17.03.2016 BDZ beim Beteiligungsgespräch - Deutsche Zoll

17.03.2016
BDZ beim Beteiligungsgespräch: Regelungen zum Sonderurlaub sollen transparenter
werden
Am 15. März 2016 fand im Bundesinnenministerium in Berlin ein Beteiligungsgespräch
der Spitzenverbände über die geplante Änderung der Sonderurlaubsverordnung des
Bundes statt, an dem der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses Beamtenpolitik Axel
Böhning (3.v.l.) für den BDZ teilnahm. Der vorliegende Entwurf zielt vorrangig auf eine
Neustrukturierung der Sonderurlaubsverordnung ab. Dabei sollen auch bisher in Rundschreiben geregelte Sachverhalte in die Verordnung übernommen werden. Der BDZ
bewertet diese Neuaufteilung der Sonderurlaubstatbestände positiv, da sie zu einer er­
höhten Transparenz der Regelungen führt, die Handhabung der Vorschriften erleichtert
und zu mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung führt.
Als wichtiges Signal wertet der BDZ die
geplante Neueinführung eines Anspruchs
auf Sonderurlaub von bis zu neun Arbeitstage in Fällen, in denen für einen pfle­
gebedürftigen nahen Angehörigen im Sinn
des Pflegezeitgesetzes in einer akut auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege organisiert oder eine pflegerische
Versorgung sichergestellt werden muss.
Diese Regelung ermöglicht den Betroffe­
nen, auf kurzfristig auftretende PflegeNotsituationen flexibel zu reagieren und
stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf dar.
Insgesamt wird aus Sicht des BDZ mit der Novellierung der Sonderurlaubsverordnung dem
ehrenamtlichen Engagement in angemessener Weise Rechnung getragen. Entgegen früheren
Überlegungen mit dem Ziel einer restriktiveren Gewährung von Sonderurlaub für gewerk­
schaftliche Zwecke soll es hier zu keinen nennenswerten Einschränkungen kommen. In einem
Großteil der Fälle soll die bislang mögliche Gesamtzahl von bis zu zehn Sonderurlaubstagen
erhalten bleiben. Zudem sollen künftig Beurlaubungen für Zwecke der Aus­ und Fortbildung,
für vereins­, parteipolitische, kirchliche und gewerkschaftliche Zwecke weitgehend anrech­
nungsfrei bleiben.
Einen Bericht über den Verlauf des Beteiligungsgesprächs finden Sie hier. Wir werden weiter
berichten.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft Friedrichstr. 169, 10117 Berlin, V.i.S.d.P.: Dieter Dewes, Bundesvorsitzender