Amtliche Bekanntmachung-001

3 K 84/15
Amtsgericht
Strausberg, den
07.01.2016
Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsversteigerung
soll am
Donnerstag, dem 07.04.2016, 09:00 Uhr
im Gerichtsgebäude Klosterstraße 13, in 15344 Strausberg, im Saal 2 das im
Wohnungsgrundbuch von Ladeburg
eingetragene Wohnungseigentum
Blatt 1397
Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis:
lfd. Nr.: 1, 117/1.000 Miteigentumsanteil an Ladeburg, Flur 4, Flurstück 1223, An den
Schäferpfühlen 37, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Größe: 492 m²
verbunden mit dem Sondereigentum an der im Dachgeschoss rechts belegenen Wohnung
sowie dem Keller im Aufteilungsplan jeweils mit der Nr. 6 bezeichnet.
laut Gutachten: Sondereigentum an einer 3-Zimmer- Wohnung im Dachgeschoss eines
Mehrfamilienhauses, mit Keller und PKW- Stellplatz , Baujahr ca. 1998, Wohnfläche ca.
62,50 m², zur Zeit vermietet
Lage: An den Schäferpfühlen 37, 16321 Bernau OT Ladeburg
versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 15.04.2015eingetragen
worden.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf: 68.000,00 €
Im Termin am 07.01.2016 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene
Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen
bestehen bleibende Rechte 7/10 des Grundstückswertes nicht erreicht hat.
Wichtige Hinweise:
Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als
der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens
im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht
glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der
Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des
Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten
nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines
Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch
aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des
Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die
Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung,
einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die
Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach
§ 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder
einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag
erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des
versteigerten Gegenstandes.
Kontoverbindung für die Überweisung der Bietsicherheit:
Konto der Landeshauptkasse, Abt. Landesjustizkasse Landesbank Hessen
Thüringen (Helaba), DE62300500007110404121 BIC: WELADEDDXXX
Verwendungszweck:
Angabe des Aktenzeichens: 3 K 84/15–Bietsicherheit -