Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck 4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3 Geschäftszeichen: WR10-350-2015 Bearbeiter: Gottfried Hemetsberger Tel: (+43 7672) 702 73-481 Fax: (+43 7672) 702 273-399 E-Mail: [email protected] www.bh-voecklabruck.gv.at Vöcklabruck, 31. März 2016 _ Anberaumung einer mündlichen Verhandlung Sehr geehrte Frau! Sehr geehrter Herr! Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten: Herbert und Helga Schwarz, Kasten 32, 4861 Aurach a.H.; Ansuchen um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung häuslicher Abwässer aus dem Objekt Kasten 32 (Wohnhaus und Jausenstation) nach Reinigung in einer biologischen Kläranlage (SBR-Anlage) in einen Zubringer zur Wessenaurach Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen Verhandlung zu kommen. ZUSAMMENKUNFT: DATUM: Kasten 32, Aurach a.H. 18. April 2016 ZEIT: 09.00 Uhr Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Rückseite neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen, die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen. Sie können in den aufliegenden Plänen und sonstigen Behelfen Einsicht nehmen. ORT DER EINSICHTNAHME: Rechtsgrundlage: DVR: 0069345 Gemeinde Aurach a.H. und BH. Vöcklabruck §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, §§ 9, 11 13, 21, 30 - 33, 98, 105 und 107 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl.Nr. 215, i.d.g.F. Beschreibung des Verhandlungsgegenstandes: Unter Vorlage eines von der Aqua-System Technologie GmbH erstellten Projektes beantragen Herbert und Helga Schwarz die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Ableitung häuslicher Abwässer aus dem Objekt Kasten 32 (Wohnhaus und Jausenstation) nach Reinigung in einer biologischen Kläranlage (SBR-Anlage) in einen Zubringer zur Wessenaurach. Nach dem eingereichten Projekt ist die Neuerrichtung einer Kläranlage vorgesehen, zumal die Kapazität der bestehenden Kläranlage ausgeschöpft ist. Es soll daher eine biologische Kläranlage vom Typ AQUA Batchpur für eine Kapazität von 40 EW errichtet werden. Die häuslichen Abwässer sollen in der Kleinkläranlage nach dem SBR-Verfahren gereinigt und in weiterer Folge einem nachgeschalteten Bodenfilter zugeführt werden. Anschließend sollen die gereinigten Abwässer über den bereits bestehenden Ableitungskanal einem Zubringer zur Wessenaurach zugeführt werden. Das Maß der Wasserbenutzung wurde mit 40 EW bzw. 6 m³/d bzw. 0,6 m³/h beantragt. Näheres ist dem zur Einsichtnahme aufliegenden Projektsunterlagen zu entnehmen. HINWEISE: Als Antragsteller beachten Sie bitte: Die Verhandlung kann in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden, wenn Sie die Verhandlung versäumen oder Ihr Vertreter diese versäumt. Bitte beachten Sie: Eine Person verliert Ihre Stellung als Partei, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde während der Amtsstunden schriftlich oder während der Verhandlung persönlich Einwendungen erhebt. Eine persönliche Ladung ergeht nur an den Antragsteller, berührte Grundeigentümer, im Wasserbuch eingetragene Wasserberechtigte und Fischereiberechtigte. Für alle anderen Parteien sowie die sonstigen Beteiligten gilt der Anschlag der Kundmachung in der Gemeinde als Ladung. Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann: Gottfried Hemetsberger Hinweise: Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur Wenn Sie mit uns schriftlich in Verbindung treten wollen, richten Sie Ihr Schreiben bitte an die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, Sportplatzstraße 1 - 3, 4840 Vöcklabruck, und führen Sie das Geschäftszeichen dieses Schreibens an. Seite 2
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