Das Frühjahr wird spannend für viele Hersteller von „CE-Produkten“. Und auch wenn es nicht gleich eine neue Maschinenrichtlinie gibt, trifft es den Maschinenbausektor trotzdem umfassend: Neue Europäische Richtlinien treten in Kraft! Betroffen sind die nachfolgend genannten Rechtsvorschriften und damit die entsprechenden Produktgruppen. Ab dem 20. April 2016 anzuwenden: - - Richtlinie 2014/34/EU – ATEX-Richtlinie (Geräte und Schutzsysteme zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, Maschinenbau, Anlagenbau, Prozesstechnik, elektrische Betriebsmittel) Richtlinie 2014/35/EU – Niederspannungsrichtlinie (Maschinenbau, elektrische Betriebsmittel, Anlagenbau) Richtlinie 2014/30/EU – EMV-Richtlinie (Maschinenbau, Gerätebau) Richtlinie 2014/29/EU – RL über einfache Druckbehälter (Maschinenbau, Fahrzeugbau, Anlagenbau) Richtlinie 2014/33/EU – Aufzugsrichtlinie (Hersteller und Montagefirmen) Richtlinie 2014/28/EU – Explosivstoffe für zivile Zwecke (spezielle Produktanwendungen) Richtlinie 2014/32/EU – Messgeräterichtlinie (Anwendung bestimmter Messsysteme in Maschinen; spezielle Geräte und Betriebsmittel) Richtlinie 2014/31/EU – RL über nichtselbsttätige Waagen (Anwendung solcher Messsysteme in Maschinen; spezielle Geräte und Betriebsmittel) Ab dem 13. Juni 2016 anzuwenden: - Richtlinie 2014/53/EU – Funkanlagenrichtlinie (Maschinenbau „Funkfernsteuerungen“; spezielle Geräte und Betriebsmittel) Ab dem 19. Juli 2016 anzuwenden: - Richtlinie 2014/68/EU – Druckgeräterichtlinie (Anlagenbau, Prozesstechnik, Maschinenbau) ACHTUNG! Teile der Richtlinie sind bereits seit dem 1.6.2015 verbindlich! Die entsprechenden nationalen Gesetze wurden bereits veröffentlicht oder sind momentan noch in der Vorbereitung. Die Erfüllung der relevanten neuen Anforderungen wird somit unbedingte Rechtspflicht für alle, die in diesem Zusammenhang eine Herstellerverantwortung tragen. Überprüfen Sie Ihre Dokumente und Prozesse! Holen Sie sich Hilfe! Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! Erhalten Sie rechtzeitig Auskunft und Unterstützung bei den Spezialisten des Beraternettzwerks. Ihr Ansprechpartner zu diesen Themen ist Herr Jürgen Bialek.
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