Kurz und Knapp: Alles zur Austauschbewerbung (für

Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Kurz und Knapp: Alles zur Austauschbewerbung
Bei Fragen:
[email protected]
030/95600203
Kurz und Knapp: Alles zur Austauschbewerbung
Diese Checkliste soll dir helfen, häufig auftretende Fehler bei der Bewerbung zu vermeiden. Indem du diese
Checkliste für deine eigene Bewerbung anwendest, trägst du dazu bei, dass deine Bewerbung vollständig ist und
schneller bearbeitet werden kann.
Bewerbungsablauf

Habe ich alle Dokumente dem LEO/ LORE meiner LV im Original vorgelegt und abstempeln lassen?

Habe ich mich auf der bvmd-Homepage online beworben?

Habe ich die Bewerbungsgebühr (100 €) an die bvmd überwiesen?

Habe ich alle erforderlichen Dokumente auf dem Bewerbungsportal der bvmd hochgeladen?

Habe ich die unterschriebenen Bewerbungsbedingungen für den Austausch per Post an die
Geschäftsstelle geschickt?
Bewerbungspunkteformular

Stimmt die Gesamtpunktzahl?

Hat der LEO/ LORE jede Seite des Bewerbungspunkteformulars unterschrieben und abgestempelt?

Hat der LEO/ LORE von ihm vorgenommene Änderungen mit seiner Unterschrift bestätigt?

Ist die Anzahl der angegebenen Fachsemester bzw. Trisemester korrekt?
(Es gilt die abgeschlossene Semester-/ Trimesterzahl zum Zeitpunkt der Bewerbung!)

Habe ich, falls ich meine Unterkunft zur Verfügung stelle, dafür die Anlage Bereitstellung einer Unterkunft
ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht?
Checkliste

Hat der LEO/ LORE die Checkliste unterschrieben und gestempelt?

Hat der LEO/ LORE angekreuzt, welche Dokumente von mir vorgelegt wurden? (Kein Kreuz bedeutet,
dass das Dokument nicht vorgelegt wurde!)
© Austauschbüro, April 2016
bvmd.de
1/2
[email protected]
Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.
Kurz und Knapp: Alles zur Austauschbewerbung
Bei Fragen:
[email protected]
030/95600203
Sprachzertifikat

Hat ein qualifizierter Prüfer den Sprachtest abgenommen und unterschrieben? Es können nur
Sprachzertifikate angenommen werden, die von staatlich zertifizierten Sprachlehrern, offiziellen
Prüfungsstellen oder Universitätskooperationsstellen abgenommen wurden. Sprachzertifikate, die von
beeidigten Übersetzern, Muttersprachlern o.ä. abgenommen wurden, können ausdrücklich nicht
anerkannt werden!

Hast du die Mindestpunktzahl von 9 Punkten erreicht?

Wurde das Sprachzertifikat vom Prüfer auf beiden Seiten gestempelt und unterschrieben?

Wurde die Gesamtpunktzahl der Punkte korrekt berechnet? (5 Sternchen = 4 Punkte, usw.)

Wurden die Punkte eindeutig vergeben? (Zwischenpunkte wie bspw. 3,5 sind nicht möglich und werden
nicht anerkannt!)

Ist das Sprachzertifikat noch gültig? (Das Zeugnis für die Englischkenntnisse darf zum Zeitpunkt der
Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sein.)
Extrasprachpunkte

Ist Englisch die Amts- oder Landessprache des 1. Präferenzlandes? Dann keine Extrapunkte!

Stimmt der Sprachnachweis mit der Sprache des 1. Präferenzlandes überein? Siehe hierzu die in den
Exchange Conditions angegebenen Sprachen des 1. Präferenzlandes!

Wird das geforderte Mindestlevel von A2 erfüllt? Wenn nein, keine Extrapunkte!
(Für A2 gibt es 4 Extrapunkte, für B1 gibt es 6 Extrapunkte)

Ist das Sprachzertifikat noch gültig? (Das Zeugnis für die Landessprachkenntnisse darf zum Zeitpunkt
der Bewerbung nicht älter als 4 Jahre sein)
Bewerbungstool

Hast du deine Bewerbung im Tool angelegt und fristgerecht verbindlich abgeschickt?

Hast du das korrekte, laufende Semester im Tool angegeben?

Hast du die korrekte Gesamtpunktzahl im Tool angegeben, die dir der LEO/ LORE bestätigt hat?
© Austauschbüro, April 2016
bvmd.de
2/2
[email protected]