Accounting News IFRS: Aktuelle Entwicklungen Nr. 3, August 2015 Inhalt Die KPMG Accounting News bieten Ihnen monatliche Informationen zu neuen österreichischen Gesetzen, Fachgutachten, die Rechnungslegung betreffend, weiters zu IFRS-Standards bzw. Exposure Drafts. IASB veröffentlicht einen Entwurf zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses Das International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses veröffentlicht. Die vorgeschlagenen Änderungen dienen der Klarstellung der Kriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Nach aktuellen Vorschriften ist eine Schuld als kurzfristig zu klassifizieren, wenn eins der vier alternativen Kriterien in IAS 1.69 einschlägig ist. Daran soll im Kern nichts geändert werden. Nach dem vierten Kriterium ist eine Schuld kurzfristig, wenn das Unternehmen nicht das uneingeschränkte Recht hat, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag zu verschieben. Diesmal zu den Themen: IASB veröffentlicht einen Entwurf zu Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses IASB veröffentlicht einen Neuentwurf zum Rahmenkonzept (Framework) IASB schlägt eng gefasste Änderungen der Pensionsbilanzierung vor ESMA veröffentlicht finale Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren zuständigen KPMG Berater. Mit Entwurf ED/2015/1 schlägt das IASB zur Klarstellung dieses Kriteriums vor, dass nur die Rechte zu betrachten sind, die am Bilanzstichtag bestehen, nicht nur unbedingte Rechte, wie es derzeit heißt, sondern auch bedingte Rechte zu berücksichtigen sind und diese bedingten Rechte ausschließlich nach den Verhältnissen, die am Bilanzstichtag relevant sind, beurteilt werden sollen. Die Klarstellung führt beispielsweise dazu, dass eine Schuld dann als langfristig zu klassifizieren ist, wenn dem Unternehmen bereits am Bilanzstichtag das (bedingte) Recht eingeräumt wird, die Erfüllung mehr als zwölf Monate zu verschieben, solange eine bestimmte Kreditvereinbarung (zum Beispiel Einhaltung bestimmter Liquiditätskennzahlen) nicht verletzt wird. Herausgeber: KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungsund Steuerberatungsgesellschaft, www.kpmg.at Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die KPMG übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebotenen Informationen. KPMG übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der Newsletter. © 2015 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, österreichisches Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. KPMG und das KPMG-Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. Dabei kommt es nicht darauf an, wie sich die Kennzahlen im Bilanzaufstellungszeitraum entwickeln oder welche Entwicklung im folgenden ZwölfMonats- Zeitraum erwartet wird. Ausschlaggebend sind allein die Verhältnisse am Bilanzstichtag: Ist die Kreditvereinbarung und damit die Bedingung für die Ausübung des Rechts am Stichtag erfüllt, wird das Recht bei der Klassifizierung der Schuld berücksichtigt – mit der Folge, dass die Schuld als langfristig klassifiziert wird. Zudem soll klargestellt werden, dass – für Zwecke der Klassifizierung der Schuld – unter dem Begriff der „Erfüllung“ die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitalinstrumenten oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an eine Gegenpartei zu verstehen ist. Zur besseren Lesbarkeit des Standards schlägt das IASB des Weiteren vor, eine Neuordnung derjenigen Paragrafen vorzunehmen, in denen Positiv- und Negativ-Beispiele zu dem vierten Kriterium enthalten sind. Diese Anwendungsbeispiele thematisieren Refinanzierungsvereinbarungen sowie Verletzungen von Kreditvereinbarungen und deren Auswirkungen auf die Klassifizierung von Schulden nach ihrer Fristigkeit. Ein Erstanwendungszeitpunkt wird noch nicht vorgeschlagen, eine vorzeitige Anwendung soll jedoch gestattet werden. Es ist vorgesehen, dass die Änderungen des IAS 1 retrospektiv anzuwenden sind. Praxishinweis Die vorgeschlagenen Änderungen von IAS 1 dienen im Wesentlichen der Klarstellung bislang häufig diskutierter Detailregelungen des IAS 1. Bei Umsetzung der Vorschläge dürfte die Klassifizierung von Schulden als kurzoder langfristig künftig für den Bilanzierenden einfacher werden, weshalb die Änderungen grundsätzlich zu begrüßen sind. Kurz gefasst Der Entwurf ED/2015/1 Klassifizierung von Schulden dient der Klarstellung der Regelungen zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig. Im Wesentlichen wird klargestellt, dass es bei der Beurteilung, ob ein Recht zum Aufschieben der Fälligkeit einer Schuld besteht, auf die bestehenden (unbedingten und bedingten) Rechte und Verhältnisse am Abschlussstichtag ankommt. Der Entwurf sieht schließlich vor, dass die erstmalige Anwendung der vorgesehenen Änderungen an IAS 1 retrospektiv erfolgen soll. Accounting News / Nr. 3, August 2015 2 IASB veröffentlicht einen Neuentwurf zum Rahmenkonzept (Framework) Warum ein Neuentwurf des Framework? Das aktuell gültige Rahmenkonzept besteht seit seiner Verabschiedung im Jahr 1989 in weiten Teilen unverändert. Erste Anläufe zu einer Überarbeitung wurden zwar 2004 unternommen, scheiterten jedoch 2010 unter anderem deshalb, weil andere Projekte vorgezogen wurden. Die Agenda-Konsultation des IASB zeigte 2011 das weiterhin bestehende Interesse am „Rahmenkonzept“. Daraufhin nahm das IASB das Thema wieder auf seine Agenda und veröffentlichte im Juli 2013 ein erstes Diskussionspapier, dem am 28. Mai 2015 zwei Standardentwürfe folgten: ED/2015/3 „Conceptual Framework for Financial Reporting“ mit Änderungsvorschlägen für das Rahmenkonzept und ED/2015/4 „Updating References to the Conceptual Framework“, der Folgeänderungen an einzelnen Standards vorsieht und somit eher redaktioneller Natur ist. Was sind die Inhalte des Framework-Entwurfs? Entwurf ED/2015/3 enthält das neue vorgeschlagene Rahmenkonzept, das in die folgenden Hauptkapitel gegliedert wird: Zielsetzung der Mehrzweckabschlüsse (objective of general purpose financial reporting): Das Kapitel enthält im Wesentlichen eine Beschreibung der Zielsetzung der Finanzberichterstattung und betont die Bedeutung der Informationsgewährung, um die Beurteilung der unternehmerischen Dispositionen der Unternehmensleitung über die Unternehmensressourcen zu ermöglichen. Hierin zeigt sich die Stewardship-Funktion, die künftig explizit der Standardentwicklung zugrunde gelegt werden soll. Qualitative Merkmale entscheidungsnützlicher Finanzinformationen (qualitative characteristics of useful financial information) In diesem Kapitel wird erstmals explizit vorgeschlagen, das Konzept der Vorsicht (prudence) als Voraussetzung für eine neutrale Sichtweise aufzunehmen. Unter Vorsicht wird dabei das umsichtige Vorgehen bei Entscheidungen unter Unsicherheit verstanden. Über- und Unterbewertungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sollen so ausgeschlossen werden. Des Weiteren wird in dem Kapitel erläutert, dass eine getreue Darstellung (faithful presentation) die Abbildung des wirtschaftlichen Gehalts eines Phänomens erfordert: der „Substance over form“-Grundsatz wird damit ausdrücklich gegenüber einer an der formalrechtlichen Struktur orientierten Darstellung vorgezogen. IFRS-Abschlüsse und abschlusserstellendes Unternehmen (financial statements and the reporting entity) In diesem Kapitel werden die Zielsetzung von Abschlüssen (Zurverfügungstellen von Informationen für Abschlussadressaten) sowie die den IFRSAbschlüssen in der Regel zugrunde liegende „Going concern“-Prämisse diskutiert. Des Weiteren werden die Definition und Abgrenzung der Berichtseinheit thematisiert. Accounting News / Nr. 3, August 2015 3 Bestandteile von Abschlüssen (elements of financial statements) Im Schwerpunkt befasst sich dieses Kapitel mit der Definition von Vermögenswerten, Schulden, Eigenkapital, Erträgen und Aufwendungen. Anders als noch im Diskussionspapier enthält der Framework-Entwurf jedoch keine Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Diese Fragestellung soll in einem eigenständigen Projekt beim IASB adressiert werden. Ansatz und Ausbuchung (recognition and derecognition) Hier werden allgemeine Grundsätze zum Ansatz und zur Ausbuchung von Vermögenswerten und Schulden definiert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Ermessensentscheidungen notwendig sein können, wenn es darum geht, ob ein Vermögenswert oder eine Schuld anzusetzen ist. Letztlich ist der Ansatz abhängig vom jeweils betrachteten Posten, den spezifischen Sachverhaltsdetails und der Beurteilung, ob die zur Verfügung gestellten Informationen entscheidungsnützlich für die Adressaten sind. Bewertung (measurement) In diesem Kapitel werden die historischen Anschaffungskosten und Gegenwartswerte, insbesondere also der beizulegende Zeitwert sowie der Nutzungswert bzw. der Erfüllungswert, als verschiedene Bewertungsmaßstäbe dargestellt. In tabellarischer Form wird erläutert, welche Informationen aus den verschiedenen Bewertungsverfahren abgeleitet werden können. Zudem werden Faktoren genannt, die bei der Wahl des Bewertungsmaßstabs zu berücksichtigen sind. Anhang A des Framework-Entwurfs ergänzt dieses Kapitel und enthält eine Beschreibung zahlungsstrombasierter Bewertungsmethoden für Situationen, in denen eine Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputparameter erfolgt. Darstellung und Angaben im Anhang (presentation and disclosure) In diesem Kapitel über die Darstellung im Abschluss sowie Angaben im Anhang werden die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis erstmals als Darstellung des finanziellen Erfolgs (statement of financial performance) bezeichnet. Es wird hervorgehoben, dass die Gewinn- und Verlustrechnung die zentrale Informationsquelle für die finanzielle Performance eines Unternehmens ist. Zudem werden Hinweise gegeben, wann Erträge und Aufwendungen außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. Kapital- und Kapitalerhaltungskonzept (concepts of capital and maintenance) Die Ausführungen zum Kapital- und Kapitalerhaltungskonzept wurden im Wesentlichen mit kleineren Änderungen aus dem bestehenden Rahmenkonzept übernommen. Redaktionelle Folgeänderungen unterschiedlicher IFRS Entwurf ED/2015/4 enthält Änderungsvorschläge zu den Standards IFRS 2, IFRS 3, IFRS 4, IFRS 6, IAS 1, IAS 8, IAS 34, SIC-27 und SIC-32 an den Stellen, an denen diese Standards auf das Rahmenkonzept Bezug nehmen. Wie geht es weiter? Das Rahmenkonzept an sich hat keinen festgelegten Erstanwendungszeitpunkt und wird somit zum Zeitpunkt der finalen Veröffentlichung in Kraft treten. Accounting News / Nr. 3, August 2015 4 Für die Folgeänderungen an den einzelnen Standards plant das IASB eine Übergangsfrist von etwa 18 Monaten. Zunächst befinden sich beide Entwürfe jedoch im „due process“: Stellungnahmen der interessierten Öffentlichkeit sind bis zum 26. Oktober 2015 beim IASB einzureichen. IASB schlägt eng gefasste Änderungen der Pensionsbilanzierung vor Am 18. Juni 2015 hat das International Accounting Standards Board (IASB) einen Änderungsentwurf ED/2015/5 zu IAS 19 und IFRIC 14 veröffentlicht. Nach IAS 19 sind die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten. Der vorliegende Änderungsvorschlag spezifiziert in diesem Zusammenhang, dass die aktualisierten Annahmen bei der Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands sowie der Nettozinsen der Folgeperiode ebenfalls zu berücksichtigen sind. Der Änderungsvorschlag des IFRIC 14 adressiert die Frage, wie sich die Verfügungsmacht dritter Parteien wie etwa Treuhänder auf mögliche Rückerstattungen von Pensionszahlungen an das Unternehmen auswirken können. Stellungnahmen zu dem Entwurf sind bis zum 29. Oktober 2015 beim IASB einzureichen. Der Entwurf steht auf der Internetseite des IASB zum Download zur Verfügung. ESMA veröffentlicht finale Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen Die ESMA (European Securities and Markets Authority) hat am 30. Juni 2015 die finalen Leitlinien zu alternativen Ergebniskennzahlen für börsennotierte Emittenten herausgegeben. Die ESMA ist eine unabhängige EU-Behörde mit Sitz in Paris. Aufgabe der ESMA ist die Sicherstellung von Integrität, Transparenz, Effizienz sowie des ordnungsmäßigen Funktionierens der Wertpapiermärkte innerhalb der EU. Auch der Bereich der Rechnungslegung fällt in das breite Aufgabenspektrum der ESMA. Die Behörde fördert eine konsistente Anwendung der IFRS innerhalb der EU und steht in ständigem Austausch mit den nationalen Enforcement-Stellen (in Österreich sind dies die OePR und die FMA). Verlautbarungen der ESMA haben daher auch eine Relevanz für kapitalmarktorientierte Unternehmen in Österreich. Alternative Ergebniskennzahlen können zum Beispiel das EBIT (Earnings Before Interest & Taxes), das EBITDA (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) oder der Free Cash Flow sein. Es handelt sich um Finanzkennzahlen, die nicht im anzuwendenden Rechnungslegungsrahmenkonzept definiert oder spezifiziert werden. Accounting News / Nr. 3, August 2015 5 Ziel der final veröffentlichten Leitlinien ist die Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen. Nach den Leitlinien sollten die alternativen Ergebniskennzahlen unter anderem definiert und angegeben werden. Des Weiteren sollten Emittenten die Berechnungsgrundlage erklären und sinnvolle Bezeichnungen für die alternativen Ergebniskennzahlen wählen. Schließlich wird auch eine Überleitung auf im Abschluss enthaltene Beträge gefordert. Die Leitlinien sind von Emittenten anzuwenden, deren Wertpapiere an regulierten Märkten gehandelt werden, sowie von Personen, die für die Erstellung eines Prospekts verantwortlich sind. Die Leitlinien traten am 3. Juli 2016 in Kraft. Die Presseinformation der ESMA finden Sie hier. Accounting News / Nr. 3, August 2015 6
© Copyright 2024 ExpyDoc