Bayern Honoré de Balzac Jeder kennt den Vergleich vom Tiger, der als ein solcher ge sprungen ist und dann doch als Bettvorleger landet. Eine Sache beginnt zunächst mit Euphorie. Am Ende schwindet die Coura ge und es wird wieder auf er lernte Verhaltensmuster zu rückgegriffen. Auch die bayerische Polizei hat nun ihren Bettvorleger. www.cpv-online.org [email protected] CPV, Goethestr. 29 72474 Winterlingen Tel.: 07434.91100 Inhalt 2 kurz und bündig Tarifinfos 4 Arbeitszeit 6 Beurteilung 9 Aus den Unter gliederungen Impressum: Redaktionsleitung: Michael Hinrichsen (v. i. S. d. P.) Telefon 0171.8514714 Fotos: DPolG Landesgeschäftsstelle: Orleansstraße 4 81669 München Telefon: 089.5527949-0 Fax: 089.5527949-25 E-Mail: [email protected] Internet: www.dpolg-bayern.de ISSN: 0723-2209 Die Beteiligung der Polizeibasis und vieler Fachleute war bei der Einführung der neuen Dienstkleidung für die Auftrag geber aus dem Innenministe rium ein hohes Gut. Basisbe teiligung bei der Auswahl der Uniformkonzepte für einen Trageversuch, Einbindung von Hunderten Trageversuchsteil nehmern, Beratung durch eine Expertengruppe und die Ent scheidung über die zukünftige Farbe in einer Abstimmung al ler Uniformträger. Viel Beteili gung, für die es auch viel Lob gab. Zu Recht! << Repräsentationsjacke für Jedermann Als es aber um die Grundsatz frage ging, ob die bayerische Polizei den Schritt wagen kann, auf eine Repräsentationsjacke für jedermann zu verzichten, fiel man ins erlernte Grund muster zurück. Der Ober sticht den Unter, das Prinzip wurde deutlich. Hintergrund: Die Projektgrup pe Neue Dienstkleidung hatte nach langen Beratungen, auch angelehnt an das Vorbild ande re Bundesländer, den Vorschlag gemacht, auf den Tuchrock für alle im Neuausstattungspaket zu verzichten. Zielgruppenori entierte Auslieferung war der Leitsatz. Nur jene, die sie auch für ihre täglichen Dienstge schäfte benötigen, sollten eine solche neue Repräsentations jacke erhalten. Zwei unter schiedliche Pakete wurden geschnürt: für die Repräsen tation und für den Einsatz. Enormen Widerstand gab es nur aus dem Bereich der Poli zeipräsidenten. Undenkbar war dieses Ansinnen für einen gro ßen Teil dieser Runde. Die bay erische Polizei könnte nicht ohne Schaden zu nehmen wei terarbeiten, wenn es nicht möglich ist, das Tragen dieses Vorzeigekleidungsstückes an ordnen zu können. Schließlich könnte es ja einmal wieder zu einem Papstbesuch in Bayern kommen. Und dann …? << Der Sinneswandel Plötzlich kippte das ganze Vorhaben. Der Innenminister schwenkte auf die Präsiden tenlinie. Das Ende einer an der Tätigkeit orientierten Ausstat tung war eingeläutet. Auch die Projektgruppe steuerte ange sichts der geringen Erfolgs aussicht und der Vorgesetz tenräson wieder zurück. Die Repräsentationsjacke für alle Uniformträger kommt! Dass von den 27 500 Uniform trägern nur ein Bruchteil diese Jacke regelmäßig trägt und Tausende Jacken ihr Dasein im Kleiderschrank der Beschäftig ten fristen werden, ist nur Ne bensache. Dass diese Lösung von den „Experten“ favorisiert wurde, auch. Die Kehrseite ist auch, dass die se Lösung von den Uniformträ gern mitfinanziert werden muss. Die DPolG hat ihre Ableh nung dazu deutlich gemacht. Eine unnötige finanzielle Belas < < Jürgen Köhnlein tung und Verschwendung von Steuergeldern wollen wir nicht mittragen. Im Bereich der Ausstattung sind die Beteiligungsrechte der Personalvertretung sehr gering. So wurde auch eine gegenläufige Beschlusslage des HPR ignoriert. << 1 Das Premiumpaket Schlechte Stimmung in der Projektgruppe. Schnell wurde aber die Lösung aufgezeigt: das Premiumpaket mit allen Facetten. Alles drin, sogar eine wertvolle Regenschutzjacke für jedermann wurde ins Paket gelegt. Ein Gürtel noch oben drauf. Und wer kann dann dazu noch Nein sagen. Auch wenn alle dafür ein Jahr länger „refi nanzieren“ müssen. Landesverband Bayern „In die kleinen Dinge des Lebens hat der liebe Gott die großen Freuden hineingelegt“ Neue Dienstkleidung – Wenn der Mut fehlt! DPolG Bayern Leitspruch des Monats Die bayerische Polizei wird nun eine Neuausstattung erhalten, die in ihrem Umfang sicherlich von den Polizeibeschäftigten anderer Bundesländer neidvoll betrachtet wird. Jeder, ob es nun notwendig ist oder nicht, erhält vollumfänglich das, was auf dem Markt ist. Nice to have – aber selbst bezahlt! Bleibt nur zu hoffen, dass die hierfür erforderlichen Finanz mittel später nicht bei der Be schaffung der AMOK-Schutz ausstattung fehlen werden. Eben eine verpasste Chance. Und auch gar nicht im Sinne von Theodor Fontane: Denn „am Mute hängt der Erfolg“. > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 1 20.08.15 07:49 Bayern Aufwendungen für Sehhilfen von Erwachsenen sind derzeit nur bei den in § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayBhV genannten en gen Voraussetzungen beihilfe fähig, soweit nicht eine Aner kennung als therapeutische Sehhilfe (§ 22 Abs. 7 BayBhV) möglich ist. Landesverband Bayern 2 Nach einer Pressemitteilung vom 16. Juli 2015 hat der BayVGH am 14. Juli 2015 (14 B 13.654) entschieden, dass die im bayerischen Beihilferecht enthaltene Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwen dungen für Sehhilfen von Er wachsenen, die einem Teil ausschluss gleichkomme, nicht mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Fürsorge pflicht des Dienstherrn ver einbar sei. Angesicht der grundsätzlichen Bedeutung der Fragestellung hat der BayVGH angekündigt, die Revision zuzulassen. Erst nach Vorliegen der Entschei dungsgründe, die erst in eini gen Wochen zu erwarten sind, und deren Auswertung, ist eine abschließende Einschät zung der rechtlichen Situation und damit eine Entscheidung bezüglich des weiteren Vorge hens möglich. © babimu – Fotolia.com Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Sehhilfen von Erwachsenen Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Beihilfe leistungen zu Aufwendungen von Sehhilfen von Erwachse nen, die zwischenzeitlich ge stellt werden und in denen die in § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 be ziehungsweise Abs. 7 BayBhV genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, werden erzeit unbearbeitet zurück d gegeben. Nach Abschluss der oben an geführten ausstehenden Be wertung können die Belege eventuell erneut vorgelegt werden. Soweit erforderlich wird von der Anwendung der Ausschlussfrist des § 48 Abs. 6 BayBhV (Beantragung der Beihilfe innerhalb eines Jahres nach Entstehen der Aufwendungen) abgesehen. (Quelle: Bayerisches Staats ministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, 20. Juli 2015) Ballungsraumzulage wird erhöht und dynamisiert! DPolG und dbb hatten gefor dert, die im Beamtenbereich beschlossene Erhöhung der Ballungsraumzulage und ihre Anpassung an zukünftige Er höhungen auch auf die Tarif beschäftigten zu übertragen. Dies wurde nun im Tarifver trag über die ergänzende Leistung an Arbeitnehme rinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL) so vereinbart: >>Erhöhung um 2,1 Prozent auf 76,58 Euro (Kinderzuschlag 20,42 Euro) rückwirkend zum 1. März 2015 >>Erhöhung um 2,3 Prozent auf 78,34 Euro (Kinderzuschlag 20,89 Euro) ab 1. März 2016 Außerdem wird die Ballungs raumzulage bei künftigen Ta rifabschlüssen entsprechend erhöht. Eltern können sich für eine der beiden Varianten entscheiden oder auch beide miteinander kombinieren. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. ElterngeldPlus Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren sind, kön nen das neue ElterngeldPlus beantragen. Wie das bisherige Elterngeld ist es abhängig vom Einkommen. Das Elterngeld Plus beträgt zwar nur die Hälf te des bisherigen Elterngeldes, kann aber doppelt so lange be zogen werden, nämlich 24 Mo nate. Arbeiten beide Elternteile in Teilzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden, gibt es einen Partnerschaftsbonus, durch den die Unterstützung vier zu sätzliche Monate gezahlt wird, also bis zu 28 Monate. Neben dem ElterngeldPlus gibt es weiterhin das bisherige Elterngeld. Gezahlt werden 12 Monate beziehungsweise 14 Monate, wenn der Partner für mindestens zwei Monate zu Hause bleibt, um das Kind zu betreuen. Die Elternzeit kann künftig auf drei Zeitabschnitte auf geteilt werden. Bisher waren es zwei. Zudem können bis zu 24 Monate der zustehenden Elternzeit ohne Zustim mung des Arbeitgebers zwi schen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Weiterführende Informa tionen: Zentrum Bayern Familie und Soziales: www.zbfs.bayern.de/ familie/elterngeld/ Bundesministerium für F amilie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 2 20.08.15 07:49 Bayern Betroffenen von der Norm der anderen Mitarbeiter in Verhal ten, Aussehen oder Ansichten. Typische Mobbinghandlungen sind die Herabwürdigung der Person oder deren Arbeitsleis tungen und das Ausschließen vom innerbetrieblichen sozia len Leben. Der Begriff „Mobbing“ ist aus dem englischen Wort „Mob“ (Pöbel) abgeleitet und nach heutigem Sprachgebrauch die Umschreibung von schikanö sen Handlungen und Verhal tensweisen Einzelner oder ei ner Gruppe von Personen am Arbeitsplatz, die den davon Betroffenen herabwürdigen Vorgesetzte und Kollegen un terschätzen oft das im Mob bing liegende Konfliktpotenzial und nehmen die Betroffenen nicht ernst beziehungsweise weisen diesen die Schuld zu. Ernst zu nehmende Störungen oder auf andere Art schädigen sollen. Dabei werden diese Handlun gen wiederholt und über einen längeren Zeitraum ausgeübt. Auslöser dieser Verhaltenswei sen sind meist ungelöste reale oder vermeintliche Konflikte, aber auch Abweichungen des des Betriebsfriedens und der psychischen und physischen Gesundheit der Betroffenen können die Folge sein. Mobbingopfer sollten daher bereits in einem frühen Sta dium Hilfe bei den Personal räten oder bei Beratungsstel len suchen. Zahlreiche dbb Gewerkschaf ten verfügen über Mobbingbe auftragte, die Mobbingopfern mit Rat und Tat zur Seite ste hen. (Quelle: dbb beamtenbund und tarifunion) Die DPolG hat den Flyer zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für Tarifbeschäftigte“ aktualisiert. 3 Darin finden Interessierte unter anderem die aktuelle Rechts lage, Erläuterung von Voraussetzungen und Hinweise auf Ansprechpartner. Den Flyer gibt’s über unsere Funktionsträger vor Ort. Schnellere Beförderungen zum POK und POR Nach Wegfall der Altersgrenze zur Beförderung zum PHM/Z wurde durch das Innenministe rium die AG „Mindestalters grenzen“ eingesetzt. Durch die schnellere Beförde rung vom PK/KK zum POK/KOK würden Kolleginnen und Kolle gen, die bereits zu A 9/Z beför dert sind, nach ihrem Fach Nachdem nur alle sechs Mona te Beförderungen zum PK/KK erfolgen, fordert die DPolG eine zügige Umsetzung der Verkür zungen zum November 2015. << Dienstsportrichtlinie DPolG Bayern Neben dem Vorschlag, die Be urteilung vom Aufstiegsver merk zu entkoppeln und die Zulassung zur BayFHVR über einen „neuen“ Test abzuwi ckeln, hat die AG bereits im Herbst 2014 unter anderem Vorschläge zur Verkürzung der Wartezeiten von PK zum POK und PR zum POR (mQ/DHPol) erarbeitet. Der AG-Abschlussbericht wur de längst unter allen Beteilig ten konsolidiert, liegt aber seit Monaten im Ministerium auf Eis. Landesverband Bayern MEV Mobbing hochschulstudium ihre A 9/Z-Stelle früher für die in der 2. QE verbleibenden Kolle ginnen und Kollegen „freima chen“. Dadurch würden sich für den mittleren Dienst weitere Beförderungsmöglichkeiten ergeben. Europäisches Polizei Leistungsabzeichen (EPLA): acht Stunden pauschal für 2014 Das IM hatte die Stundenschreibung für das EPLA 2014 ausgesetzt und wollte die Neuregelung bereits rückwirkend anwenden. Nun konnte erreicht werden, dass für 2014 die bislang vorgesehene pauschale Vergütung von acht Stunden rückwirkend gewährt wird! Anfang August hat der HPR der neuen Dienstsportrichtlinie zuge stimmt. Ab dem Jahr 2015 gilt die neue Stundenstaffelung: Gold 8, Silber 6, Bronze 4 Stunden. Diese wird für die Dauer von zwei Jahren erprobt, evaluiert und da nach entschieden, ob eine Änderung der Regelung geboten ist. > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 3 20.08.15 07:49 Bayern Bezirksverband München Arbeitszeit – Podiumsdiskussion – jetzt red’ der Schichtler Landesverband Bayern 4 Auf dem Podium waren die Landtagsabgeordneten Dr. Florian Hermann (Vorsitzender des Innenausschusses im Bayerischen Landtag), Ingrid Heckner (Vorsitzende des Aus schusses öffentlicher Dienst), Manfred Ländner (Polizeispre cher CSU-Landtagsfraktion) so wie Hermann Benker (Landes vorsitzender DPolG Bayern), Robert Kopp (Polizeivizepräsi dent des PP München) und Po lizeidirektor Stefan Weis (Leiter der Arbeitsgruppe Arbeitszeit im Bayerischen Staatsministe rium des Innern für Bau und Verkehr). Bei der gut besuchten Veran staltung wurde kontrovers zum Thema „Neue Schichtmo delle“ und „Pilotierung Arbeits zeitmodelle“ diskutiert. Die Linie des Innenministeri ums war eindeutig, PD Weis hält an den Eckpunkten des In nenministers fest, hier gibt es keinerlei Abweichung, das von der DPolG eingereichte Ruck sackmodell ist seiner Meinung nach nicht rechtskonform und komme deshalb nicht zum Tra gen. PD Weis ist der Auffas sung, es gibt in Sachen Arbeits zeit für die bayerische Polizei keine regelmäßigen Ausnah men. Die Vorgabe ist, arbeits zeitkonforme Modelle zu ent wickeln, die auch sozial verträglich sind. Dass bei die sem Thema die Emotionen MEV (2) Am 16. Juli 2015 veranstaltete die DPolG Bayern auf Initiative des Münchner Bezirksvorsit zenden Jürgen Ascherl im Rap portsaal des PP München eine Podiumsdiskussion zur Thema tik „Arbeitszeit der bayerischen Polizei – neue Schichtmodelle“. hochkochen, ist ihm auch klar, aber das IM wird sich bemü hen, alle unter einen Hut zu bringen. Bislang sind 16 Model le im Intranet eingestellt und es werden weitere11 Modelle hinzukommen. Es gibt viele Modelle, und da muss für je den was dabei sein. Polizeivizepräsident Kopp sieht Ausnahmen auch nur im Ein zelfall und unter engen Voraus setzungen. Die Betroffenen sollen und dürfen die vorge stellten Arbeitszeitmodelle durchaus kritisch betrachten und auch hinterfragen. Aller dings geht es um die Gesund heit aller Schichtdienstleisten den und hier sollten wir alle sehr konstruktiv an die Materie herangehen. Das Thema wird sehr unter schiedlich diskutiert, es gibt Dienststellen, die gehen sehr positiv ran, andere wiederum wollen das Gewohnte beibe halten. Unser Problem ist, dass wir bei den Pilotprojekten was bewerten, was wir noch gar nicht kennen. Ihm ist wichtig, dass wir jetzt mal anfangen und dann schauen, ob es funk tioniert. Wenn es nicht klappt, wird es natürlich eingestellt. Die drei Landtagsabgeordne ten waren zu Beginn der Ver anstaltung eher auf der Linie des Innenministeriums. Man hatte durchaus den Eindruck, hier hat das IM mit seiner In formationspolitik sehr gut vor gearbeitet. MdL Heckner sieht die Europäische Arbeitszeit richtlinie als bindendes Recht, allerdings wird diese gerade überarbeitet. Die Richtlinie stammt aus 1994 und seitdem hat sich viel verändert. Wichtig ist ihr, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hier Pri orität hat. MdL Dr. Hermann sagte, dass sich bislang lediglich ein oder zwei Polizeibeamte in dieser Angelegenheit bei ihm gemel det hätten. Er sieht auch die Schwierigkeit, dass man hier sehr viele verschiedene Dienst stellen unter ein Dach bringen muss. Aber er sagt auch, es solle hier niemand gegängelt werden, der Arbeitsschutzge danke stehe hier im Vorder grund. Der rechtliche Rahmen sind 11 Stunden Mindestruhe zeit in 24 Stunden, 48 Wochen arbeitszeitstunden und 9 Stun den maximale Dauer pro Schichtfolge. Vernünftige Mo delle, die auch weite Anfahrt zeiten und Pendler berücksich tigen, sind ihm wichtig. Er sieht das ganze wie Sudoku oder > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 4 20.08.15 07:49 Bayern den Zauberwürfel, es wird hier nur möglich sein, mit sehr vie len Modellen zu arbeiten. dann werde sie im Landtag dies auch unterstützen. MdL Dr. Hermann nimmt aus der Veranstaltung mit, dass man hier nicht so einfach was über unsere Kolleginnen und Kollegen drüberstülpen kann. MdL Ländner ist der Auffas sung, wir müssen uns hier an bestehende Gesetze halten und die sind eindeutig. Aller dings räumte er auch ein, wenn der Bayerische Landtag sie ändern kann, ändern wir sie. Der Landtag begleitet diese Diskussion und Thematik sehr eng und die Abgeordneten wollen sich doch wegen des Schichtdienstes nicht mit der bayerischen Polizei anlegen. Insgesamt betrachtet nehmen unsere Parlamentarier aus die ser Veranstaltung mit, dass zu mindest die hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen kei ne Veränderung wollen und das ganze Thema sehr emotio nal zu betrachten ist. Hermann Benker sagt klar, eine rechtskonforme Regelung ist unbestritten, die Gestaltung ist für uns entscheidend. Zu Beginn der Diskussion in der Arbeitsgruppe Arbeitszeit hat die DPolG ihre Positionen klar gemacht und wir sehen hier Gestaltungsspielraum. Im Ta rifbereich gilt das Arbeitszeit gesetz und der TVL, die hier Ausnahmen ermöglichen. Was für den Tarif geht, muss auch für die Beamten möglich sein, da die EU-Richtlinie keine Un terschiede macht. Wir wech seln hier ständig zwischen Tarif und Beamten hin und her und der Dienstherr nimmt sich dann das Päckchen heraus, dass ihm am besten gefällt, das kann so nicht sein. Hamburg lässt hier zum Bei spiel Ausnahmen zu, der ar beitsmedizinische Dienst in Hamburg hat hier eine kon träre Position zum Münchner medizinischen Dienst. Wenn man bei den anderen Bundesländern nachfragt, hört man, alle schauen auf Bayern, was machen die denn, weil es die anderen Bundesländer bis lang nicht geschafft haben, hier was Funktionierendes auf die Beine zu stellen. Benker sind dafür unserer bayerischen Kolleginnen und Kollegen zu schade, hier als Versuchskanin chen herzuhalten. Nach den verschiedenen State ments wurden dann von den anwesenden Gästen klare Posi tionen für die Beibehaltung der derzeitigen Modelle dargelegt, teils auch sehr emotional. Tenor war, dass keiner der hier anwesenden Kolleginnen und Kollegen eine Änderung oder Pilotierung will. Keines der bis lang vorgestellten Modelle sei bei ihnen anwendbar. Gregor Lihotzky, KDD München, stellte klar heraus, dass der 12-Stun den-Dienst beim KDD möglich ist und sich über Jahrzehnte bewährt hat. Es kamen auch Aussagen zur Thematik Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem derzeitigen Doppelschlag sei es besser möglich, dies zu verein baren. Denn alle neuen Model le erfordern eine längere, an Tagen gemessene, Anwesen heit im Dienst und dies ist für viele Mütter und Väter eher problematisch. Hinsichtlich der 12-StundenDienste sagte MdL Heckner, sie sehe sie als unproblematisch an, wenn die EU dies erlaubt, Dies drückte auch Landesvor sitzender Hermann Benker so aus: „Wer etwas will, sucht Möglichkeiten, wer etwas nicht will, sucht Gründe und Argumente.“ Der DPolG ist es wichtig, dass wir alle unsere Kolleginnen und Kollegen hier mitnehmen und auch Bewährtes mit ent sprechender Ausnahme bei behalten werden kann. 5 Landesverband Bayern Ich persönlich glaube, dass hier doch noch Spielraum für Aus nahmen da ist und hoffe, dass die Abgeordneten durch diese doch teils sehr heftige Diskus sion zum Nachdenken ange regt wurden und noch Bewe gung in die Sache kommt. Entscheidend ist, dass wir den Schichtdienst so gestalten, dass unsere Kolleginnen und Kollegen möglichst gesund in Pension gehen können und da sind wir auf dem richtigen Weg. Jürgen Ascherl, stellvertretender Landesvorsitzender << Zinsloser Gehaltsvorschuss zur Pflege naher Angehöriger In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe haben der BBB und das Finanz ministerium weitere Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Fa milie und Beruf im öffentlichen Dienst in Bayern auf den Weg ge bracht. Bei Verringerung der Arbeitszeit aufgrund einer akut auftretenden Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen wird ein zinsloser Gehalts vorschuss gewährt. Zudem tritt eine materielle Verbesserung durch die Anhebung der Vorschussbeträge auf 5 000 Euro beziehungsweise 7 500 Euro ein. Die Neufassung der Bayerischen Vorschussrichtlinie (BayVR) ist der zeit in Bearbeitung. > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 5 20.08.15 07:49 Bayern Beurteilungen 3. QE 2015 – Möglichkeiten der rechtlichen Überprüfung Landesverband Bayern 6 DPolG Bayern Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Beurtei lungseröffnungen anbei einige Hinweise zu den häufigsten Fragen allgemeiner Art: >>Muss die Beurteilung unter schrieben werden? Die Un terschrift ist rechtlich völlig irrelevant. Weder signalisiert man mit der Unterschrift sein Einverständnis – der Rechtsweg kann also den noch vollumfänglich später beschritten werden – noch mit deren Verweigerung das Beschreiten des Rechtswe ges. Die Anfertigung einer Kopie steht dem Beurteilten übrigens selbstverständlich zu. >>Ab wann erfolgt die Verwer tung der neuen Beurteilun gen? Einheitlich zum 1. Okto ber 2015 (vor drei Jahren gab es hier noch eine Staffelung, für Stellenbesetzungen war dies der 1. Juni 2012/für Be förderungsentscheidungen der 1. Oktober 2012). Damit werden – wegen der Fristen, die bis zur Stellenbesetzung verstreichen – für die Stellen besetzungen, die ab Mitte August ausgeschrieben wer den, die neuen Beurteilungen relevant. Hiervon zu unter scheiden ist der Beurteilungs zeitraum (das heißt, die Beur teilung soll sich auf die in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen beziehen); dies ist vom 1. Juni 2012 bis zum 31. Mai 2015 beziehungswei se bei kürzer zurückliegender (Probezeit-)Beurteilung der entsprechende Anschlusszeit raum beziehungsweise bei Verbandswechsel ab Tag der Übernahme. Stufenaufstieg/Leistungsstu fen: Relativ neu ist die Erfor derlichkeit der Leistungsfest stellung für den regelmäßigen Stufenaufstieg (im Grundge halt). Diese Feststellung ist mit der Beurteilung zu verbinden. Abgestellt wird auf die Beurtei lungsmerkmale der fachlichen Leistung. Die Mindestanforde rungen werden als erfüllt ge wertet, wenn der Beurteilte in sämtlichen Einzelmerkmalen der fachlichen Leistung (Nr. 2.1 des Beurteilungsbogens) min destens drei Punkte erhielt. Für die Vergabe von Leistungsstu fen, ebenfalls nach Art. 62 LlbG – für dauerhaft herausragende Leistungen kann der Unter schiedsbetrag zur nächsthöhe ren Stufe des Grundgehalts als Zulage gezahlt werden. In Be tracht kommen nur Beamte, die in den Einzelmerkmalen nach Nr. 2.1 des Beurteilungs bogens die jeweils in der Besol dungsgruppe höchsten durch schnittlichen Punktzahlen von mindestens 15 Punkten erziel ten. Aus diesem Kreis kommen dann – abhängig vom verfüg baren Budget – die Bestbewer teten zum Zuge. Die Präsidien tendieren aber stark dazu, von diesem Instrument nicht Ge brauch zu machen und statt dessen mit (die Budgets weni ger lang durchgehend belastenden) Leistungsprämi en zu arbeiten. Weiter zu den Beurteilungs quoten: Die vom StMI für das jeweilige Polizeipräsidium er lassene Beurteilungsanord nung beinhaltet eine einheitli che Quotenvorgabe, über alle Fachlaufbahnen hinweg. Per sonalvertretungsrechtlich ist damit der auf Landesebene an gesiedelte HPR zu befassen. Die jeweiligen Präsidien ent scheiden dann eigenverant wortlich, ob sie diese für sie verbindliche Quote für interne Untergruppen verändern und eine abschließende Reihung in diesen durchführen (nur dann ist für den örtlichen Personal rat des Präsidiums ein Mitbe stimmungstatbestand gege ben) oder die Quote zumindest für die Gesamtreihung über nimmt (dann ist die örtliche Personalvertretung komplett außen vor). Weitere Verfahrensregelun gen/Formvorschriften: >>Rechtsgrundlagen der perio dischen Beurteilung: Art. 44 BayBG, Art. 54ff. LlbG, VV- BeamtR Abschnitt 3, diverse nicht veröffentlichte Be kanntmachungen des StMF und des StMI, Art. 30, 66 Bay BesG i. V. m. Art. 62 LlbG >>Funktionsgruppenzuord nung: „Führungskräfte“: Die se müssen im Beurteilungs zeitraum mindestens sechs Monate zusammenhängend Führungsfunktionen wahrge nommen haben; sie werden mit 24 Einzelmerkmalen be wertet, folgende fünf Merk male werden doppelt ge wichtet: – Eigeninitiative & Selbst ständigkeit –T eamverhalten – Anleitung & Aufsicht > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 6 20.08.15 07:49 Bayern >>Verbale Hinweise/Erläute rungen: sind zwingend erfor derlich bei Einzelmerkmalen mit einer wesentlichen Ver schlechterung gegenüber der letzten Beurteilung (wenn sich die Bewertung eines oder mehrerer Merkmale be ziehungsweise des Gesamt urteils um mindestens drei Punkte und eine Punktegrup pe reduziert – nicht aber, wenn die Änderung auf Anle gung eines anderen Bewer tungsmaßstabes fußt, zum Beispiel Beförderung Ver bandswechsel) oder wenn die Bewertung auf bestimm ten Vorkommnisse basiert. >>Nicht beurteilt werden Be amte, die nach dem 30. No vember 2014 eine Probezeit- oder eine periodische Beurteilung erhielten, und Beamte, die zwischen Beur teilungsstichtag und Verwer tungszeitpunkt (1. Oktober 2015) in Ruhestand treten. Bei einer Dienstleistung im Beurteilungszeitraum von weniger als sechs Monaten erfolgt entweder keine Be urteilung (Freigestellte Per sonalräte) oder eine Rück stellung (zum Beispiel Elternzeit-Freistellungen) der Beurteilung. >>Der Personalrat wird an Beurteilungen (außer gege benenfalls über den Mitbe stimmungstatbestand der Quotenfestlegung nicht be teiligt; die Gleichstellungs beauftragte nur dann, wenn der Betroffene das beantragt beziehungsweise wenn sie hinreichende Anhaltspunkte für eine Nichtbeachtung der Ziele des Bayerischen Gleich stellungsgesetzes vortragen kann; Schwerbehinderte kön nen eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertre tung beantragen. >>Abgeordnete Beamte (zum Beispiel auch G7-Stab) wer den von der Stammdienst stelle im Einvernehmen mit dem Leiter der Abordnungs-/ dienststelle (Beurteilungsbei trag) beurteilt. Die Teilnahme an Auslandsmissionen ist „anerkennend“ zu berück sichtigen (Beurteilungen werden vor Eröffnung durch das PP dem BSTMI vorgelegt). >>Möglichkeiten der rechtli chen Überprüfung Es liegt leider in der Natur der Sache, dass viele Kollegen unzufrieden mit ihrer Bewer tung sind. Vieles ist bedingt durch die immer wieder zu Ungerechtigkeiten führende Quotierung, durch zwischen zeitliche Beförderungen und unglückliche Konstellationen innerhalb der Vergleichs gruppe. Der Personalrat als Ansprechpartner: Der Perso nalrat ist zwar bei Beurtei lungen, solange für seinen Bereich keine von den Lan desvorgaben abweichenden Quoten festgelegt werden, nicht in das Procedere invol viert. Er kann aber beraten und den Kollegen bei der in nerdienstlichen Überprüfung unterstützen oder – soweit der Beamten gewerkschaftli chen Rechtsschutz in An spruch nehmen will – diesen gegebenenfalls vermitteln. Hierfür ist es hilfreich, wenn der Beamte die substanziel len Argumente sowie die ak tuelle und die vorherige Be urteilung beibringt. >>Vorbringen in Form von Ein wendungen (bezüglich einer Frist gibt es keine gefestigte Rechtsauffassung, die Rechtsliteratur sieht eine Frist von zwischen einem Jahr nach Beurteilungseröff nung und dem Abschluss des Beurteilungsverfahrens der Folgebeurteilung): Einwen dungen sind eine Sonder form des innerdienstlichen Rechtsschutzes. Der Ein spruch (formlos schriftlich) ist auf dem Dienstweg beim Polizeipräsidenten (Beurtei ler) einzulegen. Als Begrün dung kommen – möglichst substanzielle – Argumente für sowohl eventuelle Form verstöße als auch eventuelle Fehler bei der Würdigung der Leistung in Betracht. Argu mente gegen die Leistungs bewertung beziehen sich häufig auf eine eventuell fal sche Bewertung der erbrach ten Leistungen an sich oder im Vergleich zu den anderen Beamten der gleichen Besol dungsgruppe. Das Präsidium erlässt entweder einen for malen Bescheid mit Rechts mittelbelehrung oder eine um berechtigt monierte Form-/Rechtschreibfehler et cetera bereinigte, abgeän derte Beurteilung. Häufig wird das Präsidium zur Fest stellung kommen, dass ange führte Leistungsargumente einzelfallbezogen und im Ge samtbild richtig eingewertet sind und die Bewertung quo tengerecht die Reihung mit Vergleichsbeamten wider spiegelt. Der Beamte hat aber in jedem Fall einen An spruch darauf, dass der Dienstherr ihm die in der Be urteilung enthaltenen Wert urteile (soweit vom Beamten thematisiert) durch weitere Darlegungen erläutert und konkretisiert, damit der Punktewert nachvollziehbar wird. Der Beamte muss die Gründe und Argumente sei nes Dienstherrn erfahren, damit ihm der Weg, der zur Bewertung geführt hat, sichtbar wird. Nur so kann er beurteilen, ob gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Be urteilung mit Aussicht auf Erfolg möglich ist (BVerwG 11. März 1987, 26. Juni 1980). 7 Landesverband Bayern – Motivation & Förderung – Entschlusskraft & Entschei dungsfreude & Verantwor tungsbereitschaft „Sachbearbeiter“: Diese er halten Bewertungen mit 21 Einzelmerkmalen, doppelt gewichtet werden – Arbeitsgüte – Eigeninitiative – Teamverhalten – geistige Beweglichkeit – Fachkenntnisse „Vertreter von Leitungs funktionen und Führungs kräften“: Diese haben min destens sechs Monate zusammenhängend die Ver tretung einer „Führungs kraft“ übernommen; sie werden mit 24 Einzelmerk malen beurteilt, doppelt ge wichtet werden bei ihnen die gleichen Merkmale wie bei „Sachbearbeitern“. >>Gegen den Einspruchs- Bescheid kann der Beamte wiederum beim Präsidium Widerspruch einlegen (Frist siehe oben; Einmonatsfrist nach §70/I VwGO trifft nicht > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 7 20.08.15 07:49 Bayern Landesverband Bayern 8 zu) oder auch sofort Klage beim VwG einreichen, siehe unten). Soweit aufgrund be reits erfolgter Überprüfung (wenn also schon Einwen dungen erhoben worden waren oder diese standard mäßig beim StMI erfolgte – das ist der Fall bei Beurtei lungen in einem Amt ab A 13 und höher) kein Einspruch mehr möglich ist, wird der Einspruch durch die Behörde automatisch als Wider spruch gewertet, der In stanzenweg verkürzt sich entsprechend. Wird der Widerspruch ebenfalls ne gativ beschieden, ist der in nerdienstliche Rechtsweg ausgeschöpft und es bleibt der Weg der Klage vorm Verwaltungsgericht binnen einem Monat nach Erhalt des Widerspruchsbescheids. >>Obgleich die Beurteilung ebenso wie auch die Ableh nung ihrer Berichtigung keinen Verwaltungsakt darstellt, besteht auch die Möglichkeit unmittelbarer Widerspruchs- beziehungs weise Klageerhebung in Form der allgemeinen Leis tungsklage (soweit eine Überprüfung im innerdienst lichen Bereich noch läuft, ist allerdings erst deren Beendi gung abzuwarten). >>Überprüfung beim Verwal tungsgericht: Die Beurteilung als „persön lichkeitsbedingtes Wertur teil“ unterliegt nur einer be schränkten Nachprüfbarkeit auf Verfahrensfehler oder nachweisbare materielle Feh ler. Im Wesentlichen umfasst die Prüfung folgende Punkte: – Wurde der gesetzliche Rah men eingehalten? – Wurde von einem unrichti gen Sachverhalt ausgegan gen? – Wurden allgemein gültige Wertmaßstäbe verletzt? – Wurden sachfremde Erwä gungen angestellt? – Wurde gegen Verfahrens vorschriften (zum Beispiel Beurteilungsrichtlinie) ver stoßen? wird am Beurteilungsver fahren beteiligt)? – Nichtbeachtung allgemei ner Wertmaßstäbe Das Gericht wird auch im Fall der Feststellung solcher Feh ler eine Beurteilung selbst nicht abändern, sondern die Beurteilung aufheben und den Beurteiler zur Erstellung einer um die Fehler korrigier ten neuen Beurteilung ver pflichten. Im Regelfall wer den dem Beurteiler auch keine Vorgaben hinsichtlich der Bewertung in der zu er stellenden Neufassung der Beurteilung gemacht. In der Folge weisen solche Folgebe urteilungen häufig dann er neut die gleiche Punktebe wertung auf. Nicht vom Gericht geprüft wird die meist eigentlich wesentliche Frage, die Platzierung des Be amten in der jeweiligen Rei hung. Auch die Überprüfung der der Beurteilung zugrunde liegenden Einzelmerkmale ist dem Gericht nicht möglich, da es sich um wertendende Schlussfolgerungen handelt, die durch Dritte (Richter) nicht in vollem Umfang nachvollzogen werden kön nen. Das Gericht kann diese Einschätzungen nicht durch eine eigene Beurteilung er setzen (BVerwG 60, 245246). Beurteilungseinwendungen in der Rechtsprechung Richtwerte/Quoten: Ausrich tung an diesen ist zulässig (solange die Vergleichsgrup pe aus einer ausreichenden Zahl von Beamten – man geht von 25 bis 30 Personen aus – besteht), auch wenn der Beamte ein schlechteres Prädikat erhält, als es ihm sonst erteilt worden wäre; allerdings muss vor der An wendung der Richtwerte eine individuelle Beurteilung erfolgen (BayVGH 31. Okto ber 1984, 22. Mai 1985) und die Richtwerte müssen zu mindest geringfügig überund unterschreitbar sein (BVerwG 26. Februar 1980). Besondere Berücksichtigung bestimmter Tätigkeiten: kein Anspruch, da Gesamtwürdi gung Verbauung einer Beförderung: Beurteilung ist ein In strument der Befähigungs ermittlung, insofern sind deren Folgen zu tragen. Bessere Beurteilungsbeiträge unmittelbarer Vorgesetzter: Nicht verbindlich für Beurtei ler, der weiten Beurteilungs spielraum hat. Nie erfolgte Beanstandung der Leistungen: rechtlich hier nicht relevant (wenngleich hinsichtlich des Personalfüh rungsverhaltens kritisch). Die Rechtsprechung räumt dem Beurteiler einen sehr weiten Ermessensspielraum ein. Die Beurteilung ist als Werturteil keinem Sachbeweis zugäng lich, daher ist auch keine Zeu gen- oder Sachverständigen anhörung vorgesehen. Der Nachweis einzelner beispiel hafter Vorgänge kann nicht gefordert werden (im Fall der Geltendmachung durch den Dienstherrn/Beurteiler trifft ihn aber die Beweislast). Der Beurteiler muss keine eige Prüfungsumfang: – Verkennung der anzu wendenden Rechtsvor schriften beziehungsweise des gesetzlichen Rahmens (zum Beispiel Nichtbeteili gung des direkten Vorge setzten) – Ging der Beurteiler von ei nem falschen Sachverhalt aus (zum Beispiel Abord nung wurde übersehen)? – Wurden sachfremde Erwä gungen einbezogen (zum Beispiel Antipathie)? – Verstoß gegen Verfahrens vorschriften (zum Beispiel Beförderungskonkurrent nen Wahrnehmungen bezüg lich des Beurteilten haben, muss sich dann aber Beurtei lungsbeiträge geben lassen. Fazit Man kann gegen eine Beurtei lung durchaus vorgehen. Es gibt auch in einigen Fällen Er folgsaussichten, dies muss aber immer im Einzelfall geprüft werden. Der Schwerpunkt soll te meines Erachtens auf den innerdienstlichen Rechtsweg gesetzt werden. Hier sind die Aussichten, tatsächlich eine Verbesserung des Beurteilungs prädikats erreichen zu können, bei Weitem am größten und es besteht, anders als beim Ver waltungsgerichtsweg, keine Kostenpflicht. Hier gilt es, zu versuchen, den Beurteiler zu einer Korrektur zu bewegen. Das setzt aber auch dessen Be reitschaft voraus, die vorher getroffene Bewertung kritisch zu hinterfragen. Auch die Be hörde kann in diesem Stadium Fehler unbürokratisch korrigie ren. Der Gerichtsweg kann im Erfolgsfall (rund 90 Prozent der Klagen werden aber abschlägig entschieden …) zu einer Aufhe bung der Beurteilung führen. Soweit der Beurteiler im Nach gang aber die festgestellten Mängel beseitigt, kommt es häufig zu einer Neubeurteilung mit dem exakt gleichen Bewer tungsergebnis. Dennoch sollte der Weg in erforderlichen Fäl len schon aus rechtsstaatlichen Gründen heraus gegebenen falls beschritten werden, zumal es ja auch nicht gänzlich aus zuschließen ist, dass der Be urteiler aufgrund der Fest stellungen des Gerichts zur Überzeugung gebracht werden konnte, dass eine Verbesserung angebracht ist. Die DPolG hilft Euch gerne wie immer, wenn Ihr zu dem Kom plex Fragen habt oder Bera tung braucht. Die örtlichen An sprechpartner stehen gerne zur Verfügung. > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 8 20.08.15 07:49 Bayern CityRun Coburg 2015 Desombre Die DBV veranstaltete während des G7-Gipfels eine Postkar tenaktion. Verlost wurde ein Samsung Galaxy TabS AndroidTablet 10.5 Zoll 16 GB WIFI Bronze. DPolG Bayern Rund 200 Kolleginnen und Kollegen nahmen an der Verlo sung teil. Die Verlosung erfolgte durch unseren Ansprech partner der DBV, Direktionsbevollmächtigter für den öffent lichen Dienst im Freistaat Bayern, Fred Hennig, und seinen AXA-Kollegen Jürgen Völkel am 15. Juli in der Landesge schäftsstelle der DPolG. DPolG Bayern < < Fred Henning, Landesvorsitzender Hermann Benker, Bezirksvorsit zender BePo Edi Dosch und Jürgen Völkel nach der Verlosung < < Kreisvorsitzender Max Meyer und die DPolG-Ansprechpartnerin beim 8. AS, Annett Dormeier, überreichten das Tablet an den glück lichen Gewinner Josef Ackermann. In der Vestestadt Coburg wur de der 3. CityRun veranstaltet und lockte wieder mehr als 1 200 Sportler aus nah und fern und aus vielen Vereinen, Fir men und Behörden an. Die 2 500 Meter lange Strecke führte vom Startpunkt zwi schen dem Landestheater und der Ehrenburg vorbei an der Morizkirche direkt durch die historische Altstadt und wie der zurück zum Schlossplatz. Die sportlichen Kollegen liefen für die „Coburger Polizei“, gingen aber für die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) an den Start, die auch die Startgebühren gesponsert hat te. Betreut wurden die DPolGLäufer von Florian Schmidt (JUNGE POLIZEI) und Wolf gang Desombre (Mitglied im Bezirksvorstand). Auf die Strecke gingen in die sem Jahr zwei Staffeln „Blaue Blitze“ mit jeweils vier Kolle gen. Die beiden Einzelläufer Volker Späth und Holger Rein lein gaben ihr Bestes beim 10-Kilometer-Hauptlauf. POM Holger Reinlein startete in der Altersklasse M20 und kam mit einer Zeit von 00:53:58 auf den Gesamtplatz 171 und in der AK auf Platz 41. Pro Kilometer entspricht das einer Zeit von 00:05:24. POK Volker Späth kam in der Altersklasse M50 mit 01:06:46 auf Platz 38 und in der Gesamtwertung auf Platz 293. Landesverband Bayern 9 < < Die erfolgreichen Läufer der DPolG: (vorne von links) Dominik Jurchen, Valentin Rose-Vetter, Ralph Isaack und Georg Schlenzig. Hintere Reihe von links: Carsten Wohlfeil, Christoph Beck, Alexander Kamp, Christian Brettschneider und Florian Schmidt. Das Team Blauer Blitz Coburg II mit Dominik Jurchen, Valentin Rose-Vetter, Ralph Isaack und Georg Schlenzig erreichte mit einer erstklassigen Zeit von 00:44:14 den 5. Platz in der Gesamtwertung. Das Team Blauer Blitz Coburg I mit den PE-Trainern Christian Brett schneider, Carsten Wohlfeil, Alexander Kamp und Christoph Beck kam mit der Zeit von 00:46:50 auf Platz 10 von ins gesamt 55 startenden Teams. > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 9 20.08.15 07:50 Bayern DPolG Bayern 2. DPolG Beach Soccer Cup 2015 gen das stark aufgestellte Team aus Sulzbach-Rosenberg. Die beginnende Dämmerung tat ihr Übriges, um die Spielsi tuation zu erschweren. Doch am Ende konnte sich die PI Spe zialeinheiten Südbayern gegen die Jüngeren durchsetzen und holte sich dieses Jahr den Titel. Die Pokale und Preise bei der im Anschluss angesetzten Sie gerehrung wurden durch Anna Stichlmair, Debeka, Ute Hen sen-Seuser, BBBank, und Dirk Hendrichs, Munich Beach Re sort, an die Siegermannschaf ten übergeben. < < Viel BLAU für die Sieger … Unterstützt durch die Debeka, die BBBank und den Betreiber des Munich Beach Resort in Oberschleißheim, fand dort am 16. Juli 2015 bei strahlendem Sonnenschein der zum zweiten Mal von der JUNGEN POLIZEI Bayern organisierte „DPolG Beach Soccer Cup“ statt. Hierzu traten zehn Mannschaf ten aus den verschiedensten Spektren gegeneinander an. Un ter anderem auch zwei Mann schaften der Debeka. (An dieser Stelle die herzlichsten Gene sungswünsche an die verletzten Debeka-Spieler vonseiten der JUNGEN POLIZEI Bayern!) Besonders erfreulich waren die Teilnahmen der Mannschaft der JUNGEN POLIZEI, die zum ersten Mal beim eigenen Cup antrat, und des Vizemeisters des letzten Turniers, der Mann schaft der PI Spezialeinheiten Südbayern. Nach spannenden Vorrunden spielen traten im ersten Halb finale die Mannschaften der PI Spezialeinheiten Südbayern „Dritte“ und die „Beach Bom bers FFB“ vom OED Fürsten feldbruck gegeneinander an. Nach ausgeglichener erster Halbzeit, schaffte es die Mann schaft der PI Spezialeinheiten Südbayern dann doch noch kurz vor Schluss, den Siegtref fer zu erzielen und zog so in das Finale ein. Die Mannschaft „Die Bodenlo sen“, welche vom 5. AS Eich stätt gestellt wurde, musste im zweiten Halbfinale gegen die am weitesten angereiste Mann schaft vom 27. AS Sulzbach-Ro senberg „Meiner Meinung nach die Besten“ antreten. Dieses Halbfinale konnten die Sulzba cher für sich entscheiden. Das Spiel um den dritten Platz kostete die Mannschaften aus Fürstenfeldbruck und Eichstätt einige Nerven. Nach einem Un entschieden mussten die Bei den in die dreiminütige Verlän gerung gehen, welche jedoch ebenfalls nicht zu einem Sieger führte. Das im Anschluss fol gende 7-Meter-Schießen konn te dann jedoch das Team aus Eichstätt klar für sich entschei den und erspielte sich so den Platz auf dem Siegerpodest. Im Finale tat sich die Mann schaft des letztjährigen Vize meisters anfangs schwer ge Wie bei jeder Neueinstellung bei der BePo Königsbrunn gab es auch in diesem Jahr wieder eine Verlosung. DPolG Bayern Landesverband Bayern 10 Die JUNGE POLIZEI Bayern be dankt sich bei allen angetrete nen Mannschaften für ihre Teilnahme, die große Fairness und das Engagement. Ein gro ßes Lob geht an die fleißigen Helfer, die es geschafft haben, den Cup auch dieses Jahr rei bungslos ablaufen zu lassen. Die JUNGE POLIZEI Bayern wür de sich freuen, die Mannschaf ten auch nächstes Jahr wieder am selben Ort zum 3. DPolG Beach Soccer Cup begrüßen zu dürfen. < < Martina Artz (Stellvertretender Vorsitzende JuPo Königsbrunn) und Birk Petrak (Vorsitzender JuPo Königsbrunn) gratulierten dem Gewinner des 1. Preises, einem Acer Aspire Notebook, Johannes Schiebel (Mitte) > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 10 20.08.15 07:50 Bayern Nach dem gemeinsamen Mitta gessen und gegenseitigem Ken nenlernen der pensionierten Kollegen führte das Programm in den Kurpark Bad Staffelstein. Der Kreisverband Lichtefels-Bad Staffelstein richtete das diesjäh rige Treffen aus und hatte mit einer Führung durch den Kur park genau den „Geschmack“ aller Teilnehmer gefunden. Fachkundige Erläuterungen vor allem über das Gradierwerk und die derzeitigen Umbaumaßnah men im Saunabereich stießen auf großes Interesse. Kloster Bank, die Bildungsstätte der Hanns-Seidel-Stiftung, war der nächste Programmpunkt. POR Willibert Lankes, Leiter der PI Lichtenfels, hatte es sich nicht nehmen lassen, die Führung durch das Kloster selbst zu übernehmen. Fachkundig be leuchtete er die Geschichte bis zur Gegenwart. Die DPolG habe den schönsten Ort in Oberfranken für ihr Pen sionistentreffen ausgesucht, sagte PP Reinhard Kunkel im Kaisersaal von Kloster Bank. Es sei schön, dass die Gewerk schaft zu so einer Veranstaltung pensionierte Kollegen einlädt: „Einmal Polizei, immer Polizei.“ Er wünsche sich, dass die Ruhe ständler diesen Gedanken wei tertragen. Der oberfränkische Polizeipräsident informierte über aktuelle Entwicklungen und stellte die Sicherheitslage besonders heraus. < < Ein strahlender Präsident mit interessierten Pensionisten 11 Ein Wechsel zu Blau lohnt sich immer (und das nicht nur finanziell!!!). Bei der Mitgliederwerbe aktion 2015 gewann unser Neumitglied, Christian Baumgärtel von der PI Eschen bach, den 3. Preis, einen Reisegutschein im Wert von 500 Euro. Der Vorsitzende des KV Weiden, Peter Würdinger (Bild links), überreichte dem glücklichen Gewinner seinen Preis. An dieser Stelle nochmals Dank an unsere Sponsoren, denn ohne sie wären solch attraktive Preise nicht möglich. DPolG Bayern DPolG Bayern Unter allen Neumitgliedern der VII. BPA des Einstellungs termins März 2015 wurde durch die JUNGE POLIZEI ein Samsung-Tablet, Tab 3 7.0, verlost. < < Jörg Kreussel (links) und Thomas Lehner (rechts) übergaben das Tablet an die glückliche Gewinnerin Sandra Birnbaum. Der „KOBler“ von MünchenHaidhausen (PI 21) hält seiner DPolG seit 40 Jahren die Treue! Landesverband Bayern stätte Hellmuth in Wiesen will kommen heißen können. Desombre Das 31. Seniorentreffen des DPolG-Bezirksverbandes Ober franken führte mehr als 70 Gäste in den „Gottesgarten am Obermain“. Landesvorsit zender Hermann Benker be tonte, dass gerade in der Re gion der höchste Organisa tionsgrad bei den Pensionären und aktiven Polizeibeamten bei der DPolG bestehe. Zuvor hatte Bezirksvorsitzender Jürgen Köhnlein ehemalige Kollegen aus den Bereichen Bayreuth, Hof, Bamberg und Coburg in der Brauereigast << Anton Köhler DPolG Bayern Oberfränkisches Pensionistentreffen > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 11 20.08.15 07:50 Einsatzkräftebetreuung DATEV Challenge Roth Rund 3 400 Einzelstarter und 650 Staffeln aus über 60 Natio nen nahmen am diesjährigen DATEV Challenge in Roth/Mit telfranken teil. Circa 260 000 Zuschauer feuerten die Athle ten an, 6 000 Helfer kümmer ten sich um einen reibungs losen Ablauf. Um 6.30 Uhr startete der Wettkampf im Main-DonauKanal mit der 3,8 km langen Schwimmstrecke. Anschlie ßend legten die Teilnehmer 180 km auf dem Fahrrad zu rück, bevor sie sich auf die 42,195 km lange Marathon strecke begaben. Nach 7:51:28 erreichte Nils Frommhold (GER) als Erster das Ziel. Beste Frau in der Einzel wertung wurde Yvonne van Vlerken (NL) mit einer Zeit von 8:50:53. DPolG Bayern Bayern < < Von links: DPolG-Team Thomas Emmerling und Dietmar Kocher, Rennteil nehmer und Streckenposten Bei Temperaturen um die 30 Grad sind diese Spitzen leistungen nicht hoch genug einzuschätzen! Spitzenleistung abverlangt, waren sie über Stunden der prallen Sonne ausgesetzt. Aber nicht nur die Triathleten erbrachten Spitzenleistungen. Auch den eingesetzten Poli zeibeamten/-innen, den An gehörigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Ret tungsdienste wurde aufgrund der hohen Temperaturen eine Freudestrahlend und dankbar für eine kleine Erfrischung nah men die Einsatzkräfte vom DPolG-Team Thomas Emmer ling und Dietmar Kocher ein Eis entgegen. Willkommen waren auch die ausgeteilten Sonnen cremes und anderes. 7. Beachvolleyballturnier des PP Schwaben Nord dienstbetrieb/sport/dienst sport/2080023 angesehen werden. Zum siebten Mal fand am Frei tag, 24. Juli 2015, das Beachvol leyballturnier des Polizeipräsi diums Schwaben Nord auf dem Gelände der V. Bereit schaftspolizeiabteilung in Königsbrunn statt. Organisiert hatte das sportli che Ereignis der DPolG-Kreis verband Augsburg unter der Federführung von Bernhard Heimann, Uwe Künzel, Thomas Doll und Martin Oberman. Am Turniertag standen noch Adel heid Manhart und Andreas Kapfer als Helfer zur Seite. Ein besonderer Dank gilt unserem Bernhard Heimann, der seit Dezember letzten Jahres den gesamten organisatorischen Schriftverkehr abwickelte und sich um „alles“ kümmerte. Das Team der Kantine der V. BPA, unter der Leitung von Frau Cordula Bobinger, über nahm heuer wieder sehr pro fessionell die komplette Ver sorgung der Turnierteilnehmer, mit leckerem Essen und Trink en. Als „Top Act“ im Rahmen programm des Turniers konn ten wir unseren Kollegen Peter Mayr, „Pete Louis“, gewinnen, Martin Oberman Landesverband Bayern 12 < < Die Siegermannschaft der die Veranstaltung grandios musikalisch begleitete. Insgesamt hatten sich zwölf Mannschaften mit 67 aktiven Spielerinnen und Spielern ge meldet, die sich auch tatsäch lich alle am Turniertag bei Turnierleiter Uwe Künzel ein fanden und in den Spielplan eintragen ließen. Die Beachvolleyballteams im Einzelnen: PI Augsburg 3 (Lech hauser Sandhüpfer), PI Augs burg 6, PI Gersthofen, APS Kategorie B, APS Premium, PI Bobingen (Haribos), KPI Augs burg (Sex on the beach), KPI und PI Dillingen (Mugga batscher), PI Mitte, PI Rain, PI Süd und PP Schwa ben Nord (ImPoSand). Bei hochsommerlichen Tem peraturen und heißem Sand gaben die Teams alles, was ihre Kondition und Beweglich keit zuließen. Einige der Fotos können in einer eigens dafür eingestellten Bildergalerie auf der IntraPol-Seite des PP Schwaben Nord, unter http:// www.intrapol.intra.polizei. bayern.de/organisation_und_ Nach sehr interessanten und oft nervenaufreibenden Spie len konnte sich im Finale die Mannschaft der PI Gersthofen gegen die letztjährigen Match winner, Haribos der PI Bobin gen, mit 21:20 durchsetzen. Polizeipräsident Michael Schwald und Martin Oberman hatten dann am späten Nach mittag das Vergnügen, nach einem wunderbaren und ver letzungsfreien Turnier die teil nehmenden Mannschaften zu ehren. Jedes Team bekam ein en Pokal und eine Flasche Sekt. Der vom Polizeipräsidium Schwaben Nord gestiftete Wanderpokal wurde von den Haribos der PI Bobingen an die Mannschaft der PI Gersthofen weitergegeben. Vor der Siegerehrung verloste die kleine Glücksfee Laura Klamer fünf Tankgutscheine, im Wert von jeweils 20 Euro, die von der BBBank gestiftet worden waren. Martin Oberman > DPolG Polizeispiegel | September 2015 DPolG_By_09_2015.indd 12 20.08.15 07:50
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