Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am

Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd
Name
E-Mail
Bewerbung auf einen
 regulären Platz
 Restplatz
Für die Saison
 Wintersemester 20___  Sommersemester 20___
Bewerbungsgebühr aufbewahrt
 ja
Diese Spalte wird vom
Austauschbüro
ausgefüllt.
 nein
Bewerbung
Wenn ja: Einzahlungsdatum?
eingegangen am
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die
Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd
§1 (I) Die Bewerbungsgebühr beläuft sich auf 100,- €. Sie setzt sich aus 15,- € Bearbeitungsgebühr 55,- €, Vermittlungsgebühr und 30,- € Kaution zusammen und ist im
Voraus zu entrichten.
(II) Der Bewerber ist an einer deutschen Hochschule als Medizinstudierender
eingeschrieben; zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen 4 Fachsemester bzw. 6 Fachtrimester abgeschlossen sein (inkl. Vorklinik). Er kann mindestens Englischkenntnisse
auf der Niveaustufe B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) nachweisen.
(III) Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass er sich pro bvmd-Bewerbungssaison
nur einmal bewerben darf. Jede zusätzliche Bewerbung, ist ungültig. Es ist nicht
möglich, sich parallel für einen Austausch aus den Programmen Forschung,
Famulatur oder Public Health zu bewerben. Die Bearbeitungsgebühr wird auch
bei unzulässiger Mehrfachbewerbung pro Bewerbung einbehalten.
§2 Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht und vollständig über das Bewerbungstool
der bvmd einzureichen (www.bvmd.de). Die im Original geforderten Dokumente
müssen bis spätestens 5 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist im Austauschbüro in
Berlin eingegangen sein. Nicht fristgerechte bzw. unvollständige Bewerbungen
können nicht berücksichtigt werden; die Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall
einbehalten.
§3 Der Bewerber hat bis zum Antritt der Auslandsfamulatur bereits eine Famulatur
abgeleistet.
Bewerbungsgebühr eingegangen am
Buchungskonto
 Zusage für
 Absage
 Restplatz für
Rückzahlung
 bvmd-Absage (85€)
 fristgerechte eigene Absage (30€)
 Berichtekaution (30€)
 sachlich und rechnerisch richtig,
keine vorherige Erstattung
§4 Mit der Bewerbung ist kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz verbunden.
§5 Der Bewerber bestätigt hiermit, seine Bewerbung gemäß der Exchange Conditions der
Länder, auf die er sich bewirbt (http://exchange.ifmsa.org/exchange/scope/explore/
exchange-conditions), ausgefüllt zu haben.
§6 Es wird darauf hingewiesen, dass eine endgültige Zusage des Gastlandes für das
Auslandspraktikum in der Regel 6-8 Wochen vor Famulaturbeginn erteilt wird, in
seltenen Fällen sogar erst kurz vor Praktikumsantritt.
§7 (I) Der Bewerber muss spätestens 6 Wochen nach Zusage durch die bvmd die
Annahme des Praktikumsplatzes bestätigen, indem er die Application Form (AF) auf
www.ifmsa.org hochlädt.
(II) Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Auswahl der Städte und Klinikabteilungen von den ausländischen Partnerorganisationen im jeweiligen Gastland
vorgenommen wird und dass die bvmd darauf keinen Einfluss hat.
[Summe]
ausgezahlt am
Bearbeitungshinweis
§8 (I) Nach erfolgreich abgeschlossenem Famulantenaustausch hat der Bewerber
Anspruch auf eine Bescheinigung von der Partnerorganisation.
(II) Der Antragsteller ist verpflichtet, die ihm vermittelte Famulatur über den ganzen
von ihm beantragten Zeitraum abzuleisten.
© Austauschbüro, Oktober 2016
bvmd.de
1/2
[email protected]
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd
§9 Nach erfolgtem Famulantenaustausch soll jeder Famulant einen Erfahrungsbericht
verfassen und diesen über das Bewerbungstool der bvmd veröffentlichen. Nach
erfolgreicher Veröffentlichung erfolgt die Rückzahlung der Kaution. Trifft der Bericht
nicht innerhalb einer Frist von 4 Monaten nach erfolgtem Austausch ein, verfällt der
Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
§10 (I) Wird nach Zusage durch die bvmd eine Famulatur vom Bewerber vor dem
Absenden der AF beim deutschen National Exchange Officer (NEO, [email protected])
abgesagt, wird die Kaution erstattet.
(II) Sagt der Studierende nach Absenden der AF seinen Platz beim NEO ab, erfolgt
keine Rückerstattung der Kaution.
Diese Spalte wird vom
Austauschbüro
ausgefüllt.
Dokumente liegen digital vor:
§11 (I) Bei Absage durch die bvmd oder das Gastland ist eine Übertragung der Bewerbungsgebühr auf einen Restplatz in derselben Austauschsaison möglich.
(II) Kann dem Bewerber in dieser Austauschsaison kein Platz vermittelt werden bzw.
wird die Bewerbungsgebühr nicht nach §10,1 genutzt, wird die Bewerbungsgebühr
abzüglich der Bearbeitungsgebühr automatisch erstattet, sofern die Erstattung nicht
bereits vorher schriftlich per E-Mail an [email protected] eingefordert wurde. Die Rückerstattung erfolgt dann innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Austauschsaison,
auf die der Bewerber sich beworben hat.
(III) Der Bewerber ist verpflichtet, die im Bewerbungsportal der bvmd hinterlegte
Kontoverbindung jederzeit aktuell zu halten.
 Bewerbungspunkteformular
§12 (I) In Krisenfällen im Zielland können Praktika auch kurzfristig durch den Praktikanten
abgesagt werden. Die Kaution wird dennoch nur dann nach §10,1 erstattet, wenn das
Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung erlassen hat.
(II) Die bvmd fordert alle Praktikanten dringend dazu auf, sich vor Reiseantritt über
eventuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu informieren (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html).
(III) Die Entscheidung, ob trotz Reisewarnung gereist werden soll, liegt allein beim
Bewerber.
(IV) In jedem Fall sollten sich deutsche Staatsbürger im elektronischen Erfassungssystem des Auswärtigen Amtes von Deutschen im Ausland (,,Elefand") registrieren
(https://service.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action). Die Registrierung
liegt in der individuellen Verantwortung des Bewerbers.
 ggf. Anlage Unterkunft
 Checkliste
 Einzahlungsbeleg
 Immabescheinigung
 Letter of Motivation
 Sprachzeugnis Englisch
 ggf. Sprachzeugnis Landessprache


§13 Alle Bewerbungsunterlagen inklusive aller Anlagen etc. gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der bvmd über. Eine Rücksendung erfolgt nicht.
§14 Werden diese Bewerbungsbedingungen seitens des Bewerbers nicht eingehalten, ist
die bvmd jederzeit berechtigt, den Austausch abzusagen.
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden allgemeinen
Bewerbungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Ein
Exemplar derselben habe ich mir für meine Unterlagen aufgehoben.
Gelegenheit zu Rückfragen wurde mir gewährt.
Gefördert vom DAAD
aus Mitteln des Auswärtigen Amtes
_____________ __________________________________
Datum
Unterschrift
© Austauschbüro, Oktober 2016
bvmd.de
2/2
[email protected]