096 K 117-119/14 A M TSGERICHT D UI SBURG B ESCHLUSS Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am Donnerstag, 14. April 2016, 09:30 Uhr, im Amtsgericht Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Str. 124, 2. Stockwerk, Saal C 215 die im Grundbuch von Hamborn Blatt 15172, 15173 und 15175 eingetragenen Wohnungs- und Teileigentumseinheiten Grundbuchbezeichnung: Grundbuch von Hamborn Blatt 15172 A) 2474,14/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Hamborn, Flur: 110, Flurstück: 349, Gebäude- und Freifläche, Ziegelhorststraße 122, Größe: 504 m², verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 3 gekennzeichneten Wohnung im 1. Obergeschoss nebst Balkon und einem Kellerraum. Grundbuch von Hamborn Blatt 15173 B) 2475,86/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Hamborn, Flur: 110, Flurstück: 349, Gebäude- und Freifläche, Ziegelhorststraße 122, Größe: 504 m², verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 4 gekennzeichneten Wohnung im 1. Obergeschoss nebst Balkon und einem Kellerraum. Grundbuch von Hamborn Blatt 15175 C) 50/10000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück: Gemarkung Hamborn, Flur: 110, Flurstück: 349, Gebäude- und Freifläche, Ziegelhorststraße 122, Größe: 504 m², verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 6 gekennzeichneten Garage. versteigert werden. Es handelt sich um zwei Eigentumswohnungen und eine Garage in einem 1963 in Duisburg-Röttgersbach errichteten, beidseitig angebauten, II-geschossigen Mehrfamilienwohnhaus mit Unterkellerung und rückseitig angeordneten Balkonen. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Die Liegenschaft umfasst insgesamt 4 Wohnungen und zwei Garagen. Die Wohnung Nr. 3 hat eine Größe von ca. 54,32 m² und ist vermietet. Die Wohnung Nr. 4 hat eine Größe von ca. 54,36 m² und steht leer. Die Wohnungen Nr. 3 und Nr. 4 sind jeweils aufgeteilt in 2 Zimmer, Diele, Bad, Abstellraum, Küche, Balkon. Zentralheizung mit Gasbefeuerung. Die massiv erstellte Garage mit Stahlschwingtor ist ebenfalls vermietet. Der Versteigerungsvermerk ist in die genannten Grundbücher am 28.11.2014 eingetragen worden. Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt auf: Wohnung -Nr. 3: 34.100,- EUR Wohnung -Nr. 4: 30.100,- EUR Garage -Nr. 6: 3.500,- EUR Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt. Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Duisburg, 23.10.2015
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