Revision der elektrischen Anlagen Haftungsrisiken vermeiden, Sachwerte schützen Unternehmen unterliegen vielfältigen Gesetzen und Vorschriften, die der Gesetzgeber und andere öffentlichrechtliche Institutionen als Rahmen setzen, z.B. zum Umweltschutz, zur Unfallverhütung und zur Arbeitssicherheit. Ein Verstoß gegen Verordnungen, auch z.B. berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit (vgl. §209 Sozialgesetzbuch VII) dar, die mit Bußgeld belegt werden kann. Jeder Unternehmer hat die Pflicht, diese einzuhalten und trägt die Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Da ggf. eine persönliche, strafrechtliche Haftung besteht, wenn in kausalem Zusammenhang mit der Nichteinhaltung einer Vorschrift Personen oder Umwelt zu Schaden kommen, ist es sehr wichtig, sich immer wieder zu informieren und ggf. sachkundigen Rat einzuholen. Die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften ist zudem immer auch eine vertragliche Obliegenheit in der Sachversicherung. Da gesetzliche und behördliche Vorschriften zu großem Teil darauf abzielen, Unfälle sowie Schäden für Umwelt und Allgemeinheit zu vermeiden, d.h. Gesundheit und Leben von Menschen zu schützen, machen Sachversicherer ggf. noch ergänzende vertragliche Sicherheitsvorschriften, die auf die Vermeidung von Schäden an Eigentum und Betriebsvermögen abzielen und dabei auch eine Beratungs- und Informationsfunktion erfüllen. Viele Brände (i.d.R. mehr als ein Drittel) entstehen im Bereich der Elektrik. Die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen und Geräte nach den aktuellen VDE-Normen ist daher sowohl für den Personenschutz gemäß z.B. der berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften, die für alle Gewerbebetriebe gelten, als auch für den Feuer- Versicherungsschutz von sehr großer Bedeutung. Jeder Betreiber einer Elektroanlage muss im Falle eines Falles nachweisen, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist, andernfalls droht ein enormes Haftungsrisiko. Hier sind insbesondere zu nennen: • Arbeitsschutzgesetz bzw. die darauf gerichtete Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, und TRBS technische Regeln für Betriebssicherheit). • DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) , Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Als Betreiber einer Elektroanlage ist grundsätzlich jeder anzusehen, in dessen Verantwortungsbereich sich eine Elektroanlage befindet: Unternehmer, Arbeitgeber, Haus- und Wohnungsbesitzer, Vermieter, Hausverwaltungen, Kommunen, Vereine, etc. Die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Pflichten ist nicht nur bürokratische Notwendigkeit, sie schützt Menschenleben, vermindert wirtschaftliche Schäden und Haftungsrisiken. Die DGUV Vorschrift 3 und die dazu gehörigen Durchführungsanweisungen geben - unabhängig von den Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer - Richtwerte für die Prüffristen der elektrischen Anlagen an (Regelfristen von sechs Monaten für bewegliche Geräte und vier Jahren bei stationären Anlagen). Die Vorschrift sagt jedoch auch (DGU Vorschrift 3 § 5): "Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden." D.h., dass ggf. kürzere Intervalle notwendig sind je nach den betrieblichen Gegebenheiten. Insbesondere gelten erheblich kürzere Fristen in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100, Gruppe 700 - z.B. Nassbereiche, Anlagen im Freien, medizinisch genutzte Bereiche, u.a.). http://www.dguv.de Wenn der Versicherer in vertraglichen Sicherheitsvorschriften, Klauseln oder Besonderen Vereinbarungen und Bestimmungen abweichende Prüffristen vereinbart, so dient dies also auch der Klarstellung und Konkretisierung für die vertraglichen Obliegenheiten. Ein E-Check wie er häufig angeboten wird, ist für die Erfüllung der Unfallverhütungsvorschriften und versicherungsvertraglichen Obliegenheiten i.d.R. nicht ausreichend. Die Revision der elektrischen Anlagen muss dokumentiert werden, was auch die Grundlage der Nachweispflichten ist, wenn es zu einem Personen- oder Sachschaden kommt. Schaden- und Haftungsfälle: • In einem Kino werden Elektrogeräte eingesetzt, die für einen dauerhaften Betrieb nicht geeignet sind (Haushaltsgeräte). Durch die Dauerbelastung kommt es zum Brand, hoher Sachschaden entsteht und der Betrieb ist wochenlang unterbrochen. • In einem Büro wird ein qualitativ schlechtes Kabel mit Mehrfachsteckdose verwendet, das zu einem Brand führt.
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