Versteigerungstermine im Juli 2016 - sämtliche Angaben sind ohne Gewähr Für alle Versteigerungen gilt: Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in Höhe von 10 % des in der Terminbestimmung genannten, anderenfalls des festgesetzten Verkehrswertes zu leisten. Bitte beachten Sie ferner: Auch in Zwangsversteigerungssachen ist es möglich, dass Termine kurzfristig aufgehoben oder geändert werden. Deshalb kann die folgenden Terminsliste teilweise unrichtig sein. Haben Sie also bitte Verständnis, wenn ein Termin, an dem Sie teilnehmen wollten, nicht stattfindet. Wir sind jedenfalls bemüht, jede Terminsänderung, die kurzfristig erfolgt, hier mitzuteilen. Bei langfristigen Terminsänderungen wird der entsprechende Termin - ohne weitere Angaben - gelöscht. Aktenzeichen: 1 K 71/15 Villingen-Schwenningen, 06.04.2016 Amtsgericht VillingenSchwenningen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Stand: 09.05.2016 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Montag, 04.07.2016 08:30 Uhr 1, Sitzungssaal Ort Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Furtwangen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art Blatt 223/10000 Wohnungseigentum verbunden mit dem Sondereigentum an der im Auftei- 297 BV lungsplan mit Nr. 17 und gelber Farbe gekennzeichneten Wohnung im IV. 1 Obergeschoss und an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 17 bezeichneten Kellerraum im III. Obergeschoss, Teil 2. an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Furtwangen 127 Gebäude- und Freifläche Bismarckstraße 9 4.075 Verkehrsfläche Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 3,5-Zimmer-Eigentumswohnung in Wohn- und Geschäftshaus mit Aufzug, nachträglich zu 4Zimmer-Wohnung umgebaut; 4. Zimmer nicht ausreichend belichtet und belüftet; Wfl. ca. 78 qm; Modernisierung Bad, WC sowie Wand-, Decken- und Bodenbeläge vor ca. 15 Jahren; Heizung ca. 1995 erneuert; kein PKW-Stellplatz; Bj. Wohn- und Geschäftshaus ca. 1975, fiktives Bj. 1976; Energieausweis lag bei der Bewertung vor, gültig bis 16.12.2018; Energieverbrauchswert 159 kWh/(qm*a); Verkehrswert: 68.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 27.10.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen Stand: 09.05.2016 eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Aktenzeichen: 1 K 16/13 Villingen-Schwenningen, 20.04.2016 Amtsgericht VillingenSchwenningen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Montag, 11.07.2016 13:00 Uhr 1, Sitzungssaal Ort Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Villingen Gemarkung Villingen Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift 2561 Gebäude- und Freiflä- Bertholdshöfe 2 che, Landwirtschaftsfläche m² 15.000 Blatt 25681 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen/ohne Gewähr): Landwirtschaftliches Anwesen; Wohngebäude mit Ökonomieteil, Nebengebäude mit Garagen, „Hofladen“, Scheune, Gerätehalle; Bj. Hauptgebäude vor 1940, Bj. gesetzt 1968; Wfl. ca. 390 qm, NFl. ca. 760 qm Verkehrswert: 460.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 11.04.2013 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Stand: 09.05.2016 Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Aktenzeichen: 1 K 73/15 Villingen-Schwenningen, 06.05.2016 Amtsgericht VillingenSchwenningen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Montag, 18.07.2016 08:30 Uhr 1, Sitzungssaal öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Bräunlingen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum Stand: 09.05.2016 Ort Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen lfd.N ME-Anteil Sondereigentums-Art r. 1 1801/10000 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. I bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss Sondernutzungsrecht Zugeordnet ist das Sondernutzungsrecht an dem im Lageplan zum Aufteilungsplan mit grün gekennzeichneten Stellplatz sowie an der im Aufteilungsplan mit I und grün gekennzeichneten Abstellfläche in der Garage. 2 8199/10000 verbunden mit dem Sondereigen- Zugeordnet ist das Sondernuttum an der im Aufteilungsplan mit zungsrecht an dem im AufteiNr. II bezeichneten Wohnung im lungsplan mit Nr. II und orange Erdgeschoss, Dachgeschoss und gekennzeichneten GaragenstellDachspitz platz in der Garage. an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Bräunlingen 4316/2 Gebäude- und Freifläche Gartenstraße 5 Blatt 2163 BV 1 2164 BV 1 m² 441 Lfd. Nr. 1 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 1-Zimmer-Einliegerwohnung im Einfamilienhaus; Bj. ca. 2012; Fassade und Außenanlagen noch nicht fertiggestellt; Ölzentralheizung mit Solarunterstützung (Fußbodenheizung); separater Zugang; Wfl. ca. 36 qm; Sondernutzungsrecht an PKW-Stellplatz im Freien; Verkehrswert: 45.000,00 € Lfd. Nr. 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 5-Zimmer-Wohnung im Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung; Bj. ca. 2012; Wfl. ca. 155 qm; Fassade, Außenanlagen und Balkon noch nicht fertiggestellt; im Dachgeschoss Bodenbeläge überwiegend noch nicht hergestellt; Ölzentralheizung mit Solarunterstüzung (Fußbodenheizung); Anschluss für Kaminofen im Erd- und Dachgeschoss vorbereitet, 2 Bäder; nicht ausgebauter dachspitz über ausziehleiter erreichbar; Sondernutzungsrecht an PKW-Stellplatz im Freien; Verkehrswert: 205.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 09.11.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Stand: 09.05.2016 Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Aktenzeichen: 1 K 67/15 Villingen-Schwenningen, 03.05.2016 Amtsgericht VillingenSchwenningen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Montag, 18.07.2016 Uhrzeit 10:30 Uhr Raum 1, Sitzungssaal Ort Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Schwenningen Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-Anteil Sondereigentums-Art 535/10.000 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im EG. links von Geb. 7 Adlerweg nebst einem Kellerraum im Untergeschoss im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet. an Grundstück Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Schwenningen 219/1 Gebäude- und Freifläche Adlerweg 7, 9 Blatt 2201 BV 1 m² 767 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): 2-Zimmer-Eigentumswohnung, kein barrierefreier Zugang, Wfl. ca. 45 qm, Bad natürlich beStand: 09.05.2016 lichtet und belüftet, kein Balkon, kein PKW-Abstellplatz, Nfl. Kelleraum ca. 6 qm. Für das Mehrfamilienhaus Gebäude 7 wurde ein verbrauchsabhäniger Energieausweis erstellt.; Verkehrswert: davon entfällt auf Zubehör: 52.000,00 € 1.000,00 € (Einbauküche) Der Versteigerungsvermerk ist am 16.09.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Aktenzeichen: 1 K 22/15 Stand: 09.05.2016 Villingen-Schwenningen, 20.04.2016 Amtsgericht VillingenSchwenningen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Datum Uhrzeit Raum Montag, 18.07.2016 13:00 Uhr 1, Sitzungssaal Ort Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Bad Dürrheim-Oberbaldingen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Bad Dürrheim3171 Gebäude- und Freifläche Zwischen den Wegen 7 Oberbaldingen m² 649 Blatt 30366 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen/ohne Gewähr): Grundstück mit 1-Familien Wohnhaus und Doppelgarage; Bj. ca. 1999; WFl. ca. 200 qm; Verkehrswert: 315.000,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 30.04.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Stand: 09.05.2016 Aktenzeichen: 1 K 44/15 Villingen-Schwenningen, 20.04.2016 Amtsgericht VillingenSchwenningen VOLLSTRECKUNGSGERICHT Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Montag, 25.07.2016 13:00 Uhr 1, Sitzungssaal Ort Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von St. Georgen Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift St. Georgen 359/2 Gebäude- und Freifläche Weidenbächlestraße 24 m² 260 Blatt 1153 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen/ohne Gewähr): Unbebautes Grundstück; Verkehrswert: 28.500,00 € Der Versteigerungsvermerk ist am 14.07.2015 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einStand: 09.05.2016 zureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein. Stand: 09.05.2016
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