Neue Dienstkleidung – Wenn der Mut fehlt!

Bayern
Honoré de Balzac
Jeder kennt den Vergleich vom
Tiger, der als ein solcher ge­
sprungen ist und dann doch als
Bettvorleger landet. Eine Sache
beginnt zunächst mit Euphorie.
Am Ende schwindet die Coura­
ge und es wird wieder auf er­
lernte Verhaltensmuster zu­
rückgegriffen.
Auch die bayerische Polizei hat
nun ihren Bettvorleger.
www.cpv-online.org
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CPV, Goethestr. 29
72474 Winterlingen
Tel.: 07434.91100
Inhalt
2 kurz und bündig
Tarifinfos
4 Arbeitszeit
6 Beurteilung
9 Aus den Unter­
gliederungen
Impressum:
Redaktionsleitung:
Michael Hinrichsen (v. i. S. d. P.)
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ISSN: 0723-2209
Die Beteiligung der Polizeibasis
und vieler Fachleute war bei
der Einführung der neuen
Dienstkleidung für die Auftrag­
geber aus dem Innenministe­
rium ein hohes Gut. Basisbe­
teiligung bei der Auswahl der
Uniformkonzepte für einen
Trageversuch, Einbindung von
Hunderten Trageversuchsteil­
nehmern, Beratung durch eine
Expertengruppe und die Ent­
scheidung über die zukünftige
Farbe in einer Abstimmung al­
ler Uniformträger. Viel Beteili­
gung, für die es auch viel Lob
gab. Zu Recht!
<<
Repräsentationsjacke
für Jedermann
Als es aber um die Grundsatz­
frage ging, ob die bayerische
Polizei den Schritt wagen kann,
auf eine Repräsentationsjacke
für jedermann zu verzichten,
fiel man ins erlernte Grund­
muster zurück. Der Ober sticht
den Unter, das Prinzip wurde
deutlich.
Hintergrund: Die Projektgrup­
pe Neue Dienstkleidung hatte
nach langen Beratungen, auch
angelehnt an das Vorbild ande­
re Bundesländer, den Vorschlag
gemacht, auf den Tuchrock für
alle im Neuausstattungspaket
zu verzichten. Zielgruppenori­
entierte Auslieferung war der
Leitsatz. Nur jene, die sie auch
für ihre täglichen Dienstge­
schäfte benötigen, sollten eine
solche neue Repräsentations­
jacke erhalten. Zwei unter­
schiedliche Pakete wurden
­geschnürt: für die Repräsen­
tation und für den Einsatz.
Enormen Widerstand gab es
nur aus dem Bereich der Poli­
zeipräsidenten. Undenkbar war
dieses Ansinnen für einen gro­
ßen Teil dieser Runde. Die bay­
erische Polizei könnte nicht
ohne Schaden zu nehmen wei­
terarbeiten, wenn es nicht
möglich ist, das Tragen dieses
Vorzeigekleidungsstückes an­
ordnen zu können. Schließlich
könnte es ja einmal wieder zu
einem Papstbesuch in Bayern
kommen. Und dann …?
<<
Der Sinneswandel
Plötzlich kippte das ganze
­Vorhaben. Der Innenminister
schwenkte auf die Präsiden­
tenlinie. Das Ende einer an der
Tätigkeit orientierten Ausstat­
tung war eingeläutet. Auch die
Projektgruppe steuerte ange­
sichts der geringen Erfolgs­
aussicht und der Vorgesetz­
tenräson wieder zurück. Die
Repräsentationsjacke für alle
Uniformträger kommt!
Dass von den 27 500 Uniform­
trägern nur ein Bruchteil diese
Jacke regelmäßig trägt und
Tausende Jacken ihr Dasein im
Kleiderschrank der Beschäftig­
ten fristen werden, ist nur Ne­
bensache. Dass diese Lösung
von den „Experten“ favorisiert
wurde, auch.
Die Kehrseite ist auch, dass die­
se Lösung von den Uniformträ­
gern mitfinanziert werden
muss. Die DPolG hat ihre Ableh­
nung dazu deutlich gemacht.
Eine unnötige finanzielle Belas­
<
< Jürgen Köhnlein
tung und Verschwendung von
Steuergeldern wollen wir nicht
mittragen.
Im Bereich der Ausstattung
sind die Beteiligungsrechte
der Personalvertretung sehr
gering. So wurde auch eine
­gegenläufige Beschlusslage
des HPR ignoriert.
<<
1
Das Premiumpaket
Schlechte Stimmung in der
­Projektgruppe. Schnell wurde
aber die Lösung aufgezeigt:
das Premiumpaket mit allen
Facetten. Alles drin, sogar eine
wertvolle Regenschutzjacke für
jedermann wurde ins Paket
­gelegt. Ein Gürtel noch oben­
drauf. Und wer kann dann dazu
noch Nein sagen. Auch wenn
alle dafür ein Jahr länger „refi­
nanzieren“ müssen.
Landesverband Bayern
„In die kleinen
­Dinge des Lebens
hat der liebe Gott
die großen Freuden
hineingelegt“
Neue Dienstkleidung –
Wenn der Mut fehlt!
DPolG Bayern
Leitspruch des Monats
Die bayerische Polizei wird nun
eine Neuausstattung erhalten,
die in ihrem Umfang sicherlich
von den Polizeibeschäftigten
anderer Bundesländer neidvoll
betrachtet wird. Jeder, ob es
nun notwendig ist oder nicht,
erhält vollumfänglich das, was
auf dem Markt ist. Nice to have
– aber selbst bezahlt!
Bleibt nur zu hoffen, dass die
hierfür erforderlichen Finanz­
mittel später nicht bei der Be­
schaffung der AMOK-Schutz­
ausstattung fehlen werden.
Eben eine verpasste Chance.
Und auch gar nicht im Sinne
von Theodor Fontane: Denn
„am Mute hängt der Erfolg“.
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Bayern
Aufwendungen für Sehhilfen
von Erwachsenen sind derzeit
nur bei den in § 22 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 BayBhV genannten en­
gen Voraussetzungen beihilfe­
fähig, soweit nicht eine Aner­
kennung als therapeutische
Sehhilfe (§ 22 Abs. 7 BayBhV)
möglich ist.
Landesverband Bayern
2
Nach einer Pressemitteilung
vom 16. Juli 2015 hat der
BayVGH am 14. Juli 2015 (14 B
13.654) entschieden, dass die
im bayerischen Beihilferecht
enthaltene Beschränkung der
Beihilfefähigkeit von Aufwen­
dungen für Sehhilfen von Er­
wachsenen, die einem Teil­
ausschluss gleichkomme, nicht
mit der verfassungsrechtlich
gewährleisteten Fürsorge­
pflicht des Dienstherrn ver­
einbar sei.
Angesicht der grundsätzlichen
Bedeutung der Fragestellung
hat der BayVGH angekündigt,
die Revision zuzulassen. Erst
nach Vorliegen der Entschei­
dungsgründe, die erst in eini­
gen Wochen zu erwarten sind,
und deren Auswertung, ist
eine abschließende Einschät­
zung der rechtlichen Situation
und damit eine Entscheidung
bezüglich des weiteren Vorge­
hens möglich.
© babimu – Fotolia.com
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
für Sehhilfen von Erwachsenen
Entscheidungen über Anträge
auf Gewährung von Beihilfe­
leistungen zu Aufwendungen
von Sehhilfen von Erwachse­
nen, die zwischenzeitlich ge­
stellt werden und in denen die
in § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 be­
ziehungsweise Abs. 7 BayBhV
genannten Voraussetzungen
nicht erfüllt sind, werden
­ erzeit unbearbeitet zurück­
d
gegeben.
Nach Abschluss der oben an­
geführten ausstehenden Be­
wertung können die Belege
eventuell erneut vorgelegt
werden. Soweit erforderlich
wird von der Anwendung der
Ausschlussfrist des § 48 Abs. 6
BayBhV (Beantragung der Beihilfe innerhalb eines Jahres
nach Entstehen der Aufwendungen) abgesehen.
(Quelle: Bayerisches Staats­
ministerium der Finanzen,
für Landesentwicklung und
­Heimat, 20. Juli 2015)
Ballungsraumzulage wird
erhöht und dynamisiert!
DPolG und dbb hatten gefor­
dert, die im Beamtenbereich
beschlossene Erhöhung der
Ballungsraumzulage und ihre
Anpassung an zukünftige Er­
höhungen auch auf die Tarif­
beschäftigten zu übertragen.
Dies wurde nun im Tarifver­
trag über die ergänzende
­Leistung an Arbeitnehme­
rinnen, Arbeitnehmer und
Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL) so
­vereinbart:
>>Erhöhung um 2,1 Prozent auf
76,58 Euro (Kinderzuschlag
20,42 Euro) rückwirkend zum
1. März 2015
>>Erhöhung um 2,3 Prozent auf
78,34 Euro (Kinderzuschlag
20,89 Euro) ab 1. März 2016
Außerdem wird die Ballungs­
raumzulage bei künftigen Ta­
rifabschlüssen entsprechend
erhöht.
Eltern können sich für eine der
beiden Varianten entscheiden
oder auch beide miteinander
kombinieren.
Lebensjahr des Kindes in
­Anspruch genommen
werden.
ElterngeldPlus
Eltern von Kindern, die ab dem
1. Juli 2015 geboren sind, kön­
nen das neue ElterngeldPlus
beantragen. Wie das bisherige
Elterngeld ist es abhängig vom
Einkommen. Das Elterngeld­
Plus beträgt zwar nur die Hälf­
te des bisherigen Elterngeldes,
kann aber doppelt so lange be­
zogen werden, nämlich 24 Mo­
nate.
Arbeiten beide Elternteile in
Teilzeit zwischen 25 und 30
Wochenstunden, gibt es einen
Partnerschaftsbonus, durch
den die Unterstützung vier zu­
sätzliche Monate gezahlt wird,
also bis zu 28 Monate.
Neben dem ElterngeldPlus
gibt es weiterhin das bisherige
Elterngeld. Gezahlt werden
12 Monate beziehungsweise
14 Monate, wenn der Partner
für mindestens zwei Monate
zu Hause bleibt, um das Kind
zu betreuen.
Die Elternzeit kann künftig
auf drei Zeitabschnitte auf­
geteilt werden. Bisher waren
es zwei. Zudem können bis
zu 24 Monate der zustehenden Elternzeit ohne Zustim­
mung des Arbeitgebers zwi­
schen dem dritten Geburtstag
und dem vollendeten achten
Weiterführende Informa­
tionen:
Zentrum Bayern Familie und
Soziales: www.zbfs.bayern.de/
familie/elterngeld/
Bundesministerium für
F­ amilie, Senioren, Frauen
und Jugend: www.bmfsfj.de
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
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Bayern
Betroffenen von der Norm der
anderen Mitarbeiter in Verhal­
ten, Aussehen oder Ansichten.
Typische Mobbinghandlungen
sind die Herabwürdigung der
Person oder deren Arbeitsleis­
tungen und das Ausschließen
vom innerbetrieblichen sozia­
len Leben.
Der Begriff „Mobbing“ ist aus
dem englischen Wort „Mob“
(Pöbel) abgeleitet und nach
heutigem Sprachgebrauch die
Umschreibung von schikanö­
sen Handlungen und Verhal­
tensweisen Einzelner oder ei­
ner Gruppe von Personen am
Arbeitsplatz, die den davon
­Betroffenen herabwürdigen
Vorgesetzte und Kollegen un­
terschätzen oft das im Mob­
bing liegende Konfliktpotenzial
und nehmen die Betroffenen
nicht ernst beziehungsweise
weisen diesen die Schuld zu.
Ernst zu nehmende Störungen
oder auf andere Art schädigen
sollen.
Dabei werden diese Handlun­
gen wiederholt und über einen
längeren Zeitraum ausgeübt.
Auslöser dieser Verhaltenswei­
sen sind meist ungelöste reale
oder vermeintliche Konflikte,
aber auch Abweichungen des
des Betriebsfriedens und der
psychischen und physischen
Gesundheit der Betroffenen
können die Folge sein.
Mobbingopfer sollten daher
bereits in einem frühen Sta­
dium Hilfe bei den Personal­
räten oder bei Beratungsstel­
len suchen.
Zahlreiche dbb Gewerkschaf­
ten verfügen über Mobbingbe­
auftragte, die Mobbingopfern
mit Rat und Tat zur Seite ste­
hen.
(Quelle: dbb beamtenbund
und tarifunion)
Die DPolG hat den Flyer zum Thema „Vereinbarkeit von
­Beruf und Pflege für Tarifbeschäftigte“ aktualisiert.
3
Darin finden Interessierte unter anderem die aktuelle Rechts­
lage, Erläuterung von Voraussetzungen und Hinweise auf
­Ansprechpartner.
Den Flyer gibt’s über unsere Funktionsträger vor Ort.
Schnellere Beförderungen zum POK und POR
Nach Wegfall der Altersgrenze
zur Beförderung zum PHM/Z
wurde durch das Innenministe­
rium die AG „Mindestalters­
grenzen“ eingesetzt.
Durch die schnellere Beförde­
rung vom PK/KK zum POK/KOK
würden Kolleginnen und Kolle­
gen, die bereits zu A 9/Z beför­
dert sind, nach ihrem Fach­
Nachdem nur alle sechs Mona­
te Beförderungen zum PK/KK
erfolgen, fordert die DPolG eine
zügige Umsetzung der Verkür­
zungen zum November 2015.
<< Dienstsportrichtlinie
DPolG Bayern
Neben dem Vorschlag, die Be­
urteilung vom Aufstiegsver­
merk zu entkoppeln und die
Zulassung zur BayFHVR über
einen „neuen“ Test abzuwi­
ckeln, hat die AG bereits im
Herbst 2014 unter anderem
Vorschläge zur Verkürzung der
Wartezeiten von PK zum POK
und PR zum POR (mQ/DHPol)
erarbeitet.
Der AG-Abschlussbericht wur­
de längst unter allen Beteilig­
ten konsolidiert, liegt aber
seit Monaten im Ministerium
auf Eis.
Landesverband Bayern
MEV
Mobbing
hochschulstudium ihre
A 9/Z-Stelle früher für die in
der 2. QE verbleibenden Kolle­
ginnen und Kollegen „freima­
chen“. Dadurch würden sich für
den mittleren Dienst weitere
Beförderungsmöglichkeiten
­ergeben.
Europäisches Polizei Leistungsabzeichen (EPLA):
acht Stunden pauschal für 2014
Das IM hatte die Stundenschreibung für das EPLA 2014 ausgesetzt
und wollte die Neuregelung bereits rückwirkend anwenden.
Nun konnte erreicht werden, dass für 2014 die bislang vorgesehene
pauschale Vergütung von acht Stunden rückwirkend gewährt wird!
Anfang August hat der HPR der neuen Dienstsportrichtlinie zuge­
stimmt.
Ab dem Jahr 2015 gilt die neue Stundenstaffelung:
Gold 8, Silber 6, Bronze 4 Stunden.
Diese wird für die Dauer von zwei Jahren erprobt, evaluiert und da­
nach entschieden, ob eine Änderung der Regelung geboten ist.
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Bayern
Bezirksverband München
Arbeitszeit – Podiumsdiskussion –
jetzt red’ der Schichtler
Landesverband Bayern
4
Auf dem Podium waren die
Landtagsabgeordneten Dr.
­Florian Hermann (Vorsitzender des Innenausschusses im
Bayerischen Landtag), Ingrid
Heckner (Vorsitzende des Aus­
schusses öffentlicher Dienst),
Manfred Ländner (Polizeispre­
cher CSU-Landtagsfraktion) so­
wie Hermann Benker (Landes­
vorsitzender DPolG Bayern),
Robert Kopp (Polizeivizepräsi­
dent des PP München) und Po­
lizeidirektor Stefan Weis (Leiter
der Arbeitsgruppe Arbeitszeit
im Bayerischen Staatsministe­
rium des Innern für Bau und
Verkehr).
Bei der gut besuchten Veran­
staltung wurde kontrovers
zum Thema „Neue Schichtmo­
delle“ und „Pilotierung Arbeits­
zeitmodelle“ diskutiert.
Die Linie des Innenministeri­
ums war eindeutig, PD Weis
hält an den Eckpunkten des In­
nenministers fest, hier gibt es
keinerlei Abweichung, das von
der DPolG eingereichte Ruck­
sackmodell ist seiner Meinung
nach nicht rechtskonform und
komme deshalb nicht zum Tra­
gen. PD Weis ist der Auffas­
sung, es gibt in Sachen Arbeits­
zeit für die bayerische Polizei
keine regelmäßigen Ausnah­
men. Die Vorgabe ist, arbeits­
zeitkonforme Modelle zu ent­
wickeln, die auch sozial
verträglich sind. Dass bei die­
sem Thema die Emotionen
MEV (2)
Am 16. Juli 2015 veranstaltete
die DPolG Bayern auf Initiative
des Münchner Bezirksvorsit­
zenden Jürgen Ascherl im Rap­
portsaal des PP München eine
Podiumsdiskussion zur Thema­
tik „Arbeitszeit der bayerischen
Polizei – neue Schichtmodelle“.
hochkochen, ist ihm auch klar,
aber das IM wird sich bemü­
hen, alle unter einen Hut zu
bringen. Bislang sind 16 Model­
le im Intranet eingestellt und
es werden weitere11 Modelle
hinzukommen. Es gibt viele
Modelle, und da muss für je­
den was dabei sein.
Polizeivizepräsident Kopp sieht
Ausnahmen auch nur im Ein­
zelfall und unter engen Voraus­
setzungen. Die Betroffenen
sollen und dürfen die vorge­
stellten Arbeitszeitmodelle
durchaus kritisch betrachten
und auch hinterfragen. Aller­
dings geht es um die Gesund­
heit aller Schichtdienstleisten­
den und hier sollten wir alle
sehr konstruktiv an die Materie
herangehen.
Das Thema wird sehr unter­
schiedlich diskutiert, es gibt
Dienststellen, die gehen sehr
positiv ran, andere wiederum
wollen das Gewohnte beibe­
halten. Unser Problem ist, dass
wir bei den Pilotprojekten was
bewerten, was wir noch gar
nicht kennen. Ihm ist wichtig,
dass wir jetzt mal anfangen
und dann schauen, ob es funk­
tioniert. Wenn es nicht klappt,
wird es natürlich eingestellt.
Die drei Landtagsabgeordne­
ten waren zu Beginn der Ver­
anstaltung eher auf der Linie
des Innenministeriums. Man
hatte durchaus den Eindruck,
hier hat das IM mit seiner In­
formationspolitik sehr gut vor­
gearbeitet. MdL Heckner sieht
die Europäische Arbeitszeit­
richtlinie als bindendes Recht,
allerdings wird diese gerade
überarbeitet. Die Richtlinie
stammt aus 1994 und seitdem
hat sich viel verändert. Wichtig
ist ihr, dass die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie hier Pri­
orität hat.
MdL Dr. Hermann sagte, dass
sich bislang lediglich ein oder
zwei Polizeibeamte in dieser
Angelegenheit bei ihm gemel­
det hätten. Er sieht auch die
Schwierigkeit, dass man hier
sehr viele verschiedene Dienst­
stellen unter ein Dach bringen
muss. Aber er sagt auch, es
­solle hier niemand gegängelt
werden, der Arbeitsschutzge­
danke stehe hier im Vorder­
grund. Der rechtliche Rahmen
sind 11 Stunden Mindestruhe­
zeit in 24 Stunden, 48 Wochen­
arbeitszeitstunden und 9 Stun­
den maximale Dauer pro
Schichtfolge. Vernünftige Mo­
delle, die auch weite Anfahrt­
zeiten und Pendler berücksich­
tigen, sind ihm wichtig. Er sieht
das ganze wie Sudoku oder
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Bayern
den Zauberwürfel, es wird hier
nur möglich sein, mit sehr vie­
len Modellen zu arbeiten.
dann werde sie im Landtag dies
auch unterstützen.
MdL Dr. Hermann nimmt aus
der Veranstaltung mit, dass
man hier nicht so einfach was
über unsere Kolleginnen und
Kollegen drüberstülpen kann.
MdL Ländner ist der Auffas­
sung, wir müssen uns hier an
bestehende Gesetze halten
und die sind eindeutig. Aller­
dings räumte er auch ein,
wenn der Bayerische Landtag
sie ändern kann, ändern wir
sie. Der Landtag begleitet diese
Diskussion und Thematik sehr
eng und die Abgeordneten
wollen sich doch wegen des
Schichtdienstes nicht mit der
bayerischen Polizei anlegen.
Insgesamt betrachtet nehmen
unsere Parlamentarier aus die­
ser Veranstaltung mit, dass zu­
mindest die hier anwesenden
Kolleginnen und Kollegen kei­
ne Veränderung wollen und
das ganze Thema sehr emotio­
nal zu betrachten ist.
Hermann Benker sagt klar, eine
rechtskonforme Regelung ist
unbestritten, die Gestaltung
ist für uns entscheidend. Zu
Beginn der Diskussion in der
Arbeitsgruppe Arbeitszeit hat
die DPolG ihre Positionen klar­
gemacht und wir sehen hier
Gestaltungsspielraum. Im Ta­
rifbereich gilt das Arbeitszeit­
gesetz und der TVL, die hier
Ausnahmen ermöglichen. Was
für den Tarif geht, muss auch
für die Beamten möglich sein,
da die EU-Richtlinie keine Un­
terschiede macht. Wir wech­
seln hier ständig zwischen Tarif
und Beamten hin und her und
der Dienstherr nimmt sich
dann das Päckchen heraus,
dass ihm am besten gefällt,
das kann so nicht sein.
Hamburg lässt hier zum Bei­
spiel Ausnahmen zu, der ar­
beitsmedizinische Dienst in
Hamburg hat hier eine kon­
träre Position zum Münchner
medizinischen Dienst.
Wenn man bei den anderen
Bundesländern nachfragt, hört
man, alle schauen auf Bayern,
was machen die denn, weil es
die anderen Bundesländer bis­
lang nicht geschafft haben,
hier was Funktionierendes auf
die Beine zu stellen. Benker
sind dafür unserer bayerischen
Kolleginnen und Kollegen zu
schade, hier als Versuchskanin­
chen herzuhalten.
Nach den verschiedenen State­
ments wurden dann von den
anwesenden Gästen klare Posi­
tionen für die Beibehaltung der
derzeitigen Modelle dargelegt,
teils auch sehr emotional.
Tenor war, dass keiner der hier
anwesenden Kolleginnen und
Kollegen eine Änderung oder
Pilotierung will. Keines der bis­
lang vorgestellten Modelle sei
bei ihnen anwendbar. Gregor
Lihotzky, KDD München, stellte
klar heraus, dass der 12-Stun­
den-Dienst beim KDD möglich
ist und sich über Jahrzehnte
bewährt hat.
Es kamen auch Aussagen zur
Thematik Vereinbarkeit von
Beruf und Familie. Mit dem
derzeitigen Doppelschlag sei es
besser möglich, dies zu verein­
baren. Denn alle neuen Model­
le erfordern eine längere, an
Tagen gemessene, Anwesen­
heit im Dienst und dies ist für
viele Mütter und Väter eher
problematisch.
Hinsichtlich der 12-StundenDienste sagte MdL Heckner, sie
sehe sie als unproblematisch
an, wenn die EU dies erlaubt,
Dies drückte auch Landesvor­
sitzender Hermann Benker so
aus: „Wer etwas will, sucht
Möglichkeiten, wer etwas
nicht will, sucht Gründe und
Argumente.“
Der DPolG ist es wichtig, dass
wir alle unsere Kolleginnen
und Kollegen hier mitnehmen
und auch Bewährtes mit ent­
sprechender Ausnahme bei­
behalten werden kann.
5
Landesverband Bayern
Ich persönlich glaube, dass hier
doch noch Spielraum für Aus­
nahmen da ist und hoffe, dass
die Abgeordneten durch diese
doch teils sehr heftige Diskus­
sion zum Nachdenken ange­
regt wurden und noch Bewe­
gung in die Sache kommt.
Entscheidend ist, dass wir den
Schichtdienst so gestalten,
dass unsere Kolleginnen und
Kollegen möglichst gesund in
Pension gehen können und da
sind wir auf dem richtigen
Weg.
Jürgen Ascherl,
stellvertretender
Landesvorsitzender
<< Zinsloser Gehaltsvorschuss zur Pflege naher Angehöriger
In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe haben der BBB und das Finanz­
ministerium weitere Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Fa­
milie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern auf den Weg ge­
bracht.
Bei Verringerung der Arbeitszeit aufgrund einer akut auftretenden
Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen wird ein zinsloser Gehalts­
vorschuss gewährt.
Zudem tritt eine materielle Verbesserung durch die Anhebung der
Vorschussbeträge auf 5 000 Euro beziehungsweise 7 500 Euro ein.
Die Neufassung der Bayerischen Vorschussrichtlinie (BayVR) ist der­
zeit in Bearbeitung.
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Bayern
Beurteilungen 3. QE 2015 –
Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung
Landesverband Bayern
6
DPolG Bayern
Im Zusammenhang mit den
derzeit laufenden Beurtei­
lungseröffnungen anbei einige
Hinweise zu den häufigsten
Fragen allgemeiner Art:
>>Muss die Beurteilung unter­
schrieben werden? Die Un­
terschrift ist rechtlich völlig
irrelevant. Weder signalisiert
man mit der Unterschrift
sein Einverständnis – der
Rechtsweg kann also den­
noch vollumfänglich später
beschritten werden – noch
mit deren Verweigerung das
Beschreiten des Rechtswe­
ges. Die Anfertigung einer
Kopie steht dem Beurteilten
übrigens selbstverständlich
zu.
>>Ab wann erfolgt die Verwer­
tung der neuen Beurteilun­
gen? Einheitlich zum 1. Okto­
ber 2015 (vor drei Jahren gab
es hier noch eine Staffelung,
für Stellenbesetzungen war
dies der 1. Juni 2012/für Be­
förderungsentscheidungen
der 1. Oktober 2012). Damit
werden – wegen der Fristen,
die bis zur Stellenbesetzung
verstreichen – für die Stellen­
besetzungen, die ab Mitte
August ausgeschrieben wer­
den, die neuen Beurteilungen
relevant. Hiervon zu unter­
scheiden ist der Beurteilungs­
zeitraum (das heißt, die Beur­
teilung soll sich auf die in
diesem Zeitraum erbrachten
Leistungen beziehen); dies ist
vom 1. Juni 2012 bis zum
31. Mai 2015 beziehungswei­
se bei kürzer zurückliegender
(Probezeit-)Beurteilung der
entsprechende Anschlusszeit­
raum beziehungsweise bei
Verbandswechsel ab Tag der
Übernahme.
Stufenaufstieg/Leistungsstu­
fen: Relativ neu ist die Erfor­
derlichkeit der Leistungsfest­
stellung für den regelmäßigen
Stufenaufstieg (im Grundge­
halt). Diese Feststellung ist mit
der Beurteilung zu verbinden.
Abgestellt wird auf die Beurtei­
lungsmerkmale der fachlichen
Leistung. Die Mindestanforde­
rungen werden als erfüllt ge­
wertet, wenn der Beurteilte in
sämtlichen Einzelmerkmalen
der fachlichen Leistung (Nr. 2.1
des Beurteilungsbogens) min­
destens drei Punkte erhielt. Für
die Vergabe von Leistungsstu­
fen, ebenfalls nach Art. 62 LlbG
– für dauerhaft herausragende
Leistungen kann der Unter­
schiedsbetrag zur nächsthöhe­
ren Stufe des Grundgehalts als
Zulage gezahlt werden. In Be­
tracht kommen nur Beamte,
die in den Einzelmerkmalen
nach Nr. 2.1 des Beurteilungs­
bogens die jeweils in der Besol­
dungsgruppe höchsten durch­
schnittlichen Punktzahlen von
mindestens 15 Punkten erziel­
ten. Aus diesem Kreis kommen
dann – abhängig vom verfüg­
baren Budget – die Bestbewer­
teten zum Zuge. Die Präsidien
tendieren aber stark dazu, von
diesem Instrument nicht Ge­
brauch zu machen und statt­
dessen mit (die Budgets weni­
ger lang durchgehend
belastenden) Leistungsprämi­
en zu arbeiten.
Weiter zu den Beurteilungs­
quoten: Die vom StMI für das
jeweilige Polizeipräsidium er­
lassene Beurteilungsanord­
nung beinhaltet eine einheitli­
che Quotenvorgabe, über alle
Fachlaufbahnen hinweg. Per­
sonalvertretungsrechtlich ist
damit der auf Landesebene an­
gesiedelte HPR zu befassen.
Die jeweiligen Präsidien ent­
scheiden dann eigenverant­
wortlich, ob sie diese für sie
verbindliche Quote für interne
Untergruppen verändern und
eine abschließende Reihung in
diesen durchführen (nur dann
ist für den örtlichen Personal­
rat des Präsidiums ein Mitbe­
stimmungstatbestand gege­
ben) oder die Quote zumindest
für die Gesamtreihung über­
nimmt (dann ist die örtliche
Personalvertretung komplett
außen vor).
Weitere Verfahrensregelun­
gen/Formvorschriften:
>>Rechtsgrundlagen der perio­
dischen Beurteilung: Art. 44
BayBG, Art. 54ff. LlbG, VV-­
BeamtR Abschnitt 3, diverse
nicht veröffentlichte Be­
kanntmachungen des StMF
und des StMI, Art. 30, 66 Bay­
BesG i. V. m. Art. 62 LlbG
>>Funktionsgruppenzuord­
nung: „Führungskräfte“: Die­
se müssen im Beurteilungs­
zeitraum mindestens sechs
Monate zusammenhängend
Führungsfunktionen wahrge­
nommen haben; sie werden
mit 24 Einzelmerkmalen be­
wertet, folgende fünf Merk­
male werden doppelt ge­
wichtet:
– Eigeninitiative & Selbst­
ständigkeit
–T
eamverhalten
– Anleitung & Aufsicht
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
DPolG_By_09_2015.indd 6
20.08.15 07:49
Bayern
>>Verbale Hinweise/Erläute­
rungen: sind zwingend erfor­
derlich bei Einzelmerkmalen
mit einer wesentlichen Ver­
schlechterung gegenüber der
letzten Beurteilung (wenn
sich die Bewertung eines
oder mehrerer Merkmale be­
ziehungsweise des Gesamt­
urteils um mindestens drei
Punkte und eine Punktegrup­
pe reduziert – nicht aber,
wenn die Änderung auf Anle­
gung eines anderen Bewer­
tungsmaßstabes fußt, zum
Beispiel Beförderung Ver­
bandswechsel) oder wenn
die Bewertung auf bestimm­
ten Vorkommnisse basiert.
>>Nicht beurteilt werden Be­
amte, die nach dem 30. No­
vember 2014 eine Probe­zeit- oder eine periodische
Beurteilung erhielten, und
Beamte, die zwischen Beur­
teilungsstichtag und Verwer­
tungszeitpunkt (1. Oktober
2015) in Ruhestand treten.
Bei ­einer Dienstleistung im
­Be­urteilungszeitraum von
­weniger als sechs Monaten
erfolgt entweder keine Be­
urteilung (Freigestellte Per­
sonalräte) oder eine Rück­
stellung (zum Beispiel
Elternzeit-Freistellungen)
der Beurteilung.
>>Der Personalrat wird an
­Beurteilungen (außer gege­
benenfalls über den Mitbe­
stimmungstatbestand der
Quotenfestlegung nicht be­
teiligt; die Gleichstellungs­
beauftragte nur dann, wenn
der Betroffene das beantragt
beziehungsweise wenn sie
hinreichende Anhaltspunkte
für eine Nicht­beachtung der
Ziele des Bayerischen Gleich­
stellungsge­setzes vortragen
kann; Schwerbehinderte kön­
nen eine Beteiligung der
Schwerbehindertenvertre­
tung ­beantragen.
>>Abgeordnete Beamte (zum
Beispiel auch G7-Stab) wer­
den von der Stammdienst­
stelle im Einvernehmen mit
dem Leiter der Abordnungs-/
dienststelle (Beurteilungsbei­
trag) beurteilt. Die Teilnahme
an Auslandsmissionen ist
„anerkennend“ zu berück­
sichtigen (Beurteilungen
werden vor Eröffnung durch
das PP dem BSTMI vorgelegt).
>>Möglichkeiten der rechtli­
chen Überprüfung
Es liegt leider in der Natur
der Sache, dass viele Kollegen
unzufrieden mit ihrer Bewer­
tung sind. Vieles ist bedingt
durch die immer wieder zu
Ungerechtigkeiten führende
Quotierung, durch zwischen­
zeitliche Beförderungen und
unglückliche Konstellationen
innerhalb der Vergleichs­
gruppe. Der Personalrat als
Ansprechpartner: Der Perso­
nalrat ist zwar bei Beurtei­
lungen, solange für seinen
Bereich keine von den Lan­
desvorgaben abweichenden
Quoten festgelegt werden,
nicht in das Procedere invol­
viert. Er kann aber beraten
und den Kollegen bei der in­
nerdienstlichen Überprüfung
unterstützen oder – soweit
der Beamten gewerkschaftli­
chen Rechtsschutz in An­
spruch nehmen will – diesen
gegebenenfalls vermitteln.
Hierfür ist es hilfreich, wenn
der Beamte die substanziel­
len Argumente sowie die ak­
tuelle und die vorherige Be­
urteilung beibringt.
>>Vorbringen in Form von Ein­
wendungen (bezüglich einer
Frist gibt es keine gefestigte
Rechtsauffassung, die
Rechtsliteratur sieht eine
Frist von zwischen einem
Jahr nach Beurteilungseröff­
nung und dem Abschluss des
Beurteilungsverfahrens der
Folgebeurteilung): Einwen­
dungen sind eine Sonder­
form des innerdienstlichen
Rechtsschutzes. Der Ein­
spruch (formlos schriftlich)
ist auf dem Dienstweg beim
Polizeipräsidenten (Beurtei­
ler) einzulegen. Als Begrün­
dung kommen – möglichst
substanzielle – Argumente
für sowohl eventuelle Form­
verstöße als auch eventuelle
Fehler bei der Würdigung der
Leistung in Betracht. Argu­
mente gegen die Leistungs­
bewertung beziehen sich
häufig auf eine eventuell fal­
sche Bewertung der erbrach­
ten Leistungen an sich oder
im Vergleich zu den anderen
Beamten der gleichen Besol­
dungsgruppe. Das Präsidium
erlässt entweder einen for­
malen Bescheid mit Rechts­
mittelbelehrung oder eine
um berechtigt monierte
Form-/Rechtschreibfehler et
cetera bereinigte, abgeän­
derte Beurteilung. Häufig
wird das Präsidium zur Fest­
stellung kommen, dass ange­
führte Leistungsargumente
einzelfallbezogen und im Ge­
samtbild richtig eingewertet
sind und die Bewertung quo­
tengerecht die Reihung mit
Vergleichsbeamten wider­
spiegelt. Der Beamte hat
aber in jedem Fall einen An­
spruch darauf, dass der
Dienstherr ihm die in der Be­
urteilung enthaltenen Wert­
urteile (soweit vom Beamten
thematisiert) durch weitere
Darlegungen erläutert und
konkretisiert, damit der
Punktewert nachvollziehbar
wird. Der Beamte muss die
Gründe und Argumente sei­
nes Dienstherrn erfahren,
­damit ihm der Weg, der zur
Bewertung geführt hat,
sichtbar wird. Nur so kann er
beurteilen, ob gerichtlicher
Rechtsschutz gegen die Be­
urteilung mit Aussicht auf
Erfolg möglich ist (BVerwG
11. März 1987, 26. Juni 1980).
7
Landesverband Bayern
– Motivation & Förderung
– Entschlusskraft & Entschei­
dungsfreude & Verantwor­
tungsbereitschaft
„Sachbearbeiter“: Diese er­
halten Bewertungen mit 21
Einzelmerkmalen, doppelt
gewichtet werden
– Arbeitsgüte
– Eigeninitiative
– Teamverhalten
– geistige Beweglichkeit
– Fachkenntnisse
„Vertreter von Leitungs­
funktionen und Führungs­
kräften“: Diese haben min­
destens sechs Monate
zusammenhängend die Ver­
tretung einer „Führungs­
kraft“ übernommen; sie
werden mit 24 Einzelmerk­
malen beurteilt, doppelt ge­
wichtet werden bei ihnen
die gleichen Merkmale wie
bei „Sachbearbeitern“.
>>Gegen den Einspruchs-­
Bescheid kann der Beamte
wiederum beim Präsidium
Widerspruch einlegen (Frist
siehe oben; Einmonatsfrist
nach §70/I VwGO trifft nicht
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
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Bayern
Landesverband Bayern
8
zu) oder auch sofort Klage
beim VwG einreichen, siehe
unten). Soweit aufgrund be­
reits erfolgter Überprüfung
(wenn also schon Einwen­
dungen erhoben worden
waren oder diese standard­
mäßig beim StMI erfolgte
– das ist der Fall bei Beurtei­
lungen in einem Amt ab A 13
und höher) kein Einspruch
mehr möglich ist, wird der
Einspruch durch die Behörde
automatisch als Wider­
spruch gewertet, der In­
stanzenweg verkürzt sich
entsprechend. Wird der
­Widerspruch ebenfalls ne­
gativ beschieden, ist der in­
nerdienstliche Rechtsweg
aus­geschöpft und es bleibt
der Weg der Klage vorm
­Verwaltungsgericht binnen
einem Monat nach Erhalt
des Widerspruchsbescheids.
>>Obgleich die Beurteilung
ebenso wie auch die Ableh­
nung ihrer Berichtigung
­keinen Verwaltungsakt
­darstellt, besteht auch die
Möglichkeit unmittelbarer
Widerspruchs- beziehungs­
weise Klageerhebung in
Form der allgemeinen Leis­
tungsklage (soweit eine
Überprüfung im innerdienst­
lichen Bereich noch läuft, ist
allerdings erst deren Beendi­
gung abzuwarten).
>>Überprüfung beim Verwal­
tungsgericht:
Die Beurteilung als „persön­
lichkeitsbedingtes Wertur­
teil“ unterliegt nur einer be­
schränkten Nachprüfbarkeit
auf Verfahrensfehler oder
nachweisbare materielle Feh­
ler. Im Wesentlichen umfasst
die Prüfung folgende Punkte:
– Wurde der gesetzliche Rah­
men eingehalten?
– Wurde von einem unrichti­
gen Sachverhalt ausgegan­
gen?
– Wurden allgemein gültige
Wertmaßstäbe verletzt?
– Wurden sachfremde Erwä­
gungen angestellt?
– Wurde gegen Verfahrens­
vorschriften (zum Beispiel
Beurteilungsrichtlinie) ver­
stoßen?
wird am Beurteilungsver­
fahren beteiligt)?
– Nichtbeachtung allgemei­
ner Wertmaßstäbe
Das Gericht wird auch im Fall
der Feststellung solcher Feh­
ler eine Beurteilung selbst
nicht abändern, sondern die
Beurteilung aufheben und
den Beurteiler zur Erstellung
einer um die Fehler korrigier­
ten neuen Beurteilung ver­
pflichten. Im Regelfall wer­
den dem Beurteiler auch
keine Vorgaben hinsichtlich
der Bewertung in der zu er­
stellenden Neufassung der
Beurteilung gemacht. In der
Folge weisen solche Folgebe­
urteilungen häufig dann er­
neut die gleiche Punktebe­
wertung auf. Nicht vom
Gericht geprüft wird die
meist eigentlich wesentliche
Frage, die Platzierung des Be­
amten in der jeweiligen Rei­
hung. Auch die Überprüfung
der der Beurteilung zugrunde
liegenden Einzelmerkmale ist
dem Gericht nicht möglich,
da es sich um wertendende
Schlussfolgerungen handelt,
die durch Dritte (Richter)
nicht in vollem Umfang
nachvollzogen werden kön­
nen. Das Gericht kann diese
Einschätzungen nicht durch
eine eigene Beurteilung er­
setzen (BVerwG 60, 245246).
Beurteilungseinwendungen
in der Rechtsprechung
Richtwerte/Quoten: Ausrich­
tung an diesen ist zulässig
(solange die Vergleichsgrup­
pe aus einer ausreichenden
Zahl von Beamten – man
geht von 25 bis 30 Personen
aus – besteht), auch wenn
der Beamte ein schlechteres
Prädikat erhält, als es ihm
sonst erteilt worden wäre;
­allerdings muss vor der An­
wendung der Richtwerte
eine individuelle Beurteilung
erfolgen (BayVGH 31. Okto­
ber 1984, 22. Mai 1985) und
die Richtwerte müssen zu­
mindest geringfügig überund unterschreitbar sein
(BVerwG 26. Februar 1980).
Besondere Berücksichtigung
bestimmter Tätigkeiten: kein
Anspruch, da Gesamtwürdi­
gung
Verbauung einer Beförderung: Beurteilung ist ein In­
strument der Befähigungs­
ermittlung, insofern sind
deren Folgen zu tragen.
Bessere Beurteilungsbeiträge
unmittelbarer Vorgesetzter:
Nicht verbindlich für Beurtei­
ler, der weiten Beurteilungs­
spielraum hat.
Nie erfolgte Beanstandung
der Leistungen: rechtlich hier
nicht relevant (wenngleich
hinsichtlich des Personalfüh­
rungsverhaltens kritisch). Die
Rechtsprechung räumt dem
Beurteiler einen sehr weiten
Ermessensspielraum ein. Die
Beurteilung ist als Werturteil
keinem Sachbeweis zugäng­
lich, daher ist auch keine Zeu­
gen- oder Sachverständigen­
anhörung vorgesehen. Der
Nachweis einzelner beispiel­
hafter Vorgänge kann nicht
gefordert werden (im Fall der
Geltendmachung durch den
Dienstherrn/Beurteiler trifft
ihn aber die Beweislast). Der
Beurteiler muss keine eige­
Prüfungsumfang:
– Verkennung der anzu­
wendenden Rechtsvor­
schriften beziehungsweise
des gesetzlichen Rahmens
(zum Beispiel Nichtbeteili­
gung des direkten Vorge­
setzten)
– Ging der Beurteiler von ei­
nem falschen Sachverhalt
aus (zum Beispiel Abord­
nung wurde übersehen)?
– Wurden sachfremde Erwä­
gungen einbezogen (zum
Beispiel Antipathie)?
– Verstoß gegen Verfahrens­
vorschriften (zum Beispiel
Beförderungskonkurrent
nen Wahrnehmungen bezüg­
lich des Beurteilten haben,
muss sich dann aber Beurtei­
lungsbeiträge geben lassen.
Fazit
Man kann gegen eine Beurtei­
lung durchaus vorgehen. Es
gibt auch in einigen Fällen Er­
folgsaussichten, dies muss aber
immer im Einzelfall geprüft
werden. Der Schwerpunkt soll­
te meines Erachtens auf den
innerdienstlichen Rechtsweg
gesetzt werden. Hier sind die
Aussichten, tatsächlich eine
Verbesserung des Beurteilungs­
prädikats erreichen zu können,
bei Weitem am größten und es
besteht, anders als beim Ver­
waltungsgerichtsweg, keine
Kostenpflicht. Hier gilt es, zu
ver­suchen, den Beurteiler zu
einer Korrektur zu bewegen.
Das setzt aber auch dessen Be­
reitschaft voraus, die vorher
getroffene Bewertung kritisch
zu hinterfragen. Auch die Be­
hörde kann in diesem Stadium
Fehler unbürokratisch korrigie­
ren. Der Gerichtsweg kann im
Erfolgsfall (rund 90 Prozent der
Klagen werden aber abschlägig
entschieden …) zu einer Aufhe­
bung der Beurteilung führen.
Soweit der Beurteiler im Nach­
gang aber die festgestellten
Mängel beseitigt, kommt es
häufig zu einer Neubeurteilung
mit dem exakt gleichen Bewer­
tungsergebnis. Dennoch sollte
der Weg in erforderlichen Fäl­
len schon aus rechtsstaatlichen
Gründen heraus gegebenen­
falls beschritten werden, zumal
es ja auch nicht gänzlich aus­
zuschließen ist, dass der Be­
urteiler aufgrund der Fest­
stellungen des Gerichts zur
Überzeugung ­gebracht werden
konnte, dass eine Verbesserung
an­gebracht ist.
Die DPolG hilft Euch gerne wie
immer, wenn Ihr zu dem Kom­
plex Fragen habt oder Bera­
tung braucht. Die örtlichen An­
sprechpartner stehen gerne
zur Verfügung.
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
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Bayern
CityRun Coburg 2015
Desombre
Die DBV veranstaltete während des G7-Gipfels eine Postkar­
tenaktion. Verlost wurde ein Samsung Galaxy TabS AndroidTablet 10.5 Zoll 16 GB WIFI Bronze.
DPolG Bayern
Rund 200 Kolleginnen und Kollegen nahmen an der Verlo­
sung teil. Die Verlosung erfolgte durch unseren Ansprech­
partner der DBV, Direktionsbevollmächtigter für den öffent­
lichen Dienst im Freistaat Bayern, Fred Hennig, und seinen
AXA-Kollegen Jürgen Völkel am 15. Juli in der Landesge­
schäftsstelle der DPolG.
DPolG Bayern
<
< Fred Henning, Landesvorsitzender Hermann Benker, Bezirksvorsit­
zender BePo Edi Dosch und Jürgen Völkel nach der Verlosung
<
< Kreisvorsitzender Max Meyer und die DPolG-Ansprechpartnerin
beim 8. AS, Annett Dormeier, überreichten das Tablet an den glück­
lichen Gewinner Josef Ackermann.
In der Vestestadt Coburg wur­
de der 3. CityRun veranstaltet
und lockte wieder mehr als
1 200 Sportler aus nah und fern
und aus vielen Vereinen, Fir­
men und Behörden an.
Die 2 500 Meter lange Strecke
führte vom Startpunkt zwi­
schen dem Landestheater und
der Ehrenburg vorbei an der
Morizkirche direkt durch die
historische Altstadt und wie­
der zurück zum Schlossplatz.
Die sportlichen Kollegen liefen
für die „Coburger Polizei“,
­gingen aber für die Deutsche
Polizeigewerkschaft (DPolG)
an den Start, die auch die
Startgebühren gesponsert hat­
te. Betreut wurden die DPolGLäufer von Florian Schmidt
(JUNGE POLIZEI) und Wolf­
gang Desombre (Mitglied im
Bezirksvorstand).
Auf die Strecke gingen in die­
sem Jahr zwei Staffeln „Blaue
Blitze“ mit jeweils vier Kolle­
gen. Die beiden Einzelläufer
Volker Späth und Holger Rein­
lein gaben ihr Bestes beim
10-Kilometer-Hauptlauf. POM
Holger Reinlein startete in der
Altersklasse M20 und kam mit
einer Zeit von 00:53:58 auf den
Gesamtplatz 171 und in der AK
auf Platz 41. Pro Kilometer
­entspricht das einer Zeit von
00:05:24. POK Volker Späth
kam in der Altersklasse M50
mit 01:06:46 auf Platz 38 und
in der Gesamtwertung auf
Platz 293.
Landesverband Bayern
9
<
< Die erfolgreichen Läufer der DPolG: (vorne von links) Dominik Jurchen,
Valentin Rose-Vetter, Ralph Isaack und Georg Schlenzig. Hintere Reihe
von links: Carsten Wohlfeil, Christoph Beck, Alexander Kamp, Christian
Brettschneider und Florian Schmidt.
Das Team Blauer Blitz Coburg II
mit Dominik Jurchen, Valentin
Rose-Vetter, Ralph Isaack und
Georg Schlenzig erreichte mit
einer erstklassigen Zeit von
00:44:14 den 5. Platz in der
­Gesamtwertung. Das Team
Blauer Blitz Coburg I mit den
PE-Trainern Christian Brett­
schneider, Carsten Wohlfeil,
Alexander Kamp und Christoph
Beck kam mit der Zeit von
00:46:50 auf Platz 10 von ins­
gesamt 55 startenden Teams. > DPolG Polizeispiegel | September 2015
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Bayern
DPolG Bayern
2. DPolG Beach Soccer Cup 2015
gen das stark aufgestellte
Team aus Sulzbach-Rosenberg.
Die beginnende Dämmerung
tat ihr Übriges, um die Spielsi­
tuation zu erschweren. Doch
am Ende konnte sich die PI Spe­
zialeinheiten Südbayern gegen
die Jüngeren durchsetzen und
holte sich dieses Jahr den Titel.
Die Pokale und Preise bei der
im Anschluss angesetzten Sie­
gerehrung wurden durch Anna
Stichlmair, Debeka, Ute Hen­
sen-Seuser, BBBank, und Dirk
Hendrichs, Munich Beach Re­
sort, an die Siegermannschaf­
ten übergeben.
<
< Viel BLAU für die Sieger …
Unterstützt durch die Debeka,
die BBBank und den Betreiber
des Munich Beach Resort in
Oberschleißheim, fand dort am
16. Juli 2015 bei strahlendem
Sonnenschein der zum zweiten
Mal von der JUNGEN POLIZEI
Bayern organisierte „DPolG
Beach Soccer Cup“ statt.
Hierzu traten zehn Mannschaf­
ten aus den verschiedensten
Spektren gegeneinander an. Un­
ter anderem auch zwei Mann­
schaften der Debeka. (An dieser
Stelle die herzlichsten Gene­
sungswünsche an die verletzten
Debeka-Spieler vonseiten der
JUNGEN POLIZEI Bayern!)
Besonders erfreulich waren die
Teilnahmen der Mannschaft
der JUNGEN POLIZEI, die zum
ersten Mal beim eigenen Cup
antrat, und des Vizemeisters
des letzten Turniers, der Mann­
schaft der PI Spezialeinheiten
Südbayern.
Nach spannenden Vorrunden­
spielen traten im ersten Halb­
finale die Mannschaften der
PI Spezialeinheiten Südbayern
„Dritte“ und die „Beach Bom­
bers FFB“ vom OED Fürsten­
feldbruck gegeneinander an.
Nach ausgeglichener erster
Halbzeit, schaffte es die Mann­
schaft der PI Spezialeinheiten
Südbayern dann doch noch
kurz vor Schluss, den Siegtref­
fer zu erzielen und zog so in
das Finale ein.
Die Mannschaft „Die Bodenlo­
sen“, welche vom 5. AS Eich­
stätt gestellt wurde, musste im
zweiten Halbfinale gegen die
am weitesten angereiste Mann­
schaft vom 27. AS Sulzbach-Ro­
senberg „Meiner Meinung nach
die Besten“ antreten. Dieses
Halbfinale konnten die Sulzba­
cher für sich entscheiden.
Das Spiel um den dritten Platz
kostete die Mannschaften aus
Fürstenfeldbruck und Eichstätt
einige Nerven. Nach einem Un­
entschieden mussten die Bei­
den in die dreiminütige Verlän­
gerung gehen, welche jedoch
ebenfalls nicht zu einem Sieger
führte. Das im Anschluss fol­
gende 7-Meter-Schießen konn­
te dann jedoch das Team aus
Eichstätt klar für sich entschei­
den und erspielte sich so den
Platz auf dem Siegerpodest.
Im Finale tat sich die Mann­
schaft des letztjährigen Vize­
meisters anfangs schwer ge­
Wie bei jeder Neueinstellung bei der BePo Königsbrunn gab
es auch in diesem Jahr wieder eine Verlosung.
DPolG Bayern
Landesverband Bayern
10
Die JUNGE POLIZEI Bayern be­
dankt sich bei allen angetrete­
nen Mannschaften für ihre
Teilnahme, die große Fairness
und das Engagement. Ein gro­
ßes Lob geht an die fleißigen
Helfer, die es geschafft haben,
den Cup auch dieses Jahr rei­
bungslos ablaufen zu lassen.
Die JUNGE POLIZEI Bayern wür­
de sich freuen, die Mannschaf­
ten auch nächstes Jahr wieder
am selben Ort zum 3. DPolG
Beach Soccer Cup begrüßen zu
dürfen.
<
< Martina Artz (Stellvertretender Vorsitzende JuPo Königsbrunn)
und Birk Petrak (Vorsitzender JuPo Königsbrunn) gratulierten dem
Gewinner des 1. Preises, einem Acer Aspire Notebook, Johannes
Schiebel (Mitte)
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
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Bayern
Nach dem gemeinsamen Mitta­
gessen und gegenseitigem Ken­
nenlernen der pensionierten
Kollegen führte das Programm
in den Kurpark Bad Staffelstein.
Der Kreisverband Lichtefels-Bad
Staffelstein richtete das diesjäh­
rige Treffen aus und hatte mit
einer Führung durch den Kur­
park genau den „Ge­schmack“
aller Teilnehmer gefunden.
Fachkundige Erläute­rungen vor
allem über das Gradierwerk und
die derzeitigen Umbaumaßnah­
men im Saunabereich stießen
auf großes Interesse. Kloster
Bank, die Bildungsstät­te der
Hanns-Seidel-Stiftung, war der
nächste Programmpunkt. POR
Willibert Lankes, Leiter der PI
Lichtenfels, hatte es sich nicht
nehmen lassen, die Führung
durch das Kloster selbst zu
übernehmen. Fachkundig be­
leuchtete er die Ge­schichte bis
zur Gegenwart.
Die DPolG habe den schönsten
Ort in Oberfranken für ihr Pen­
sionistentreffen ausgesucht,
sagte PP Reinhard Kunkel im
Kaisersaal von Kloster Bank.
Es sei schön, dass die Gewerk­
schaft zu so einer Veranstaltung
pensionierte Kollegen einlädt:
­„Einmal Polizei, immer Polizei.“
Er wünsche sich, dass die Ruhe­
ständler diesen Ge­danken wei­
tertragen. Der oberfränkische
Polizeipräsident ­informierte
über aktuelle Entwicklungen
und stellte die Sicherheitslage
besonders heraus. <
< Ein strahlender Präsident mit interessierten Pensionisten
11
Ein Wechsel zu Blau
lohnt sich immer
(und das nicht nur
­finanziell!!!). Bei der
Mitgliederwerbe­
aktion 2015 gewann
unser Neumitglied,
Christian Baumgärtel
von der PI Eschen­
bach, den 3. Preis,
einen Reisegutschein
im Wert von 500
Euro. Der Vorsitzende
des KV Weiden, Peter
Würdinger (Bild links),
überreichte dem
glücklichen Gewinner seinen Preis. An dieser Stelle nochmals
Dank an unsere Sponsoren, denn ohne sie wären solch
attrak­tive Preise nicht möglich.
DPolG Bayern
DPolG Bayern
Unter allen Neumitgliedern der VII. BPA des Einstellungs­
termins März 2015 wurde durch die JUNGE POLIZEI ein
­Samsung-Tablet, Tab 3 7.0, verlost.
<
< Jörg Kreussel (links) und Thomas Lehner (rechts) übergaben das
Tablet an die glückliche Gewinnerin Sandra Birnbaum.
Der „KOBler“ von MünchenHaidhausen (PI 21) hält seiner
DPolG seit 40 Jahren die
Treue!
Landesverband Bayern
stätte Hellmuth in Wiesen will­
kommen heißen können.
Desombre
Das 31. Seniorentreffen des
DPolG-Bezirksverbandes Ober­
franken führte mehr als 70
Gäste in den „Gottesgarten
am Obermain“. Landesvorsit­
zender Hermann Benker be­
ton­te, dass gerade in der Re­
gion der höchste Organisa­
tionsgrad bei den Pensionären
und aktiven Polizeibeamten
bei der DPolG bestehe. Zuvor
hatte Bezirks­vorsitzender
­Jürgen Köhnlein ehemalige
Kollegen aus den Bereichen
Bayreuth, Hof, ­Bamberg und
Coburg in der Brauereigast­
<< Anton Köhler
DPolG Bayern
Oberfränkisches Pensionistentreffen
> DPolG Polizeispiegel | September 2015
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20.08.15 07:50
Einsatzkräftebetreuung
DATEV Challenge Roth
Rund 3 400 Einzelstarter und
650 Staffeln aus über 60 Natio­
nen nahmen am diesjährigen
DATEV Challenge in Roth/Mit­
telfranken teil. Circa 260 000
Zuschauer feuerten die Athle­
ten an, 6 000 Helfer kümmer­
ten sich um einen reibungs­
losen Ablauf.
Um 6.30 Uhr startete der
­Wettkampf im Main-DonauKanal mit der 3,8 km langen
Schwimmstrecke. Anschlie­
ßend legten die Teilnehmer
180 km auf dem Fahrrad zu­
rück, bevor sie sich auf die
42,195 km lange Marathon­
strecke begaben.
Nach 7:51:28 erreichte Nils
Frommhold (GER) als Erster das
Ziel. Beste Frau in der Einzel­
wertung wurde Yvonne van
Vlerken (NL) mit einer Zeit von
8:50:53.
DPolG Bayern
Bayern
<
< Von links: DPolG-Team Thomas Emmerling und Dietmar Kocher, Rennteil­
nehmer und Streckenposten
Bei Temperaturen um die
30 Grad sind diese Spitzen­
leistungen nicht hoch genug
einzuschätzen!
Spitzen­leistung abverlangt,
waren sie über Stunden
der prallen Sonne ausgesetzt.
Aber nicht nur die Triathleten
erbrachten Spitzenleistungen.
Auch den eingesetzten Poli­
zeibeamten/-innen, den An­
gehörigen der Freiwilligen
Feuerwehren und der Ret­
tungsdienste wurde aufgrund
der hohen Temperaturen eine
Freudestrahlend und dankbar
für eine kleine Erfrischung nah­
men die Einsatzkräfte vom
DPolG-Team Thomas Emmer­
ling und Dietmar Kocher ein Eis
entgegen. Willkommen waren
auch die ausgeteilten Sonnen­
cremes und anderes.
7. Beachvolleyballturnier des PP Schwaben Nord
dienstbetrieb/sport/dienst
sport/2080023 angesehen
werden.
Zum siebten Mal fand am Frei­
tag, 24. Juli 2015, das Beachvol­
leyballturnier des Polizeipräsi­
diums Schwaben Nord auf
dem Gelände der V. Bereit­
schaftspolizeiabteilung in
Königsbrunn statt.
Organisiert hatte das sportli­
che Ereignis der DPolG-Kreis­
verband Augsburg unter der
Federführung von Bernhard
Heimann, Uwe Künzel, Thomas
Doll und Martin Oberman. Am
Turniertag standen noch Adel­
heid Manhart und Andreas
Kapfer als Helfer zur Seite. Ein
besonderer Dank gilt unserem
Bernhard Heimann, der seit
Dezember letzten Jahres den
gesamten organisatorischen
Schriftverkehr abwickelte und
sich um „alles“ kümmerte.
Das Team der Kantine der
V. BPA, unter der Leitung von
Frau Cordula Bobinger, über­
nahm heuer wieder sehr pro­
fessionell die komplette Ver­
sorgung der Turnierteilnehmer,
mit leckerem Essen und Trink­
en. Als „Top Act“ im Rahmen­
programm des Turniers konn­
ten wir unseren Kollegen Peter
Mayr, „Pete Louis“, gewinnen,
Martin Oberman
Landesverband Bayern
12
<
< Die Siegermannschaft
der die Veranstaltung grandios
musikalisch begleitete.
Insgesamt hatten sich zwölf
Mannschaften mit 67 aktiven
Spielerinnen und Spielern ge­
meldet, die sich auch tatsäch­
lich alle am Turniertag bei
Turnierleiter Uwe Künzel ein­
fanden und in den Spielplan
eintragen ließen.
Die Beachvolleyballteams im
Einzelnen: PI Augsburg 3 (Lech­
hauser Sandhüpfer), PI Augs­
burg 6, PI Gersthofen, APS
­Kategorie B, APS Premium, PI
Bobingen (Haribos), KPI Augs­
burg (Sex on the beach), KPI
und PI Dillingen (Mugga­
batscher), PI Mitte,
PI Rain, PI Süd und PP Schwa­
ben Nord (ImPoSand).
Bei hochsommerlichen Tem­
peraturen und heißem Sand
gaben die Teams alles, was
ihre Kondition und Beweglich­
keit zuließen. Einige der Fotos
­können in einer eigens dafür
eingestellten Bildergalerie auf
der IntraPol-Seite des PP
Schwaben Nord, unter http://
www.intrapol.intra.polizei.
bayern.de/organisation_und_
Nach sehr interessanten und
oft nervenaufreibenden Spie­
len konnte sich im Finale die
Mannschaft der PI Gersthofen
gegen die letztjährigen Match­
winner, Haribos der PI Bobin­
gen, mit 21:20 durchsetzen.
Polizeipräsident Michael
Schwald und Martin Oberman
hatten dann am späten Nach­
mittag das Vergnügen, nach
einem wunderbaren und ver­
letzungsfreien Turnier die teil­
nehmenden Mannschaften zu
ehren. Jedes Team bekam ein­
en Pokal und eine Flasche Sekt.
Der vom Polizeipräsidium
Schwaben Nord gestiftete
Wanderpokal wurde von den
Haribos der PI Bobingen an die
Mannschaft der PI Gersthofen
weitergegeben.
Vor der Siegerehrung verloste
die kleine Glücksfee Laura
Klamer fünf Tankgutscheine,
im Wert von jeweils 20 Euro,
die von der BBBank gestiftet
worden waren.
Martin Oberman
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