22 — TREFFPUNKT BÜCHEREI 04 (2015) Diese hoffentlich nicht notwendigen drastischen Sanktionen werden manche Bücherei hart treffen, vor allem auch deswegen, weil bestimmte Anforderungen ja nicht von den BüchereimitarbeiterInnen selbst beeinflusst werden können, etwa die Größe des Büchereiraums, die Beschilderung im Ort u.ä.m. Oft scheitern manche Dinge auch an der – vornehm ausgedrückt – bescheidenen Finanzausstattung der Bücherei durch die kirchlichen und kommunalen Träger vor Ort. Darum Erst ab 2018 greifen dann positive und/oder negative Sanktionen. Natürlich sollen die Büchereien, die alle Anforderungen erfüllen, entsprechend belohnt werden. Das kann beispielsweise durch die Verleihung eines Qualitätssiegels geschehen, mit dem sich die Bücherei auch nach außen hin profilieren und auf ihre Leistungsfähigkeit aufmerksam machen kann. Andererseits müssen aber Büchereien, die weniger als 12 der aufgeführten 15 Punkte nicht erfüllen, vielleicht damit rechnen, dass sie weniger oder gar keine staatlichen und ggf. diözesanen Zuschüsse oder auch keine weiteren Projektmittel durch den Sankt Michaelsbund vermittelt bekommen. Michael Sanetra Unbestritten ist die Tatsache, dass negative Sanktionen wie Zuschusskürzungen und -streichungen gar nicht diskutiert werden müssten, wenn nicht von Seiten des Freistaats die Büchereizuschüsse vor über zehn Jahren in einer unverantwortlichen Art und Weise zunächst ’runter- und dann – im Gegensatz zu fast allen anderen kulturellen Bereichen – nicht mehr hochgefahren worden wären. Die bayerischen Diözesen und die Bayerische Bischofskonferenz sind diesen Kürzungsweg nicht gegangen, ganz im Gegenteil, in manchen (Erz-) Diözesen sind die Büchereizuschüsse sogar geringfügig angehoben oder die Rahmenbedingungen für die kirchliche Büchereiarbeit verbessert worden. Gerade die Büchereien im in vielerlei Hinsicht vernachlässigten ländlichen Raum leiden unter den unzureichenden finanziellen Anreizen staatlicher Zuschüsse. Ob sich dies – wie versprochen – mit der Veröffentlichung des Bayerischen Bibliotheksplans Ende 2015 zumindest ab dem Doppelhaushalt 2017/2018 ändert, bleibt abzuwarten – die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt! empfehlen wir auch allen BüchereileiterInnen, diese Mindestanforderungen an die Büchereiträger weiterzugeben und sie auch auf den „Ernst der Lage“ hinzuweisen. Vielleicht ist dies dann der Anlass für die Träger, sich wieder einmal intensiver mit ihrer Bücherei und der entsprechenden Ausstattung auseinanderzusetzen. Die MitarbeiterInnen der Diözesanstellen und auch der Landesfachstelle kommen gerne zu intensiven Beratungsgesprächen in die betreffenden Büchereien – und stoßen dann aber hoffentlich nicht auch auf Beratungsresistenz bei den Büchereiträgern oder -mitarbeitern! mindestens 1 Medium pro Einw. Diese Mindestanforderungen gelten in ihrer Gesamtheit dann, wenn die betreffende Bücherei die einzige Bücherei in der politischen Gemeinde ist. Sollten weitere Büchereien in der Kommune existieren, mit denen es keine formal geregelte Zusammenarbeit gibt, dann gelten unabhängig von der Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde die Mindestanforderungen für Büchereien in Orten unter 2.500 Einwohnern. Katholiken- bzw. Einwohnerzahlen ausschließlich auf die betreffenden Pfarreien bzw. Orts-/Stadtteile bezogen, finden grundsätzlich keine Anwendung! Erreichbarkeit muss gewährleistet sein Erreichbarkeit per Telefon / E-Mail Einsatz eines EDV-Verwaltungsprogramms EDV-Einsatz TREFFPUNKT BÜCHEREI 04 (2015) — 23 mindestens 1.500 Medien Gesamtbestand Erreichbarkeit muss gewährleistet sein mindestens 1 Entl. / ME Entleihungen / Umsatz I m letzten Heft von „Treffpunkt Bücherei“ sind die Mindestanforderungen für katholische öffentliche Büchereien im Entwurf vorgestellt und bei zahlreichen Veranstaltungen auf Landes- und Diözesanebene dann auch intensiv diskutiert worden. Bei der Diözesanstellenkonferenz im Oktober auf Schloss Hirschberg, bei der sich die für die Büchereiarbeit auf Bistumsebene verantwortlichen Damen und Herren und die DiözesanbibliothekarInnen getroffen haben, sind diese Mindestanforderungen für ehren- und nebenamtlich geführte Büchereien ohne Gegenstimme (mit einer Enthaltung) genehmigt worden. Das bedeutet, dass die 15 Anforderungen nach einer großzügigen Übergangsfrist von zwei Jahren ab 2018 Gültigkeit haben. mindestens 50 Ct. / Einw. mindestens 1.000 € Mindestanforderungen für katholische öffentliche Büchereien verabschiedet mindestens 1,5 Entl. / ME mindestens 1 x p.a. (ohne Führungen o.ä.) Medienetat (Eigenmittel der Träger) mindestens 2 x p.a. (ohne Führungen o.ä.) jeweils mindestens 1 x p.a. mit Kitas und Schulen Veranstaltungen Jahresbericht an Presse und Büchereiträger Zusammenarbeit mit Partnern zus.: jeweils 1 x p.a. mit kirchl. u. komm. Partnern Jahresbericht an Presse und Büchereiträger Statistik / Jahresbericht zus. dazu: Einsatz eines Besucherzählgeräts höchstens 8 Tage / 2 Wo. exkl. Weihnachten p.a FORUM mindestens 3 x jährlich mit Angaben zu Adresse und Öffnungszeiten Bücherei auf Homepage von Pfarrei/Kommune mit Angaben zu Adresse und Öffnungszeiten mindestens 2 x jährlich Mitarbeitertreffen insges. mind. 6 Std. an mind. 3 Tagen Hinweisschilder im Ort und Außenbeschriftung höchstens 8 Tage / 2 Wo. exkl. Weihnachten p.a Schließtage insges. mind. 4 Std. an mind. 2 Tagen Öffnungszeiten (regelmäßig, inkl. Zweigstellen) Hinweisschilder im Ort und Außenbeschriftung Hinweise auf Standort / Beschilderung mindestens 10 qm/1000 ME ab 5.000 ME Bestand mindestens 50 qm Unterbringung / Büchereiraum (für ehren- und nebenamtl. Büchereien) (nur für ehrenamtl. gel. Büchereien) MINDESTANFORDERUNG ORTE ZW. 2.500 U. 10.000 EINW. MINDESTANFORDERUNG IN ORTEN BIS 2.500 EINW. BEREICH mindestens 2 x jährlich mindestens 1 x jährlich Fortbildung Büchereimitarbeiter: Tagungen auf Landes-/Diözesan-/Kreisebene, Einzelseminare FORUM Für hauptamtlich geleitete Büchereien werden gesonderte Regelungen getroffen, die eher unter dem Begriff "Qualitätsmanagement" anzusiedeln sind. Die beiden ersten Jahre nach Einführung dieser Mindestanforderungen dienen der Standortbestimmung der Bücherei und der Einleitung bzw. Realisierung von Verbesserungsmaßnahmen. Im dritten Jahr müssen 12 von 15 Punkten erfüllt sein. Erst dann greifen positive (Qualitätssiegel, zusätzliche Anreize) oder negative (Zuschüsse) Sanktionen. FÜR KATHOLISCHE ÖFFENTLICHE BÜCHEREIEN (ENTWURF) MINDESTANFORDERUNGEN D 24 — TREFFPUNKT BÜCHEREI 04 (2015) Die Jahresstatistik des Sankt Michaelsbund dient als Leistungsnachweis für die staatlichen, kommunalen und kirchlichen Stellen. Diese Statistik ie Statistikdaten des Vorjahres belegen eindrucksvoll, dass öffentliche Bibliotheken immer mehr zu Treffpunkten und zu lebendigen Kommunikations- und Begegnungsorten in ihrer (Pfarr-)Gemeinde oder Stadt werden. So konnten fast 5,5 Millionen Besuche im Berichtsjahr 2014 gezählt werden. Die Zahl der Veranstaltungen ist noch einmal um über sieben Prozent auf 19.482 gestiegen. Büchereien sind gerade in kleinen Orten oft das(!) kulturelle Zentrum, in dem viel mehr geboten wird als lediglich die Ausleihe von Büchern und Medien. unterrichtet eine interessierte (Fach-)Öffentlichkeit über den Beitrag unserer Mitgliedseinrichtungen zur allgemeinen Literaturversorgung und damit an der Gestaltung des kulturellen Lebens. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Beurteilung der Förderfähigkeit der einzelnen Bücherei und erlaubt nicht zuletzt eine detaillierte Analyse unseres Büchereiwesens. Am Jahresende werden in den Büchereien die Jahresabschlussarbeiten durchgeführt. Diese Tätigkeiten sind zwingend notwendig, um das aktuelle Berichtsjahr abzuschließen und das neue Ausleihjahr zu beginnen. Da einige Statistiken, z.B. aktive Leser, nur auf das aktuelle Jahr bezogen möglich sind, sollten diese Tätigkeiten zwischen dem letzten Ausleihtag eines Jahres und dem 31.12. des gleichen Jahres Bücherei als Treffpunkt: Kulinarisch-Literarische Abende wie hier die Italienische Nacht in Aschheim locken zahlreiche Besucher in die Bücherei Statistik 2015 – mehr als nur eine lästige Pflichtaufgabe! FORUM W-LAN in der Bücherei Vorhandensein mobiler Endgeräte (eBookReader, Ting/tiptoi®) in der Bücherei Schließtage und Schließwochen Stattfinden von Mitarbeitertreffen in Form von Dienstbesprechungen Treffen des Büchereikuratoriums (mind. 1x im Jahr) Erstellung eines Jahresberichts Fragen zu den Kooperationen mit Einrichtungen der kirchlichen/kommunalen Erwachsenenbildung sowie mit Kindergärten und Schulen Sonderfragen zum „Monat der Spiritualität“ Wir bitten Sie, die Statistikformulare (Teil I und II) sorgfältig auszufüllen und mit den Unterschriften der Büchereileitung und des/der Träger/s in einfacher Ausführung an Ihre Diözesanstelle zu schicken. (Bitte nicht an den Sankt Michaelsbund in München!) Der Rücksendetermin ist – wie gewohnt – der 31. Januar. Abgabetermin – 31. Januar 2016 • • • • • • • • Die Statistikformulare bestehen aus zwei Teilen, dem Hauptteil (Teil I) und der Anlage zur Statistik (Teil II). Ein Erläuterungsblatt enthält wichtige Erklärungen zu den Fragekomplexen im Detail und erleichtert Ihnen das Ausfüllen des Bogens. (Dem Heft liegen die Unterlagen in einfacher Ausführung bei). Grundsätzlich können Sie sich bei Unklarheiten an Ihre Diözesanstelle wenden. Die Kolleginnen und Kollegen sind Ihnen behilflich und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Statistikformulare. Für dieses Berichtsjahr haben sich einige Änderungen von Fragen ergeben, bspw. zur Erfassung der virtuellen Medien, ebenso fließen neue Fragekomplexe in beiden Teilen des Fragebogens mit ein. Diese sind bspw.: Statistikformular Teil I und Teil II durchgeführt werden. Bei elektronischer Ausleihverbuchung stellen die BibliothekssoftwareHersteller hierzu entsprechende Hilfen zur Verfügung, so dass Sie das Jahr auch technisch richtig abschließen können. TREFFPUNKT BÜCHEREI 04 (2015) — 25 Die Statistikformulare stehen zum Herunterladen auf der Seite des Sankt Michaelsbund: Büchereiarbeit Downloads. Wie gewohnt können die Formulare auch direkt am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. TIPP: Elisabeth Kreutzkam Statistik ist mehr als nur eine lästige Pflichtaufgabe! Wir danken unseren Büchereimitarbeiterinnen und Büchereimitarbeitern für ihr Verständnis und ihren Arbeitseinsatz, von dem die Jahresstatistik Zeugnis ablegt. Die Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS) ist die einzige Statistik, die alle wichtigen Kennzahlen der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands enthält. Als besonderen Service übernimmt die Landesfachstelle des Sankt Michaelsbund die elektronische Datenübertragung sämtlicher statistischer Daten der Mitgliedsbüchereien an das Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz). Das hbz ist für die Durchführung und Auswertung sowie die technische und redaktionelle Bearbeitung der Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) verantwortlich. So können wir eine hohe Qualität der Daten garantieren. Unter bibliotheksstatistik.de können mit Hilfe der sog. Variablen Auswertung standardisierte und beliebige Auswertungen getätigt und spezielle Recherchen über den gesamten Datenbestand der DBS seit 1999 durchgeführt werden. So lässt sich z.B. die eigene Bücherei mit Büchereien im selben Landkreis mit gleicher Trägerschaft und Bestandsgröße uvm. miteinander vergleichen. Diese Vergleiche liefern u.a. wichtige Argumente in Finanzverhandlungen. Die Auswertung kann in verschiedenen Dateiformaten exportiert und somit leicht weiterverarbeitet werden. Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS) – Variable Auswertungen FORUM
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