der Mindestanforderungen

MINDESTANFORDERUNGEN
FÜR KATHOLISCHE ÖFFENTLICHE BÜCHEREIEN
MINDESTANFORDERUNG
IN ORTEN BIS 2.500 EINW.
MINDESTANFORDERUNG
ORTE ZW. 2.500 U. 10.000 EINW.
(nur für ehrenamtl. gel. Büchereien)
(für ehren- und nebenamtl. Büchereien)
Unterbringung / Büchereiraum
mindestens 50 qm
mindestens 10 qm/1000 ME
ab 5.000 ME Bestand
Hinweise auf Standort / Beschilderung
Hinweisschilder im Ort und Außenbeschriftung
Hinweisschilder im Ort und Außenbeschriftung
Öffnungszeiten (regelmäßig, inkl. Zweigstellen)
insges. mind. 4 Std. an mind. 2 Tagen
insges. mind. 6 Std. an mind. 3 Tagen
Schließtage
höchstens 8 Tage / 2 Wo. exkl. Weihnachten p.a
höchstens 8 Tage / 2 Wo. exkl. Weihnachten p.a
EDV-Einsatz
Einsatz eines EDV-Verwaltungsprogramms
zus. dazu: Einsatz eines Besucherzählgeräts
Erreichbarkeit per Telefon / E-Mail
Erreichbarkeit muss gewährleistet sein
Erreichbarkeit muss gewährleistet sein
Gesamtbestand
mindestens 1.500 Medien
mindestens 1 Medium pro Einw.
Entleihungen / Umsatz
mindestens 1 Entl. / ME
mindestens 1,5 Entl. / ME
Medienetat (Eigenmittel der Träger)
mindestens 1.000 €
mindestens 50 Ct. / Einw.
Veranstaltungen
mindestens 1 x p.a. (ohne Führungen o.ä.)
mindestens 2 x p.a. (ohne Führungen o.ä.)
Zusammenarbeit mit Partnern
jeweils mindestens 1 x p.a. mit Kitas und Schulen
zus.: jeweils 1 x p.a. mit kirchl. u. komm.
Partnern
Statistik / Jahresbericht
Jahresbericht an Presse und Büchereiträger
Jahresbericht an Presse und Büchereiträger
Bücherei auf Homepage von Pfarrei/Kommune
mit Angaben zu Adresse und Öffnungszeiten
mit Angaben zu Adresse und Öffnungszeiten
Mitarbeitertreffen
mindestens 2 x jährlich
mindestens 3 x jährlich
Fortbildung Büchereimitarbeiter: Tagungen auf
Landes-/Diözesan-/Kreisebene, Einzelseminare
mindestens 1 x jährlich
mindestens 2 x jährlich
BEREICH
Diese Mindestanforderungen gelten in ihrer Gesamtheit dann, wenn die betreffende Bücherei die einzige Bücherei in der politischen Gemeinde ist.
Sollten weitere Büchereien in der Kommune existieren, mit denen es keine formal geregelte Zusammenarbeit gibt, dann gelten unabhängig von der Einwohnerzahl der Gesamt­gemeinde
die Mindestanforderungen für Büchereien in Orten unter 2.500 Einwohnern. Katholiken- bzw. Einwohnerzahlen ausschließlich auf die betreffenden Pfarreien bzw. Orts-/Stadtteile bezogen,
finden grundsätzlich keine Anwendung!
Die beiden ersten Jahre nach Einführung dieser Mindestanforderungen dienen der Standortbestimmung der Bücherei und der Einleitung bzw. Realisierung von Verbesserungs­maßnahmen.
Im dritten Jahr müssen 12 von 15 Punkten erfüllt sein. Erst dann greifen positive (Qualitätssiegel, zusätzliche Anreize) oder negative (Zuschüsse) Sanktionen.
Für hauptamtlich geleitete Büchereien werden gesonderte Regelungen getroffen, die eher unter dem Begriff "Qualitätsmanagement" anzusiedeln sind.