MINDESTANFORDERUNGEN FÜR KATHOLISCHE ÖFFENTLICHE BÜCHEREIEN MINDESTANFORDERUNG IN ORTEN BIS 2.500 EINW. MINDESTANFORDERUNG ORTE ZW. 2.500 U. 10.000 EINW. (nur für ehrenamtl. gel. Büchereien) (für ehren- und nebenamtl. Büchereien) Unterbringung / Büchereiraum mindestens 50 qm mindestens 10 qm/1000 ME ab 5.000 ME Bestand Hinweise auf Standort / Beschilderung Hinweisschilder im Ort und Außenbeschriftung Hinweisschilder im Ort und Außenbeschriftung Öffnungszeiten (regelmäßig, inkl. Zweigstellen) insges. mind. 4 Std. an mind. 2 Tagen insges. mind. 6 Std. an mind. 3 Tagen Schließtage höchstens 8 Tage / 2 Wo. exkl. Weihnachten p.a höchstens 8 Tage / 2 Wo. exkl. Weihnachten p.a EDV-Einsatz Einsatz eines EDV-Verwaltungsprogramms zus. dazu: Einsatz eines Besucherzählgeräts Erreichbarkeit per Telefon / E-Mail Erreichbarkeit muss gewährleistet sein Erreichbarkeit muss gewährleistet sein Gesamtbestand mindestens 1.500 Medien mindestens 1 Medium pro Einw. Entleihungen / Umsatz mindestens 1 Entl. / ME mindestens 1,5 Entl. / ME Medienetat (Eigenmittel der Träger) mindestens 1.000 € mindestens 50 Ct. / Einw. Veranstaltungen mindestens 1 x p.a. (ohne Führungen o.ä.) mindestens 2 x p.a. (ohne Führungen o.ä.) Zusammenarbeit mit Partnern jeweils mindestens 1 x p.a. mit Kitas und Schulen zus.: jeweils 1 x p.a. mit kirchl. u. komm. Partnern Statistik / Jahresbericht Jahresbericht an Presse und Büchereiträger Jahresbericht an Presse und Büchereiträger Bücherei auf Homepage von Pfarrei/Kommune mit Angaben zu Adresse und Öffnungszeiten mit Angaben zu Adresse und Öffnungszeiten Mitarbeitertreffen mindestens 2 x jährlich mindestens 3 x jährlich Fortbildung Büchereimitarbeiter: Tagungen auf Landes-/Diözesan-/Kreisebene, Einzelseminare mindestens 1 x jährlich mindestens 2 x jährlich BEREICH Diese Mindestanforderungen gelten in ihrer Gesamtheit dann, wenn die betreffende Bücherei die einzige Bücherei in der politischen Gemeinde ist. Sollten weitere Büchereien in der Kommune existieren, mit denen es keine formal geregelte Zusammenarbeit gibt, dann gelten unabhängig von der Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde die Mindestanforderungen für Büchereien in Orten unter 2.500 Einwohnern. Katholiken- bzw. Einwohnerzahlen ausschließlich auf die betreffenden Pfarreien bzw. Orts-/Stadtteile bezogen, finden grundsätzlich keine Anwendung! Die beiden ersten Jahre nach Einführung dieser Mindestanforderungen dienen der Standortbestimmung der Bücherei und der Einleitung bzw. Realisierung von Verbesserungsmaßnahmen. Im dritten Jahr müssen 12 von 15 Punkten erfüllt sein. Erst dann greifen positive (Qualitätssiegel, zusätzliche Anreize) oder negative (Zuschüsse) Sanktionen. Für hauptamtlich geleitete Büchereien werden gesonderte Regelungen getroffen, die eher unter dem Begriff "Qualitätsmanagement" anzusiedeln sind.
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