondern darauf, dass bei der vorherigen Beteiligung festgestellt wurde, dass die Beeinträchtigung verschiedener Belange (z.B. Naturschutz, Grundwasserschutz, Denkmalschutz…) noch genauer in einem weiteren Beteiligungsverfahren zu prüfen sind. Insofern ist die Änderung für den Markt Markt Erlbach ebenfalls nicht von Interesse. Mit den Entwürfen zur 21. und 22. Änderung des Regionalplanes der Region Westmittelfranken besteht Einverständnis. Der Markt Markt Erlbach erhebt keine Einwände gegen die Planungen. Jahresplanung für die Städtebauförderung 2016 In Absprache mit der Regierung wurde von der Verwaltung ein Vorschlag für die Jahresplanung zur Städtebauförderung für das Jahr 2016 erarbeitet. Der geplante Jahresansatz für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird in der Sitzung vorgestellt. Der Vorschlag der Verwaltung für den Jahresansatz für die Städtebauförderung für das Jahr 2016 für das Förderprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ wird befürwortet. Die entsprechenden Haushaltsmittel sollen für das Haushaltsjahr 2016 eingestellt werden. Antrag auf Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans Mit Schreiben vom 27.10.2015 beantragt die Gemeinderatsfraktion der CSU die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans für die Stützpunktwehr Markt Erlbach und die Wehren in den Ortsteilen. Hierzu soll eine Arbeitsgruppe mit den jeweiligen Kommandanten, der Verwaltung und möglicherweise Vertretern aus dem Marktgemeinderat gebildet werden. Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs.1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren. Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung. Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen. Die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes ist Aufgabe der Gemeinde. Die Beteiligung der örtlichen Kommandanten, insbesondere des federführenden Kommandanten und des örtlich zuständigen Kreisbrandrates, ist sinnvoll und anzuraten. Für den Kreisbrandrat enthält Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG eine ausdrückliche Beteiligungsempfehlung. Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag der CSU zu. Zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Jede Fraktion wird darüber informiert und hat die Möglichkeit einen Vertreter zu entsenden.
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