IASB schlägt Klarstellungen zu IFRS 15 vor

Express Accounting News
IASB schlägt Klarstellungen zu
IFRS 15 vor
Nr. 17 vom 31. Juli 2015
Inhalt
Die KPMG Express Accounting
News bieten Ihnen Kurzinformationen zu aktuellen Themen in der
österreichischen und internationalen Rechnungslegung diesmal zum
Thema:
IASB schlägt Klarstellungen zu
IFRS 15 vor
Für den Inhalt verantwortlich:
Günther Hirschböck
Gabriele Lehner
Am 30. Juli 2015 hat das International Accounting Standards
Board (IASB) einen Entwurf ED/2015/6 „Clarifications to IFRS
15“ mit vorgeschlagenen Klarstellungen zu IFRS 15 „Revenue
from Contracts with Customers“ veröffentlicht. IFRS 15 ist im
Mai 2014 gemeinsam vom IASB und dem US Financial
Accounting Standards Board (FASB) veröffentlicht worden.
Für weitere Fragen wenden Sie
sich bitte direkt an Ihren
zuständigen KPMG Berater.
Die vorgeschlagenen Änderungen von IFRS 15 resultieren aus Diskussionen
innerhalb der Transition Resource Group (TRG). Die TRG ist ein vom IASB und
FASB gemeinsam gegründetes Beratungsgremium, welches sich mit Fragen
der Umsetzung des IFRS 15 beschäftigt.
Der veröffentlichte Entwurf schlägt Klarstellungen zu folgenden
Themenbereichen vor:

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Identifizierung von Leistungsverpflichtungen in einem Vertrag
Bestimmung, ob eine Partei bei einer Transaktion die Rolle eines
Prinzipals oder eines Agenten einnimmt
Bestimmung, ob eine Lizenz ein Recht auf Zugang zu geistigem
Eigentum, wie es über den Lizenzierungszeitraum zur Verfügung
steht, verschafft oder lediglich ein Recht zur Nutzung des geistigen
Eigentums gewährt, wie es zum Zeitpunkt der Lizenzgewährung zur
Verfügung steht
Des Weiteren schlägt das IASB zwei praktische Erleichterungen hinsichtlich
des Übergangs auf IFRS 15 vor.
Zudem fragt das IASB im vorgeschlagenen Entwurf explizit, ob die Anwender
ihm zustimmen, dass Änderungen des IFRS 15 in Bezug auf Einbringlichkeit
und Bewertung von unbaren Gegenleistungen und den Ausweis von
Herausgeber: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, www.kpmg.at
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Umsatzsteuer nicht erforderlich sind. Das FASB plant hingegen Änderungen in
Bezug auf diese Themen an dem gemeinsam veröffentlichten Standard.
Stellungnahmen zu dem Entwurf sind bis zum 28. Oktober 2015 beim IASB
einzureichen. Der Entwurf steht auf der Internetseite des IASB zum Download
zur Verfügung.
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