Versteigerungstermine Juli 2016

Versteigerungstermine im Juli 2016
- sämtliche Angaben sind ohne Gewähr Für alle Versteigerungen gilt:
Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert; er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im geringsten Gebot
nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erst nach dem
Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig,
zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach
Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes oder des nach § 55
ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, muss das Verfahren aufheben oder
einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls
tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden; die Sicherheit ist in Höhe von 10 % des in der
Terminbestimmung genannten, anderenfalls des festgesetzten Verkehrswertes zu
leisten.
Bitte beachten Sie ferner:
Auch in Zwangsversteigerungssachen ist es möglich, dass Termine kurzfristig aufgehoben oder geändert werden. Deshalb kann die folgenden Terminsliste teilweise unrichtig sein. Haben Sie also bitte Verständnis, wenn ein Termin, an dem Sie teilnehmen wollten, nicht stattfindet. Wir sind jedenfalls bemüht, jede Terminsänderung, die
kurzfristig erfolgt, hier mitzuteilen. Bei langfristigen Terminsänderungen wird der entsprechende Termin - ohne weitere Angaben - gelöscht.
Aktenzeichen:
1 K 71/15
Villingen-Schwenningen, 06.04.2016
Amtsgericht VillingenSchwenningen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Terminsbestimmung:
Stand: 09.05.2016
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum
Uhrzeit
Raum
Montag,
04.07.2016
08:30 Uhr
1, Sitzungssaal
Ort
Amtsgericht Villingen-Schwenningen,
Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Furtwangen
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil
Sondereigentums-Art
Blatt
223/10000 Wohnungseigentum verbunden mit dem Sondereigentum an der im Auftei- 297 BV
lungsplan mit Nr. 17 und gelber Farbe gekennzeichneten Wohnung im IV.
1
Obergeschoss und an dem im Aufteilungsplan mit Nr. 17 bezeichneten
Kellerraum im III. Obergeschoss, Teil 2.
an Grundstück
Gemarkung
Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
m²
Furtwangen
127
Gebäude- und Freifläche Bismarckstraße 9
4.075
Verkehrsfläche
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
3,5-Zimmer-Eigentumswohnung in Wohn- und Geschäftshaus mit Aufzug, nachträglich zu 4Zimmer-Wohnung umgebaut; 4. Zimmer nicht ausreichend belichtet und belüftet; Wfl. ca. 78
qm; Modernisierung Bad, WC sowie Wand-, Decken- und Bodenbeläge vor ca. 15 Jahren;
Heizung ca. 1995 erneuert; kein PKW-Stellplatz; Bj. Wohn- und Geschäftshaus ca. 1975,
fiktives Bj. 1976; Energieausweis lag bei der Bewertung vor, gültig bis 16.12.2018; Energieverbrauchswert 159 kWh/(qm*a);
Verkehrswert:
68.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 27.10.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht
ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe
von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der
Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der
Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung
aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten
Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen
Stand: 09.05.2016
eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich
aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung
durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Aktenzeichen:
1 K 16/13
Villingen-Schwenningen, 20.04.2016
Amtsgericht VillingenSchwenningen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum
Uhrzeit
Raum
Montag,
11.07.2016
13:00 Uhr
1, Sitzungssaal
Ort
Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Villingen
Gemarkung
Villingen
Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
2561
Gebäude- und Freiflä- Bertholdshöfe 2
che, Landwirtschaftsfläche
m²
15.000
Blatt
25681
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen/ohne Gewähr):
Landwirtschaftliches Anwesen; Wohngebäude mit Ökonomieteil, Nebengebäude mit Garagen, „Hofladen“, Scheune, Gerätehalle; Bj. Hauptgebäude vor 1940, Bj. gesetzt 1968; Wfl. ca. 390 qm, NFl. ca.
760 qm
Verkehrswert:
460.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.04.2013 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Stand: 09.05.2016
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden
Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder
einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem
Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Aktenzeichen:
1 K 73/15
Villingen-Schwenningen, 06.05.2016
Amtsgericht VillingenSchwenningen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum
Uhrzeit
Raum
Montag,
18.07.2016
08:30 Uhr
1, Sitzungssaal
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bräunlingen
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
Stand: 09.05.2016
Ort
Amtsgericht Villingen-Schwenningen,
Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen
lfd.N ME-Anteil
Sondereigentums-Art
r.
1 1801/10000 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit
Nr. I bezeichneten Wohnung im
Erdgeschoss
Sondernutzungsrecht
Zugeordnet ist das Sondernutzungsrecht an dem im Lageplan
zum Aufteilungsplan mit grün gekennzeichneten Stellplatz sowie
an der im Aufteilungsplan mit I
und grün gekennzeichneten Abstellfläche in der Garage.
2 8199/10000 verbunden mit dem Sondereigen- Zugeordnet ist das Sondernuttum an der im Aufteilungsplan mit zungsrecht an dem im AufteiNr. II bezeichneten Wohnung im lungsplan mit Nr. II und orange
Erdgeschoss, Dachgeschoss und gekennzeichneten GaragenstellDachspitz
platz in der Garage.
an Grundstück
Gemarkung
Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Bräunlingen
4316/2 Gebäude- und Freifläche Gartenstraße 5
Blatt
2163
BV 1
2164
BV 1
m²
441
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
1-Zimmer-Einliegerwohnung im Einfamilienhaus; Bj. ca. 2012; Fassade und Außenanlagen
noch nicht fertiggestellt; Ölzentralheizung mit Solarunterstützung (Fußbodenheizung); separater Zugang; Wfl. ca. 36 qm; Sondernutzungsrecht an PKW-Stellplatz im Freien;
Verkehrswert:
45.000,00 €
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
5-Zimmer-Wohnung im Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung; Bj. ca. 2012; Wfl. ca.
155 qm; Fassade, Außenanlagen und Balkon noch nicht fertiggestellt; im Dachgeschoss Bodenbeläge überwiegend noch nicht hergestellt; Ölzentralheizung mit Solarunterstüzung
(Fußbodenheizung); Anschluss für Kaminofen im Erd- und Dachgeschoss vorbereitet, 2 Bäder; nicht ausgebauter dachspitz über ausziehleiter erreichbar; Sondernutzungsrecht an
PKW-Stellplatz im Freien;
Verkehrswert:
205.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 09.11.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht
ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe
von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der
Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der
Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung
aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten
Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Stand: 09.05.2016
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen
eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich
aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung
durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Aktenzeichen:
1 K 67/15
Villingen-Schwenningen, 03.05.2016
Amtsgericht VillingenSchwenningen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum
Montag,
18.07.2016
Uhrzeit
10:30 Uhr
Raum
1, Sitzungssaal
Ort
Amtsgericht Villingen-Schwenningen,
Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Schwenningen
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil
Sondereigentums-Art
535/10.000 verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im EG. links von
Geb. 7 Adlerweg nebst einem Kellerraum im Untergeschoss im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet.
an Grundstück
Gemarkung
Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Schwenningen
219/1 Gebäude- und Freifläche Adlerweg 7, 9
Blatt
2201
BV 1
m²
767
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
2-Zimmer-Eigentumswohnung, kein barrierefreier Zugang, Wfl. ca. 45 qm, Bad natürlich beStand: 09.05.2016
lichtet und belüftet, kein Balkon, kein PKW-Abstellplatz, Nfl. Kelleraum ca. 6 qm. Für das
Mehrfamilienhaus Gebäude 7 wurde ein verbrauchsabhäniger Energieausweis erstellt.;
Verkehrswert:
davon entfällt auf Zubehör:
52.000,00 €
1.000,00 € (Einbauküche)
Der Versteigerungsvermerk ist am 16.09.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht
ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe
von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der
Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der
Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung
aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten
Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen
eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich
aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung
durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Aktenzeichen:
1 K 22/15
Stand: 09.05.2016
Villingen-Schwenningen, 20.04.2016
Amtsgericht VillingenSchwenningen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Terminsbestimmung:
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum
Uhrzeit
Raum
Montag,
18.07.2016
13:00 Uhr
1, Sitzungssaal
Ort
Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Bad Dürrheim-Oberbaldingen
Gemarkung
Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
Bad Dürrheim3171
Gebäude- und Freifläche Zwischen den Wegen 7
Oberbaldingen
m²
649
Blatt
30366
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen/ohne Gewähr):
Grundstück mit 1-Familien Wohnhaus und Doppelgarage; Bj. ca. 1999; WFl. ca. 200 qm;
Verkehrswert:
315.000,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 30.04.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der
Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden
Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder
einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Stand: 09.05.2016
Aktenzeichen:
1 K 44/15
Villingen-Schwenningen, 20.04.2016
Amtsgericht VillingenSchwenningen
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum
Uhrzeit
Raum
Montag,
25.07.2016
13:00 Uhr
1, Sitzungssaal
Ort
Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Niedere Straße 94, 78050 VillingenSchwenningen
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von St. Georgen
Gemarkung
Flurstück Wirtschaftsart u. Lage
Anschrift
St. Georgen
359/2 Gebäude- und Freifläche Weidenbächlestraße 24
m²
260
Blatt
1153
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen/ohne Gewähr):
Unbebautes Grundstück;
Verkehrswert:
28.500,00 €
Der Versteigerungsvermerk ist am 14.07.2015 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich
waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses
dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden
Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder
einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einStand: 09.05.2016
zureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem
Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch
Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Stand: 09.05.2016