Internationaler Tag der vermissten Kinder: Kriminalpolizei setzt

Internationaler Tag der vermissten Kinder: Kriminalpolizei setzt
Schwerpunkt auf Fahndung, Prävention und Kooperation
Der 25. Mai ist der internationale Tag der vermissten Kinder. In Österreich sind
aktuell 379 Minderjährige abgängig. Die Polizei geht bei deren Auffindung
immer neue Wege und setzt mit dem Kompetenzzentrum für abgängige
Personen (KAP) einen Schwerpunkt auf Ursachenforschung und Prävention
bis hin zur Vernetzung mit anderen Behörden im In- und Ausland.
(Wien, 22. Mai 2015) In Österreich sind die Polizeiinspektionen, die Landeskriminalämter
und das Bundeskriminalamt (.BK) mit der Fahndung nach abgängigen Personen,
umgangssprachlich „Vermisste“, befasst. Die zuständigen Ermittlungseinheiten erheben die
Umstände des Verschwindens, das Motiv, das Alter der vermissten Person, die rechtlichen
Befugnisse und die erforderlichen Kooperationen mit weiteren involvierten Dienststellen,
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Einflussfaktoren, wie die Entwicklung
des Telekommunikations- und des IT-Sektors, der Wegfall von Grenzkontrollen und die
erhöhte Mobilität von Menschen, sind bei der Fahndung nach abgängigen Menschen ebenso
miteinzubeziehen wie die verständlicherweise hohe Erwartungshaltung verzweifelter
Angehöriger und der Bevölkerung.
Für die Abgängigkeit von Minderjährigen gibt es zahlreiche Gründe: Schulische Probleme,
Konflikte mit den Erziehungsberechtigten oder auch jugendlicher Leichtsinn und Auflehnung
gegen Autoritäten. Durch das Verschwinden soll oft ein „Zeichen“ gesetzt werden. Die
meisten Abgängigen tauchen aber erfreulicherweise innerhalb weniger Tage wieder auf.
Mit Stichtag vom 4. Mai 2015 waren in Österreich 866 Menschen als abgängig gemeldet.
Davon waren 379 minderjährig. Rund ein Drittel der Abgängigen in Österreich stammt aus
der Bundeshauptstadt. Erfreulicherweise kann ein Großteil der vermissten Personen
wiederaufgefunden und die Fälle somit erfolgreich geklärt werden. Aus den jahrelangen
Erfahrungen der Ermittler zeigt sich, dass die Gesamtzahl der abgängigen Personen in den
ersten Jahren stark abnimmt. Von den derzeit 203 im Jahr 2014 Vermissten werden in fünf
Jahren nur mehr etwa 20 Personen abgängig sein.
„Die Suche nach Vermissten ist ein Schwerpunkt der Kriminalpolizei. Ich bin selber Mutter
und kann die Sorgen der Eltern sehr gut nachvollziehen. Denn jedes vermisste Kind ist eines
zu viel!“, so Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner. Daher wurde mit 1. September 2013
im .BK das Kompetenzzentrum für abgängige Personen geschaffen. Die Zuständigkeit des
KAP erstreckt sich in erster Linie auf Grundsatzangelegenheiten des Vermisstenwesens,
Servicierung der Dienststellen, Schulung, Koordination und Dialog mit Angehörigen von
Vermissten. Das KAP steht auch für eine Bündelung der Informationen, Beratung sowie
Präventionsarbeit.
Neben der polizeilichen Ermittlungsarbeit ist auch die Einbindung der Öffentlichkeit ein
wichtiger Bestandteil bei der Suche nach Abgängigen. Voraussetzungen für die sogenannte
Öffentlichkeitsfahndung sind die gesetzlichen Bestimmungen nach der Strafprozessordnung
(StPO) und dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG). Die Polizei setzt derzeit neben klassischen
Methoden wie der Lichtbildveröffentlichung in Printmedien und Fernsehen auch zunehmend
auf Neue Medien wie der Facebook-Seite des .BK, der Polizei-App und INFOSCREEN.
INFOSCREEN erreicht mit ihren rund 2.000 Bildschirmen in und um die öffentlichen
Verkehrsmittel in Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Klagenfurt und Eisenstadt 1,4 Millionen
Zuseherinnen und Zuseher pro Woche.
Rasche Unterstützung bietet auch die kostenlose Hotline „116000“, mit der auch die Polizei
kooperiert. Die einheitliche Rufnummer für ganz Europa richtet sich sowohl an Kinder und
Jugendliche, die von zu Hause ausgerissen sind und nicht mehr weiter wissen als auch an
Eltern und Bezugspersonen, deren Kind abgängig ist oder die einen Kindesentzug bzw. eine
Kindesentführung vermuten.
Medienrückfragen:
Mario Hejl, BSc MA
Pressesprecher
Bundeskriminalamt
Tel: +43 (0) 1/24836-985146
Mobil: +43 (0) 664/614 37 44
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www.bundeskriminalamt.at