Drucknsicht - BDZ Deutsche Zoll

25.02.2016
BDZ setzt hohe Erwartungen in Verhandlungen über das Seniorenbetreuungskonzept
Aus dem Bundesfinanzministerium ist dem BDZ bekannt geworden, dass das von ihm
initiierte und von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zugesagte Seniorenbetreuungskonzept umgesetzt werden soll. Wie berichtet, hatte Schäuble diese Entscheidung
bei der BDZ-Forumsveranstaltung am 12. Oktober 2015 verkündet. Unter enger Einbeziehung des BDZ soll der Entwurf eines entsprechenden Erlasses erstmals mit allen Führungskräften der Bundesfinanzverwaltung in einer Tagung vom 1. bis 3. März 2016 beraten werden, an der auch BDZ-Bundesvorsitzender und HPR-Vorsitzender Dieter Dewes
teilnehmen will. Es schließt sich ein personalvertretungsrechtliches Beteiligungsverfahrens an. Als einzige Gewerkschaft hat der BDZ dieses Anliegen seit Jahren konsequent
verfolgt und setzt hohe Erwartungen in die laufenden Verhandlungen. Dewes begrüßt,
dass endlich Bewegung in dieses wichtige Thema kommt und eine Umsetzung in greifbare Nähe rückt.
Bisher regeln jahrzehntealte Erlasse des Bundesfinanzministeriums die Möglichkeiten der
Beratung von Versorgungsempfängerinnen
und -empfängern bei Fragen, Problemen oder
Unklarheiten rund um Beihilfe, Versorgung und
andere Themenfelder. Die Praxis stellt sich
äußerst unbefriedigend dar. So werden dem
BDZ seit langem bundesweit negative Beispiele geschildert, dass Auskünfte nicht eingeholt
werden können, weil konkrete Ansprechpartner
weder bekannt noch erreichbar sind und Betroffene nicht wissen, an wen sie sich im Zweifelsfall wenden sollen.
Diese Fälle hat der BDZ detailliert aufbereitet und dem Bundesfinanzministerium regelmäßig
vorgetragen, um die Brisanz des Anliegens deutlich zu machen. Vereinzelte Ansätze der Bundesfinanzverwaltung scheiterten, weil sie aus rechtlichen Gründen verworfen wurden. Der BDZ
ließ aber in seinen Aktivitäten nicht nach und bestand auf Umsetzung dieses Vorhabens, bis
Schäuble positiv darüber entschied.
Im Rahmen des Seniorenbetreuungskonzepts sollen Pensionärinnen und Pensionäre – wie
vom BDZ gefordert – in Zukunft beispielsweise bei Schriftwechseln, beim Auffinden und Ausfüllen von Formularen und deren Weiterleitung gezielt unterstützt werden. Aus Sicht der Hauptzollämter ist diese Aufgabe in Zukunft sinnvoll nur wahrnehmbar, wenn umfassend Informationen an die örtliche Ebene übermittelt werden. Anderenfalls wäre eine kontinuierliche Beratung
der Pensionärinnen und Pensionäre eher zufallsabhängig und nicht flächendeckend sicherzustellen.
Aus Fürsorgegründen wird die Notwendigkeit einer Seniorenbetreuung inzwischen auch von
den Hauptzollämtern anerkannt. Da das Thema komplex ist und Probleme durch immer größere
Organisationseinheiten in der Bundesfinanzverwaltung entstehen, soll die Seniorenbetreuung
auf der örtlichen Ebene angesiedelt sein. Informationen sollen von dort strukturiert an die Fragestellerinnen und Fragesteller weitergegeben werden. Die Intensität, in der die Seniorenbetreuung wahrgenommen wird, soll sich nach dem vor Ort ergebenden Bedarf richten.
Über die konkreten Maßnahmen des Seniorenbetreuungskonzepts und den weiteren Entscheidungsprozess werden wir informieren.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169, 10117 Berlin, V.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender