Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Public Health-Austausch der bvmd Name Diese Spalte wird vom Austauschbüro ausgefüllt. Vorname E-Mail Bewerbungsgebühr aufbewahrt ja nein Wenn ja: Einzahlungsdatum? Bewerbung eingegangen am Bewerbungsgebühr eingegangen am Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Public Health-Austausch der bvmd §1 (I) Die Bewerbungsgebühr beläuft sich auf 80€. Sie setzt sich aus 15€ Bearbeitungsgebühr, 35€ Vermittlungsgebühr und 30€ Kaution zusammen und ist im Voraus zu entrichten. (II) Der Bewerber ist an einer deutschen Hochschule als Medizinstudierender bzw. in einem medizinverwandten Fach eingeschrieben und hat gute Englischkenntnisse. (III) Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass er sich pro bvmd-Bewerbungssaison nur einmal bewerben darf. Jede zusätzliche Bewerbung, die der ersten folgt, ist ungültig. Es ist nicht möglich, sich parallel für einen Austausch aus den Programmen Forschung, Famulatur oder Public Health zu bewerben. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei unzulässiger Mehrfachbewerbung pro Bewerbung einbehalten. §2 Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht und vollständig über das Bewerbungstool der bvmd einzureichen. Die als Original geforderten Dokumente müssen bis spätestens 5 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist im Austauschbüro in Berlin eingegangen sein. Bei nicht fristgerechten bzw. unvollständigen Bewerbungen wird die Bearbeitungsgebühr einbehalten. §3 Es wird darauf hingewiesen, dass eine endgültige Zusage der Gastorganisation für das Auslandspraktikum in der Regel 6-8 Wochen vor Praktikumsbeginn erteilt wird, in seltenen Fällen erst kurz vorher. §4 Mit der Bewerbung ist kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz verbunden. §5 (I) Der Bewerber muss spätestens 6 Wochen nach Zusage durch die bvmd die Annahme des Praktikumsplatzes per E-Mail an den National Officer on Public Health (NPO, [email protected]) bestätigen. (II) Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die endgültige Projektzuteilung und Bewerberauswahl von den ausländischen Partnerorganisationen im jeweiligen Gastland vorgenommen wird und dass die bvmd darauf keinen Einfluss hat. Buchungskonto Zusage für Absage Restplatz für Rückzahlung bvmd-Absage (65€) fristgerechte eigene Absage (30€) Berichtekaution (30€) sachlich und rechnerisch richtig, keine vorherige Erstattung [Summe] ausgezahlt am Bearbeitungshinweis §6 (I) Nach erfolgreich abgeschlossenem Praktikum hat der Bewerber Anspruch auf eine Bescheinigung von der Partnerorganisation. (II) Der Antragsteller ist verpflichtet, das ihm vermittelte Praktikum über den ganzen von ihm beantragten Zeitraum abzuleisten. © Austauschbüro, April 2016 bvmd.de 1/2 [email protected] Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Public Health-Austausch der bvmd §7 Nach erfolgtem Public Health-Exchange soll jeder Studierende einen Erfahrungsbericht verfassen und diesen auf www.bvmd.de veröffentlichen. Nach erfolgreicher Veröffentlichung erfolgt die Rückzahlung der Kaution. Trifft der Bericht nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach erfolgtem Austausch ein, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. §8 (I) Wird nach Zusage durch die bvmd ein Austausch vom Bewerber vor dem Absenden der Bestätigung durch den Bewerber gemäß §5,1 beim deutschen National Public Health Officer (NPO, [email protected]) abgesagt, wird die Kaution erstattet. (II) Sagt der Studierende nach Absenden seiner Bestätigung gemäß §5,1 seinen Platz beim NPO ab, erfolgt keine Rückerstattung. §9 (I) Bei Absage durch die bvmd oder das Gastland ist eine Übertragung der Bewerbungsgebühr für eine Bewerbung auf einen Restplatz in derselben Austauschsaison möglich. (II) Kann dem Bewerber in dieser Austauschsaison kein Platz vermittelt werden bzw. wird die Bewerbungsgebühr nicht nach § 9,1 genutzt, wird die Bewerbungsgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr automatisch erstattet, sofern die Erstattung nicht bereits vorher schriftlich eingefordert wurde. Die Rückerstattung erfolgt dann innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Austauschsaison, auf die der Bewerber sich beworben hat. (III) Der Bewerber ist hierzu verpflichtet, die im Bewerbungsportal der bvmd hinterlegte Kontoverbindung jederzeit aktuell zu halten. Diese Spalte wird vom Austauschbüro ausgefüllt. Dokumente liegen digital vor: Bewerbungspunkteformular Checkliste Einzahlungsbeleg Letter of Motivation Immabescheinigung Sprachzeugnis Englisch ggf. Sprachzeugnis Landessprache §10 (I) In Krisenfällen im Zielland können Praktika auch kurzfristig durch den Praktikanten abgesagt werden. Die Kaution wird dennoch nur dann nach § 8,1 erstattet, wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung erlassen hat. (II) Die bvmd fordert alle Praktikanten dringend dazu auf, sich vor Reiseantritt über eventuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu informieren (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html). (III) Die Entscheidung, ob trotz Reisewarnung gereist werden soll, liegt allein beim Bewerber. (IV) In jedem Fall sollten sich deutsche Staatsbürger im elektronischen Erfassungssystem des Auswärtigen Amtes von Deutschen im Ausland (,,Elefand") registrieren (https://service.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action). Die Registrierung liegt in der individuellen Verantwortung des Bewerbers. §11 Alle Bewerbungsunterlagen inklusive aller Anlagen etc. gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der bvmd über. Eine Rücksendung erfolgt nicht. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden allgemeinen Bewerbungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Ein Exemplar derselben habe ich mir für meine Unterlagen aufgehoben. Gelegenheit zu Rückfragen wurde mir gewährt. Gefördert vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes _____________ __________________________________ Datum Unterschrift © Austauschbüro, April 2016 bvmd.de 2/2 [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc