Abgängige in Österreich

KOMPETENZZENTRUM FÜR ABGÄNGIGE PERSONEN
FAHNDUNG, BERTREUUNG UND PRÄVENTION
BUNDESKRIMINALAMT ÖSTERREICH
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3
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4
ABGÄNGIGE IM JAHR 2014
Im Jahr 2014 wurden insgesamt 7.683 Personen in Österreich abgängig gemeldet. Durch die hervorragende Arbeit der
österreichischen Behörden konnte ein Großteil dieser Fälle, nämlich über 97% aufgeklärt bzw. die abgängigen Personen
wiedergefunden werden. Etwa 203 Personen (2,6%) gelten nach wie vor als noch vermisst.
402 PERSONEN
MIT BEVÖLKERUNGSBETEILIGUNG
AUFGEFUNDEN
2.234 PERSONEN
VON DER POLIZEI
GEFUNDEN
(29,1%)
7.480 PERSONEN
ZURÜCKGEKEHRT
(5,2%)
425 PERSONEN
VERLETZT ODER AUF ANDERE
WEISE AUFGEFUNDEN
(5,6%)
132 PERSONEN
(97,4%)
TOT AUFGEFUNDEN
203 PERSONEN
WEITERHIN ABGÄNGIG
(2,6%)
4.287 PERSONEN
(1,7%)
SELBSTSTÄNDIG
ZURÜCKGEKEHRT
(55,8%)
Betrachtet man die Zahlen der geklärten Abgängigkeitsanzeigen genauer, so nehmen die zurückgekehrten Personen mit
4.287 den größten Teil ein (55,8%). Von der Polizei aufgegriffen bzw. der Aufenthalt des Vermissten festgestellt wurde in
2.234 der Fälle (29,1%). Auch durch die Mithilfe der Bevölkerung konnte ein beachtlicher Teil von 402 Personen (5,2%)
wiedergefunden werden. Etwa 425 Personen (5,6%) wurden verletzt oder auf eine andere Weise aufgefunden.
In 132 Fällen (1,7%) konnten die abgängigen Personen bedauerlicherweise nur mehr tot wiedergefunden werden.
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DEN VERMISSTEN AUF DER SPUR (STICHTAG 4. MAI 2015)
Es gibt viele Gründe für das Verschwinden eines Menschen: Probleme mit den Eltern oder in der Schule, Menschen, die
ein anderes Leben in einer anderen Umgebung führen wollen und untertauchen, aber auch Unfälle und Verbrechen.
Jedes Jahr werden in Österreich fast 8.000 Abgängigkeitsanzeigen erstattet. In den meisten Fällen klärt sich der
Aufenthalt der Abgängigen innerhalb weniger Tage. 866 Menschen sind derzeit im "Elektronischen Kriminalpolizeilichen
Informationssystem" (EKIS) als abgängig gespeichert.
ÖSTERREICH
Im gesamten Bundesgebiet sind aktuell 866 Personen (583 männlich, 283 weiblich) abgängig. Davon sind 379 Personen
minderjährig (239 männlich, 148 weiblich).
*)
ABGÄNGIGE PERSONEN IN ÖSTERREICH
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
866
583
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
379
239
283
148
GESAMTANZAHL
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
5
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6
ABGÄNGIGE IN DEN BUNDESLÄNDERN
Auf den folgenden Seiten werden die im gesamten österreichischen Bundesgebiet abgängigen Personen unterteilt auf die
neun Bundesländer grafisch dargestellt.
Ein Drittel der Abgängigen in Österreich stammt aus der Bundeshauptstadt Wien (289 Personen), gefolgt von
Niederösterreich (125 Personen) und Oberösterreich (99 Personen).
298
175
ABGÄNGIGE PERSONEN
INSGESAMT
MINDERJÄHRIGE
125
98
99
27
21
4
95
16
85
28
83
8
50
19
10
4
SEITE
BURGENLAND
*)
ABGÄNGIGE
PERSONEN
IN BURGENLAND
Im Burgenland sind aktuell
10 Personen (9 männlich,
1 weiblich) abgängig. Davon sind 4 Personen minderjährig
(3 männlich, 1 weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
10
9
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
4
3
1
1
GESAMTANZAHL
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
7
SEITE
8
KÄRNTEN
ABGÄNGIGE PERSONEN IN KÄRNTEN
*)
In Kärnten sind aktuell 50 Personen (34 männlich, 16 weiblich) abgängig. Davon sind 21 Personen minderjährig
(10 männlich, 11 weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
50
34
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
21
10
16
11
GESAMTANZAHL
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
SEITE
NIEDERÖSTERREICH
ABGÄNGIGE PERSONEN IN NIEDERÖSTERREICH
*)
In Niederösterreich sind aktuell 125 Personen (93 männlich, 32 weiblich) abgängig. Davon sind 99 Personen minderjährig
(78 männlich, 21 weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
125
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
99
93
78
32
21
GESAMTANZAHL
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
9
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OBERÖSTERREICH
ABGÄNGIGE PERSONEN IN OBERÖSTERREICH
*)
In Oberösterreich sind aktuell 99 Personen (72 männlich, 27 weiblich) abgängig. Davon sind 29 Personen minderjährig
(18 männlich, 11 weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
99
72
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
18
27
29
11
GESAMTANZAHL
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
SEITE 11
SALZBURG
ABGÄNGIGE PERSONEN IN SALZBURG
*)
In Salzburg sind aktuell 83 Personen (61 männlich, 22 weiblich) abgängig. Davon sind 7 Personen Minderjährig
(4 männlich, 3 weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
83
61
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
3
22
4
7
GESAMTANZAHL
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
SEITE 12
STEIERMARK
ABGÄNGIGE PERSONEN IN DER STEIERMARK
*)
In der Steiermark sind aktuell 85 Personen (53 männlich, 22 weiblich) abgängig. Davon sind 29 Personen Minderjährig
(18 männlich, 11 weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
85
53
22
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
29
18
11
GESAMTANZAHL
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
SEITE 13
TIROL
ABGÄNGIGE PERSONEN IN TIROL
*)
In Tirol sind aktuell 95 Personen (67 männlich, 28 weiblich) abgängig. Davon sind 16 Personen minderjährig (12 männlich,
4 weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
95
67
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
12
28
16
GESAMTANZAHL
4
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
SEITE 14
VORARLBERG
ABGÄNGIGE PERSONEN IN VORARLBERG
*)
In Vorarlberg sind aktuell 21 Personen (18 männlich, 3 weiblich) abgängig. Davon sind 4 Personen minderjährig
(3 männlich, 1 weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
21
18
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
3
3
4
GESAMTANZAHL
1
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
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WIEN
ABGÄNGIGE PERSONEN IN WIEN
*)
In Wien sind aktuell 298 Personen (175 männlich, 123 weiblich) abgängig. Davon sind 178 Personen minderjährig
(93 männlich, 85weiblich).
GESAMTANZAHL DER ABGÄNGIGEN PERSONEN
UND AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
298
175
ANZAHL DER ABGÄNGIGEN
MINDERJÄHRIGEN UND
AUFTEILUNG NACH DEM GESCHLECHT
178
93
123
85
GESAMTANZAHL
DAVON MINDERJÄHRIGE
*)STICHTAG 4. MAI 2015
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WANN GILT EINE PERSON ALS ABGÄNGIG?
In der Regel wird eine Person, die ihrem gewohnten Umfeld fernbleibt, von Angehörigen oder Bekannten bei der örtlich
zuständigen Polizeidienststelle als abgängig gemeldet.
DABEI SPIELT DIE DAUER DER ABGÄNGIGKEIT KEINE ROLLE!
Die Polizei leitet sofort eine Fahndung ein, wenn
befürchtet wird, dass Suizidgefahr besteht oder die abgängige Person Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalls
geworden sein könnte,
die abgängige Person auf Grund einer psychischen Behinderung hilflos ist oder Leben oder Gesundheit anderer
ernstlich und erheblich gefährdet oder
wenn es sich um eine Minderjährige oder einen Minderjährigen handelt und ein Ersuchen eines berechtigten
Elternteils vorliegt (§ 162 Abs. 1 ABGB).
WAS UNTERNIMMT DIE POLIZEI?
Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung eines Vermisstenfalles durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion. Abhängig von
den Umständen des Falles werden die Fahndungsmaßnahmen auch von den Landeskriminalämtern durchgeführt.
Die Angaben der anzeigenden Person dienen der Polizei als Grundlage für die erste Beurteilung der Situation. Dabei ist
jeder Hinweis wichtig!
Basierend auf diesen Informationen werden die Suchmaßnahmen unverzüglich eingeleitet. Die Daten zur abgängigen
Person werden im österreichischen Fahndungssystem (EKIS) sowie im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert
und sind dadurch sofort in allen Schengen-Staaten abrufbar.
Wird eine Person unter 18 Jahren als abgängig gemeldet, setzt die Polizei in jedem Fall – auch ohne spezielle
Gefährdungslage – die ersten Schritte, sofern ein entsprechendes Ersuchen eines berechtigten Elternteils vorliegt (§ 162
Abs. 1 ABGB).
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MIT FINGERSPITZENGEFÜHL
Das Verschwinden einer nahestehenden Person kann für die Betroffenen ein traumatisierendes Ereignis darstellen. Jede
Abgängigkeit wird daher von der Polizei mit großer Sorgfalt und Sensibilität bearbeitet.
INTERNATIONALE FAHNDUNG
In Vermisstenfällen, bei denen sich die abgängige Person im Ausland aufhalten könnte, wird auch das
Bundeskriminalamt (.BK) tätig: die Fahndungs- oder Auskunftsersuchen werden an andere Staaten weitergeleitet und
erforderlichenfalls wird eine weltweite Fahndung veranlasst.
Das .BK ist umgekehrt aber auch Schnittstelle bei Ersuchen ausländischer Polizeidienststellen um Mitfahndung nach
Vermissten. Die notwendigen Abgleiche mit den nationalen DNA- und Fingerabdrucksammlungen werden ebenfalls vom
.BK veranlasst.
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KOMPETENZZENTRUM FÜR ABGÄNGIGE PERSONEN (KAP)
Seit September 2013 besteht im .BK das Kompetenzzentrum für abgängige Personen (KAP), in dem die Abgängigenfahndung durch eine Bündelung von Informationen optimiert wird. Dazu werden auch Lagebilder zu Abgängigkeitsfällen
in Österreich erstellt.
Das KAP kümmert sich um Grundsatzangelegenheiten des Vermisstenwesens mit dem Ziel, die österreichischen
Sicherheitsdienststellen optimal zu servicieren und zu unterstützen und dient als Ansprechstelle für alle
Polizeidienststellen bei Themen wie Kindesentziehung, Sorgerechtsproblematik und anderen Fragen im Zusammenhang
mit Abgängigkeit.
Zu den Aufgaben zählen weiters:
Erstellung von statistischen Auswertungen und Lagebildern
Gestaltung und Optimierung von Geschäftsprozessen
Vernetzung mit anderen Behörden und Organisationen im In- und Ausland
Entwicklung und Umsetzung von Möglichkeiten der Angehörigenbetreuung
Qualitäts-, Informations- und Beschwerdemanagement
Mitwirkung an der Entwicklung von zielgruppenorientierten Präventionsmaßnahmen
KONTAKT
Bundeskriminalamt (.BK)
Kompetenzzentrum für Abgängige Personen und Interpolfahndung (KAP)
Josef Holaubek Platz 1
1090 Wien
[email protected]
[email protected] (24-Stunden erreichbar)
www.bundeskriminalamt.at
www.facebook.com/bundeskriminalamt#