Schutz vor elektro- magnetischen Feldern - PPF

Hintergrund
46 PPF 1/2016
Schutz vor elektromagnetischen Feldern
Auf die Arbeitgeber kommen neue Herausforderungen zu
(HS) Die Frist läuft. Bis 1. Juli
2016 muss neue Richtlinie zum
tätig werden – die geeignete Messtechnik gibt es schon.
Schutz vor elektromagentischen
Feldern umgesetzt sein. Bis zu die-
Grenzwerte und Auslöseschwellen
sem Termin müssen alle EU-Staaten
Neu an der EMF-Richtlinie sind u. a. die
Grenzwerte im unteren Frequenzbereich bis 10
MHz, die Grenzen für elektrische Feldstärken
sind jetzt teilweise strenger gefasst. Dagegen
wurden für magnetische Felder im niederfrequenten Bereich wesentlich großzügigere
Werte zugelassen. Neueste Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse hatten die ICNIRP
(International Commission on Non-Ionizing
Radiation Protection) zur Anpassung ihrer
Grenzwertempfehlungen veranlasst.
die Richtlinie 2013/35/EU, bekannt
als EMF-Richtlinie, in nationales
Recht umgesetzt haben. Damit
kommen auf die Arbeitgeber neue
Herausforderungen zu: Sie müssen
jetzt für alle Arbeitsplätze eine Risikobewertung durchführen und das
Ergebnis dokumentieren. Doch die
Mindestvorschriften zum Schutz
von Sicherheit und Gesundheit der
Arbeitnehmer vor der ‚Gefährdung
durch physikalische Einwirkungen‘
(elektromagnetische Felder), so der
Original-Titel der Richtlinie, sind
seit der Veröffentlichung in Kraft.
Arbeitgeber können also ab sofort
Fotos: Narda-sts
Die EMF-Richtlinie berücksichtigt zwei Arten
von direkten biophysikalischen Wirkungen.
Einerseits sind es thermische Effekte wie
Gewebeerwärmung durch Energieabsorption,
die bei hohen Frequenzen auftreten. Starke
hochfrequente Felder können zu inneren Verbrennungen führen; im Extremfall kann man
beispielsweise erblinden. Andererseits zieht die
EMF-Richtlinie Stimulationen von Muskeln,
Nerven und Sinnesorganen in Betracht, die
durch niedrige Frequenzen ausgelöst werden.
Sie können beispielsweise zu optischen Sinnestäuschungen führen.
Darüber hinaus berücksichtigt die EMF-Richtlinie indirekte Effekte wie Funkenentladung
und Kontaktströme, die durch elektromagnetische Felder induziert sind, Störungen
von Herzschrittmachern oder metallischen
Implantaten, sowie die Wirkung auf ferromagnetische Gegenstände: In starken statischen
Magnetfeldern wird selbst eine Büroklammer
zum Geschoss.
Verbindlich für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern sind die Expositionsgrenzwerte,
die sich auf die tatsächlichen Feldstärken im
menschlichen Körper beziehen. Sie lassen sich
jedoch in der Praxis nicht messen. Deshalb
definiert die EMF-Richtlinie sogenannte
Auslöseschwellen, die sich außerhalb des
Körpers messen lassen. Um die Sicherheit von
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Personen nachzuweisen, reicht es, wenn die
Auslöseschwellen nicht überschritten werden.
Die Expositionsgrenzwerte gelten dann automatisch als eingehalten.
Auslöseschwellen –
wie und wann messen?
Hier unterscheidet die EMF-Richtlinie zwischen thermischen und nichtthermischen
Wirkungen. Thermische Wirkungen hängen
nicht allein von der Feldstärke, sondern auch
von der Frequenz ab. Deshalb definiert die
Richtlinie frequenzabhängige Auslöseschwellen im Bereich von 100 kHz bis 300 GHz. Bei
ihrer Überschreitung sind Schutzmaßnahmen
nötig. Messgeräte müssen die Feldstärken also
bewerten und die Einzeleinflüsse korrekt summieren. Denn im Hochfrequenzbereich – wie
z.B. in der Umgebung von Sendeanlagen – sind
in der Regel viele Frequenzen „in der Luft“.
Persönliche Feldmonitore, am Körper getragen,
können in solchen Fällen das Personal vor zu
hohen Feldstärken warnen.
Auch nichtthermische Wirkungen sind frequenzabhängig. Die EMF-Richtlinie definiert
deshalb frequenzabhängige Auslöseschwellen
für den Frequenzbereich von 1 Hz bis 10 MHz:
Niedrige Auslöseschwellen, oberhalb derer sensorische Wirkungen – vorübergehende Störung
der Sinnesempfindungen – auftreten können,
und hohe Auslöseschwellen, oberhalb derer
droht die Gesundheitsbeschädigung. Bereits bei
Überschreitung der niedrigen Auslöseschwellen
sind Schutzmaßnahmen nötig; die Überschreitung der hohen Auslöseschwellen muss durch
Präventivmaßnahmen unterbunden werden.
Arbeitgeber in der Pflicht
Neu an der EMF-Richtlinie ist, dass der
Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine Risi-
kobewertung durchführen muss. Allerdings
muss nicht immer und überall gemessen
werden. In vielen Fällen wie beispielsweise bei
Büroarbeitsplätzen oder in Laboratorien, die
nur Schwachstromgeräte betreiben, reichen die
Konformitätsangaben (CE-Kennzeichnung)
der Gerätehersteller aus. Aber auch hier soll
man die Summe der Exposition prüfen.
Andernfalls muss gemessen werden. Bei
Überschreitung der Auslöseschwellen muss der
Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen: Technisch
durch alternative Verfahren, Abschirmungen, persönliche Schutzausrüstungen, oder
organisatorisch durch Zugangskontrollen,
Beschränkung der Aufenthaltsdauer, Betriebsanweisungen u. ä.
Die EMF-Richtlinie nennt keine konkreten
Schutzmaßnahmen und keine Ausführungsdetails. Deshalb werden mit Spannung die
Leitfäden erwartet, die die EU-Kommission
spätestens sechs Monate vor Ende der Umset-
zungsfrist bereitstellen will, um die Durchführung der Richtlinie zu erleichtern. Sie betreffen
Berechnungsmethoden, vereinfachte Verfahren
für kleine und mittlere Unternehmen sowie
formale Bedingungen, die der Arbeitgeber zu
erfüllen hat. An der Messtechnik selbst wird
sich dadurch nichts ändern.
Narda Safety Test Solutions bietet ein umfangreiches Messgeräteprogramm zum Nachweis
der 2013/35/EU-Konformität von Arbeitsplätzen: Breitbandige Messgeräte mit automatischer Berücksichtigung der frequenzabhängigen Auslöseschwellen, selektive Messgeräte für
die Analyse einzelner Feldquellen und Beurteilung der gesamten Feldbelastung. Persönliche
Monitore, am Körper getragen, warnen bereits,
bevor ein Bereich mit zu hohen Feldstärken
betreten wird. Zur weiteren Auswertung, Dokumentation und Verwaltung der Ergebnisse
stellt Narda geeignete Software bereit.
www.narda-sts.com