Europäische Kommission - Pressemitteilung Feierliche Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris in New York – EU ruft zur raschen Ratifizierung auf Brüssel, 21. April 2016 Die Europäische Union unterzeichnet am Freitag, dem 22. April, in New York das Pariser Übereinkommen über den Klimawandel. Die Unterzeichnungszeremonie erfolgt auf Einladung von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und schließt sich an die Annahme des ersten universellen Klima-Übereinkommens der Welt an, dem am 12. Dezember 2015 in Paris 195 Länder zugestimmt hatten. Die Europäische Union hat als erste große Wirtschaftsmacht ihre Verpflichtung im Vorfeld der Pariser Klimakonferenz COP21 vorgestellt und hofft nun, dass das Übereinkommen zügig ratifiziert wird und in Kraft tritt. Der für die Energieunion zuständige Vizepräsident der Kommission, Maroš Šefčovič, und der für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar Miguel Arias Cañete werden im Auftrag von Präsident Jean-Claude Juncker an dem Festakt teilnehmen. Vizepräsident Šefčovič und die niederländische Umweltministerin Sharon Dijksma werden das Übereinkommen im Namen der Europäischen Union unterzeichnen, und Kommissar Arias Cañete wird eine Erklärung im Namen der Europäischen Union abgeben. Vizepräsident Šefčovič sagte in Brüssel: „Mit unserer Unterschrift unterzeichnen wir in erster Linie die Verpflichtungen, die wir in Paris eingegangen sind, und zeigen so deutlich, dass wir uns für einen tiefgreifenden, disruptiven Übergang zu einer Wirtschaft und einer Gesellschaft engagieren, die wenig CO2-Emissionen verursachen. Dieser Übergangsprozess kann nun nicht mehr umgekehrt oder aufgehalten werden. Weltweit sind die ersten Veränderungen erkennbar. Europa ist ein Teil hiervon und wird auch künftig eine der treibenden Kräfte sein. Deswegen muss es uns gelingen, die Energieunion und damit die Bedingungen für die künftigen Chancen, die Innovation und die Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, die mit diesem Übergang verbunden sein werden. Wir müssen die derzeitige Dynamik nutzen.“ Kommissar Arias Cañete erklärte: „Wir haben eine Einigung erzielt, wir werden unsere Unterschrift leisten und wir werden handeln. In Europa haben wir bereits die Aufgabe in Angriff genommen, das Übereinkommen von Paris umzusetzen, und wir werden auch künftig beim globalen Übergang zu einer Wirtschaft mit geringerem CO2-Ausstoß führend sein. Wir werden das Übereinkommen von Paris ratifizieren. Dafür werden wir die Unterstützung unserer 29 Parlamente einholen, indem wir nachweisen, dass wir über den politischen Rahmen verfügen werden, der zur Erfüllung unserer Verpflichtungen notwendig ist. So stellen wir sicher, dass unser Handeln auf einer soliden Rechtsgrundlage beruht. Noch vor dem Sommer wird die Europäische Kommission dem Rat vorschlagen, das Übereinkommen von Paris im Namen der Europäischen Union zu ratifizieren.“ Während seines Besuchs in New York wird Vizepräsident Šefčovič bei einem bilateralen Treffen mit dem UN-Generalsekretär Ban Ki-moon und dem Untergeneralsekretär und Exekutivdirektor des UNEP, Achim Steiner, zusammenkommen, um die Folgemaßnahmen zum Klimagipfel COP21 zu erörtern. Außerdem wird er mit Michael Bloomberg, dem Sondergesandten des UN-Generalsekretärs für Städte und Klimawandel, weitere Synergien zwischen dem Bürgermeisterkonvent und dem von der UN initiierten „Compact of Mayors“ erörtern. Im Mittelpunkt der Gespräche wird die wichtige Rolle stehen, die lokalen Akteuren beim weltweiten Kampf gegen den Klimawandel zukommt. Kommissar Arias Cañete wird an der Sondersitzung der Koalition der hohen Ambitionen teilnehmen, dem Zusammenschluss von Entwicklungs- und Industrieländern, der maßgeblich zum Erfolg der Pariser Klimakonferenz im Dezember 2015 beigetragen hatte. Darüber hinaus wird er mit den Klima- und Energieministern aus China, den USA, Indien, der Türkei, Kanada und Thailand zusammenkommen, um die Verhandlungen im Vorfeld der COP22 in Marrakesch voranzutreiben. Schließlich wird der Kommissar an den Tagungen der für Klima und Finanzen zuständigen Minister und des Forums der führenden Wirtschaftsnationen teilnehmen, in deren Mittelpunkt die gemeinsamen internationalen Anstrengungen zur Umsetzung des Übereinkommens von Paris stehen werden. Das Übereinkommen von Paris Im Übereinkommen von Paris wurde ein globaler Aktionsplan vereinbart, der vorsieht, den Anstieg der Erdtemperatur deutlich unter 2 °C zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg weiter auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Das Übereinkommen zielt außerdem darauf ab, Länder so zu stärken, dass sie die Auswirkungen des Klimawandels besser bewältigen können. Das Übereinkommen tritt in Kraft, sobald es von mindestens 55 Vertragsparteien ratifiziert wurde, auf die mindestens 55 % der weltweiten Treibhausgasemissionen entfallen. Für die Europäische Union setzt dies nicht nur ein Legislativverfahren auf EU-Ebene und dabei unter anderem die Zustimmung des Europäischen Parlaments, sondern auch die Ratifizierung in jedem der 28 Mitgliedstaaten voraus. Im März 2016 legte die Kommission eine Bewertung der Folgen des Übereinkommens von Paris für die Europäische Union vor. In den Schlussfolgerungen vom 18. März 2016 rief der Europäische Rat die Mitgliedstaaten dazu auf, das Übereinkommen von Paris zu unterzeichnen und so bald wie möglich zu ratifizieren. Der Rat ersuchte die Kommission, zügig alle noch ausstehenden wichtigen Legislativvorschläge zur Umsetzung des energie- und klimapolitischen Rahmens bis 2030 zu unterbreiten, mit dem die EU ihre Zusage unterstreicht, die EU-internen Treibhausgasemissionen zu reduzieren, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und die Energieeffizienz zu verbessern, wie es der Europäische Rat im Oktober 2014 beschlossen hat. Vor diesem Hintergrund wird die Kommission unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Oktober 2014 in den kommenden zwölf Monaten Vorschläge vorlegen für einen Beschluss über die Lastenteilung in den nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Sektoren und über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), für Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines zuverlässigen, transparenten klima- und energiepolitischen Verwaltungsrahmens für die Zeit nach 2020 und für die politischen Maßnahmen für die Anpassung des Rechtsrahmens der EU, die erforderlich sind, um der Energieeffizienz Priorität einzuräumen und die Rolle der EU als weltweiter Vorreiter auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien zu fördern. Die nächsten Schritte Die erste Verhandlungsrunde nach Annahme des Übereinkommens von Paris findet auf der für den 16. – 26. Mai 2016 geplanten Klimakonferenz in Bonn (Deutschland) statt. Dabei werden die Details der technischen Umsetzung des Übereinkommens geprüft und erörtert, wie vor 2020 Fortschritte erzielt werden können. Darüber hinaus arbeitet die EU daran, den Klimawandel auch künftig zu einem wichtigen Punkt ihrer politischen Agenda zu machen; so wird Kommissar Arias Cañete an der Tagung der G7-Energieminister in Kitakyushu, Japan, am 1. und 2. Mai 2016 teilnehmen. IP/16/1485 Kontakt für die Medien: Anna-Kaisa ITKONEN (+32 2 29 56186) Nicole BOCKSTALLER (+32 2 295 25 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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