Mini-Job: Einordnung zur Sozialversicherung Um eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei der Einstellung von geringfügig und kurzfristig Beschäftigten zu vermeiden, hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) eine Checkliste veröffentlicht. Diese soll zum einen als Arbeitshilfe zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers und zum anderen bei Betriebsprüfungen als Beleg dafür dienen, dass eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht auf Fahrlässigkeit des Arbeitgebers beruht. So kann der Betriebsprüfer dann schnell und eindeutig erkennen, dass die falsche Einordnung auf falschen oder unvollständigen Angaben des Arbeitnehmers beruht. Außerdem enthält die Checkliste den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet ist, gegenüber dem Arbeitgeber alle für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung erforderlichen Angaben zu machen und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Dies ist notwendig, um den Arbeitnehmer bei eventuellen Falschangaben für die falsche versicherungsrechtliche Einordnung und den damit verbundenen Nachforderungen in Haftung nehmen zu können. Schließlich ist in der Checkliste auch der Hinweis aufgenommen, dass ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen diese Pflicht eine mit Bußgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit darstellt.
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