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18.01.2016
Nach BRH-Kritik: BDZ ist Sprachrohr der hauptamtlich Lehrenden der Bundesfinanzverwaltung
Nachdem das Bundesfinanzministerium auf die Kritik des Bundesrechnungshofs (BRH)
mit dem Entwurf einer Neuregelung der Arbeitszeitrichtlinie und Lehrdeputatsrichtlinie mit
dem Ziel einer signifikanten Steigerung der individuellen Lehrverpflichtung reagiert hat,
hat der BDZ eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Interessen der hauptamtlich Lehrenden
artikuliert. Die BDZ-Arbeitsgruppe, die bereits seit Dezember 2015 tagt, ignoriert dabei
nicht den Handlungsbedarf, der sich aus dem Bericht des BRH ergibt. Der BDZ setzt sich
aber dafür ein, dass sich zusätzliche Belastungen der hauptamtlich Lehrenden in Grenzen
halten, indem anrechenbare Tatbestände in größtmöglichem Umfang erhalten bleiben.
Damit ist der BDZ als einziger kompetenter gewerkschaftlicher Ansprechpartner ein
Sprachrohr auch dieser Beschäftigtengruppe der Bundesfinanzverwaltung.
Die derzeit gültige Richtlinie über die Arbeitszeit
der hauptamtlich Lehrenden des Fachbereichs
Finanzen sowie des Bildungs- und Wissenschaftszentrums wurde im Jahre 2012 vom BRH geprüft.
Diese Prüfung ergab aus Sicht des BRH zahlreiche zu beanstandende Punkte. Hauptkritikpunkt
war, dass die ca. 370 Lehrenden des Fachbereichs Finanzen sowie des Bildungs- und Wissenschaftszentrums bei einer Vorgabe von jährlich
684 bis 700 Lehrveranstaltungsstunden pro Jahr
nur durchschnittlich 516 bis 530 Lehrveranstaltungsstunden leisten.
Im Ergebnis wurde das Bundesfinanzministerium aufgefordert, eine Neuregelung zu treffen, die
die individuelle Lehrverpflichtung signifikant steigert. Die künftige Neuregelung sollte klar zwischen dem Fachbereich Finanzen sowie dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum unterscheiden. Des Weiteren sollte der „Vorlesungs-Output“ nicht durch großzügige Anrechnung von Verteilzeiten und zusätzlichen Büro- und Besprechungspauschalen reduziert werden.
Daraufhin entwarf das Bundesfinanzministerium in Zusammenarbeit mit dem Bildungs- und Wissenschaftszentrum eine Neuregelung, in der die zusätzlich anrechenbaren Tatbestände von
25 auf 14 reduziert worden sind, die dann wiederum dem BRH vorgelegt wurde.
Der BRH prüfte diese Regelung und mahnte an, dass auch damit der „Vorlesungs-Output“ nicht
signifikant gesteigert werde, da im Ergebnis nur ca. 550 Vorlesungsstunden prognostiziert wurden. Das Bundesfinanzministerium wurde daher erneut aufgefordert, die Ermäßigungstatbestände so zu reduzieren, dass eine Regellehrverpflichtung erreicht wird, die der Vereinbarung der
Kultusministerkonferenz entspricht.
Da die Forderungen des BRH, nämlich eine Regelung zu schaffen, wonach die Regellehrverpflichtung der Kultusministerkonferenz nicht zur Ausnahme, sondern zur Regel wird, vom Bundesfinanzministerium nicht erfüllt worden waren, wurden die Prüfergebnisse im Jahr 2014 dem
Haushaltsausschuss des Bundestags und als dessen Unterausschuss dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgetragen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss fasste den Beschluss, wonach die vom Bundesfinanzministerium zu überarbeitende Richtlinie im Fachbereich Finanzen unter Beteiligung des BRH so angepasst wird, dass die Regellehrverpflichtung entsprechend der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz erreicht wird.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169, 10117 Berlin, V.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender
18.01.2016
Von Oktober 2014 bis Mai 2015 führte das Bundesfinanzministerium Datenerhebungen mit Auswertungen und mehrere Besprechungen durch, an denen auch Vertreterinnen und Vertreter des
Bildungs- und Wissenschaftszentrums sowie die Personal- und Schwerbehindertenvertretung
teilnahmen. So wurde Mitte Mai 2015 dem Rechnungsprüfungsausschuss eine Regelung vorgelegt, die aus Sicht des BRH alle Anforderungen erfüllt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss nahm diese Regelung zustimmend zur Kenntnis, da diese
jetzt im Wesentlichen der Regellehrverpflichtung der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz
und dem Anliegen des Ausschusses entspricht.
In den folgenden Monaten fanden weitere Gespräche statt, bei denen die Regelung nochmals
verändert worden ist. Im November 2015 legte das Bundesfinanzministerium diese Regelungen
dem Hauptpersonalrat zur Zustimmung vor.
Die vom BDZ gebildete Arbeitsgruppe, die eingesetzt wurde, da die Regelungen sehr komplex
sind, tagte am 2. und 3. Dezember 2015 in Sigmaringen und arbeitete wesentliche Punkte heraus. Ein weiteres Treffen ist geplant, um eine fundierte Stellungnahme vorzubereiten. Bevor die
Regelung im Gremium des Hauptpersonalrats diskutiert wird, findet ein Meinungsaustausch mit
dem Bundesfinanzministerium statt, der für die zweite Januarhälfte 2016 vorgesehen ist.
Der BDZ-Arbeitsgruppe gehören an:
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Thomas Rasche (BDZ-Ortsverband BWZ Münster)
Christoph Traube (BDZ-Ortsverband Stuttgart)
Thomas Schwörer (BDZ-Ortsverband Sigmaringen)
Thomas Krämer (BDZ-Ortsverband Sigmaringen)
Der Hauptpersonalrat mit seiner BDZ-Mehrheit wird sich an der Stellungnahme der BDZArbeitsgruppe orientieren.
Wir werden weiter berichten.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169, 10117 Berlin, V.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender