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Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Public Health-Austausch der bvmd
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Bewerbungsgebühr aufbewahrt
 ja
 nein
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Bewerbung
eingegangen am
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Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die
Teilnahme am Public Health-Austausch der bvmd
§1 (I) Die Bewerbungsgebühr beläuft sich auf 80€. Sie setzt sich aus 15€ Bearbeitungsgebühr, 35€ Vermittlungsgebühr und 30€ Kaution zusammen und ist im Voraus zu
entrichten.
(II) Der Bewerber ist an einer deutschen Hochschule als Medizinstudierender bzw. in
einem medizinverwandten Fach eingeschrieben und hat gute Englischkenntnisse.
(III) Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass er sich pro bvmd-Bewerbungssaison
nur einmal bewerben darf. Jede zusätzliche Bewerbung, die der ersten folgt, ist ungültig. Es ist nicht möglich, sich parallel für einen Austausch aus den Programmen Forschung, Famulatur oder Public Health zu bewerben. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei unzulässiger Mehrfachbewerbung pro Bewerbung einbehalten.
§2 Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht und vollständig über das Bewerbungstool
der bvmd einzureichen. Die als Original geforderten Dokumente müssen bis spätestens 5 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist im Austauschbüro in Berlin eingegangen
sein. Bei nicht fristgerechten bzw. unvollständigen Bewerbungen wird die Bearbeitungsgebühr einbehalten.
§3 Es wird darauf hingewiesen, dass eine endgültige Zusage der Gastorganisation für das
Auslandspraktikum in der Regel 6-8 Wochen vor Praktikumsbeginn erteilt wird, in seltenen Fällen erst kurz vorher.
§4 Mit der Bewerbung ist kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz verbunden.
§5 (I) Der Bewerber muss spätestens 6 Wochen nach Zusage durch die bvmd die Annahme des Praktikumsplatzes per E-Mail an den National Officer on Public Health
(NPO, [email protected]) bestätigen.
(II) Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die endgültige Projektzuteilung und
Bewerberauswahl von den ausländischen Partnerorganisationen im jeweiligen Gastland vorgenommen wird und dass die bvmd darauf keinen Einfluss hat.
Buchungskonto
 Zusage für
 Absage
 Restplatz für
Rückzahlung
 bvmd-Absage (65€)
 fristgerechte eigene Absage (30€)
 Berichtekaution (30€)
 sachlich und rechnerisch richtig,
keine vorherige Erstattung
[Summe]
ausgezahlt am
Bearbeitungshinweis
§6 (I) Nach erfolgreich abgeschlossenem Praktikum hat der Bewerber Anspruch auf eine
Bescheinigung von der Partnerorganisation.
(II) Der Antragsteller ist verpflichtet, das ihm vermittelte Praktikum über den ganzen
von ihm beantragten Zeitraum abzuleisten.
© Austauschbüro, April 2016
bvmd.de
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[email protected]
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Public Health-Austausch der bvmd
§7 Nach erfolgtem Public Health-Exchange soll jeder Studierende einen Erfahrungsbericht verfassen und diesen auf www.bvmd.de veröffentlichen. Nach erfolgreicher Veröffentlichung erfolgt die Rückzahlung der Kaution. Trifft der Bericht nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach erfolgtem Austausch ein, verfällt der Anspruch auf
Rückzahlung der Kaution.
§8 (I) Wird nach Zusage durch die bvmd ein Austausch vom Bewerber vor dem Absenden der Bestätigung durch den Bewerber gemäß §5,1 beim deutschen National Public
Health Officer (NPO, [email protected]) abgesagt, wird die Kaution erstattet.
(II) Sagt der Studierende nach Absenden seiner Bestätigung gemäß §5,1 seinen
Platz beim NPO ab, erfolgt keine Rückerstattung.
§9 (I) Bei Absage durch die bvmd oder das Gastland ist eine Übertragung der Bewerbungsgebühr für eine Bewerbung auf einen Restplatz in derselben Austauschsaison
möglich.
(II) Kann dem Bewerber in dieser Austauschsaison kein Platz vermittelt werden bzw.
wird die Bewerbungsgebühr nicht nach § 9,1 genutzt, wird die Bewerbungsgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr automatisch erstattet, sofern die Erstattung nicht bereits vorher schriftlich eingefordert wurde. Die Rückerstattung erfolgt dann innerhalb
von zwei Monaten nach Ende der Austauschsaison, auf die der Bewerber sich beworben hat.
(III) Der Bewerber ist hierzu verpflichtet, die im Bewerbungsportal der bvmd hinterlegte Kontoverbindung jederzeit aktuell zu halten.
Diese Spalte wird vom
Austauschbüro
ausgefüllt.
Dokumente liegen digital vor:
 Bewerbungspunkteformular
 Checkliste
 Einzahlungsbeleg
 Letter of Motivation
 Immabescheinigung
 Sprachzeugnis Englisch
 ggf. Sprachzeugnis Landessprache


§10 (I) In Krisenfällen im Zielland können Praktika auch kurzfristig durch den Praktikanten
abgesagt werden. Die Kaution wird dennoch nur dann nach § 8,1 erstattet, wenn das
Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung erlassen hat.
(II) Die bvmd fordert alle Praktikanten dringend dazu auf, sich vor Reiseantritt über
eventuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu informieren (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html).
(III) Die Entscheidung, ob trotz Reisewarnung gereist werden soll, liegt allein beim
Bewerber.
(IV) In jedem Fall sollten sich deutsche Staatsbürger im elektronischen Erfassungssystem des Auswärtigen Amtes von Deutschen im Ausland (,,Elefand") registrieren
(https://service.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action). Die Registrierung
liegt in der individuellen Verantwortung des Bewerbers.
§11 Alle Bewerbungsunterlagen inklusive aller Anlagen etc. gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der bvmd über. Eine Rücksendung erfolgt nicht.
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden allgemeinen
Bewerbungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Ein Exemplar derselben habe ich mir für meine Unterlagen aufgehoben. Gelegenheit zu
Rückfragen wurde mir gewährt.
Gefördert vom DAAD
aus Mitteln des Auswärtigen Amtes
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Datum
Unterschrift
© Austauschbüro, April 2016
bvmd.de
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[email protected]