„Wertschätzung der Beschäftigten muss sich in der Praxis beweisen!“

Nr. 8
10. Juni 2015
BDZ aktuell
„Wertschätzung der Beschäftigten muss sich in der Praxis beweisen!“
Herausgeber:
BDZ
Deutsche Zoll- und
Finanzgewerkschaft
Friedrichstr. 169–170
10117 Berlin
Dieter Dewes
Bundesvorsitzender
Tel.: 030 - 40 81 66 00
Fax: 030 - 40 81 66 33
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bdz.eu
Nach den vom BDZ erzielten Fortschritten bei der Personalausstattung in den
sicherheitsrelevanten Bereich des Zolls zeichnen sich in der Bundesfinanzverwaltung auch auf dem Gebiet der Frauen- und Familienpolitik Verbesserungen
ab. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes wurde von der Leitungsebene des
Bundesfinanzministeriums über das Vorhaben informiert, weitere konkrete
Maßnahmen zur Steigerung der Wertschätzung der Beschäftigten zu ergreifen.
Vorgesehen ist, flächendeckend Instrumente einzusetzen, mit denen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern, der Abbau bestehender Benachteiligungen und eine diskriminierungsfreie Teilhabe Schwerbehinderter erreicht werden soll.
Im Rahmen des Zollverwaltungszielekatalogs
2015 hat das Bundesfinanzministerium auf
der Grundlage der Mitarbeiterbefragung 2012
Maßnahmen erarbeitet, mit denen die Mitarbeiterzufriedenheit spürbar gesteigert und
die Erledigung der Kernaufgaben der Zollverwaltung nachhaltig verbessert werden soll. In
diesen „Steuernden Hauptprozess“, der durch
die Führungskräfte des Zolls erfüllt werden
soll, wird auch das Gesundheitsmanagement
einfließen, dessen Weiterentwicklung der
BDZ weiterhin mitgestalten wird.
Gesamtgesellschaftlich gewinnt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zunehmend an
Bedeutung und ist für Nachwuchskräfte ein
durchschlagendes Argument bei der Auswahl
des Ausbildungs- und Arbeitsplatzes. Vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels
wird dieses Thema in Zukunft immer mehr in
den Fokus rücken. Das Ziel, Beruf und Familie besser zu vereinbaren, umfasst nicht nur
die Betreuung von Kindern, sondern auch die
Pflege von Angehörigen. Unter dem Begriff
Familie ist dabei nicht nur die klassische Familie zu verstehen, sondern eine feste soziale
Bindung. Zu den vom BDZ befürworteten und
nun umzusetzenden Maßnahmen gehört die
verstärkte Einführung von Telearbeitsplätzen,
Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten durch
Gleitzeitregelungen sowie die Schaffung von
Plätzen für die Kinderbetreuung.
Seit Jahren hatte der BDZ wirksame Anreize
gefordert und Anregungen gegeben, um eine
bessere Förderung der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu erreichen und dabei
regionale Erfolge errungen. Auf gewerkschaftliche Initiative gelang es, zunächst die Bun-
desfinanzdirektion Nord von der Notwendigkeit zu überzeugen, externen Sachverstand
hinzuziehen und das Audit „berufundfamilie“
der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung zu verleihen. Weitere Bundesfinanzdirektionen haben
sich diesem Anliegen angeschlossen. Auch
das Bundesfinanzministerium gehört nach
Audit-Kriterien zum Kreis der familienfreundlichen Arbeitgeber. Ziel war und bleibt es, alle
Dienststellen der Bundesfinanzverwaltung
durch das Audit zertifizieren zu lassen.
Im Rahmen des Audits wird zunächst eine
Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen
Maßnahmen durchgeführt. Danach werden
gemeinsam mit der Verwaltung unter Beteiligung der Interessenvertretungen Ziele für
eine Verbesserung der Vereinbarkeit erarbeitet und entsprechende Zielvereinbarungen
definiert. Die Umsetzung der Zielvereinbarungen wird nach einem Jahr überprüft und
nach drei Jahren einer Re-Auditierung unterzogen und gegebenenfalls neue Ziele vereinbart.
Das Verfahren bei der Umsetzung des Zollverwaltungszielekatalogs 2016 sieht vor, dass
die Leitungen der Bundesfinanzdirektionen,
des Zollkriminalamts, des Bildungs- und Wissenschaftszentrums sowie der Hauptzollämter
und Zollämter die Zielerreichung in Form
einer Selbsteinschätzung bewerten müssen
und die Beschäftigten im Rahmen der regelmäßigen Mitarbeiterbefragungen zu ihrer
Einschätzung zu befragen haben. Dewes betonte: „Jetzt muss die Praxis beweisen, dass
es dem Bundesfinanzministerium mit dem
Vorhaben der Wertschätzung der Beschäftigten ernst ist.“