Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd Name E-Mail Bewerbung auf einen regulären Platz Restplatz Für die Saison Wintersemester 20___ Sommersemester 20___ Bewerbungsgebühr aufbewahrt ja Diese Spalte wird vom Austauschbüro ausgefüllt. nein Bewerbung Wenn ja: Einzahlungsdatum? eingegangen am Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd §1 (I) Die Bewerbungsgebühr beläuft sich auf 100,- €. Sie setzt sich aus 15,- € Bearbeitungsgebühr 55,- €, Vermittlungsgebühr und 30,- € Kaution zusammen und ist im Voraus zu entrichten. (II) Der Bewerber ist an einer deutschen Hochschule als Medizinstudierender eingeschrieben; zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen 4 Fachsemester bzw. 6 Fachtrimester abgeschlossen sein (inkl. Vorklinik). Er kann mindestens Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) nachweisen. (III) Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass er sich pro bvmd-Bewerbungssaison nur einmal bewerben darf. Jede zusätzliche Bewerbung, ist ungültig. Es ist nicht möglich, sich parallel für einen Austausch aus den Programmen Forschung, Famulatur oder Public Health zu bewerben. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei unzulässiger Mehrfachbewerbung pro Bewerbung einbehalten. §2 Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht und vollständig über das Bewerbungstool der bvmd einzureichen (www.bvmd.de). Die im Original geforderten Dokumente müssen bis spätestens 5 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist im Austauschbüro in Berlin eingegangen sein. Nicht fristgerechte bzw. unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden; die Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall einbehalten. §3 Der Bewerber hat bis zum Antritt der Auslandsfamulatur bereits eine Famulatur abgeleistet. Bewerbungsgebühr eingegangen am Buchungskonto Zusage für Absage Restplatz für Rückzahlung bvmd-Absage (85€) fristgerechte eigene Absage (30€) Berichtekaution (30€) sachlich und rechnerisch richtig, keine vorherige Erstattung §4 Mit der Bewerbung ist kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz verbunden. §5 Der Bewerber bestätigt hiermit, seine Bewerbung gemäß der Exchange Conditions der Länder, auf die er sich bewirbt (http://exchange.ifmsa.org/exchange/scope/explore/ exchange-conditions), ausgefüllt zu haben. §6 Es wird darauf hingewiesen, dass eine endgültige Zusage des Gastlandes für das Auslandspraktikum in der Regel 6-8 Wochen vor Famulaturbeginn erteilt wird, in seltenen Fällen sogar erst kurz vor Praktikumsantritt. §7 (I) Der Bewerber muss spätestens 6 Wochen nach Zusage durch die bvmd die Annahme des Praktikumsplatzes bestätigen, indem er die Application Form (AF) auf www.ifmsa.org hochlädt. (II) Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Auswahl der Städte und Klinikabteilungen von den ausländischen Partnerorganisationen im jeweiligen Gastland vorgenommen wird und dass die bvmd darauf keinen Einfluss hat. [Summe] ausgezahlt am Bearbeitungshinweis §8 (I) Nach erfolgreich abgeschlossenem Famulantenaustausch hat der Bewerber Anspruch auf eine Bescheinigung von der Partnerorganisation. (II) Der Antragsteller ist verpflichtet, die ihm vermittelte Famulatur über den ganzen von ihm beantragten Zeitraum abzuleisten. © Austauschbüro, Oktober 2016 bvmd.de 1/2 [email protected] Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd §9 Nach erfolgtem Famulantenaustausch soll jeder Famulant einen Erfahrungsbericht verfassen und diesen über das Bewerbungstool der bvmd veröffentlichen. Nach erfolgreicher Veröffentlichung erfolgt die Rückzahlung der Kaution. Trifft der Bericht nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach erfolgtem Austausch ein, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution. §10 (I) Wird nach Zusage durch die bvmd eine Famulatur vom Bewerber vor dem Absenden der AF beim deutschen National Exchange Officer (NEO, [email protected]) abgesagt, wird die Kaution erstattet. (II) Sagt der Studierende nach Absenden der AF seinen Platz beim NEO ab, erfolgt keine Rückerstattung der Kaution. Diese Spalte wird vom Austauschbüro ausgefüllt. Dokumente liegen digital vor: §11 (I) Bei Absage durch die bvmd oder das Gastland ist eine Übertragung der Bewerbungsgebühr auf einen Restplatz in derselben Austauschsaison möglich. (II) Kann dem Bewerber in dieser Austauschsaison kein Platz vermittelt werden bzw. wird die Bewerbungsgebühr nicht nach §10,1 genutzt, wird die Bewerbungsgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr automatisch erstattet, sofern die Erstattung nicht bereits vorher schriftlich per E-Mail an [email protected] eingefordert wurde. Die Rückerstattung erfolgt dann innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Austauschsaison, auf die der Bewerber sich beworben hat. (III) Der Bewerber ist verpflichtet, die im Bewerbungsportal der bvmd hinterlegte Kontoverbindung jederzeit aktuell zu halten. Bewerbungspunkteformular §12 (I) In Krisenfällen im Zielland können Praktika auch kurzfristig durch den Praktikanten abgesagt werden. Die Kaution wird dennoch nur dann nach §10,1 erstattet, wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung erlassen hat. (II) Die bvmd fordert alle Praktikanten dringend dazu auf, sich vor Reiseantritt über eventuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu informieren (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html). (III) Die Entscheidung, ob trotz Reisewarnung gereist werden soll, liegt allein beim Bewerber. (IV) In jedem Fall sollten sich deutsche Staatsbürger im elektronischen Erfassungssystem des Auswärtigen Amtes von Deutschen im Ausland (,,Elefand") registrieren (https://service.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action). Die Registrierung liegt in der individuellen Verantwortung des Bewerbers. ggf. Anlage Unterkunft Checkliste Einzahlungsbeleg Immabescheinigung Letter of Motivation Sprachzeugnis Englisch ggf. Sprachzeugnis Landessprache §13 Alle Bewerbungsunterlagen inklusive aller Anlagen etc. gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der bvmd über. Eine Rücksendung erfolgt nicht. §14 Werden diese Bewerbungsbedingungen seitens des Bewerbers nicht eingehalten, ist die bvmd jederzeit berechtigt, den Austausch abzusagen. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden allgemeinen Bewerbungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Ein Exemplar derselben habe ich mir für meine Unterlagen aufgehoben. Gelegenheit zu Rückfragen wurde mir gewährt. Gefördert vom DAAD aus Mitteln des Auswärtigen Amtes _____________ __________________________________ Datum Unterschrift © Austauschbüro, Oktober 2016 bvmd.de 2/2 [email protected]
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