3 K 84/15 Amtsgericht Strausberg, den 07.01.2016 Zwangsversteigerung Im Wege der Zwangsversteigerung soll am Donnerstag, dem 07.04.2016, 09:00 Uhr im Gerichtsgebäude Klosterstraße 13, in 15344 Strausberg, im Saal 2 das im Wohnungsgrundbuch von Ladeburg eingetragene Wohnungseigentum Blatt 1397 Bezeichnung gemäß Bestandsverzeichnis: lfd. Nr.: 1, 117/1.000 Miteigentumsanteil an Ladeburg, Flur 4, Flurstück 1223, An den Schäferpfühlen 37, Gebäude- und Freifläche, Wohnen, Größe: 492 m² verbunden mit dem Sondereigentum an der im Dachgeschoss rechts belegenen Wohnung sowie dem Keller im Aufteilungsplan jeweils mit der Nr. 6 bezeichnet. laut Gutachten: Sondereigentum an einer 3-Zimmer- Wohnung im Dachgeschoss eines Mehrfamilienhauses, mit Keller und PKW- Stellplatz , Baujahr ca. 1998, Wohnfläche ca. 62,50 m², zur Zeit vermietet Lage: An den Schäferpfühlen 37, 16321 Bernau OT Ladeburg versteigert werden. Der Versteigerungsvermerk ist in das genannte Grundbuch am 15.04.2015eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf: 68.000,00 € Im Termin am 07.01.2016 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibende Rechte 7/10 des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Wichtige Hinweise: Ist ein Recht in dem genannten Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Kontoverbindung für die Überweisung der Bietsicherheit: Konto der Landeshauptkasse, Abt. Landesjustizkasse Landesbank Hessen Thüringen (Helaba), DE62300500007110404121 BIC: WELADEDDXXX Verwendungszweck: Angabe des Aktenzeichens: 3 K 84/15–Bietsicherheit -
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