Hintergrund 46 PPF 1/2016 Schutz vor elektromagnetischen Feldern Auf die Arbeitgeber kommen neue Herausforderungen zu (HS) Die Frist läuft. Bis 1. Juli 2016 muss neue Richtlinie zum tätig werden – die geeignete Messtechnik gibt es schon. Schutz vor elektromagentischen Feldern umgesetzt sein. Bis zu die- Grenzwerte und Auslöseschwellen sem Termin müssen alle EU-Staaten Neu an der EMF-Richtlinie sind u. a. die Grenzwerte im unteren Frequenzbereich bis 10 MHz, die Grenzen für elektrische Feldstärken sind jetzt teilweise strenger gefasst. Dagegen wurden für magnetische Felder im niederfrequenten Bereich wesentlich großzügigere Werte zugelassen. Neueste Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse hatten die ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection) zur Anpassung ihrer Grenzwertempfehlungen veranlasst. die Richtlinie 2013/35/EU, bekannt als EMF-Richtlinie, in nationales Recht umgesetzt haben. Damit kommen auf die Arbeitgeber neue Herausforderungen zu: Sie müssen jetzt für alle Arbeitsplätze eine Risikobewertung durchführen und das Ergebnis dokumentieren. Doch die Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der ‚Gefährdung durch physikalische Einwirkungen‘ (elektromagnetische Felder), so der Original-Titel der Richtlinie, sind seit der Veröffentlichung in Kraft. Arbeitgeber können also ab sofort Fotos: Narda-sts Die EMF-Richtlinie berücksichtigt zwei Arten von direkten biophysikalischen Wirkungen. Einerseits sind es thermische Effekte wie Gewebeerwärmung durch Energieabsorption, die bei hohen Frequenzen auftreten. Starke hochfrequente Felder können zu inneren Verbrennungen führen; im Extremfall kann man beispielsweise erblinden. Andererseits zieht die EMF-Richtlinie Stimulationen von Muskeln, Nerven und Sinnesorganen in Betracht, die durch niedrige Frequenzen ausgelöst werden. Sie können beispielsweise zu optischen Sinnestäuschungen führen. Darüber hinaus berücksichtigt die EMF-Richtlinie indirekte Effekte wie Funkenentladung und Kontaktströme, die durch elektromagnetische Felder induziert sind, Störungen von Herzschrittmachern oder metallischen Implantaten, sowie die Wirkung auf ferromagnetische Gegenstände: In starken statischen Magnetfeldern wird selbst eine Büroklammer zum Geschoss. Verbindlich für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern sind die Expositionsgrenzwerte, die sich auf die tatsächlichen Feldstärken im menschlichen Körper beziehen. Sie lassen sich jedoch in der Praxis nicht messen. Deshalb definiert die EMF-Richtlinie sogenannte Auslöseschwellen, die sich außerhalb des Körpers messen lassen. Um die Sicherheit von PPF 1/2016 47 Personen nachzuweisen, reicht es, wenn die Auslöseschwellen nicht überschritten werden. Die Expositionsgrenzwerte gelten dann automatisch als eingehalten. Auslöseschwellen – wie und wann messen? Hier unterscheidet die EMF-Richtlinie zwischen thermischen und nichtthermischen Wirkungen. Thermische Wirkungen hängen nicht allein von der Feldstärke, sondern auch von der Frequenz ab. Deshalb definiert die Richtlinie frequenzabhängige Auslöseschwellen im Bereich von 100 kHz bis 300 GHz. Bei ihrer Überschreitung sind Schutzmaßnahmen nötig. Messgeräte müssen die Feldstärken also bewerten und die Einzeleinflüsse korrekt summieren. Denn im Hochfrequenzbereich – wie z.B. in der Umgebung von Sendeanlagen – sind in der Regel viele Frequenzen „in der Luft“. Persönliche Feldmonitore, am Körper getragen, können in solchen Fällen das Personal vor zu hohen Feldstärken warnen. Auch nichtthermische Wirkungen sind frequenzabhängig. Die EMF-Richtlinie definiert deshalb frequenzabhängige Auslöseschwellen für den Frequenzbereich von 1 Hz bis 10 MHz: Niedrige Auslöseschwellen, oberhalb derer sensorische Wirkungen – vorübergehende Störung der Sinnesempfindungen – auftreten können, und hohe Auslöseschwellen, oberhalb derer droht die Gesundheitsbeschädigung. Bereits bei Überschreitung der niedrigen Auslöseschwellen sind Schutzmaßnahmen nötig; die Überschreitung der hohen Auslöseschwellen muss durch Präventivmaßnahmen unterbunden werden. Arbeitgeber in der Pflicht Neu an der EMF-Richtlinie ist, dass der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine Risi- kobewertung durchführen muss. Allerdings muss nicht immer und überall gemessen werden. In vielen Fällen wie beispielsweise bei Büroarbeitsplätzen oder in Laboratorien, die nur Schwachstromgeräte betreiben, reichen die Konformitätsangaben (CE-Kennzeichnung) der Gerätehersteller aus. Aber auch hier soll man die Summe der Exposition prüfen. Andernfalls muss gemessen werden. Bei Überschreitung der Auslöseschwellen muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen: Technisch durch alternative Verfahren, Abschirmungen, persönliche Schutzausrüstungen, oder organisatorisch durch Zugangskontrollen, Beschränkung der Aufenthaltsdauer, Betriebsanweisungen u. ä. Die EMF-Richtlinie nennt keine konkreten Schutzmaßnahmen und keine Ausführungsdetails. Deshalb werden mit Spannung die Leitfäden erwartet, die die EU-Kommission spätestens sechs Monate vor Ende der Umset- zungsfrist bereitstellen will, um die Durchführung der Richtlinie zu erleichtern. Sie betreffen Berechnungsmethoden, vereinfachte Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen sowie formale Bedingungen, die der Arbeitgeber zu erfüllen hat. An der Messtechnik selbst wird sich dadurch nichts ändern. Narda Safety Test Solutions bietet ein umfangreiches Messgeräteprogramm zum Nachweis der 2013/35/EU-Konformität von Arbeitsplätzen: Breitbandige Messgeräte mit automatischer Berücksichtigung der frequenzabhängigen Auslöseschwellen, selektive Messgeräte für die Analyse einzelner Feldquellen und Beurteilung der gesamten Feldbelastung. Persönliche Monitore, am Körper getragen, warnen bereits, bevor ein Bereich mit zu hohen Feldstärken betreten wird. Zur weiteren Auswertung, Dokumentation und Verwaltung der Ergebnisse stellt Narda geeignete Software bereit. www.narda-sts.com
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