Neue Europäische Richtlinien treten in Kraft!

Das Frühjahr wird spannend für viele Hersteller von „CE-Produkten“. Und auch wenn es
nicht gleich eine neue Maschinenrichtlinie gibt, trifft es den Maschinenbausektor trotzdem
umfassend:
Neue Europäische Richtlinien treten in Kraft!
Betroffen sind die nachfolgend genannten Rechtsvorschriften und damit die entsprechenden
Produktgruppen.
Ab dem 20. April 2016 anzuwenden:
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Richtlinie 2014/34/EU – ATEX-Richtlinie (Geräte und Schutzsysteme zum Einsatz in
explosionsgefährdeten Bereichen, Maschinenbau, Anlagenbau, Prozesstechnik,
elektrische Betriebsmittel)
Richtlinie 2014/35/EU – Niederspannungsrichtlinie (Maschinenbau, elektrische
Betriebsmittel, Anlagenbau)
Richtlinie 2014/30/EU – EMV-Richtlinie (Maschinenbau, Gerätebau)
Richtlinie 2014/29/EU – RL über einfache Druckbehälter (Maschinenbau,
Fahrzeugbau, Anlagenbau)
Richtlinie 2014/33/EU – Aufzugsrichtlinie (Hersteller und Montagefirmen)
Richtlinie 2014/28/EU – Explosivstoffe für zivile Zwecke (spezielle
Produktanwendungen)
Richtlinie 2014/32/EU – Messgeräterichtlinie (Anwendung bestimmter Messsysteme
in Maschinen; spezielle Geräte und Betriebsmittel)
Richtlinie 2014/31/EU – RL über nichtselbsttätige Waagen (Anwendung solcher
Messsysteme in Maschinen; spezielle Geräte und Betriebsmittel)
Ab dem 13. Juni 2016 anzuwenden:
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Richtlinie 2014/53/EU – Funkanlagenrichtlinie (Maschinenbau 
„Funkfernsteuerungen“; spezielle Geräte und Betriebsmittel)
Ab dem 19. Juli 2016 anzuwenden:
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Richtlinie 2014/68/EU – Druckgeräterichtlinie (Anlagenbau, Prozesstechnik,
Maschinenbau)  ACHTUNG! Teile der Richtlinie sind bereits seit dem 1.6.2015
verbindlich!
Die entsprechenden nationalen Gesetze wurden bereits veröffentlicht oder sind momentan
noch in der Vorbereitung. Die Erfüllung der relevanten neuen Anforderungen wird somit
unbedingte Rechtspflicht für alle, die in diesem Zusammenhang eine
Herstellerverantwortung tragen.
Überprüfen Sie Ihre Dokumente und Prozesse! Holen Sie sich Hilfe! Zögern Sie nicht, uns
anzusprechen!
Erhalten Sie rechtzeitig Auskunft und Unterstützung bei den Spezialisten des
Beraternettzwerks.
Ihr Ansprechpartner zu diesen Themen ist Herr Jürgen Bialek.