Um eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei der

Mini-Job: Einordnung zur Sozialversicherung
Um eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bei der Einstellung von
geringfügig und kurzfristig Beschäftigten zu vermeiden, hat der Unternehmerverband
Deutsches Handwerk (UDH) eine Checkliste veröffentlicht. Diese soll zum einen als
Arbeitshilfe zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung des Arbeitnehmers und
zum anderen bei Betriebsprüfungen als Beleg dafür dienen, dass eine falsche
sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht auf Fahrlässigkeit des Arbeitgebers
beruht.
So kann der Betriebsprüfer dann schnell und eindeutig erkennen, dass die falsche
Einordnung auf falschen oder unvollständigen Angaben des Arbeitnehmers beruht.
Außerdem enthält die Checkliste den ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der
Arbeitnehmer gesetzlich dazu verpflichtet ist, gegenüber dem Arbeitgeber alle für die
sozialversicherungsrechtliche Einordnung erforderlichen Angaben zu machen und
die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Dies ist notwendig, um den
Arbeitnehmer bei eventuellen Falschangaben für die falsche versicherungsrechtliche
Einordnung und den damit verbundenen Nachforderungen in Haftung nehmen zu
können. Schließlich ist in der Checkliste auch der Hinweis aufgenommen, dass ein
Verstoß des Arbeitnehmers gegen diese Pflicht eine mit Bußgeld bedrohte
Ordnungswidrigkeit darstellt.