ITALIENISCHES GENERALKONSULAT KÖLN AUFHEBENDE VOLKSBEFRAGUNG 17.APRIL 2016 Worüber wird abgestimmt? Am 17. April 2016 wird ein aufhebendes Referendum stattfinden. Es betrifft die Vorschrift, derzufolge die Genehmigungen und Konzessionen für Ausbeutung und Bohrungen fossiler Brennstoffe innerhalb einer 12-Meilen-Zone vor Küste die „Gültigkeitsdauer für die Dauer der Nutzbarkeit des Vorkommens“ haben. Stimmt man mit “Ja”, fordert man die Aufhebung der Vorschrift. Stimmt man mit „Nein“, spricht man sich dafür aus, daß die Vorschrift in ihrer aktuellen Fassung beibehalten wird. Wer stimmt im Deutschland ab? Die im Register der Auslandsitaliener AIRE eingetragenen Wähler. Wahlberechtigte, die sich aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen Zwecken vorübergehend im Ausland aufhalten und die Erklärung für die Stimmabgabe im Ausland fristgerecht abgegeben haben, sowie die mit ihnen zusammen lebenden Familienmitglieder, soweit sie nicht im AIRE eingetragen sind. Wie wird abgestimmt? Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl nach den Anweisungen des Informationsblatts in dem Briefumschlag mit den Wahlunterlagen, die den im Kölner Konsularbezirk ansässigen italienischen Staatsbürgern ab dem 30. März 2016 an ihre Wohnanschrift zugeschickt werden. Es wird darauf hingewiesen, daß die ausgefüllten Wahlzettel nur gültig sind, wenn sie bis zum 14. April 2016, 16:00 Uhr, beim italienischen Generalkonsulat in Köln eingehen.
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