Recht und neue Robotik - IHK Würzburg

Recht und neue Robotik
Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf
Forschungsstelle RobotRecht
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Wirtschaft, Technik und Recht
Juristen und Wirtschaft/Technik:
Ein schwieriges Verhältnis!
Quelle: Wikipedia
10.08.2015
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Ausgangsfall: Roboter tötet Menschen
„Staatsanwaltschaft ermittelt: Roboter tötet Arbeiter bei VW in
Baunatal
Tragischer Arbeitsunfall im Baunataler Volkswagen-Werk: Ein aus
Sachsen stammender Arbeiter ist von einem Produktionsroboter
getötet worden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.“
FAZ vom 01.07.2015 (FAZ online)
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Forschungsstelle RobotRecht
• 2010 gegründet
• Derzeit ca. 10 Mitarbeiter/Doktoranden
• Anlass waren Rechtsfragen bei der Zulassung eines teilautonomen
Rollstuhls
• DFG-Projekt „Recht und Robotik“
• Vorschläge zu einem EU-Grünbuch „Robotics and Law“
•…
• Autonome Fahrzeuge
• Cloud-computing
• eGovernment
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Zielsetzungen
• Klärung des Rechtsrahmens
• Schaffung von Rechtsicherheit als Voraussetzung rationaler
unternehmerischer Entscheidungen
• Entwicklung von Vorschlägen zur Änderung des Rechtsrahmens
• Schulungen von Technikern und Rechtsanwendern
• Beitrag zur Humanisierung der technischen Entwicklung
• Zukunftsfragen (ePerson, Cyborgisierung, Maschinenethik, Rechte für
Maschinen, …)
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Konvergenz der technischen Entwicklung
• Robotik/Entwicklung autonomer Systeme
• Sensortechnik
• Vernetzung/IT
• Cyber-physikalische Systeme
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Konvergenz der Technikfelder
• Industrierobotik
• Medizinrobotik
• Servicerobotik
• Teilautonome Fahrzeuge
• Militärrobotik
• Wearables
• Drohnen
•…
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Konvergenz der Themen
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Industrie 4.0
Smart Home
Smart City
eGovernment
Autonomes Fahren
Mobiles Internet
Internet der Dinge
3-D-Drucker und Losgröße1-Produktion
Cloud-computing
XaaS
Cyberkriminalität
• ….
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Konvergenz der Rechtsfragen
• Verfassungsrechtliche Grundlagen
• Haftung (zivilrechtlich)
• Verschuldenshaftung
• Gefährdungshaftung
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•
•
•
Strafrechtliche Verantwortung
Providerhaftung
Datenschutz
Zulassung und Betrieb (Sorgfaltspflichten)
Versicherung
…
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Verschuldenshaftung im Zivil- und im
Strafrecht
• § 823 BGB: (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper,
die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht
eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des
daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
• § 222 StGB: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
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Struktur der Verschuldenshaftung
• Tatbestandsmäßigkeit
• Rechtswidrigkeit
• Schuld
• Folgen für den Ausgangsfall?
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2. Fallbeispiel: Der Spurhalte-Assistent
• Sachverhalt
• Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld
• Wer erfüllt diese Voraussetzungen?
Fahrer/Hersteller/verantwortlicher Ingenieur/Programmierer, …?
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3. Fallbeispiel: Sabotage in der vernetzten
Fabrik (Industrie 4.0-Szenario)
• Sachverhalt
• Tatbestandsmäßigkeit/Rechtswidrigkeit/Schuld
• Wer haftet?
•
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•
•
•
•
Angreifer?
Ingenieur, der das System eingerichtet hat?
Verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter?
Betreiber der Industrieanlage?
Provider?
…
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Datenschutzrecht
• Grundunterscheidung: personenbezogene vs. nichtpersonenbezogene Daten
• § 4 BDSG: Einwilligungserfordernis
• Industrie 4.0: Hybride Arbeitssituationen Mensch-Maschine
• Datenaufnahme durch Maschine
• Verwertungsrechte?
• Überwachungs- und Warnpflichten?
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Datenschutz und Pkw
• Teil- , hoch- und vollautomatisierte Pkw als mobile
Datensammelstellen
• Verfügungsrechte an den Daten ? (Fahrer, Halter, Hersteller, Verkäufer,
…)
• Überwachungs- und Warnpflichten?
• (Zukunfts-)Problem der „fürsorglichen Bordsysteme“
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Algorithmen des Todes: Grundstrukturen
• 4. Fallbeispiel: Dilemma-Situationen mit automatisiertem Pkw/in
automatisierter Fabrik
• Lösungsansätze
• Ausweichmöglichkeit ohne Schaden
• Leben gegen Sachwert
• Leben gegen Leben/suizidale Systeme
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Algorithmen des Todes: Ein Leben gegen viele
Leben
• Sachverhalt
• Bisherige Rechtsprechung: Ein Leben ist genauso viel wert wie viele Leben
(Weichenstellerfall/Geisteskrankenmorde/Luftsicherheitsgesetz)
• Übertragbarkeit auf automatisierte Kollisionsassistenten fraglich!
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Fazit
• Technische Entwicklung in der Robotik wirft eine Fülle neuer
Rechtsfragen auf
• Detailfragen, Grundlagenfragen, „Zukunftsfragen“
• Einbeziehung gesellschaftlicher und ethischer Fragestellungen
• Einhegung und Steuerung der technischen Entwicklung durch das
Recht
• Keine juristischen Glasperlenspiele, sondern Einbindung technischer
Rationalität und wirtschaftlicher Vernunft
• Zusammenarbeit von Juristen, Ökonomen und Technikern im
Unternehmen als Aufgabe der Zukunft !
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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