Informationsblatt

ITALIENISCHES GENERALKONSULAT KÖLN
AUFHEBENDE VOLKSBEFRAGUNG
17.APRIL 2016
Worüber wird abgestimmt?
Am 17. April 2016 wird ein aufhebendes Referendum stattfinden. Es betrifft die Vorschrift,
derzufolge die Genehmigungen und Konzessionen für Ausbeutung und Bohrungen fossiler
Brennstoffe innerhalb einer 12-Meilen-Zone vor Küste die „Gültigkeitsdauer für die Dauer der
Nutzbarkeit des Vorkommens“ haben.
Stimmt man mit “Ja”, fordert man die Aufhebung der Vorschrift.
Stimmt man mit „Nein“, spricht man sich dafür aus, daß die Vorschrift in ihrer aktuellen
Fassung beibehalten wird.
Wer stimmt im Deutschland ab?
Die im Register der Auslandsitaliener AIRE eingetragenen Wähler.
Wahlberechtigte, die sich aus Gründen der Arbeit, des Studiums oder zu medizinischen
Zwecken vorübergehend im Ausland aufhalten und die Erklärung für die Stimmabgabe
im Ausland fristgerecht abgegeben haben, sowie die mit ihnen zusammen lebenden
Familienmitglieder, soweit sie nicht im AIRE eingetragen sind.
Wie wird abgestimmt?
Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl nach den Anweisungen des Informationsblatts in dem
Briefumschlag mit den Wahlunterlagen, die den im Kölner Konsularbezirk ansässigen
italienischen Staatsbürgern ab dem 30. März 2016 an ihre Wohnanschrift zugeschickt werden.
Es wird darauf hingewiesen, daß die ausgefüllten Wahlzettel nur gültig sind, wenn sie bis zum
14. April 2016, 16:00 Uhr, beim italienischen Generalkonsulat in Köln eingehen.