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Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd
Name
Vorname
E-Mail
Bewerbung auf einen
 regulären Platz
 Restplatz
Für die Saison
 Wintersemester 20___  Sommersemester 20___
Bewerbungsgebühr aufbewahrt
 ja
 nein
Diese Spalte wird vom
Austauschbüro
ausgefüllt.
Bewerbung
eingegangen am
Wenn ja: Einzahlungsdatum?
Bewerbungsgebühr eingegangen am
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die
Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd
§1 (I) Die Bewerbungsgebühr beläuft sich auf 100€. Sie setzt sich aus 15€ Bearbeitungsgebühr, 55€ Vermittlungsgebühr und 30€ Kaution zusammen und ist im Voraus zu
entrichten.
(II) Der Bewerber ist an einer deutschen Hochschule als Medizinstudierender eingeschrieben; zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen 4 Fachsemester bzw. 6 Fachtrimester abgeschlossen sein (inkl. Vorklinik). Er kann mindestens Englischkenntnisse auf
der Niveaustufe B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) nachweisen.
(III) Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass er sich pro bvmd-Bewerbungssaison
nur einmal bewerben darf. Jede zusätzliche Bewerbung, die der ersten folgt, ist ungültig. Es ist nicht möglich, sich parallel für einen Austausch aus den Programmen Forschung, Famulatur oder Public Health zu bewerben. Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei unzulässiger Mehrfachbewerbung pro Bewerbung einbehalten.
§2 Die Bewerbungsunterlagen sind fristgerecht und vollständig über das Bewerbungstool
der bvmd einzureichen (www.bvmd.de). Die als Original geforderten Dokumente müssen bis spätestens 5 Tage nach Ende der Bewerbungsfrist im Austauschbüro in Berlin
eingegangen sein. Nicht fristgerechte bzw. unvollständige Bewerbungen können nicht
berücksichtigt werden; die Bearbeitungsgebühr wird einbehalten.
Buchungskonto
 Zusage für
 Absage
 Restplatz für
Rückzahlung
 bvmd-Absage (85€)
 fristgerechte eigene Absage (30€)
 Berichtekaution (30€)
 sachlich und rechnerisch richtig,
keine vorherige Erstattung
§3 Der Bewerber hat bis zum Antritt der Auslandsfamulatur bereits eine Famulatur abgeleistet.
§4 Mit der Bewerbung ist kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz verbunden.
§5 Es wird darauf hingewiesen, dass eine endgültige Zusage des Gastlandes für das Auslandspraktikum in der Regel 6-8 Wochen vor Famulaturbeginn erteilt wird, in seltenen
Fällen erst kurz vor Praktikumsantritt.
§6 (I) Der Bewerber muss spätestens 6 Wochen nach Zusage durch die bvmd die Annahme des Praktikumsplatzes bestätigen, indem er die Application Form (AF) auf
www.ifmsa.org hochlädt.
(II) Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die Auswahl der Städte und Klinikabteilungen von den ausländischen Partnerorganisationen im jeweiligen Gastland vorgenommen wird und dass die bvmd darauf keinen Einfluss hat.
[Summe]
ausgezahlt am
Bearbeitungshinweis
§7 (I) Nach erfolgreich abgeschlossenem Famulantenaustausch hat der Bewerber Anspruch auf eine Bescheinigung von der Partnerorganisation.
(II) Der Antragsteller ist verpflichtet, die ihm vermittelte Famulatur über den ganzen
von ihm beantragten Zeitraum abzuleisten.
© Austauschbüro, April 2016
bvmd.de
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[email protected]
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Teilnahme am Famulantenaustausch der bvmd
§8 Nach erfolgtem Famulantenaustausch soll jeder Famulant einen Erfahrungsbericht
verfassen und diesen auf www.bvmd.de veröffentlichen. Nach erfolgreicher Veröffentlichung erfolgt die Rückzahlung der Kaution. Trifft der Bericht nicht innerhalb einer
Frist von 4 Monaten nach erfolgtem Austausch ein, verfällt der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
§9 (I) Wird nach Zusage durch die bvmd eine Famulatur vom Bewerber vor dem Absenden der AF beim deutschen National Exchange Officer (NEO, [email protected]) abgesagt, wird die Kaution erstattet.
(II) Sagt der Studierende nach Absenden der AF seinen Platz beim NEO ab, erfolgt
keine Rückerstattung.
§10 (I) Bei Absage durch die bvmd oder das Gastland ist eine Übertragung der Bewerbungsgebühr auf einen Restplatz in derselben Austauschsaison möglich.
(II) Kann dem Bewerber in dieser Austauschsaison kein Platz vermittelt werden bzw.
wird die Bewerbungsgebühr nicht nach § 10,1 genutzt, wird die Bewerbungsgebühr
abzüglich der Bearbeitungsgebühr automatisch erstattet, sofern die Erstattung nicht
bereits vorher schriftlich eingefordert wurde. Die Rückerstattung erfolgt dann innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Austauschsaison, auf die der Bewerber sich beworben hat.
(III) Der Bewerber ist hierzu verpflichtet, die im Bewerbungsportal der bvmd hinterlegte Kontoverbindung jederzeit aktuell zu halten.
§11 (I) In Krisenfällen im Zielland können Praktika auch kurzfristig durch den Praktikanten
abgesagt werden. Die Kaution wird dennoch nur dann nach § 9,1 erstattet, wenn das
Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung erlassen hat.
(II) Die bvmd fordert alle Praktikanten dringend dazu auf, sich vor Reiseantritt über
eventuelle Reisewarnungen des Auswärtigen Amts zu informieren (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/SicherheitshinweiseA-Z-Laenderauswahlseite_node.html).
(III) Die Entscheidung, ob trotz Reisewarnung gereist werden soll, liegt allein beim
Bewerber.
(IV) In jedem Fall sollten sich deutsche Staatsbürger im elektronischen Erfassungssystem des Auswärtigen Amtes von Deutschen im Ausland (,,Elefand") registrieren
(https://service.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action). Die Registrierung
liegt in der individuellen Verantwortung des Bewerbers.
Diese Spalte wird vom
Austauschbüro
ausgefüllt.
Dokumente liegen digital vor:
 Bewerbungspunkteformular
 Checkliste
 Einzahlungsbeleg
 Immabescheinigung
 Letter of Motivation
 Sprachzeugnis Englisch
 ggf. Sprachzeugnis Landessprache
 ggf. Anlage Unterkunft


§12 Alle Bewerbungsunterlagen inklusive aller Anlagen etc. gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der bvmd über. Eine Rücksendung erfolgt nicht.
§13 Werden diese Bewerbungsbedingungen seitens des Bewerbers nicht eingehalten, ist
die bvmd jederzeit berechtigt, den Austausch abzusagen.
Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden allgemeinen
Bewerbungsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert habe. Ein Exemplar derselben habe ich mir für meine Unterlagen aufgehoben. Gelegenheit zu
Rückfragen wurde mir gewährt.
Gefördert vom DAAD
aus Mitteln des Auswärtigen Amtes
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Datum
Unterschrift
© Austauschbüro, April 2016
bvmd.de
2/2
[email protected]