INAH Master neu Seite 2 Stand: 03.07.2015 Ausgabe Ausgabe 1219 Juli 2015 Mit Einführung der EU Arbeitszeitrichtlinie beginnt eine neue Zeitrechnung Grundbetrieb zuzurechnen sind - und nur für den Grundbetrieb steht die EU-AZR. Auf der Basis einer entsprechenden, europaweit geltenden Arbeitszeitregelung wird zum 1. Januar 2016 mit der „Arbeitszeitverordnung Soldat“ eine gesetzliche Dienstzeitregelung in Kraft gesetzt, die flankierend dem Gesundheitsschutz für alle Soldatinnen und Soldaten Rechnung tragen soll. Brigadegeneral Uwe Nerger, Abteilungsleiter für Personal, Organisation und Truppenpsychologie im Kommando Heer, erklärt in dieser INAH den aktuellen Sachstand. Herr General, Warum ist die Einführung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie etwas Besonderes? Die Einführung der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie (EU-AZR) beginnt auch für das Heer eine neue Zeitrechnung, denn erstmalig findet eine gesetzliche Dienstzeitregelung Eingang in unseren dienstlichen Alltag. Mit ihr rücken die Gesundheit und die persönlichen Belange der Soldatinnen und Soldaten mehr in das Blickfeld der Dienstgestaltung. Der Schutz der Gesundheit jedes Einzelnen erhält die gebührende hohe Priorität - jeder Einzelne kann sich als Mensch ein Stück mehr im Mittelpunkt stehen sehen. Lassen Sie es mich in der einfachen Heeresaufklärersprache sagen: die Zeit, in der ich Soldat wurde, prägte den Satz: „Die Hälfte seines Lebens wartet der Soldat vergebens.“ War dieses Fünkchen Wahrheit damals vielleicht ein Produkt von GedankenBrigadegeneral Uwe Nerger. Als Abteilungsleiter III im Kommando Heer ist er losigkeit, so muss dieser Satz im Sprachgebrauch der jungen verantwortlich für die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie im Heer. Kameraden / Kameradinnen „mega-out“ sein müssen. So etwas Was wird sich grundsätzlich ändern? findet im Heer nicht statt. Der Dienst im Heer wird ein Stück weiter attraktiver werden. Jeder im Grundbetrieb mehrgeleistete Dienst wird in Stunden erfasst und zeitlich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen. Eine finanzielle Vergütung muss im Sinne der Zielsetzung der EU-AZR im Heer die Ausnahme bleiben. Mit 48 Stunden wird eine klare Grenze für die maximale Anzahl von Stunden definiert, die ein Soldat im Jahreswochendurchschnitt – und ich muss noch einmal betonen: im Grundbetrieb! - leisten darf. Wie geht es nun weiter? Nachdem der rechtliche Rahmen (§ 30 c Soldatengesetz) gesetzt worden ist, entsteht nunmehr ein Gebäude von Verordnungen, Weisungen und Durchführungsbestimmungen für eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen in den Streitkräften. Wir werden diese Bestimmungen für das Heer so umsetzen, dass sie verständlich sind. Insbesondere für die Ebene der Einheit, also Die Zeit läuft: ab Januar 2016 gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie für die gesamte für den Chef und Spieß ist das wichtig, denn dort wird die ErfasBundeswehr. sung der Dienstzeit, die Einhaltung der Arbeitszeit und auch die transparente Regelung des Ausgleiches der erworbenen AnsprüWir unterscheiden zukünftig zwischen Dienst, der dem Anwen- che verantwortet. dungsbereich der EU-AZR unterliegt (Grundbetrieb) und Dienst, Ich hoffe, dass im Sommer die „Schießgrundlagen“ für unseren der nicht von deren Regelungen erfasst wird. Im Folgenden wer- Beginn der Umsetzung als Basis für die Anwendung in der Trupde ich in großen Teilen auf den Anwendungsbereich eingehen. pe geschaffen sind. Das Ministerium beginnt im September mit Denn: mit dem Dienst außerhalb des Anwendungsbereiches sind einer Folge von Informationsveranstaltungen für die Einheitsbesonders definierte Ausbildungs- und Übungsabschnitte und und Verbandsebene. Ich kann den Vorgesetzten und dem FachEinsätze bzw. einsatzgleiche Verpflichtungen gemeint, die die personal die Teilnahme nur dringend anraten. Besonderheit unseres Dienens ausmachen, aber nicht dem INAH Master neu Seite 2 Stand: 03.07.2015 Ausgabe Ausgabe 1219 Juli 2015 Ist das nicht ein bürokratischer Moloch? Ja! Die Anzahl der genannten Dokumente, mag zunächst erschrecken, aber damit müssen und können wir umgehen. Letztlich dient alles einem Ziel – klare Definition und Abgrenzung der jeweiligen Dienste, ihrer Ausgleichsregelungen und der nachvollziehbaren Dokumentation der geleisteten „Stunden“ so, dass sowohl dem Gesundheitsschutz jedes Einzelnen entsprochen wird als auch die Einsatzbereitschaft des Heeres erhalten bleibt. Vor welchen Herausforderungen steht das Heer in Bezug auf die Einführung der EU-AZR? das und was bedeutet das für das Heer? Zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte hat der Gesetzgeber im § 30c Absatz 4 Nummer 1 - 5 Soldatengesetz vorgesehen, bestimmte Tätigkeiten nicht dem Anwendungsbereich der EU-AZR zuzurechnen, also „Ausnahmetatbestände“ definiert, bei denen die Regelungen dieser Richtlinie nicht greifen werden und bei denen die Grenzen zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit und Höchstarbeitszeit übertreten werden können. Dazu zählen u.a. Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen, aber auch Übungen an den zentralen Ausbildungseinrichtungen des Heeres, wie bspw. dem Gefechtsübungszentrum Heer. Hier unterliegt die Übungstruppe den Ausnahmeregelungen und daher erfolgt auch hier zwar grundsätzlich ein Ausgleich in Freizeit, aber eben in dem bisher bekannten Umfang von „kleinen“ und „großen“ Fällen sowie mindestens einem Tag in Freistellung je Vorhaben, wie wir es aus dem Dienstzeitausgleichserlass kennen. Die finanzielle Vergütung bleibt die Ausnahme, ohne dass die Dienstzeit in diesen Fällen auf die maximale durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden anrechnen würde. Die Ausnahmetatbestände müssen und werden Ausnahmen bleiben, um einen größtmöglichen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Soldatinnen und Soldaten zu gewährleisten. Besondere zeitliche Belastungen sind auf ein Minimum zu beschränken und die Jahresplanung der Einheiten muss für Phasen erhöhter Belastung/zeitlicher Inanspruchnahme auch solche Abschnitte vorsehen, in denen Möglichkeiten für Ausgleich in Freizeit bestehen. Grundsätzlich müssen wir davon ausgehen, dass die personelle Verfügbarkeit des Heeres abnehmen wird, weil weniger Arbeitszeit zur Verfügung steht und auch die Tagesdienststärke sinken wird, da es die Verpflichtung zum Ausgleich von Mehrarbeit durch Freistellung gibt – und zwar dort, wo sie anfällt. Wir haben daher intensiv die Handlungsfelder analysiert, in denen sich die neuen Regelungen auswirken werden. Für einige Bereiche sind Umsetzungen bereits entschieden worden, andere folgen in den kommenden Monaten. In jedem Fall begleiten wir die Einführung der Bestimmungen sehr eng, um im Falle neuer und neuester Erkenntnisse und Entwicklungen schnell Anpassungen vornehmen zu können. Ich appelliere an Sie vor dem Hintergrund dieses tiefgreifenden Einschnitts in den dienstlichen Alltag zu hoher Flexibilität, großer Offenheit und ein wenig Gelassenheit und Geduld. Wir werden aus vielen Gründen zum 01. Januar 2016 mit einem „Prototypen“ fahren. Ergänzungen und Fazit zur Einführung der EU-AZR: Ein gerade laufender Pilotversuch in sechs Dienststellen wird zusätzliche Erkenntnisse bringen. Fakt ist, dass ab dem 1. Januar 2016 folgende Regelungen im Grundbetrieb (Ausnahmen aus dienstlichen Gründen, wie z.B. Wir sind in den letzten Monaten aber nicht untätig gewesen. Nachtschießen) umgesetzt werden: Konkret haben wir in der Dienstpostenausstattung der Grund• Höchstarbeitszeit von 13 Stunden täglich, ausbildungseinheiten nachgesteuert. Hier richten wir nicht nur ein weiteres Zugäquivalent mit 5 Dienstposten ein, sondern redu- • eine zusammenhängende Mindestruhezeit von 11 Stunden je Tag, zieren auch die Inhalte der Grundausbildung um 50 Stunden. • Wir haben die Ausbildungsorganisation und -inhalte unserer eine tägliche Ruhepausenregelung (nach sechs Std. mind. 30 mehr als 700 unterschiedlichen Trainingstypen untersucht. In min, nach neun Std. weitere 15 min), über 100 Fällen wird es zu Anpassungen hinsichtlich Dauer und • regelmäßige durchschnittliche Höchstarbeitszeit (48 Wochenstunden im Zeitraum von 12 Monaten), Inhalt kommen müssen. • Es gibt in der Bundeswehr aber auch „lose Enden“. Wir können eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 24 StunIhnen noch nicht belastbar sagen, was die Frage der vollumfäng- den pro Woche, lichen Übernahme der militärischen Wachen durch private • Vergütung von nicht durch Freistellung ausgleichbarer MehrDienstleister in den Standorten des Heeres anbelangt. Das wird arbeit mit nach Dienstgradgruppen gestaffelten Stundensätzen von 11,99€ bis 26,77€ (brutto). noch Jahre dauern. Wir werden auch nicht zum Jahreswechsel 2015/2016 in allen Die Bundeswehr im Allgemeinen und wir im Besonderen bohren Dienststellen eine allen Belangen (z.B. Langzeitkonto) gerecht hier ein dickes Brett. Es wird uns noch einigen Schweiß kosten, werdende, automatisierte Arbeitszeiterfassung haben, eher im bis wir da sein werden, wo wir hinwollen. Es gilt, auf allen EbeJahre 2018. Wir werden aber eine Übergangslösung schaffen, mit nen und bei allen Beteiligten um Verständnis zu werben, dass es der wir die Zeit überbrücken können und werden. So hoffe ich auf unserem gemeinsamen Weg noch einige Steine beiseite zu jedenfalls. räumen gibt. Aber das Ziel muss es uns allen wert sein. Gemäß den bereits vorliegenden Informationen soll es Die INAH wird weiter zur Einführung der EU-Arbeitszeitauch Ausnahmen von den Regelungen geben. Welche sind richtlinie berichten. Impressum: Herausgeber: PIZ H Referat StratKom Intranet: Neuausrichtung des Heeres Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg Email: [email protected] AllgFSpWNBw: 8221-1553
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