Klimaschutz: Europas nächste Schritte zur Umsetzung

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Klimaschutz: Europas nächste Schritte zur Umsetzung des Pariser
Übereinkommens
Brüssel, 2. März 2016
Heute hat die Kommission eine Mitteilung vorgelegt, in der die Folgen des neuen weltweiten
Klimaübereinkommens bewertet werden, das im Dezember 2015 in Paris angenommen
wurde.
Dabei werden die nächsten Schritte in diesem Prozess erläutert und es wird dargelegt, wie
das Übereinkommen in der EU umgesetzt wird. Ergänzt wird die Bewertung durch den
Vorschlag an die Europäische Union, das Pariser Übereinkommen zu unterzeichnen.
Hierzu erklärte Maroš Šefčovič, Vizepräsident für die Energieunion: „Das Pariser Abkommen sendet ein
starkes Signal, dass sich die Welt auf den Übergang zu sauberer Energie hinbewegt. Wir wollen den
Vorteil unserer Vorreiterrolle - insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und
Energieeffizienz - erhalten. Mit der Strategie zur Energieunion wollen wir ein Umfeld erzeugen, das
Investoren und Unternehmen die Möglichkeit gibt, diese neuen Chancen zu nutzen und hierdurch neue
Arbeitsplätze und mehr Wachstum zu schaffen. Auch für unsere Städte entstehen erhebliche neue
Möglichkeiten, denn schließlich wird sich die Energiewende zum großen Teil in städtischen Gebieten
abspielen. Wir werden unsere Arbeit in diesem Bereich beschleunigen.“
Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, ergänzte: „Das Übereinkommen liegt
nun vor. Jetzt müssen wir es mit Leben füllen. Für die EU ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die
Rechtsvorschriften zur Klima- und Energiepolitik für die Zeit bis 2030 umgehend fertigzustellen, das
Übereinkommen so bald wie möglich zu unterzeichnen und unsere Vorreiterrolle bei der weltweiten
Umstellung auf eine CO2-arme Zukunft zu erhalten. Die EU wird mir ihrer Klimadiplomatie auch künftig
darauf hinwirken, dass der Klimawandel auf der internationalen politischen Agenda an oberster Stelle
steht. Wir haben noch viel Arbeit vor uns, aber wir werden wie in Paris weitermachen und unsere Ziele
erreichen."
Die wichtigsten Schlussfolgerungen der Bewertung:
- Das Pariser Übereinkommen: Das Pariser Übereinkommen ist das erste multilaterale
Übereinkommen zum Klimawandel, dass beinahe alle Emissionen weltweit einbezieht. Dies ist ein
Erfolg für die Welt und eine Bestätigung für die EU, dass sie bei der Verwirklichung einer CO2armen Wirtschaft auf dem richtigen Weg ist. Die Verhandlungsstrategie der EU war für den
Abschluss des Übereinkommens entscheidend.
- Unterzeichnung und Ratifizierung: Wenn das Pariser Übereinkommen bald ratifiziert wird und
in Kraft tritt, wird die Rechtssicherheit geschaffen, durch die das Übereinkommen schnell
angewandt werden kann. Deshalb sollten die Unterzeichnung und Ratifizierung des
Übereinkommens so bald wie möglich erfolgen. Die heute vorgelegte Bewertung wird durch einen
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Pariser Übereinkommens im
Namen der Europäischen Union ergänzt.
- Regelmäßige Überprüfungen: Die EU muss bereit sein, am Überprüfungsprozess im Rahmen
des Pariser Übereinkommens teilzunehmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass der
Klimawandel deutlich unter der Marke von 2 °C bleibt, und weiter darauf hinarbeiten, dass das Ziel
von 1,5 °C erreicht wird. Um festzustellen, welche die Auswirkungen dieses Ziel von 1,5 °C hat –
der Fünfte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) enthielt hierzu keine konkreten Angaben wurde der IPCC aufgefordert, im Jahr 2018 einen entsprechenden Sonderbericht vorzulegen. Die
EU wird zur wissenschaftlichen Arbeit beitragen, die auf internationaler Ebene zu diesem Zweck
durchgeführt wird. Außerdem sollen alle Länder bis 2020 mitteilen, welche langfristigen Strategien
sie hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen bis zur Jahrhundertmitte verfolgen. Um die
Erarbeitung der EU-Strategie zu erleichtern, wird die Kommission eine eingehende Analyse der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen vornehmen und so zur politischen
Diskussion im Europäischen Parlament, im Rat und mit den Interessenträgern beitragen.
- Vorschriften zur Klima- und Energiepolitik bis 2030: Im Oktober 2014 hat sich der
Europäische Rat auf einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 geeinigt und sich das
ehrgeizige Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 um mindestens
40 % zu reduzieren. Die Vorgehensweise der EU wird durch das Pariser Übereinkommen bestätigt.
Die Umsetzung des energie- und klimapolitischen Rahmens für die Zeit bis 2030 zählt zu den
vorrangigen Folgemaßnahmen des Pariser Übereinkommens. Die anstehenden Legislativvorschläge
sollten vom Europäischen Parlament und vom Rat beschleunigt bearbeitet werden.
- Energiewende: Die EU muss die positiven Rahmenbedingungen für die Umstellung auf eine CO2arme Wirtschaft durch eine breite Palette von miteinander verzahnten Maßnahmen und
Instrumenten konsolidieren, die sich auch in der Strategie für eine Energieunion – einem der zehn
Arbeitsschwerpunkte der Juncker-Kommission - wiederfinden.
- Weltweite Diplomatie und weltweites Handeln: Die EU muss ihre internationale
Klimadiplomatie ausbauen, um die politische Dynamik zu erhalten, und andere Länder bei der
Umsetzung des Übereinkommens und ihren Klimaschutzplänen unterstützen. In dieser Hinsicht
setzt sich die EU auch weiterhin dafür ein, die Mobilisierung von Mitteln für die internationale
Klimaschutzfinanzierung zu intensivieren.
Weitere Schritte
Als nächste Schritte sind die Unterzeichnung und Ratifizierung des Pariser Übereinkommens geplant.
Am 22. April 2016 wird das Übereinkommen in New York zur Unterzeichnung aufgelegt; es tritt in
Kraft, sobald es von mindestens 55 Parteien, die für mindestens 55 % aller Emissionen weltweit
verantwortlich sind, ratifiziert wurde.
In den kommenden zwölf Monaten wird die Kommission die wichtigsten noch ausstehenden
Legislativvorschläge zur Umsetzung des Rechtsrahmens bis 2030 vorlegen. Hierzu zählen Vorschläge
für einen Beschluss über die Lastenteilung in Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem
der EU (EU-EHS) fallen, sowie für Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
(LULUCF), Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines zuverlässigen und transparenten
Verwaltungsrahmens für klima- und energiepolitische Maßnahmen für die Zeit nach 2020 sowie die
notwendigen Maßnahmenvorschläge zur Anpassung des EU-Regelungsrahmens, damit die
Energieeffizienz oberste Priorität erhält und die Vorreiterrolle der EU im Bereich der erneuerbaren
Energien gestärkt wird.
Weitere Informationen:
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL of 2
March 2016
Proposal for a Council Decision on the signing, on behalf of the EU, of the Paris Agreement adopted
under the UN Framework Convention on Climate Change
Strategie für eine Energieunion
COP21: Internationale Klimaverhandlungen
IP/16/502
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