Mindestanforderungen für katholische öffentliche Büchereien

22 — TREFFPUNKT BÜCHEREI 04 (2015)
Diese hoffentlich nicht notwendigen drastischen
Sanktionen werden manche Bücherei hart treffen,
vor allem auch deswegen, weil bestimmte Anforderungen ja nicht von den BüchereimitarbeiterInnen selbst beeinflusst werden können, etwa die
Größe des Büchereiraums, die Beschilderung im
Ort u.ä.m. Oft scheitern manche Dinge auch an
der – vornehm ausgedrückt – bescheidenen Finanzausstattung der Bücherei durch die kirchlichen und kommunalen Träger vor Ort. Darum
Erst ab 2018 greifen dann positive und/oder negative Sanktionen. Natürlich sollen die Büchereien, die alle Anforderungen erfüllen, entsprechend
belohnt werden. Das kann beispielsweise durch
die Verleihung eines Qualitätssiegels geschehen,
mit dem sich die Bücherei auch nach außen hin
profilieren und auf ihre Leistungsfähigkeit aufmerksam machen kann. Andererseits müssen aber
Büchereien, die weniger als 12 der aufgeführten
15 Punkte nicht erfüllen, vielleicht damit rechnen,
dass sie weniger oder gar keine staatlichen und
ggf. diözesanen Zuschüsse oder auch keine weiteren Projektmittel durch den Sankt Michaelsbund
vermittelt bekommen.
Michael Sanetra
Unbestritten ist die Tatsache, dass negative Sanktionen wie Zuschusskürzungen und -streichungen
gar nicht diskutiert werden müssten, wenn nicht
von Seiten des Freistaats die Büchereizuschüsse
vor über zehn Jahren in einer unverantwortlichen
Art und Weise zunächst ’runter- und dann – im
Gegensatz zu fast allen anderen kulturellen Bereichen – nicht mehr hochgefahren worden wären.
Die bayerischen Diözesen und die Bayerische Bischofskonferenz sind diesen Kürzungsweg nicht
gegangen, ganz im Gegenteil, in manchen (Erz-)
Diözesen sind die Büchereizuschüsse sogar geringfügig angehoben oder die Rahmenbedingungen für die kirchliche Büchereiarbeit verbessert
worden. Gerade die Büchereien im in vielerlei
Hinsicht vernachlässigten ländlichen Raum leiden
unter den unzureichenden finanziellen Anreizen
staatlicher Zuschüsse. Ob sich dies – wie versprochen – mit der Veröffentlichung des Bayerischen
Bibliotheksplans Ende 2015 zumindest ab dem
Doppelhaushalt 2017/2018 ändert, bleibt abzuwarten – die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt!
empfehlen wir auch allen BüchereileiterInnen,
diese Mindestanforderungen an die Büchereiträger weiterzugeben und sie auch auf den „Ernst
der Lage“ hinzuweisen. Vielleicht ist dies dann der
Anlass für die Träger, sich wieder einmal intensiver mit ihrer Bücherei und der entsprechenden
Ausstattung auseinanderzusetzen. Die MitarbeiterInnen der Diözesanstellen und auch der Landesfachstelle kommen gerne zu intensiven Beratungsgesprächen in die betreffenden Büchereien
– und stoßen dann aber hoffentlich nicht auch auf
Beratungsresistenz bei den Büchereiträgern oder
-mitarbeitern!
mindestens 1 Medium pro Einw.
Diese Mindestanforderungen gelten in ihrer Gesamtheit dann, wenn die betreffende Bücherei die einzige Bücherei in der politischen Gemeinde ist.
Sollten weitere Büchereien in der Kommune existieren, mit denen es keine formal geregelte Zusammenarbeit gibt, dann gelten unabhängig von der Einwohnerzahl der Gesamtgemeinde
die Mindestanforderungen für Büchereien in Orten unter 2.500 Einwohnern. Katholiken- bzw. Einwohnerzahlen ausschließlich auf die betreffenden Pfarreien bzw. Orts-/Stadtteile bezogen,
finden grundsätzlich keine Anwendung!
Erreichbarkeit muss gewährleistet sein
Erreichbarkeit per Telefon / E-Mail
Einsatz eines EDV-Verwaltungsprogramms
EDV-Einsatz
TREFFPUNKT BÜCHEREI 04 (2015) — 23
mindestens 1.500 Medien
Gesamtbestand
Erreichbarkeit muss gewährleistet sein
mindestens 1 Entl. / ME
Entleihungen / Umsatz
I
m letzten Heft von „Treffpunkt Bücherei“
sind die Mindestanforderungen für katholische öffentliche Büchereien im Entwurf vorgestellt und bei zahlreichen Veranstaltungen auf
Landes- und Diözesanebene dann auch intensiv
diskutiert worden. Bei der Diözesanstellenkonferenz im Oktober auf Schloss Hirschberg, bei der
sich die für die Büchereiarbeit auf Bistumsebene
verantwortlichen Damen und Herren und die
DiözesanbibliothekarInnen getroffen haben, sind
diese Mindestanforderungen für ehren- und nebenamtlich geführte Büchereien ohne Gegenstimme (mit einer Enthaltung) genehmigt worden.
Das bedeutet, dass die 15 Anforderungen nach
einer großzügigen Übergangsfrist von zwei Jahren
ab 2018 Gültigkeit haben.
mindestens 50 Ct. / Einw.
mindestens 1.000 €
Mindestanforderungen
für katholische öffentliche
Büchereien verabschiedet
mindestens 1,5 Entl. / ME
mindestens 1 x p.a. (ohne Führungen o.ä.)
Medienetat (Eigenmittel der Träger)
mindestens 2 x p.a. (ohne Führungen o.ä.)
jeweils mindestens 1 x p.a. mit Kitas und Schulen
Veranstaltungen
Jahresbericht an Presse und Büchereiträger
Zusammenarbeit mit Partnern
zus.: jeweils 1 x p.a. mit kirchl. u. komm.
Partnern
Jahresbericht an Presse und Büchereiträger
Statistik / Jahresbericht
zus. dazu: Einsatz eines Besucherzählgeräts
höchstens 8 Tage / 2 Wo. exkl. Weihnachten p.a
FORUM
mindestens 3 x jährlich
mit Angaben zu Adresse und Öffnungszeiten
Bücherei auf Homepage von Pfarrei/Kommune
mit Angaben zu Adresse und Öffnungszeiten
mindestens 2 x jährlich
Mitarbeitertreffen
insges. mind. 6 Std. an mind. 3 Tagen
Hinweisschilder im Ort und Außenbeschriftung
höchstens 8 Tage / 2 Wo. exkl. Weihnachten p.a
Schließtage
insges. mind. 4 Std. an mind. 2 Tagen
Öffnungszeiten (regelmäßig, inkl. Zweigstellen)
Hinweisschilder im Ort und Außenbeschriftung
Hinweise auf Standort / Beschilderung
mindestens 10 qm/1000 ME
ab 5.000 ME Bestand
mindestens 50 qm
Unterbringung / Büchereiraum
(für ehren- und nebenamtl. Büchereien)
(nur für ehrenamtl. gel. Büchereien)
MINDESTANFORDERUNG
ORTE ZW. 2.500 U. 10.000 EINW.
MINDESTANFORDERUNG
IN ORTEN BIS 2.500 EINW.
BEREICH
mindestens 2 x jährlich
mindestens 1 x jährlich
Fortbildung Büchereimitarbeiter: Tagungen auf
Landes-/Diözesan-/Kreisebene, Einzelseminare
FORUM
Für hauptamtlich geleitete Büchereien werden gesonderte Regelungen getroffen, die eher unter dem Begriff "Qualitätsmanagement" anzusiedeln sind.
Die beiden ersten Jahre nach Einführung dieser Mindestanforderungen dienen der Standortbestimmung der Bücherei und der Einleitung bzw. Realisierung von Verbesserungsmaßnahmen.
Im dritten Jahr müssen 12 von 15 Punkten erfüllt sein. Erst dann greifen positive (Qualitätssiegel, zusätzliche Anreize) oder negative (Zuschüsse) Sanktionen.
FÜR KATHOLISCHE ÖFFENTLICHE BÜCHEREIEN (ENTWURF)
MINDESTANFORDERUNGEN
D
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Die Jahresstatistik des Sankt Michaelsbund dient
als Leistungsnachweis für die staatlichen, kommunalen und kirchlichen Stellen. Diese Statistik
ie Statistikdaten des Vorjahres belegen
eindrucksvoll, dass öffentliche Bibliotheken immer mehr zu Treffpunkten und zu
lebendigen Kommunikations- und Begegnungsorten in ihrer (Pfarr-)Gemeinde oder Stadt werden. So konnten fast 5,5 Millionen Besuche im
Berichtsjahr 2014 gezählt werden. Die Zahl der
Veranstaltungen ist noch einmal um über sieben
Prozent auf 19.482 gestiegen. Büchereien sind gerade in kleinen Orten oft das(!) kulturelle Zentrum, in dem viel mehr geboten wird als lediglich
die Ausleihe von Büchern und Medien.
unterrichtet eine interessierte (Fach-)Öffentlichkeit über den Beitrag unserer Mitgliedseinrichtungen zur allgemeinen Literaturversorgung und
damit an der Gestaltung des kulturellen Lebens.
Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Anhaltspunkt bei
der Beurteilung der Förderfähigkeit der einzelnen
Bücherei und erlaubt nicht zuletzt eine detaillierte
Analyse unseres Büchereiwesens. Am Jahresende
werden in den Büchereien die Jahresabschlussarbeiten durchgeführt. Diese Tätigkeiten sind zwingend notwendig, um das aktuelle Berichtsjahr
abzuschließen und das neue Ausleihjahr zu beginnen. Da einige Statistiken, z.B. aktive Leser, nur
auf das aktuelle Jahr bezogen möglich sind, sollten
diese Tätigkeiten zwischen dem letzten Ausleihtag
eines Jahres und dem 31.12. des gleichen Jahres
Bücherei als Treffpunkt: Kulinarisch-Literarische Abende wie hier die Italienische Nacht in Aschheim locken
zahlreiche Besucher in die Bücherei
Statistik 2015 –
mehr als nur eine lästige
Pflichtaufgabe!
FORUM
W-LAN in der Bücherei
Vorhandensein mobiler Endgeräte (eBookReader, Ting/tiptoi®) in der Bücherei
Schließtage und Schließwochen
Stattfinden von Mitarbeitertreffen in Form
von Dienstbesprechungen
Treffen des Büchereikuratoriums (mind. 1x
im Jahr)
Erstellung eines Jahresberichts
Fragen zu den Kooperationen mit Einrichtungen der kirchlichen/kommunalen Erwachsenenbildung sowie mit Kindergärten und
Schulen
Sonderfragen zum „Monat der Spiritualität“
Wir bitten Sie, die Statistikformulare (Teil I und
II) sorgfältig auszufüllen und mit den Unterschriften der Büchereileitung und des/der Träger/s in
einfacher Ausführung an Ihre Diözesanstelle zu
schicken. (Bitte nicht an den Sankt Michaelsbund
in München!)
Der Rücksendetermin ist – wie gewohnt – der
31. Januar.
Abgabetermin – 31. Januar 2016
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Die Statistikformulare bestehen aus zwei Teilen,
dem Hauptteil (Teil I) und der Anlage zur Statistik (Teil II). Ein Erläuterungsblatt enthält wichtige Erklärungen zu den Fragekomplexen im Detail
und erleichtert Ihnen das Ausfüllen des Bogens.
(Dem Heft liegen die Unterlagen in einfacher Ausführung bei). Grundsätzlich können Sie sich bei
Unklarheiten an Ihre Diözesanstelle wenden. Die
Kolleginnen und Kollegen sind Ihnen behilflich
und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Statistikformulare.
Für dieses Berichtsjahr haben sich einige
Änderungen von Fragen ergeben, bspw. zur Erfassung der virtuellen Medien, ebenso fließen neue
Fragekomplexe in beiden Teilen des Fragebogens
mit ein. Diese sind bspw.:
Statistikformular Teil I und Teil II
durchgeführt werden. Bei elektronischer Ausleihverbuchung stellen die BibliothekssoftwareHersteller hierzu entsprechende Hilfen zur Verfügung, so dass Sie das Jahr auch technisch richtig
abschließen können.
TREFFPUNKT BÜCHEREI 04 (2015) — 25
Die Statistikformulare stehen zum Herunterladen
auf der Seite des Sankt Michaelsbund: Büchereiarbeit Downloads. Wie gewohnt können die
Formulare auch direkt am PC ausgefüllt und
anschließend ausgedruckt werden.
TIPP:
Elisabeth Kreutzkam
Statistik ist mehr als nur eine lästige Pflichtaufgabe! Wir danken unseren Büchereimitarbeiterinnen
und Büchereimitarbeitern für ihr Verständnis und
ihren Arbeitseinsatz, von dem die Jahresstatistik
Zeugnis ablegt.
Die Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS) ist die
einzige Statistik, die alle wichtigen Kennzahlen
der öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken Deutschlands enthält. Als besonderen Service
übernimmt die Landesfachstelle des Sankt Michaelsbund die elektronische Datenübertragung
sämtlicher statistischer Daten der Mitgliedsbüchereien an das Hochschulbibliothekszentrum
des Landes Nordrhein-Westfalen (hbz). Das hbz
ist für die Durchführung und Auswertung sowie
die technische und redaktionelle Bearbeitung der
Deutschen Bibliotheksstatistik (DBS) verantwortlich. So können wir eine hohe Qualität der Daten
garantieren. Unter bibliotheksstatistik.de können
mit Hilfe der sog. Variablen Auswertung standardisierte und beliebige Auswertungen getätigt und
spezielle Recherchen über den gesamten Datenbestand der DBS seit 1999 durchgeführt werden. So
lässt sich z.B. die eigene Bücherei mit Büchereien im selben Landkreis mit gleicher Trägerschaft
und Bestandsgröße uvm. miteinander vergleichen.
Diese Vergleiche liefern u.a. wichtige Argumente
in Finanzverhandlungen. Die Auswertung kann in
verschiedenen Dateiformaten exportiert und somit leicht weiterverarbeitet werden.
Deutsche Bibliotheksstatistik (DBS) – Variable
Auswertungen
FORUM